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Beschlussvorlage (Anlage 0_Beschlussvorlage_Wahlen Kuhbach)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: StSt. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz
Sachbearbeitung: Becherer

Drucksache Nr.: 57/2025
Az.: StSt. FW/BS

An der Vorlagenersteilung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonferenz

25.03.2025

vorberatend

nicht öffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

07.04.2025

vorberatend

nicht öffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

22.04.2025

zur Anhörung

öffentlich

Gemeinderat

28.04.2025

beschließend

öffentlich

Betreff:
Zustimmung gern. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11
Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten
und seines Stellvertreters der Abteilung Kuhbach sowie Entpflichtung des Leiters der Ab­
teilung und seines Stellvertreters gern. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 der Feuerwehr­
satzung

Beschlussvorschlag:
1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Kuhbach. Flerrn Hauptlöschmeister Chris­
toph Schmieder, wird zugestimmt.
2. Der Entpflichtung des stellvertretenden Leiters der Abteilung Kuhbach, Herrn Brand­
meister Torsten Fehrenbach, wird zugestimmt.
3. Der Wahl von Herrn Hauptlöschmeister Christoph Schmieder zum Abteilungskomman­
danten der Abteilung Kuhbach wird zugestimmt.
4. Der Wahl von Herrn Brandmeister Torsten Fehrenbach zum stellvertretenden Abtei­
lungskommandanten der Abteilung Kuhbach wird zugestimmt.

Zusammenfassende Begründung:
Zur Abteiiungsversammlung der Feuerwehr Lahr, Abteilung Kuhbach, stellten der Leiterder
Abteilung Kuhbach sowie sein Stellvertreter ihr Amt zur Wahl. Um eine entsprechende Ent­
pflichtung vor Ende der Amtszeit wurde gebeten. Im Rahmen der Abteilungsversammlung
am 14.03.2025 erfolgte dementsprechend die Wahl zum Abteilungskommandanten und
seines Stellvertreters nach neuer Satzung der Feuerwehr Stadt Lahr vom 01.01.2025. Es
gilt nun die bisherige Abteiiungsleitung zu entpflichten und das neue Abteilungskommando
durch den Oberbürgermeisterzu bestellen.
Es wird gebeten, den Entpflichtungen sowie den Wahlen zuzustimmen.

Drucksache 57/2025

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handiungsnotwendigkeit:
Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr Stadt Lahr u. a.
aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile. Die beiden Stadtteile Hugsweier
und Langenwinkel fusionierten anlässlich der Abteilungsversammlung am 08.02.2025 zur Abteilung
West, sodass die Feuerwehr Stadt Lahr aus sieben Einsatzabteilungen besteht. Für die einzelnen
Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Abteilungskommandant und dessen Stellvertreter zu wählen. Die
Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sind
nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) i. V. m. § 11 Abs. 14 Feuerwehr­
satzung der Stadt Lahr (Feuerwehrsatzung) von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus
deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl
erfolgt die Bestellung durch den Oberbürgermeister.

1.
Vor Beginn der Abteilungsversammlung am 14.03.2025 baten der Leiterder Abteilung Kuhbach und
sein Stellvertreter um Entpflichtung. Sie stellten zudem ihre jeweiligen Ämter zur Wahl.
Vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit hat der Feuerwehrausschuss am 18.02.2025 den jeweiligen Anträ­
gen auf Entpflichtung einstimmig zugestimmt.

2.
Im Rahmen der Jahresabteilungsversammlung der Feuerwehrabteilung Kuhbach am 14.03.2025 fan­
den die Wahlen zum Abteilungskommandanten und stellvertretenden Abteilungskommandanten statt.

Wahl des Abteiiungskommandanten der Abteilung:
Hauptlöschmeister Christoph Schmieder ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am
14.03.2025 zur Wahl des Abteiiungskommandanten der Abteilung Kuhbach der Feuerwehr Stadt Lahr
aufstellen.
Alle 13 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Chris­
toph Schmieder mit großer Mehrheit (13 von 13 Stimmen) gewählt.
Nach vorheriger Befragung nahm Herr Christoph Schmieder die Wahl an.
Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der
Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fach­
lichen Voraussetzungen erfüllt.
Liegen nach § 11 Abs. 14 der Feuerwehrsatzung i.V.m. § 11 Abs 8 der Feuerwehrsatzung die fachli­
chen Voraussetzungen für eine Bestellung noch nicht vor, wird dem Gewählten vorübergehend die
Auftragswahrnehmung der Funktion für längstens drei Jahre übertragen.
Herr Christoph Schmieder erfüllt derzeit noch nicht die fachlichen Voraussetzungen. Herr Christoph
Schmieder wird jedoch im Laufe der nächsten 3 Jahre die Ausbildung zum Zugführer an der Landes­
feuerwehrschule Baden-Württemberg nachholen bzw. erfolgreich abschließen. Bis zur Erlangung des
Zugführer-Lehrganges übt Herr Christoph Schmieder das Amt des Abteiiungskommandanten kommis­
sarisch aus. Dies bedeutet, dass er keine Einsätze leiten darf, zu denen eine Führungsqualifikation
des Zugführers notwendig ist.

Drucksache 57/2025

Seite 3

Wir bitten der Wahl von Herrn Hauptlöschmeister Christoph Schmieder zum Abteilungskommandanten
der Abteilung Kuhbach der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die kommissarische Bestellung
durch den Oberbürgermeister erfolgen kann.

Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung:
Brandmeister Torsten Fehrenbach ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 14.03.2025 zur
Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Kuhbach der Feuerwehr Stadt
Lahr aufstelien.
Alle 13 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr
Torsten Fehrenbach mit großer Mehrheit (13 von 13 Stimmen) gewählt.
Nach vorheriger Befragung nahm Herr Torsten Fehrenbach die Wahl an.
Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der
Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fach­
lichen Voraussetzungen erfüllt.
Herr Torsten Fehrenbach erfüllt bereits die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Er nimmt
die Funktion des stellvertretenden Abteilungskommandanten nach Zustimmung des Gemeinderates
wahr.
Wir bitten der Wahl von Herrn Brandmeister Torsten Fehrenbach zum stellvertretenden Abteiiungskommandanten der Abteilung Kuhbach der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die Bestel­
lung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Entschädigung der Funktionsträger erfolgt gemäß Entschädigungssatzung.

Seite 4

Drucksache 57/2025

Begründung:
Der Gemeinderat wird gebeten den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen.

Georg Schinke
Oberbürgermeister

kom. Leiter StSt. FW/BS

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.