Navigation überspringen

Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage
Federführende Stelle; 611
Sachbearbeitung: Gauggel

Drucksache Nr.: 33/2025
Az.:-0691/Ga

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaitungs- und Vorlagenkonfe­ 04.03.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ortschaftsrat Sulz

13.03.2025

zur Anhörung

öffentlich

Technischer Ausschuss

09.04.2025

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

28.04.2025

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat Kippenheim

05.05.2025

vorberatend

öffentlich

Gemeinsamer Ausschuss der ver­
einbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim

13.05.2025

beschließend

öffentlich

Betreff:
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr-Kippenheim (Bereich SPORT-KITA)
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Beschluss
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens

Beschlussvorschlag:
1. Die Abwägung vom 24. Februar 2025 zu den während der Offenlage vorgebrachten
Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes werden
beschlossen.
2. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemein­
schaft Lahr-Kippenheim einschließlich der Begründung wird in der Fassung vom
24. Februar 2025 beschlossen.
3. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regie­
rungspräsidium Freiburg einzuleiten.

Zusammenfassende Begründung:
Für das Gebiet der Stadt Lahr soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungs­
gemeinschaft Lahr-Kippenheim durch Änderung den aktuell geplanten städtebaulichen Ent­
wicklungen angepasst werden. Für den Neubau einer Kindertagesstätte mit dem Schwer­
punkt Sport und gemeinsamen Vereinsräumen für den Tennisclub und Hockeyclub sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Seite 2

Drucksache 33/2025

Sachdarstellung
Im Bereich der Sportstätten „Untere Dämmen" plant die Stadt den Bau einer Kindertagesstätte mit fünf
Gruppen und einer bewegungs- und gesundheitsohentierten Ausrichtung (Schwerpunkt Sport), um dem
großen Kita-Betreuungsplatzmangel entgegenzuwirken. Um die Maßnahme realisieren zu können, sind
die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Be­
bauungsplans im zweistufigen Regelverfahren auch der Flächennutzungsplan (FNP) im betreffenden
Bereich im Parallelverfähren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim hat daher
am 25. November 2024 für die 12. Änderung des FNP die Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs.
2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 2 BauGB be­
schlossen (vgl. Drucksache 166/2024). Die Durchführung der Offenlage erfolgte im Zeitraum vom
2. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025.
Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher
Belange für den Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA führten nach der Auswertung zu keinen
Änderungen gegenüber dem Entwurf zur 12. Änderung des FNP für diesen Bereich. Die Anregungen
sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen in tabellarischer Form als Anlage beigefügt.
Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen aus der Bürger­
schaft ein.
Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange die 12. Änderung des Flächen­
nutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der vorliegenden Form zu beschlie­
ßen. Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinsamen Ausschuss wird die Genehmigung der FNPÄnderung beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt.

OJXJLa
Tilman Retters

Stefan Löhr

Sabine Maier-Hochbaum

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Kl

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun­
gen

Anlage(n):
- Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Planunterlagen
- Begründung
- Umweltbericht
- Artenschutzrechtliche Prüfung
Hinweis;

Drucksache 33/2025

Seite 3

Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.