Beschlussvorlage (Anlage 0)
Vorlage: Anpassung der Pachtverträge für die Kleingärten der Stadt Lahr und des Hospital- und Armenfonds (HAF).
28. April 2025
Beschlussvorlage (Anpassung der Pachtverträge für die Kleingärten der Stadt Lahr und des Hospital- und Armenfonds (HAF).)
Beschlussvorlage (2025_02_06_Entwurf_neuer_P a c h t v e r t r a g_Kleingarten_allgemein_aktuell)
Beschlussvorlage (2025_02_06_Entwurf_neuer_P a c h t v e r t r a g_Kleingartenpark_LGS_aktuell)
Beschlussvorlage (Anlage 0 (aktuell))
Beschlussvorlage (Anlage 0)
28. April 2025
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Beschlussvorlage (Anpassung der Pachtverträge für die Kleingärten der Stadt Lahr und des Hospital- und Armenfonds (HAF).)
Beschlussvorlage (2025_02_06_Entwurf_neuer_P a c h t v e r t r a g_Kleingarten_allgemein_aktuell)Beschlussvorlage (2025_02_06_Entwurf_neuer_P a c h t v e r t r a g_Kleingartenpark_LGS_aktuell)Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (Anlage 0 (aktuell))
- Stadt Lahr L =! Beschlussvorlage Federführende Stelle: 622 Sachbearbeitung: Brücker Drucksache Nr.; 18/2025 Az.: 622 BK An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 20 / ZS02 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 10.03.2025 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 24.03.2025 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Anpassung der Pachtverträge für die Kleingärten der Stadt Lahr und des Hospital- und Ar menfonds (HAF). Beschlussvorschlag: 1. Der Basisjahrespachtbetrag für die Kleingartenflächen der Stadt Lahr und des Hos pital und Armenfonds wird zum 11.11.2025 auf 23,96 € pro Ar festgelegt. 2. Die Kleingartenpachtverhältnisse werden in Bezug auf die Pachthöhe zukünftig dy namisiert. Zusammenfassende Begründung: Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprozesses sollen auch die Einnahmemöglichkei ten der Stadt Lahr optimiert werden. Drucksache 18/2025 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Derzeit werden städtische Kleingartenflächen zu einem Jahrespachtpreis von 15,€/a vergeben. Im Zuge der Haushaltskonsolidieren wurde von Seiten des Gemein derates und der Haushaltsstrukturkommission gefordert, die Einnahmensituation der Stadt Lahr genauer zu betrachten. Im Bereich der Pachtverhältnisse war bekannt, dass seit der Umstellung der damaligen DM- auf heutige Euro-Beträge keine Anpas sung der Pacht mehr erfolgte. Der damals geltende Pachtpreis wurde bei der EuroUmstellung von ehemals 30,- DM/a auf 15,- €/a festgelegt und war historisch abge leitet und wurde in früheren Jahren durch den Gemeinderat auf Empfehlung der Ver waltung festgelegt. Man versuchte sich dabei an Pachtpreisen im Umland zu orien tieren. Eine gesetzlich vorgeschriebene Festlegungsmethode gab und gibt es nicht, so dass sich der Preis von 15,- €/a etabliert hatte. Nimmt man den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes als Indikator für die seither stattgefundene Teuerungsrate kommt man zu dem Ergebnis, dass sich bundesweit die Verbraucherpreise seit dem Jahr 2000 (Zeit der Umstellung auf Euro-Währung) um durchschnittlich 59,7 % erhöht haben. Die Anwendung des VPI’s ist eine allgemein anerkannte Möglichkeit zur Überprüfung von Preisanpassungen. Insofern schlägt die Verwaltung diese Methode vor und würde zum neuen Stichtag 11.11.2025 damit einen neuen Pachtpreis von 23,96 €/a (=100 m2) festsetzen. Bei Kleingartengrößen von in der Regel, zwischen 200 und 500 m2 ergäbe sich dann eine Jahrespacht für städtische Kleingärten zwischen rd. 48 bis 120,- €. Bei einer kürzlich durchgeführten Umfrage der AG 23 (Städte mit einer Größe über 40.000 EW) ergaben sich Preise zwischen 3 und 109,42 €/a. Zugegebenermaßen ist bei einer solch großen Spanne eine repräsentative Aussage bzgl. eines üblichen Pacht preises kaum möglich. Im Durchschnitt aller befragten 27 Städte in Baden-Württem berg lag der Jahrespachtpreis pro Ar bei 19,63 €. Insofern