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Beschlussvorlage (Anpassung der Pachtverträge für die landwirtschaftlichen Erzeugerflächen der Stadt Lahr und des Hospital- und Armenfonds (HAF).)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 622
Sachbearbeitung: Brucker

Drucksache Nr.: 17/2025
Az.: 622 BK

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20 / ZS02

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 11.02.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

10 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen

Gemeinsame Anhörung der Ort- 24.04.2025
schaftsräte

zur Anhörung

öffentlich

Gemeinderat

beschließend

öffentlich

10.03.2025

28.04.2025

Betreff:
Anpassung der Pachtverträge für die landwirtschaftlichen Erzeugerflächen der Stadt Lahr
und des Hospital- und Armenfonds (HAF).

Beschlussvorschlag:
1. Die Basisjahrespachtbeträge für die Verpachtung landwirtschaftlich genutzter Flächen der Stadt Lahr und des Hospital- und Armenfonds werden zum 11.11.2025
gem. der Aufstellung in der Sachdarstellung festgelegt.
2. Die einzelnen Pachtverträge und damit die Pachtzinsen werden zukünftig dynamisiert.

Zusammenfassende Begründung:
Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprozesses sollen auch die Einnahmemöglichkeiten der Stadt Lahr optimiert werden.
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem
Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in
den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.

Drucksache 17/2025

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Derzeit werden landwirtschaftlicher Pachtflächen der Stadt Lahr zu einem Jahrespachtpreis vergeben, der seit dem Jahr 2000 unverändert blieb. Im Zuge der Haushaltskonsolidieren wurde von Seiten des Gemeinderates und der Haushaltsstrukturkommission auf Vorschlag des beauftragten externen Beratungsunternehmens Rödl
& Partner gefordert, die Einnahmensituation der Stadt Lahr genauer zu betrachten.
Im Bereich der landwirtschaftlichen Pachtverhältnisse war bekannt, dass seit der
Umstellung der damaligen DM- auf heutige Euro-Beträge keine Anpassung der
Pacht mehr erfolgte. Nimmt man den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes als Indikator für die seither stattgefundene Teuerungsrate kommt man zu
dem Ergebnis, dass sich bundesweit die Verbraucherpreise seit dem Jahr 2000 (Zeit
der Umstellung auf Euro-Währung) um durchschnittlich 59,7 % erhöht haben. Die
Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse haben sich in dieser Zeit für die Verbraucher um 64,1 % erhöht. Die Anwendung des VPI’s ist eine allgemein anerkannte
Möglichkeit zur Überprüfung von Preisanpassungen. Insofern schlägt die Verwaltung diese Methode vor und würde zum neuen Pachtstichtag 11.11.2025 damit einen neuen Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen um 59,7 % erhöhen. Damit
ergeben sich folgende neuen Pachtpreise:

Pachtzinsbeträge
pro Jahr

unver- geplante
geplante
ändert Erhöhung
neuer
Erhöhung
seit
zum
Pachtpreis
zum
dem 11.11.2025
ab
11.11.2025
Jahr
in Prozent
11.11.2025
in Euro
2000
(VPI)

Acker

1,53 €/a

59,70%

0,91 €/a

2,44 €/a

Wiese

1,02 €/a

59,70%

0,61 €/a

1,63 €/a

Rebflächen

3,57 €/a

59,70%

2,13 €/a

5,70 €/a

Anmerkungen

mit zukünftiger
Anpassungsklausel
nach VPI
alle 6
Jahre
mit zukünftiger
Anpassungsklausel
nach VPI
alle 6
Jahre
mit zukünftiger
Anpassungsklausel
nach VPI
alle 6
Jahre

Preisvergleich
landesweiter
Durchschnitt

Preisspannen beim
Landesvergleich

2,03 €/a

0,40 - 4,00 €

1,27 €/a

0,40 - 2,69 €

7,32 €/a

0,80 - 30,00
€

Drucksache 17/2025

Sonderkultur
(Beeren/Spargel)

