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Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Kippenheimweiler)

                                    
                                        NIEDERSCHRIFT
Nr.10/2024
über die
öffentliche Sitzung
des Ortschaftsrates
Kippenheimweiler
am 08. Oktober 2024

Sitzungsort:

Rathaus Kippenheimweiler, Bürgersaal

Anwesend:

Ortsvorsteher.:

Klaus Dorner

Ortschaftsräte:

Stephan Hurst
Ute Schmieder
Antonio Bellomo
Veronika Richter
Thomas Schlenker
Hannah Schneble
Hermann Jung

Stadtrat:

Eberhard Roth

Entschuldigt:

Agnes Weis
Marcel Schiff

Schriftführerin:

Verw. Angestellte Ingrid Karl

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um 19:00 Uhr mit der Feststellung eröffnet, dass
die Ortschaftsräte mit Datum vom 01.10.2024 ordnungsgemäß und fristgerecht
eingeladen wurden.
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ortschaftsrat beschlussfähig ist.
-1-

Tagesordnung:
1.
Frageviertelstunde a) für Zuhörer
b) für Ortschaftsräte
2.
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes
PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler)
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Beschluss
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens
ANLAGE
3.
Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse
ANLAGE
4.
Bauantrag „Errichtung einer floating PV-Anlage auf dem Waldmattensee“,
Lahr/Schwarzwald, Kippenheimweiler
ANLAGE
5.
Bauantrag „Errichtung von drei Mehrfamilienwohnhäusern“,
Lahr/Schwarzwald, Kippenheimweiler, Bahnhofstraße 1, Flst.Nr. 130;
Stellungnahme
ANLAGE
6.
Bebauungsplan LINDE-AREAL, Stadtteil Kippenheimweiler
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
- Planungsziele
ANLAGE
7.
Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Lahr
ANLAGE
8.
Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr
ANLAGE
9.
Verschiedenes / Informationen
a) Waldmattensee Einstiegshilfe
b) nachgereichte Bauanträge Hilß und Schneble
c) Urnenreihengrabfeld, Standort
d) nächster Sitzungstermin

Der Vorsitzende begrüßt die Vertreter der Stadt Lahr: Herr Löhr und Herr Stehr
(Stadtplanungsamt), Herr Schinke (Feuerwehr), Herr Beiser (Planschmiede Hansert)
und Herr Schwendemann (Vogel-Bau) sowie die Vertreter der Wylerter
Feuerwehrabteilung Baier, Zipf und Gänshirt.
Es sind zwei Bauanträge im Nachhinein eingegangen. Diese wurden an das Gremium
vorab per Email versandt. Diese werden unter TOP 9b aufgenommen.

Zu Punkt 1a:
Edgar Kern moniert, dass das seit 1. Mai 2024 von der Polizei abgestellte polnische
Kraftfahrzeug in der Kaiserswaldstraße 19 seitens der Stadt nicht abgeschleppt wird.
Auf Nachfrage bei der Straßenverkehrsbehörde / KOD ist dies nicht möglich, da es
noch verkehrstauglich ist.
-2-

Norbert Studer fordert unbedingt einen Lärmschutz entlang der „neuen Kreisstraße“.
Reinhard Bohn hat Fragen bzgl. Photovoltaikanlage am Waldmattensee. Dies wird in
TOP 2 und 4 besprochen und evtl. anfallende Fragen werden hierzu vom Fachbüro
beantwortet.
Zu Punkt 1b:
OR Schneble möchte wissen, warum die Radwegbeleuchtung bei der Brücke nach
Kippenheim noch nicht beleuchtet ist. Lt. OV Dorner wurde eine Einverständniserklärung seitens des Straßenbauamts, LRA Ortenaukreis nicht eingeholt und
es müssen evtl. neue Leuchtmittel angebracht werden.
OR Hurst möchte seine in der ORS vom September vorgetragene Bitte um Kontrolle
nochmals ergänzen. Am Freitag, 04.10.24, ca. 18:30 Uhr fuhren innerhalb von 15
Minuten 13 Fahrzeuge von der Raststätte zur Kreisstraße. Dies sollte unbedingt
kontrolliert bzw. geahndet werden. OV Dorner weist darauf hin, dass dies bei der
Straßenverkehrsbehörde im September gemeldet wurde.
OR Jung erkundigt sich, wann das fehlende Ortsschild Eingangs Bahnhofstraße
eingesetzt wird. Der Vorgang liegt bei der Tiefbauabteilung in Bearbeitung, da zuerst
die Frage der einheitlichen Schreibweise geklärt werden müsse, so der Vorsitzende.
Zu Punkt 2:
Herr Beiser; Planschmiede Hansert und Partner, trägt die Präsentation vor. Für das
Gebiet der Stadt Lahr soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim durch Änderung den aktuell geplanten
städtebaulichen Entwicklungen angepasst werden. Für das Photovoltaikprojekt Schwimmende PV-Anlage auf dem Waldmattensee - sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden. Drucksache 151/2024 Seite 2 Sachdarstellung
Die Kieswerkbetreiberin (Vogel-Bau GmbH) plant die Errichtung einer Schwimmenden
Photovoltaikanlage auf dem Waldmattensee in Kippenheimweiler. Um die Maßnahme
realisieren zu können, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) auch der
Flächennutzungsplan (FNP) im betreffenden Bereich zu ändern. Die Projektträgerin
hat mit der Ausarbeitung des B-Planes und der FNP-Änderung ein externes
Planungsbüro beauftragt, das bereits Erfahrungen mit dieser neuen und speziellen
Thematik gesammelt hat. Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim hat daher am 9. Juli 2024 für die 10.
Änderung des FNP die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen (Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB). Die Durchführung der Offenlage erfolgte im Zeitraum vom 15. Juli bis
19. August 2024. Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange für den Bereich des Bebauungsplanes PV-ANLAGE
WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler, führten nach der Auswertung zu
keinen grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf zur 10. Änderung des
FNP für diesen Bereich. Es wurden lediglich Detailanpassungen vorgenommen. Die
Anregungen sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen in tabellarischer Form
-3-