sieht die Verwaltung die nun vorgeschlagenen 23,96 € /a noch als angemessen und für die Pächter als zu mutbar an. Der Gemeinderat kann auf dieser Basis eine Gesamteinnahmeverbesserung von jährlich ca. 35.000,- € erwarten (Pachteinnahmen derzeit ca. 60.000,- €; nach Pacht erhöhung ca. 95.800,- € erwartet). Dynamisierung der Pachtpreise: Ein Grund für die seit dem Jahr 2000 nicht mehr durchgeführte Erhöhung der Pacht war der enorme Verwaltungsaufwand, den eine Änderung der Pachten in über tau send Einzelverträgen mit sich bringt. Dieser Aufwand lässt eine nur geringer Pacht preiserhöhung völlig unwirtschaftlich werden, da derzeit- und Arbeitskräfteaufwand im Vergleich zu einem geringen Mehrerlös zu hoch ist. Aus Gründen der Effektivi tätssteigerung strebt die Verwaltung deshalb zukünftig eine Dynamisierung der Kleingartenpachten an. Dies bedeutet, dass sich jeder Kleingartenpachtende mit dem zukünftig neuen Vertrag damit einverstanden erklärt, dass die Kleingartenpacht alle 6 Jahre (angelehnt an die Dynamisierungsrhythmen bei Erbbaupachten) um den Betrag angehoben wird, der sich aus der Steigerung des VPI’s in dieser Zeit ergibt. Jeder Kleingartenpachtende muss der Stadtverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat übertragen, so dass ohne größeren Verwaltungsaufwand zukünftig eine zeit- und periodengerechte Anpassung erfolgen kann und somit die Fortschreibung der städ tischen Einnahmen in diesem Bereich auf der Basis der allgemeinen Teuerungsrate Seite 2 Seite 3 Drucksache 18/2025 garantiert ist. Einen Einnahmerückstand wie wir ihn in der derzeitigen Situation ha ben wird damit nicht mehr entstehen können. Entsprechend dem als Anlage beigefügten neuen Pachtvertragsmuster würden nun einmalig alle Kleingartenpachtverhältnisse der Stadt Lahr angepasst werden. Dies wird in Zukunft die gewünschte Einnahme- und Effektivitätssteigerung bei gleichzei tiger Arbeitserleichterung garantieren. Zielsetzung: Einnahmenverbesserung für den städtischen- und HAF-Ergebnishaushalt und die Erhebung von aus gewogenen Pachtpreisen für Kleingartenflächen. Maßnahmen: Neuauflage sämtlicher Kleingartenachtverträge der Stadt und des HAF's. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Anpassung in Teilschritten in den kommenden Jahren. Da jedoch damit das mehrfache an Verwal tungsaufwand einhergehen würde, der dann den Mehrerlös an Pachtzahlungen u.U. aufzehrt oder gar übersteigen würde wurde diese Option aufgrund seiner Unwirtschaftlichkeit verworfen. Ferner würde ein weiterer Verzug direkt die Verbesserung der Einnahmesituation verzögern. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: □ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun gen □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als An lage beigefügt □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmaliqe (Investitions-tKosten 2022 2023 2024 2025 in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / In vestition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zu schüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folaekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkos ten) / Verminderung von Ertrag Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR 2026 ff. Drucksache 18/2025 Seite 4 Ertrag / Verminderung von Aufwand jährlicher Mehrertrag ca. 35.000,- € ab dem Pachtjahr 2025/2026 SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten □ Ja, mit abweichenden Kosten □ Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten □ Ja, mit abweichenden Kosten □ Nein Begründung: Anpassung der Kleingartenpacht an den VPl und Dynamisierung der künftigen Pachtzahlungen, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine effiziente Bearbeitung nachhaltig zu garan tieren. Tilman Petters Ralph Brücker Anlage(n): Entwurf neuer Pachtvertrag Kleingarten allgemein Entwurf neuer Pachtvertrag Kleingartenpark LGS Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.