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Beschlussvorlage (Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: StSt. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz
Sachbearbeitung: Becherer

Drucksache Nr.: 38/2025
Az.: StSt. FW/BS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonferenz 11.03.2025

vorberatend

nicht öffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

07.04.2025

vorberatend

nicht öffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

08.04.2025

zur Anhörung

öffentlich

Ortschaftsrat Langenwinkel

08.04.2025

zur Anhörung

öffentlich

Gemeinderat

28.04.2025

beschließend

öffentlich

Betreff:
Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11
Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten
und seiner Stellvertreter der Abteilung West sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung
und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 der Feuerwehrsatzung

Beschlussvorschlag:
1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Hugsweier, Herrn Oberbrandmeister
Christian Noll, wird zugestimmt.
2. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Langenwinkel, Herrn Brandmeister Manuel Erfurt, wird zugestimmt.
3. Der Wahl von Herrn Brandmeister Manuel Erfurt zum Abteilungskommandanten
der Abteilung West wird zugestimmt.
4. Der Wahl von Herrn Oberbrandmeister Christian Noll zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung West wird zugestimmt.

Zusammenfassende Begründung:
Zur gemeinsamen Abteilungsversammlung der Feuerwehr Stadt Lahr, Abteilung Hugsweier und Langenwinkel, stellten die Leiter der Abteilung Hugsweier und Langenwinkel sowie deren Stellvertreter ihr Amt zur Wahl. Um eine entsprechende Entpflichtung vor Ende
der Amtszeit wurde gebeten. Im Rahmen der gemeinsamen Abteilungsversammlung am
08.02.2025 fand zunächst die Fusionierung der beiden Abteilungen Hugsweier und Langenwinkel zur Abteilung West statt. Anschließend folgte die Wahl zum Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters nach neuer Satzung der Feuerwehr Stadt Lahr vom
01.01.2025. Es gilt nun die bisherigen Abteilungsleitung zu entpflichten und das neue Abteilungskommando durch den Oberbürgermeister zu bestellen.

Drucksache 38/2025

Es wird gebeten, den Entpflichtungen sowie den Wahlen zuzustimmen.

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Drucksache 38/2025

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr u.a. aus den
Einsatzabteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile. Die beiden Stadtteile Hugsweier und Langenwinkel fusionierten anlässlich der Abteilungsversammlung am 08.02.2025 zur Abteilung West, sodass die Feuerwehr Stadt Lahr aus sieben Einsatzabteilungen besteht. Für die einzelnen Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Abteilungskommandant und dessen Stellvertreter zu wählen.
Die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter de Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sind
nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Die Wahlen bedürfen
der Zustimmung des Gemeinderates. In Stadtteilen mit Ortschaftsräten ist der jeweilige Ortschaftsrat
gem. § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Lahr vom 25.09.2006, i.d.F. der Änderungssatzung vom
22.07.2024, bei Angelegenheiten im Feuerwehrwesen zu beteiligen und anzuhören.
1.
Vor Beginn der gemeinsamen Abteilungsversammlung am 08.02.2025 baten der Leiter der Abteilung
Hugsweier und Langenwinkel und seine jeweiligen Stellvertreter um Entpflichtung. Sie stellten zudem
ihre jeweiligen Ämter zur Wahl.
Vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit hat der Feuerwehrausschuss am 18.02.2025 den jeweiligen Anträgen auf Entpflichtung einstimmig zugestimmt.
2.
Im Rahmen der Jahresabteilungsversammlung der Feuerwehrabteilung West am 08.02.2025 fanden
die Wahlen zum Abteilungskommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten statt.
Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung:
Brandmeister Manuel Erfurt ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 08.02.2025 zur Wahl
des Abteilungskommandanten der Abteilung West der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen.
Alle 27 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Manuel
Erfurt mit großer Mehrheit (26 von 27 Stimmen) gewählt. Es gab keine ungültigen Stimmen und keine
Enthaltungen. Auf Herrn Christian Noll entfiel 1 Stimme.
Nach vorheriger Befragung nahm Herr Manuel Erfurt die Wahl an.
Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der
Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.
Herr Manuel Erfurt erfüllt bereits die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Er nimmt die Funktion des Abteilungskommandanten nach Zustimmung des Gemeinderates wahr.
Wir bitten der Wahl von Herrn Brandmeister Manuel Erfurt zum Abteilungskommandanten der Abteilung
Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann.

Drucksache 38/2025

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Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung:
Oberbrandmeister Christian Noll ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 08.02.2025 zur
Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung West der Feuerwehr Stadt Lahr
aufstellen.
Alle 27 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Christian Noll mit großer Mehrheit (24 von 27 Stimmen) gewählt. Es gab 3 Enthaltungen und keine ungültigen
Stimmen.
Nach vorheriger Befragung nahm Herr Christian Noll die Wahl an.
Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der
Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.
Herr Christian Noll erfüllt bereits die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Er nimmt die Funktion des stellvertretenden Abteilungskommandanten nach Zustimmung des Gemeinderates wahr.
Wir bitten der Wahl von Herrn Oberbrandmeisters Christian Noll zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die Bestellung durch
den Oberbürgermeister erfolgen kann.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Entschädigung der Funktionsträger erfolgt gem. Entschädigungssatzung.
Begründung:
Der Gemeinderat wird gebeten den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Georg Schinke
kom. Leiter StSt. FW/BS

Anlage(n):
Anlage 0_Beschlussvorlage_Wahlen West
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.