als Anlage beigefügt. Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine
Anregungen bzw. Einwendungen aus der Bürgerschaft ein. Die Verwaltung empfiehlt,
nach Abwägung der vorliegenden Belange die 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der
vorliegenden Form zu beschließen. Nach der Beschlussfassung durch den
Gemeinsamen Ausschuss wird die Genehmigung der FNPÄnderung beim
Regierungspräsidium Freiburg beantragt.
Beschlussvorschlag:
1. Die Abwägung vom 12. September 2024 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes werden beschlossen.
2.
Die
10.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
der
vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim einschließlich der Begründung wird in der
Fassung vom 12. September 2024 beschlossen. 3. Gemäß § 6 Baugesetzbuch
(BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg
einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: e i n s t i m m i g
Zu Punkt 3:
Herr Beiser; Planschmiede Hansert und Partner, trägt die Präsentation vor. Die
Kieswerkbetreiberin (Vogel-Bau GmbH) plant die Errichtung einer Schwimmenden
Photovoltaikanlage auf dem Waldmattensee in Kippenheimweiler. Um die Maßnahme
realisieren zu können, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) auch der
Flächennutzungsplan (FNP) im betreffenden Bereich zu ändern. Die Projektträgerin
hat mit der Ausarbeitung des B-Planes und der FNP-Änderung ein externes
Planungsbüro beauftragt, das bereits Erfahrungen mit dieser neuen und speziellen
Thematik gesammelt hat. Der Gemeinderat hat nach Durchführung und Auswertung
der frühzeitigen Beteiligung für den B-Plan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE am 8.
Juli 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange (Offenlage) beschlossen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB). Die
Offenlage erfolgte im Zeitraum vom 15. Juli bis 19. August 2024. Die innerhalb der
Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange führten
nach der Auswertung zu keinen grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf
des B-Plans. Es wurden lediglich Detailanpassungen vorgenommen. Die Anregungen
sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen tabellarisch als Anlage beigefügt.
Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen
aus der Bürgerschaft ein. Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden
Belange den B-Plan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE und die dazugehörigen
örtlichen Bauvorschriften in der vorliegenden Form als Satzungen zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Abwägung vom 12. September 2024 zu den während der Offenlage
vorgebrachten
Stellungnahmen
zum
Bebauungsplan
PV-ANLAGE
WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler, und den dazugehörigen
örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler,
und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften werden in den beigefügten
Fassungen vom 12. September 2024 als Satzungen beschlossen.
-4-

