Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
24. März 2025
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 3/2025) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 24.03.25, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal ÖFFENTLICHE SITZUNG II. INFORMATION 28/2025 632 Um- und Ausbau Betriebsgelände Bau- und Gartenbetrieb Lahr Projektbericht 1, Stand Februar 2025 Mitteilung: Der Projektbericht 1, Stand Februar 2025 zum Um- und Ausbau des Betriebsgeländes des Bau- und Gartenbetriebes Lahr wird zur Kenntnis genommen. III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 3/2025 2. Ergänzung 611 1. Vorhaben Surfield Black Forest: Ergebnis der Standortalternativenprüfung und weitere Vorgehensweise Der Gemeinderat beschließt: 1. Auf Grundlage des Ergebnisses der Standortalternativenprüfung für einen Surfpark beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, die nächsten Schritte zu unternehmen, um die Standorteignung auf der fachlich am besten geeigneten Fläche Rheinstraße Nord vertieft zu prüfen. Eine zielorientierte Entwicklung für einen Surfpark soll – eine positive Prüfung der im Kriterienkatalog festgelegten Kriterien vorausgesetzt - auf einer Teilfläche vorbereitet werden. Im Fall einer Realisierung des Surfparks am Nordrand des Gewerbegebiets ist eine umfassende Eingrünung in Richtung Wohnbebauung Hugsweier vorzusehen. 2. Auf Grundlage des für die Entwicklung des Ostareals geltenden Bewirtschaftungsvertrags zwischen der Stadt Lahr und der IGZ GmbH obliegt die Gesamtkoordination für das Ansiedlungsinteresse der IGZ GmbH. Hierbei erfolgt eine enge Abstimmung mit der Stadtverwaltung und dem Projektentwickler. 3. Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zur Ressourcen- und Budgetkalkulation für durch die Verwaltung auszulösende Prüfungen. 4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf eines städtebaulichen Vorvertrages zur Kostenübernahme durch den -2Vorhabenträger auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: Einstimmig 237/2024 612 2. Fachmarktzentrum Lahr-Mietersheim - Verkehrsuntersuchung zur Anbindung an die B 3 und die B 415 Der Gemeinderat beschließt: 1. Nach Kenntnisnahme des Berichts zur Verkehrsuntersuchung wird den Empfehlungen des Fachbüros gefolgt und zunächst die Signalisierung an den beiden Knotenpunkten auf der Rampe B 3/B 415 beim Eckpunkt Dehner und am Beginn bzw. Ende der Rampe an der B 415 angepasst. 2. Es wird eine 2. Nachtragsvereinbarung mit der ITB-Investment GmbH & Co. KG vorbereitet und den Gremien vorgelegt. Sie beinhaltet eine Fristverlängerung der Rückzahlungsverpflichtung des Ablösebetrages von 150.000 Euro um drei Jahre, d.h. bis zum 31.12.2028, um zunächst die Wirkung der Signalisierungsanpassung evaluieren zu können, bevor über den Bau einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur am Eckpunkt Dehner entschieden wird. Beratungsergebnis: Einstimmig 154/2024 1. Ergänzung 622 3. Erbbaurechte des Hospital- und Armenfonds Lahr und der Stadt Lahr Grundsatzbeschluss: Änderung der Berechnungsgrundlage für künftig abzuschließende Erbbaurechte Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Den Erbbaurechtsnehmern kann ein Angebot einer vorzeitigen Verlängerung der Erbbaurechte mit einem jährlichen Zinssatz von künftig 3,5 % des Bodenrichtwerts unterbreitet werden. Die Laufzeit des geschlossenen Erbbaurechts wird auf 30 Jahre festgelegt. 2. Bei Neuabschlüssen von Erbbaurechten ist ein Zinssatz von 3,5 % des jeweils aktuellen Bodenrichtwerts als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Der Gemeinderat stimmt der Anpassung des Zinssatzes für die Stadt Lahr, und in seiner Funktion als Stiftungsrat, für den Hospital- und Armenfonds Lahr zu. 3. Bei bestehenden Erbbaurechten, die in früheren Jahren ohne Wertsicherungsregelung beurkundet wurden und die ggf. nach Ziff.2. neu abgeschlossen oder nach Ziff. 1. verlängert werden sollen, ist eine Einzelfallprüfung der Verwaltung durchzuführen und dem Gemeinderat -3vorzulegen, ob eine Härtefallregelung eine Abweichung von den allgemein gültigen Vertragsregelungen angebracht wäre. Beratungsergebnis: Vertagt 1/2025 1. Ergänzung 502 4. Bedarfsgerechter Ausbau und Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten Der Gemeinderat beschließt: 1. Die rechnerische Bedarfsplanung für 1-6-jährige Kinder für die Kita-Jahre 2024/25 bis 2026/27 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln beauftragt, den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen zur Deckung des Rechtsanspruchs für 1-6-jährige Kinder weiter fortzusetzen. 3. Bis auf Weiteres wird auf den Bau einer Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück Flurstück Nr. 9747 im Wohngebiet Hosenmatten verzichtet. Das Grundstück verbleibt im städtischen Besitz. Beratungsergebnis: Einstimmig 11/2025 502 5. Neufestlegung der Teilnehmerentgelte für die Jugenderholungsmaßnahme Stadtranderholung Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Teilnehmerentgelte für Kinder aus Lahr ab dem laufenden Jahr auf 240,00 Euro zu erhöhen, für Kinder aus den umliegenden Gemeinden auf das jeweilig vorliegende Teilnehmerentgelt + 30% Zuschlag (312,00 Euro bei 240,00 Euro Teilnehmerentgelt als Grundlage). Beratungsergebnis: Einstimmig 47/2025 101 6. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern Der Gemeinderat beschließt: -4Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Beratungsergebnis: Einstimmig IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 24. Februar 2025 - ohne Beschluss 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport vom 04. Juli 2024 - ohne Beschluss 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vom 12. Dezember 2024 - ohne Beschluss -