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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L j

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 611
Sachbearfaeitung: Gauggel

Drucksache Nr.: 32/2025
Az.:-0691/Ga

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
612

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe­ 04.03.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ortschaftsrat Sulz

13.03.2025

zur Anhörung

öffentlich

Technischer Ausschuss

09.04.2025

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

28.04.2025

beschließend

öffentlich

Betreff;
Bebauungsplan SPORT-KITA
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:
1. Die Abwägung vom 24. Februar 2025 zu den während der Offenlage eingebrachten
Stellungnahmen zum Bebauungsplan SPORT-KITA wird beschlossen
2. Der Bebauungsplan SPORT-KITA wird in der beigefügten Fassung vom
24. Februar 2025 als Satzung beschlossen.

Zusammenfassende Begründung;
Die Stadt plant im Bereich der Sportstätten in den „Unteren Dämmen" die Errichtung einer
Kindertagesstätte mit Sportprofil (Sport-Kita) sowie die Schaffung von Vereinsräumen für
die angrenzenden Sportvereine. Nach Abwägung aller in der förmlichen Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegange­
nen Stellungnahmen kann der vorliegende Bebauungsplan zur Satzung beschlossen wer­
den.

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Sachdarstellung
Im Bereich der Sportstätten „Untere Dämmen“ plant die Stadt den Bau einer fünfgruppigen Kinderta­
gesstätte mit einer bewegungs- und gesundheitsorientierten Ausrichtung (Schwerpunkt Sport), um dem
großen Kita-Betreuungsplatzmangel entgegenzuwirken. Dem Neubau dieser Kita einschließlich eines
gemeinsamen Vereinsbereichs für den Tennisclub und den Hockey-Club stimmte der Gemeinderat in
seiner Sitzung am 18. Juli 2022 (vgl. DS 141/2022 1. Ergänzung) zu.
Um diese Baumaßnahme realisieren zu können, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans im zweistufigen Regelverfahren auch
der Fiächennutzungsplan (FNP) im betreffenden Bereich zu ändern.
Der Gemeinderat hat nach Durchführung und Auswertung der frühzeitigen Beteiligung für den Bebau­
ungsplan SPORT-KITA am 18. November 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage) beschlossen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB).
Die Offenlage erfolgte im Zeitraum vom 2. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025.
Es wurden weiterhin 50 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Von
den hierauf eingegangenen 24 Rückmeldungen enthielten 12 Anmerkungen oder Hinweise zum vorlie­
genden Bebauungsplanentwurf. Diese 12 Stellungnahmen mit inhaltlichen Anmerkungen sind gemein­
sam mit den jeweiligen Erwiderungen der Verwaltung tabellarisch als Anlage beigefügt. Sie betreffen
die Themen Ver- und Entsorgung, Geotechnik, Natur- und Artenschutz. Parkdauerbeschränkung. Lärm­
schutz, Verkehr, Barrierefreiheit und Wasserwirtschaft. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung ging
eine Einwendung aus der Bürgerschaft ein.
Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen führten nach der Auswertung zu keinen
grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplans aus der Offenlage. Es wur­
den lediglich Detailanpassungen vorgenommen. So wurden lediglich einzelne Baumarten aus der
Pflanzliste gestrichen, die eine zu geringe Anpassungsfähigkeit an die im Klimawandei geänderten Um­
weltbedingungen aufweisen.
Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange, den Bebauungsplan SPORT­
KITA in der vorliegenden Form als Satzung zu beschließen.