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zu Punkt 4:
Antragsteller: Fa. Vogel-Bau GmbH, Dinglinger Hauptstraße 28, 77933 Lahr
Vorhaben: Errichtung einer Floating Photovoltaikanlage auf dem Waldmattensee Flst.
Nr. 2241 der Gemarkung Lahr-Kippenheimweiler
Auf der vom Kiesabbau nicht betroffenen Wasserfläche des Sees und mit einem
Abstand von mind. 100 m zum Badestrand plant die Fa. Vogel-Bau GmbH eine
Errichtung einer PV-Anlage mit einer Verankerung am Seegrund. Hierfür wird die
wasserrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Floating PV
Anlage mit einer Wirkleistung von max. 7,69 MWh beantragt.
Nach Erklärungen durch den anwesenden Werksleiter Bruno Schwendemann und
Herrn Löhr kommt das Gremium zu folgendem Beschluss:
Abstimmungsergebnis: e i n s t i m m i g
Zu Punkt 5:
OR Hurst (Angrenzer) ist befangen und verlässt den Ratstisch.
Der Bauantrag liegt dem Gremium vor. Der Vorsitzende verliest die Stellungnahme
von der Straßenverkehrsbehörde, C. Stuber. Diese moniert, dass die 24 Stellplätze für
22 Wohneinheiten sowie eine Bäckerei sehr gering bemessen sei. In der Wylerter
Hauptstr. Wurde die Parksituation im öffentlichen Raum bereits mehrfach moniert. Es
ist davon auszugehen, dass sich diese verschlechtern wird, wenn zusätzliche
Fahrzeuge von Anwohnenden, Besuchern und Kunden der Gewerbeeinheit im
öffentlichen Raum abgestellt werden. Auch wird keine Garantie gegeben, dass die
derzeitige Verkehrssituation erhalten bleibt. Aufgrund der bereits erwähnten
Parksituation in der Wylerter Hauptstraße wurde in der Vergangenheit bereits ein
Entwurf für eine Haltverbotszone ausgearbeitet. Auch Änderungen von
Verkehrssituationen können bewirken, dass diese neu bewertet werden und mit
Haltverboten nachträglich gearbeitet werden muss.
Mögliche Feuerwehrzufahrten, die im öffentlichen Verkehrsraum ggf. zusätzlich
sichergestellt werden müssen, können die Parksituation weiter verknappen.
Die Stellplatzanzahl sollte kritisch hinterfragt werden und ggf. zusätzlichen Parkraum
auf dem Privatgelände zu schaffen. Leidtragende sind erfahrungsgemäß am Ende
die Anwohnerinnen und Anwohner, die oft die Verkehrssituation mitunter als Ursache
für eine schlechte Wohnsituation benennen.
OR Hurst weist darauf hin, dass die bisherige Schulbushaltestelle in der Bahnhofstraße aufgrund der Wohnhäuser nicht mehr angefahren werden könne. Auch wäre
ein Stromkasten an dem vorderen Gebäude in der Bahnhofstraße betroffen.
Löhr erklärt, dass die genannten Punkte auf Kosten des Anliegers im Detail des
Bauantrages geklärt werden müssen.
Das Gremium nimmt den Bauantrag zur Kenntnis und befürwortet die Errichtung von
drei Mehrfamilienwohnhäuser auf dem Flst.Nr. 130, Gemarkung K’weiler.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja- Stimmen
Zu Punkt 6:
OR Hurst (Angrenzer) erklärt sich befangen und verlässt den Ratstisch.
Löhr trägt die Beschlussvorlage vor. Es besteht ein Planungserfordernis im Sinne des
§ 1 Abs. 3 BauGB. um für ein konkretes Bauvorhaben die Sozialwohnungsquote und
eine angemessene städtebauliche Qualität zu sichern.
-5-

