Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Vorlage: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich SPORT-KITA) - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des Genehmigungsverfahrens
13. März 2025
Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich SPORT-KITA) - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Beschluss -…
Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtliche Prüfung)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Planunterlagen)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
13. März 2025
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Beschlussvorlage (- Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Planunterlagen)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtliche Prüfung)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Stadt Lahr L -i Beschlussvorlage Federführende Stelle; 611 Sachbearbeitung: Gauggel Drucksache Nr.: 33/2025 Az.:-0691/Ga An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaitungs- und Vorlagenkonfe 04.03.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ortschaftsrat Sulz 13.03.2025 zur Anhörung öffentlich Technischer Ausschuss 09.04.2025 vorberatend öffentlich Gemeinderat 28.04.2025 vorberatend öffentlich Gemeinderat Kippenheim 05.05.2025 vorberatend öffentlich Gemeinsamer Ausschuss der ver einbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim 13.05.2025 beschließend öffentlich Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich SPORT-KITA) - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Beschluss - Einleitung des Genehmigungsverfahrens Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 24. Februar 2025 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen. 2. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemein schaft Lahr-Kippenheim einschließlich der Begründung wird in der Fassung vom 24. Februar 2025 beschlossen. 3. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regie rungspräsidium Freiburg einzuleiten. Zusammenfassende Begründung: Für das Gebiet der Stadt Lahr soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungs gemeinschaft Lahr-Kippenheim durch Änderung den aktuell geplanten städtebaulichen Ent wicklungen angepasst werden. Für den Neubau einer Kindertagesstätte mit dem Schwer punkt Sport und gemeinsamen Vereinsräumen für den Tennisclub und Hockeyclub sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Seite 2 Drucksache 33/2025 Sachdarstellung Im Bereich der Sportstätten „Untere Dämmen" plant die Stadt den Bau einer Kindertagesstätte mit fünf Gruppen und einer bewegungs- und gesundheitsohentierten Ausrichtung (Schwerpunkt Sport), um dem großen Kita-Betreuungsplatzmangel entgegenzuwirken. Um die Maßnahme realisieren zu können, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Be bauungsplans im zweistufigen Regelverfahren auch der Flächennutzungsplan (FNP) im betreffenden Bereich im Parallelverfähren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim hat daher am 25. November 2024 für die 12. Änderung des FNP die Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 2 BauGB be schlossen (vgl. Drucksache 166/2024). Die Durchführung der Offenlage erfolgte im Zeitraum vom 2. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025. Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange für den Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA führten nach der Auswertung zu keinen Änderungen gegenüber dem Entwurf zur 12. Änderung des FNP für diesen Bereich. Die Anregungen sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen in tabellarischer Form als Anlage beigefügt. Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen aus der Bürger schaft ein. Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange die 12. Änderung des Flächen nutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der vorliegenden Form zu beschlie ßen. Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinsamen Ausschuss wird die Genehmigung der FNPÄnderung beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt. OJXJLa Tilman Retters Stefan Löhr Sabine Maier-Hochbaum Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Kl Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun gen Anlage(n): - Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange - Planunterlagen - Begründung - Umweltbericht - Artenschutzrechtliche Prüfung Hinweis; Drucksache 33/2025 Seite 3 Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.