Verkehrliche Maßnahmen
Im Rahmen des Offenlagebeschlusses wurde für den Bereich der Sport-Kita ein Verkehrs-ZMobilitätskonzept gefordert. Die Sport-Kita wird u.a. über die Werderstraße und die Straße Stumpenlindle er­
schlossen. Für einen sicheren und leistungsfähigen Verkehrsablauffüralfe VerkehrsmittelZ-teilnehmenden wurden nun verschiedene bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen geprüft, die nicht Bestand­
teil des Bebauungsplanverfahrens sind. Die folgenden Maßnahmen wurden mit der Abteilung Öffentli­
che Sicherheit und Ordnung unter Beteiligung der Polizei abgestimmt und sind in der Anlage Nr. 9
„Verkehrliche Maßnahmen“ dargestelit.
•

Markierung eines Fußgängerüberwegs: Auf Höhe der Hausnummern 98 und 83 und damit südlich
der Einmündung Stumpenlindle soll ein Fußgängerübenweg (Zebrastreifen) markiert werden. Damit
wird ein sicheres Überqueren für den Fußverkehr aus der Südstadt (Münchtal) sowie von den Bus­
haltestellen Im Münchtal und Werderstraße ermöglicht.

•

Der Einmündungsbereich Stumpenlindle wird baulich umgestaltet. Einfahrende Fahrzeuge müssen
wie bei einer Grundstückszufahrt übereinen Bordstein fahren. Diese Maßnahme dient der Verkehrs­
beruhigung.

•

In der Straße Stumpenlindle soll ein verkehrsberuhigter Bereich angeordnet werden, d.h. alle Ver­
kehrsteilnehmenden teilen sich die Fahrbahn, welche hinsichtlich ihrer Breite auf ein Minimum re­

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duziert ist. Es gibt keine optisch abgetrennten Seitenräume. Für den Kfz-Verkehr gilt Schrittge­
schwindigkeit. Das Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt, hier auf separat angelegten
Stellplätzen. Die Stellplätze sollen während der Öffnungs-ZBetriebszeiten mit einer Parkscheibenre­
gelung bewirtschaftet werden, um eine Fremdbelegung durch die benachbarte Anwohnerschaft zu
verhindern.
•

Verlängerung des Flaltverbots: In Fahrtrichtung Kernstadt besteht bereits ein eingeschränktes Flaltverbot ab der Einmündung Im Münchtal bis auf Flöhe Flausnummer 102 und im weiteren Verlauf ab
der Flausnummer 96. Um die erforderlichen Sichtbeziehungen beim geplanten Fußgängerüberweg
zu gewährleisten, kann das Haltverbot in Richtung Süden (Sulz) lückenlos ausgeweitet werden, in
Richtung Norden (Lahr) bis zur Flausnummer 98, sodass weiterhin noch zwischen den Flausnummern 98 und 96 am Fahrbahnrand geparkt werden kann. Dadurch wird auch der Verkehrsfluss auf
der Werderstraße verbessert. Insbesondere der Radverkehr profitiert davon, da nur noch an einer
Stelle ausgewichen werden muss.

•

Ausweitung von Tempo 30: Auf der Werderstraße ist Tempo 30 für den Zeitraum Mo.-Fr. 7-17 Uhr
bereits bis einschließlich der Kurve bei Flausnummer 79 angeordnet, in Richtung Sulz gilt dann
Tempo 50. Im Zusammenhang mit dem geplanten Fußgängerüberweg kann Tempo 30 (ohne Zeit­
beschränkung) aufgrund der kürzlichen StVO-Novelle bis zur Ortstafel verlängert werden. Von die­
ser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden.

Die verkehrlichen Maßnahmen sollen nach Fertigstellung der Sport-Kita angeordnet und umgesetzt
werden.

OXoJ'
Sabine Maier-Flochbaum

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
IEI

Die einmaligen (Investitions-)Kostender Maßnahme Bebauungsplanverfahren betragen weni­
ger als 50.000 EUR.

Finanzierung;
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
CSUa, mit den angegebenen Kosten

DJa. mit abweichenden Kosten

□ Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten

□ Nein

Anlage(n):
- Abwägung der Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Bürger
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan

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- Planungsrechtiiche Festsetzungen, Begründung
- Umweltbericht
- Artenschutzrechtlichen Prüfung
- Schalltechnische Untersuchung
- Verkehriiche Maßnahmen
- Satzung
Hinweis;
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs, 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.