Für das Grundstück Wylerter Hauptstr. 1 in Kippenheimweiler liegt aktuell ein Bauantrag vor, welcher die Kriterien der wohnungsbaupolitischen Ziele der Stadt Lahr in
Bezug auf die Sozialwohnungsquote erfüllt. Das bestehende Hauptgebäude
(ehemaliges Gasthaus Linde, Nutzung durch Wohnen und Gastronomie) sowie die
(landwirtschaftlichen) Nebenanlagen sollen abgebrochen werden. Geplant ist die
Neuerrichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 22 Wohneinheiten, denen
jeweils ein PKW-Stellplatz zugeordnet wird, sowie die Einrichtung eines Ladenlokals
(Verkaufsfiliale Backwaren), dem wiederum zwei Stellplätze separat zugeordnet sind.
Die ortsbildprägende Linde soll erhalten bleiben. Das Projekt wurde bereits im April
2024 sowohl im Ortschaftsrat Kippenheimweiler als auch im Technischen Ausschuss
nichtöffentlich vorgestellt und von beiden politischen Gremien befürwortet. Die
geplante Bebauung bedarf hinsichtlich Gestaltung und Sicherung der
Sozialwohnungsquote einer abgestimmten Steuerung. Gemäß § 1 (3) BauGB haben
die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der dringende Bedarf an bezahlbarem
Wohnraum spricht für die Festsetzung von Flächen, bei denen sich der
Vorhabensträger bindet, Wohnungen zu errichten, die den aktuell geltenden
Bedingungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen. Auch weiterhin würden
dann in einem Städtebaulichen Vertrag die entsprechenden Bindungen eingegangen
werden müssen, wie es den baulandpolitischen Grundsätzen der Stadt zur Sicherung
der Verfügbarkeit von preiswertem Wohnraum entspricht. In dem Bebauungsplan
können weitere Festsetzungen getroffen werden. Die wesentlichen städtebaulichen
Planungsziele sind als Anlage beigefügt. Zunächst soll nun der Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan LINDE-AREAL gefasst werden. Er kann, da er die hierfür
einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt, als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.
Das Plangebiet befindet sich im Ortskern von Kippenheimweiler und umfasst
ausschließlich das Flurstück 130 (Wylerter Hauptstr. 1) südwestlich des LudwigHuber-Platzes und westlich der Bahnhofstraße. Seine Fläche beträgt ca. 3.000 m². Die
Verwaltung empfiehlt, dieser Vorgehensweise und den Beschlussvorschlägen
zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans LINDE-AREAL im Stadtteil Kippenheimweiler
wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB beschlossen.
2. Die Planungsziele vom 26. September 2024 werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Zu Punkt 7:
M. Stehr, Abt. 612 trägt den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Lahr vor. Die Beschlussvorlage Nr. 149/2024 liegt dem Gremium vor.
In Lahr sollen an 15 Standorten öffentlich zugängliche Ladestationen mit jeweils zwei
Ladepunkten und einer max. Ladeleistung von 22 kW je Ladepunkt installiert werden.
Hier wird im Rahmen einer interkommunalen Ausschreibung ein Unternehmen
gesucht, welches sowohl den Aufbau als auch den Betrieb ohne kommunale
Zuschüsse übernimmt. Lediglich die Fläche (zwei Stellplätze zzgl. Fläche für
Ladestation) soll dem Bieter entgeltfrei für eine Dauer von acht Jahren im Rahmen
einer Sondernutzung zur Verfügung gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
-6-

Die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Lahr soll 2025 ausgebaut
werden.
Für Kippenheimweiler wurden seitens der Verwaltung zwei Standorte vorgeschlagen:



Zum Ried, Parkplatz Sportplatz (gewidmete Fläche)
Parkplatz Kaiserswaldhalle, Im Hanfländer

Abstimmungsergebnis:
Das Gremium stimmt einstimmig für den Standort „Parkplatz Kaiserswaldhalle“.

Zu Punkt 8:
Der kommissarische Leiter der Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz Georg
Schinke stellt die Aktuelle Situation und die Handlungsnotwendigkeit vor. Die
Beschlussvorlage Nr. 157/2024 liegt dem Gremium vor.
Nach Rücksprache mit dem Feuerwehrabteilungskommandant Kevin Baier wurden die
der Abt. Kippenheimweiler wichtigen Punkte in der neuen Satzung aufgenommen z.B.
eigene Abteilung sowie eigene Kinderfeuerwehrgruppe).
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr nach Maßgabe des
beigefügten Entwurfs. Die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr tritt zum 01.01.2025 in
Kraft. Die Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 tritt damit außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: e i n s t i m m i g

Zu Punkt 9a:
Über die BGL Kostenstelle Waldmattensee wurde eine zweite Einstiegshilfe am
Waldmattensee zwischen Bootsrampe und Wiese in Auftrag gegeben. Der Auftrag wird nach
der Chrysanthema im Winter 2024/2025 ausgeführt.

Zu Punkt 9b:
Der Vorsitzende lässt über die Bauanträge abstimmen:
 Anbau eines Raumes und eines Balkons und Teilung in zwei
Nutzungseinheiten, K’weiler, Susanne Schneble, Westendstr. 10, Flst.Nr.
809/7. Der Bauantrag wird einstimmig zur Kenntnis genommen.
 Neubau einer Garage, K’weiler, Helga Hilß, Meiergarten 3, 77972 Mahlberg,
Flst.Nr.33. Der Bauantrag wird mit 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zur
Kenntnis genommen.

Zu Punkt 9c:
Bei einem Vororttermin mit Frau Volz, Abt. Öffentl. Grün und der Vorarbeiterin Friedhof
Steffi Collet wurde der Platz für das neue Grabfeld für ca. 7 – 8 Urnenreihengräber am
hinteren Teil des Friedhofs, letzte Reihe ausgesucht. Es kann ab sofort belegt werden.
Die Bestattungsinstitute sollten hiervon unterrichtet werden.

