Beschlussvorlage (2025_02_06_Entwurf_neuer_P a c h t v e r t r a g_Kleingarten_allgemein_aktuell)
Vorlage: Anpassung der Pachtverträge für die Kleingärten der Stadt Lahr und des Hospital- und Armenfonds (HAF).
28. April 2025
Beschlussvorlage (Anpassung der Pachtverträge für die Kleingärten der Stadt Lahr und des Hospital- und Armenfonds (HAF).)
Beschlussvorlage (2025_02_06_Entwurf_neuer_P a c h t v e r t r a g_Kleingarten_allgemein_aktuell)
Beschlussvorlage (2025_02_06_Entwurf_neuer_P a c h t v e r t r a g_Kleingartenpark_LGS_aktuell)
Beschlussvorlage (Anlage 0 (aktuell))
Beschlussvorlage (Anlage 0)
28. April 2025
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Beschlussvorlage (Anpassung der Pachtverträge für die Kleingärten der Stadt Lahr und des Hospital- und Armenfonds (HAF).)
Beschlussvorlage (2025_02_06_Entwurf_neuer_P a c h t v e r t r a g_Kleingarten_allgemein_aktuell)Beschlussvorlage (2025_02_06_Entwurf_neuer_P a c h t v e r t r a g_Kleingartenpark_LGS_aktuell)Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (Anlage 0 (aktuell))
Pachtvertrag für eine Kleingartenparzelle zwischen der Stadt Lahr, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch die Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice -Verpächterinund XXXXXXXXXXXXXX, 77933 Lahr/Schwarzwald -Pächter§ 1 Pachtgegenstand Die Verpächterin überlässt dem Pächter den Kleingarten Nr. XX auf dem Flst. Nr. XXXX Fläche: XX m², Lage: XXXX, Gemarkung XXXX, zur kleingärtnerischen Nutzung § 2 Pachtzins Der Pachtzins beträgt jährlich 23,96 €/a (mind. 20,00 €), somit für den o.a. Kleingarten XX,XX € und ist jeweils zum 11.11. rückwirkend zur Zahlung fällig. Ist der Pächter mit der Entrichtung der Pacht länger als drei Monate in Verzug kann die Stadt Lahr die fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses aussprechen. Das beiliegende SEPA-Mandat ist zu Gunsten der Stadt Lahr auszustellen. Der Pachtzins wird alle 6 Jahre (Basisjahr ist das Jahr 2024) entsprechend dem in diesem Zeitraum veränderten VPI (Verbraucherpreisindex; Code: 61111-0001) des Statistischen Bundesamtes angepasst. § 3 Pächterpflichten und Pachtzeit Das Pachtverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages. Das Pachtjahr beginnt an Martini (11.11.) des laufenden Jahres und endet am 10.11. des Folgejahres. Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Pachtjahr, wenn es nicht spätestens am 15. August eines Jahres zum Ablauf des Pachtjahres gekündigt wird. Bei Ende des Pachtverhältnisses ist der Kleingarten geräumt von Aufbauten und Umzäunungen an die Stadt Lahr zurück zu geben. Zu dieser Räumung gehört auch das Abbrechen aller bereits bei Vertragsabschluss vorhandener Aufbauten und Umzäunungen (Gartenlaube, Betonfundamente, Zäune und Tore, Brunnen etc.). Eine Unterverpachtung ist nicht gestattet. § 4 weitere Pächterpflichten Bestandteil des Pachtvertrages ist die jeweils aktuelle Fassung der "Kleingartenordnung der Stadt Lahr". § 5 Gemeinschaftsanlagen Angrenzende Wege, Böschungen, Gräben usw. sind vom Pächter sauber zu halten. § 6 Verbote Die Anwendung von Pestiziden ist nicht gestattet. Der Pächter verpflichtet sich, auf den mit diesem Pachtvertrag gepachteten Flächen keine Klärschlämme auszubringen. § 7 Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut Der Pächter verzichtet auf die Aussaat gentechnisch veränderten Saatgutes und auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. § 8 Zweck der Gartenverpachtung und Kündigung bei Wohnsitzwechsel Eine ausschließliche Freizeitnutzung ist nicht zugelassen und stellt einen gravierenden Verstoß der Pächterpflichten dar. Die Gartenverpachtung dient der Versorgung der Einwohnerschaft der Stadt Lahr und ihrer Ortsteile. Wird der Wohnsitz in Lahr aufgegeben, berechtigt dies die Stadt Lahr zur Kündigung des Vertragsverhältnisses zu nächstem Martini. § 9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Lahr/Schwarzwald, den Lahr/Schwarzwald, den Verpächterin Pächter …………………………….. Ralph Brucker Stadtoberamtsrat ..………………………… ……….. XXXXXX Seite 2 von 2