Beschlussvorlage (Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner…
8. April 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: StSt. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz Sachbearbeitung: Becherer Drucksache Nr.: 38/2025 Az.: StSt. FW/BS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonferenz 11.03.2025 vorberatend nicht öffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 07.04.2025 vorberatend nicht öffentlich Ortschaftsrat Hugsweier 08.04.2025 zur Anhörung öffentlich Ortschaftsrat Langenwinkel 08.04.2025 zur Anhörung öffentlich Gemeinderat 28.04.2025 beschließend öffentlich Betreff: Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter der Abteilung West sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 der Feuerwehrsatzung Beschlussvorschlag: 1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Hugsweier, Herrn Oberbrandmeister Christian Noll, wird zugestimmt. 2. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Langenwinkel, Herrn Brandmeister Manuel Erfurt, wird zugestimmt. 3. Der Wahl von Herrn Brandmeister Manuel Erfurt zum Abteilungskommandanten der Abteilung West wird zugestimmt. 4. Der Wahl von Herrn Oberbrandmeister Christian Noll zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung West wird zugestimmt. Zusammenfassende Begründung: Zur gemeinsamen Abteilungsversammlung der Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Hugsweier und Langenwinkel, stellten die Leiter der Abteilung Hugsweier und Langenwinkel sowie deren Stellvertreter ihr Amt zur Wahl. Um eine entsprechende Entpflichtung vor Ende der Amtszeit wurde gebeten. Im Rahmen der gemeinsamen Abteilungsversammlung am 08.02.2025 fand zunächst die Fusionierung der beiden Abteilungen Hugsweier und Langenwinkel zur Abteilung West statt. Anschließend folgte die Wahl zum Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters nach neuer Satzung der Feuerwehr Stadt Lahr vom 01.01.2025. Es gilt nun die bisherigen Abteilungsleitung zu entpflichten und das neue Abteilungskommando durch den Oberbürgermeister zu bestellen. Drucksache 38/2025 Es wird gebeten, den Entpflichtungen sowie den Wahlen zuzustimmen. Seite 2 Drucksache 38/2025 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr u.a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile. Die beiden Stadtteile Hugsweier und Langenwinkel fusionierten anlässlich der Abteilungsversammlung am 08.02.2025 zur Abteilung West, sodass die Feuerwehr Stadt Lahr aus sieben Einsatzabteilungen besteht. Für die einzelnen Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Abteilungskommandant und dessen Stellvertreter zu wählen. Die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter de Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Die Wahlen bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates. In Stadtteilen mit Ortschaftsräten ist der jeweilige Ortschaftsrat gem. § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Lahr vom 25.09.2006, i.d.F. der Änderungssatzung vom 22.07.2024, bei Angelegenheiten im Feuerwehrwesen zu beteiligen und anzuhören. 1. Vor Beginn der gemeinsamen Abteilungsversammlung am 08.02.2025 baten der Leiter der Abteilung Hugsweier und Langenwinkel und seine jeweiligen Stellvertreter um Entpflichtung. Sie stellten zudem ihre jeweiligen Ämter zur Wahl. Vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit hat der Feuerwehrausschuss am 18.02.2025 den jeweiligen Anträgen auf Entpflichtung einstimmig zugestimmt. 2. Im Rahmen der Jahresabteilungsversammlung der Feuerwehrabteilung West am 08.02.2025 fanden die Wahlen zum Abteilungskommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten statt. Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung: Brandmeister Manuel Erfurt ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 08.02.2025 zur Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung West der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 27 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Manuel Erfurt mit großer Mehrheit (26 von 27 Stimmen) gewählt. Es gab keine ungültigen Stimmen und keine Enthaltungen. Auf Herrn Christian Noll entfiel 1 Stimme. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Manuel Erfurt die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Herr Manuel Erfurt erfüllt bereits die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Er nimmt die Funktion des Abteilungskommandanten nach Zustimmung des Gemeinderates wahr. Wir bitten der Wahl von Herrn Brandmeister Manuel Erfurt zum Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Drucksache 38/2025 Seite 4 Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung: Oberbrandmeister Christian Noll ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 08.02.2025 zur Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung West der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 27 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Christian Noll mit großer Mehrheit (24 von 27 Stimmen) gewählt. Es gab 3 Enthaltungen und keine ungültigen Stimmen. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Christian Noll die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Herr Christian Noll erfüllt bereits die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Er nimmt die Funktion des stellvertretenden Abteilungskommandanten nach Zustimmung des Gemeinderates wahr. Wir bitten der Wahl von Herrn Oberbrandmeisters Christian Noll zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Entschädigung der Funktionsträger erfolgt gem. Entschädigungssatzung. Begründung: Der Gemeinderat wird gebeten den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen. Markus Ibert Oberbürgermeister Georg Schinke kom. Leiter StSt. FW/BS Anlage(n): Anlage 0_Beschlussvorlage_Wahlen West Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.