-7-

Zu Punkt 9d:
Die nächste öffentliche Sitzung findet zusammen mit dem OR Lawi in der Schulaula
am Dienstag, 12. November 2024, 19:00 Uhr statt. Tops: Herr Singler stellt die Reform
Grundsteuer etc. vor.
Anschließend findet eine Ortschaftsratssitzung in Wylert statt.
Ende der Sitzung: 22:15 Uhr
Für die Ortschaftsräte:
________________________
Klaus Dorner, Vorsitzender

________________________
Ingrid Karl, Protokoll

____________________

____________________

-8-

Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Federführende Steile: St. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz
Sachbearbeitung; Becherer

Drucksache Nr.: 157/2024
Az.: StSt FW/BS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Steilen
ZS02

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe­ 27.08.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Feuerwehrstrukturkommission

01.10.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

07.10.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

08.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Reichenbach

09.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

10.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Sulz

17.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Langenwinke!

22.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

24.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

29.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Gemeinderat

18.11.2024

beschließend

öffentlich

Beratungsfolge

Betreff;
Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr
Beschlussvorschiag:
Der Gemeinderat beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr nach Maßgabe des
beigefügten Entwurfs. Die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 tritt damit außer Kraft.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 157/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit
Im Rahmen des Veränderungsprozesses der Feuerwehr Stadt Lahr, der Im Jahr 2023 begonnen hatte,
wurde unter anderem die Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 thematisiert. Hierbei wurde augenschein­
lich, dass die derzeit bestehende Feuerwehrsatzung überarbeitet werden muss. Hierbei kam es zu fol­
genden wesentlichen Änderungen:
- Vertretungsregeiungen hauptamtlicher stellvertretender Kommandant
- Führung der ehrenamtlichen Einsatzabteilungen durch den Abteilungskommandanten
- Nachrücker-Regelung für den Ausschuss
- Mitglieder der Abteilung Hauptamtliche Kräfte können auch einer ehrenamtlichen Einsatzabtei­
lung angehören
- Abteilungskommandant-Regelung bei hauptamtlichen Kräften in ehrenamtlichen Einsatzabtei­
lungen (Interessenskonflikt/Leistungsfähigkeit)
- Definition der Beurlaubung
- Erweiterung der Steilvertreterregelung der Abteilungskommandanten in den ehrenamtlichen Ein­
satzabteilungen (zweiter Stellvertreter möglich)
- Regelung der Gastfahrer innerhalb der Einsatzabteilungen der Feuerwehr Stadt Lahr
- Einführung einer Dienstordnung in der Alters- und Ehrenabteilung
Darüber hinaus war eine Anpassung der Feuerwehrsatzung wegen redaktionellen Änderungen und
durch die veränderten Gegebenheiten und Entwicklungen der letzten 10 Jahre erforderlich.
Aufgrund der oben erwähnten Veränderungen war es notwendig die Feuerwehrsatzung der Feuerwehr
Stadt Lahr/Schwarzwald unter Zuhilfenahme der Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg zu
ändern.
Im Zuge des Veränderungsprozesses wurde der Arbeitskreis „Feuerwehrsatzung“ gebildet, der sich
intensiv mit der Überarbeitung der Feuerwehrsatzung beschäftigte und dabei sicherstellte, dass alle
relevanten Perspektiven in den Prozess einflossen. Der Entwurf, der aus den Sitzungen des Arbeits­
kreises hervorgegangen ist, wurde anschließend in den jeweiligen Abteilungsausschüssen zur Prüfung
und Stellungnahme gegeben. Nach eingehender Prüfung durch die jeweiligen Abteilungsausschüsse
wurde der Entwurf der Feuerwehrsatzung schließlich im Feuerwehrausschuss vorgestellt. Der Feuer­
wehrausschuss stimmte in der Feuerwehrausschusssitzung am 25.07.2024 einstimmig zu.
Durch die Anpassung der Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 entstehen keine finanzielle und perso­
nelle Stellenmehrungen.

Zielsetzung:
Eintritt der neugefassten Feuerwehrsatzung zum 01.01.2025.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
El

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun­
gen

Drucksache 157/2024

Seite 3

Begründung:
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Anpassungen der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr not­
wendig sind, um die geplanten Änderungen aus dem Veränderungsprozess sowie dem Arbeitskreis zu
berücksichtigen und die Feuerwehrsatzung an die Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg anzuoassen.

Oberbürgermeister

Georg Schinke
kommissarischer Leiter
Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz

Anlage(n):
Anlage 0_Beschlussvorlage_Neufassung Feuerwehrsatz 2024
Anlage 1_Neufassung_Feuerwehrsatzung 2024
Anlage 2_Synopse_Neufassung_Feuerwehrsatzung 2024
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuleilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.