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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 3/2025) der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 24.03.25, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal

ÖFFENTLICHE SITZUNG
II. INFORMATION
28/2025
632

Um- und Ausbau Betriebsgelände Bau- und Gartenbetrieb Lahr
Projektbericht 1, Stand Februar 2025
Mitteilung:
Der Projektbericht 1, Stand Februar 2025 zum Um- und Ausbau des Betriebsgeländes des Bau- und Gartenbetriebes Lahr wird zur Kenntnis genommen.
III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN

3/2025
2. Ergänzung
611

1.

Vorhaben Surfield Black Forest:
Ergebnis der Standortalternativenprüfung und weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat beschließt:
1. Auf Grundlage des Ergebnisses der Standortalternativenprüfung
für einen Surfpark beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung,
die nächsten Schritte zu unternehmen, um die Standorteignung
auf der fachlich am besten geeigneten Fläche Rheinstraße Nord
vertieft zu prüfen. Eine zielorientierte Entwicklung für einen
Surfpark soll – eine positive Prüfung der im Kriterienkatalog
festgelegten Kriterien vorausgesetzt - auf einer Teilfläche
vorbereitet werden. Im Fall einer Realisierung des Surfparks am
Nordrand des Gewerbegebiets ist eine umfassende Eingrünung
in Richtung Wohnbebauung Hugsweier vorzusehen.
2. Auf Grundlage des für die Entwicklung des Ostareals geltenden
Bewirtschaftungsvertrags zwischen der Stadt Lahr und der IGZ
GmbH
obliegt
die
Gesamtkoordination
für
das
Ansiedlungsinteresse der IGZ GmbH. Hierbei erfolgt eine enge
Abstimmung mit der Stadtverwaltung und dem Projektentwickler.
3. Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zur Ressourcen- und Budgetkalkulation für durch die Verwaltung auszulösende Prüfungen.
4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf eines
städtebaulichen Vorvertrages zur Kostenübernahme durch den

-2Vorhabenträger auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

237/2024
612

2.

Fachmarktzentrum Lahr-Mietersheim
- Verkehrsuntersuchung zur Anbindung an die B 3 und die B 415

Der Gemeinderat beschließt:
1. Nach Kenntnisnahme des Berichts zur Verkehrsuntersuchung wird den
Empfehlungen des Fachbüros gefolgt und zunächst die Signalisierung an
den beiden Knotenpunkten auf der Rampe B 3/B 415 beim Eckpunkt Dehner und am Beginn bzw. Ende der Rampe an der B 415 angepasst.
2. Es wird eine 2. Nachtragsvereinbarung mit der ITB-Investment GmbH & Co.
KG vorbereitet und den Gremien vorgelegt. Sie beinhaltet eine Fristverlängerung der Rückzahlungsverpflichtung des Ablösebetrages von 150.000
Euro um drei Jahre, d.h. bis zum 31.12.2028, um zunächst die Wirkung der
Signalisierungsanpassung evaluieren zu können, bevor über den Bau einer
zusätzlichen Rechtsabbiegespur am Eckpunkt Dehner entschieden wird.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

154/2024
1. Ergänzung
622

3.

Erbbaurechte des Hospital- und Armenfonds Lahr und der Stadt Lahr
Grundsatzbeschluss: Änderung der Berechnungsgrundlage für künftig
abzuschließende Erbbaurechte

Der Gemeinderat empfiehlt:
1. Den Erbbaurechtsnehmern kann ein Angebot einer vorzeitigen Verlängerung der Erbbaurechte mit einem jährlichen Zinssatz von künftig 3,5
% des Bodenrichtwerts unterbreitet werden. Die Laufzeit des geschlossenen Erbbaurechts wird auf 30 Jahre festgelegt.
2. Bei Neuabschlüssen von Erbbaurechten ist ein Zinssatz von 3,5 % des
jeweils aktuellen Bodenrichtwerts als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Der Gemeinderat stimmt der Anpassung des Zinssatzes für
die Stadt Lahr, und in seiner Funktion als Stiftungsrat, für den Hospital- und Armenfonds Lahr zu.
3. Bei bestehenden Erbbaurechten, die in früheren Jahren ohne Wertsicherungsregelung beurkundet wurden und die ggf. nach Ziff.2. neu abgeschlossen oder nach Ziff. 1. verlängert werden sollen, ist eine Einzelfallprüfung der Verwaltung durchzuführen und dem Gemeinderat

-3vorzulegen, ob eine Härtefallregelung eine Abweichung von den allgemein gültigen Vertragsregelungen angebracht wäre.
Beratungsergebnis:
Vertagt

1/2025
1. Ergänzung
502

4.

Bedarfsgerechter Ausbau und Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die rechnerische Bedarfsplanung für 1-6-jährige Kinder für die Kita-Jahre
2024/25 bis 2026/27 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln
beauftragt, den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen zur Deckung des Rechtsanspruchs für 1-6-jährige Kinder weiter fortzusetzen.
3. Bis auf Weiteres wird auf den Bau einer Kindertageseinrichtung auf dem
Grundstück Flurstück Nr. 9747 im Wohngebiet Hosenmatten verzichtet. Das
Grundstück verbleibt im städtischen Besitz.

Beratungsergebnis:
Einstimmig

11/2025
502

5.

Neufestlegung der Teilnehmerentgelte für die Jugenderholungsmaßnahme Stadtranderholung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Teilnehmerentgelte für Kinder aus Lahr ab
dem laufenden Jahr auf 240,00 Euro zu erhöhen, für Kinder aus den umliegenden Gemeinden auf das jeweilig vorliegende Teilnehmerentgelt + 30%
Zuschlag (312,00 Euro bei 240,00 Euro Teilnehmerentgelt als Grundlage).
Beratungsergebnis:
Einstimmig

47/2025
101

6.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstige Gremien mit
sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern

Der Gemeinderat beschließt:

-4Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine
Wahl handelt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 24.
Februar 2025

- ohne Beschluss 2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport vom 04. Juli 2024

- ohne Beschluss 3.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vom
12. Dezember 2024

- ohne Beschluss -