Beschlussvorlage (Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner…
10. April 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: StSt. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz Sachbearbeitung: Becherer Drucksache Nr.: 64/2025 Az.: StSt. FW/BS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Verwaltungs- und Vorlagenkonferenz 25.03.2025 vorberatend nicht öffentlich Haupt- und Personalausschuss 07.04.2025 vorberatend nicht öffentlich Ortschaftsrat Sulz 10.04.2025 zur Anhörung öffentlich Gemeinderat 28.04.2025 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter der Abteilung Sulz sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 der Feuer-wehrsatzung Beschlussvorschlag: 1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Sulz, Herrn Löschmeister Philipp Trahasch, wird zugestimmt. 2. Der Entpflichtung des stellvertretenden Leiters der Abteilung Sulz, Herrn Hauptfeuerwehrmann Fabian Eichhorn, wird zugestimmt. 3. Der Wahl von Herrn Löschmeister Philipp Trahasch zum Abteilungskommandanten der Abteilung Sulz wird zugestimmt. 4. Der Wahl von Herrn Oberbrandmeister Sven Assion zum 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Sulz wird zugestimmt. 5. Der Wahl von Herrn Hauptfeuerwehrmann Fabian Eichhorn zum 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Sulz wird zugestimmt. Zusammenfassende Begründung: Zur Abteilungsversammlung der Feuerwehr Lahr, Abteilung Sulz, stellten der Leiter der Abteilung Sulz sowie sein Stellvertreter ihr Amt zur Wahl. Um eine entsprechende Entpflichtung vor Ende der Amtszeit wurde gebeten. Im Rahmen der Abteilungsversammlung am 22.03.2025 erfolgte dementsprechend die Wahl zum Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter nach neuer Satzung der Feuerwehr Stadt Lahr vom 01.01.2025. Es gilt nun die bisherige Abteilungsleitung zu entpflichten und das neue Abteilungskommando durch den Oberbürgermeister zu bestellen. Drucksache 64/2025 Es wird gebeten, den Entpflichtungen sowie den Wahlen zuzustimmen. Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Seite 2 Drucksache 64/2025 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr Stadt Lahr u. a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile. Die beiden Stadtteile Hugsweier und Langenwinkel fusionierten anlässlich der Abteilungsversammlung am 08.02.2025 zur Abteilung West, sodass die Feuerwehr Stadt Lahr aus sieben Einsatzabteilungen besteht. Für die einzelnen Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Abteilungskommandant und dessen Stellvertreter zu wählen. Die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) i. V. m. § 11 Abs. 14 Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr (Feuerwehrsatzung) von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl erfolgt die Bestellung durch den Oberbürgermeister. 1. Vor Beginn der Abteilungsversammlung am 22.03.2025 baten der Leiter der Abteilung Sulz und sein Stellvertreter um Entpflichtung. Sie stellten zudem ihre jeweiligen Ämter zur Wahl. Vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit hat der Feuerwehrausschuss am 18.02.2025 den jeweiligen Anträgen auf Entpflichtung einstimmig zugestimmt. 2. Im Rahmen der Jahresabteilungsversammlung der Feuerwehrabteilung Sulz am 22.03.2025 fanden die Wahlen zum Abteilungskommandanten und zwei stellvertretenden Abteilungskommandanten statt. Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung: Löschmeister Philipp Trahasch ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 22.03.2025 zur Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung Sulz der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 25 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Philipp Trahasch mit einer deutlichen Mehrheit (24 Stimmen) gewählt. Es gab 1 ungültige Stimme. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Philipp Trahasch die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Liegen nach § 11 Abs. 14 der Feuerwehrsatzung i.V.m. § 11 Abs 8 der Feuerwehrsatzung die fachlichen Voraussetzungen für eine Bestellung noch nicht vor, wird dem Gewählten vorübergehend die Auftragswahrnehmung der Funktion für längstens drei Jahre übertragen. Herr Philipp Trahasch erfüllt derzeit noch nicht die fachlichen Voraussetzungen. Herr Philipp Trahasch wird jedoch im Laufe der nächsten 3 Jahre die Ausbildung zum Zugführer an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg nachholen bzw. erfolgreich abschließen. Bis zur Erlangung des Zugführer-Lehrganges übt Herr Philipp Trahasch das Amt des Abteilungskommandanten kommissarisch aus. Dies bedeutet, dass er keine Einsätze leiten darf, zu denen eine Führungsqualifikation des Zugführers notwendig ist. Wir bitten der Wahl von Herrn Löschmeister Philipp Trahasch zum Abteilungskommandanten der Abteilung Sulz der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die kommissarische Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Drucksache 64/2025 Seite 4 Wahl des 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung: Oberbrandmeister Sven Assion ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 22.03.2025 zur Wahl des 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Sulz der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 25 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Sven Assion mit einer deutlichen Mehrheit (25 Stimmen) gewählt. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Sven Assion die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Herr Sven Assion erfüllt bereits die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Er nimmt die Funktion des 1. Stellvertretenden Abteilungskommandanten nach Zustimmung des Gemeinderates wahr. Wir bitten der Wahl von Herrn Oberbrandmeister Sven Assion zum 1. Stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Sulz der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Wahl des 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung: Hauptfeuerwehrmann Fabian Eichhorn ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 22.03.2025 zur Wahl des 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Sulz der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 25 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Fabian Eichhorn mit einer deutlichen Mehrheit (25 Stimmen) gewählt. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Fabian Eichhorn die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Liegen nach § 11 Abs. 14 der Feuerwehrsatzung i.V.m. § 11 Abs 8 der Feuerwehrsatzung die fachlichen Voraussetzungen für eine Bestellung noch nicht vor, wird dem Gewählten vorübergehend die Auftragswahrnehmung der Funktion für längstens drei Jahre übertragen. Herr Fabian Eichhorn erfüllt derzeit noch nicht die fachlichen Voraussetzungen. Herr Fabian Eichhorn wird jedoch im Laufe der nächsten 3 Jahre die Ausbildung zum Zugführer an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg nachholen bzw. erfolgreich abschließen. Bis zur Erlangung des Zugführer-Lehrganges übt Herr Fabian Eichhorn das Amt des 2. Stellvertretenden Abteilungskommandanten kommissarisch aus. Dies bedeutet, dass er keine Einsätze leiten darf, zu denen eine Führungsqualifikation des Zugführers notwendig ist. Wir bitten der Wahl von Herrn Hauptfeuerwehrmann Fabian Eichhorn zum 2. Stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Sulz der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die kommissarische Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Drucksache 64/2025 Seite 5 Zielsetzung: Maßnahmen: Alternativ geprüfte Maßnahmen: Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Entschädigung der Funktionsträger erfolgt gemäß Entschädigungssatzung. Finanzierung: Begründung: Der Gemeinderat wird gebeten den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen. Markus Ibert Georg Schinke Oberbürgermeister kom. Leiter StSt. FW/BS Anlage(n): Anlage 0_Beschlussvorlage_Wahlen Sulz Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.