Seite 3

3,00 €/a

59,70%

1,79 €/a

4,79 €/a

Rollrasen 2,20 €/a

59,70%

1,31 €/a

3,51 €/a

mit zukünftiger
Anpassungsklausel
nach VPI
alle 6
Jahre
mit zukünftiger
Anpassungsklausel
nach VPI
alle 6
Jahre

7,32 €/a

0,80 - 30,00
€

10,60 €/a

0,80 - 31,00
€

Bei einer im Jahr 2023 durchgeführten Umfrage der AG 23 (Städte mit einer Größe
über 40.000 EW) ergaben sich die in der Tabelle oben stehenden Preise. Zugegebenermaßen ist bei den dort festgestellten großen Preisunterschieden eine repräsentative Aussage bzgl. eines üblichen Pachtpreises kaum möglich. Bei der Erzeugung der landwirtschaftlichen Produkte ist der Faktor Boden-/Pachtpreis jedoch ein
sehr geringer, so dass die nun geplante, längst überfällige Pachtanpassung als angemessen und für die Pächter als zumutbar angesehen werden kann.
Der Gemeinderat kann auf dieser Basis eine Gesamteinnahmeverbesserung von
jährlich ca. 83.500,- € erwarten (Pachteinnahmen derzeit ca. 140.000,- €/Jahr; nach
Pachterhöhung ca. 223.000,- €/Jahr erwartet).
Dynamisierung der Pachtpreise:
Ein Grund für die seit dem Jahr 2000 nicht mehr durchgeführte Erhöhung der Pacht
war der enorme Verwaltungsaufwand, den eine Änderung der Pachten in sämtlichen
Einzelverträgen mit sich bringt. Dieser Aufwand lässt eine nur geringer Pachtpreiserhöhung völlig unwirtschaftlich werden, da der Zeit- und Arbeitskräfteaufwand im
Vergleich zu einem geringen Mehrerlös zu hoch ist. Aus Gründen der Effektivitätssteigerung strebt die Verwaltung deshalb zukünftig eine Dynamisierung der Pachtverhältnisse an. Dies bedeutet, dass sich jeder Pächter mit dem zukünftig neuen
Vertrag damit einverstanden erklärt, dass die Pachtzinszahlung alle 6 Jahre (angelehnt an die Dynamisierungsrhythmen bei Erbbaupachten) um den Betrag angehoben wird, der sich aus der Steigerung des VPI’s in dieser Zeit ergibt. Jeder Pachtende muss der Stadtverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat übertragen, so dass
ohne größeren Verwaltungsaufwand zukünftig eine zeit- und periodengerechte Anpassung erfolgen kann und somit die Fortschreibung der städtischen Einnahmen in
diesem Bereich auf der Basis der allgemeinen Teuerungsrate garantiert ist. Einen
Einnahmerückstand wie wir ihn in der derzeitigen Situation haben wird damit nicht
mehr entstehen können.

Zielsetzung:
Einnahmenverbesserung für den städtischen Ergebnishaushalt und die Erhebung von ausgewogenen
Pachtpreisen für Grund- und Boden der Stadt Lahr und des HAF‘s.

Drucksache 17/2025

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Maßnahmen:
Neuauflage sämtlicher städtischer Landpachtverträge und der Pachtverträge des Hospital- und Armenfonds.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Anpassung in Teilschritten in den kommenden Jahren. Da jedoch damit das Mehrfache an Verwaltungsaufwand einhergehen würde, der dann den Mehrerlös an Pachtzahlungen u.U. aufzehrt, wurde
diese Option aufgrund seiner Unwirtschaftlichkeit verworfen. Ferner würde ein weiterer Verzug direkt
die Verbesserung der Einnahmesituation verzögern.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

jährlicher Mehrertrag ca. 83.500,- € ab dem Pachtjahr 2025/2026

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

1.
2.

SUMME

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

Drucksache 17/2025

Seite 5

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Begründung:
Anpassung der Pachthöhen an den VPI und Dynamisierung der künftigen Pachtzahlungen um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine effiziente Bearbeitung nachhaltig zu garantieren.

Tilman Petters

Ralph Brucker

Anlage(n):
Anlage 0
Anlage 0 (aktuell)
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.