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Beschlussvorlage (Anlage 0_Beschlussvorlage_Wahlen Lahr)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: StSt. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz
Sachbearbeitung: Becherer

Drucksache Nr.: 35/2025
Az.: StSt. FW/BS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Steilen

Beratungsfoige

Termin

Beratung

Kennung

Feuerwehrausschuss

18.02.2025

vorberatend

nicht öffentlich

Verwaltungs- und Vorlagenkonferenz 04.03.2025

vorberatend

nicht öffentlich

Verwaltungs- und Vorlagenkonferenz

11.03.2025

vorberatend

nicht öffentlich

Haupt- und Personaiausschuss

07.04.2025

vorberatend

nicht öffentlich

Gemeinderat

28.04.2025

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Zustimmung gern. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11
Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten
und seiner Stellvertreter der Abteilung Lahr sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung
und seines Stellvertreters gern. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 Feuerwehrsatzung

Beschiussvorschlag:
1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Lahr, Fierrn Flauptlöschmeister Martin
Stolz, wird zugestimmt.
2. Der Entpflichtung des stellvertretenden Leiters der Abteilung Lahr, Herrn Hauptfeu­
erwehrmann Erol Tural, wird zugestimmt.
3. Der Wahl von Herrn Brandmeister Andreas Hoppe zum Abteilungskommandanten
der Abteilung Lahr wird zugestimmt.
4. Der Wahl von Herrn Hauptbrandmeister Peter Brender zum ersten stellvertreten­
den Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr wird zugestimmt.
5. Der Wahl von Herrn Löschmeister Arved Wadle zum zweiten stellvertretenden Ab­
teilungskommandanten der Abteilung Lahr wird zugestimmt.

Zusammenfassende Begründung:
Zusammenfassende Begründung:
Zur Abteilungsversammlung der Feuerwehr Lahr Abteilung Lahr stellten der Leiter der Ab­
teilung Lahr sowie sein Stellvertreter ihr Amt zur Wahl. Um eine entsprechende Entpflich­
tung vor Ende der Amtszeit wurde gebeten. Im Rahmen der Abteilungsversammlung am
24.01.2025 erfolgte dementsprechend die Wahl zum Abteiiungskommandanten und seiner
Stellvertreter nach neuer Satzung der Feuerwehr Stadt Lahr vom 01.01.2025. Es gilt nun

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die bisherige Abteilungsleitung zu entpflichten und das neue Abteilungskommando durch
den Oberbürgermeister zu bestellen.
Es wird gebeten, den Entpflichtungen sowie den Wahlen zuzustimmen.

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr Stadt Lahr u. a.
aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile. Die beiden Stadtteile Hugsweier
und Langenwinkel fusionierten anlässlich der Abteilungsversammlung am 08.02.2025 zur Abteilung
West, sodass die Feuerwehr Stadt Lahr aus sieben Einsatzabteilungen besteht. Für die einzelnen Feuerwehrabteiiungen ist jeweils ein Abteilungskommandant und dessen Stellvertreter zu wählen.
Die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sind
nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) i. V. m. § 11 Abs. 14 Feuerwehr­
satzung der Stadt Lahr (Feuerwehrsatzung) von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus
deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl
erfolgt die Bestellung durch den Oberbürgermeister.

1.
Vor Beginn der Abteilungsversammlung am 24.01.2025 baten der Leiter der Abteilung Lahr und sein
Stellvertreter um Entpflichtung. Sie stellten zudem ihre jeweiligen Ämter zur Wahl.
Vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit hat der Feuerwehrausschuss am 18.02.2025 den jeweiligen Anträ­
gen auf Entpflichtung einstimmig zugestimmt.

2.
Im Rahmen der Jahresabteilungsversammlung der Feuerwehrabteilung Lahr am 24.01.2025 fanden
die Wahlen zum Abteilungskommandanten und zwei stellvertretenden Abteilungskommandanten statt.
Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung;
Brandmeister Andreas Hoppe ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 24.01.2025 zur Wahl
des Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen.
Alle 56 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr An­
dreas Hoppe mit großer Mehrheit (48 von 56 Stimmen) gewählt. Es gab 3 ungültige Stimmen und keine
Enthaltungen. Auf Herrn Ingo Blischke entfielen 2 Stimmen, Herr Peter Brendel erhielt 1 Stimme, Herr
Maximilian Eibl erhielt 1 Stimme und Herr Harald Wadle erhielt ebenfalls eine 1 Stimme.
Nach vorheriger Befragung nahm Herr Andreas Hoppe die Wahl an.
Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der
Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fach­
lichen Voraussetzungen erfüllt.
Herr Andreas Hoppe erfüllt bereits die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Er nimmt die
Funktion des Abteilungskommandanten nach Zustimmung des Gemeinderates wahr.
Wir bitten der Wahl von Herrn Brandmeister Andreas Hoppe zum Abteilungskommandanten der Abtei­
lung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die Bestellung durch den Oberbürgermeister
erfolgen kann.

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Wahl des 1. stellvertretenden Abteiiungskommandanten der Abteilung:
Hauptbrandmeister Peter Brendel ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 24.01.2025 zur
Wahl, des 1. stellvertretenden Abteiiungskommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr
aufstellen.
Alle 57 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Peter
Brendel mit großer Mehrheit (49 von 57 Stimmen) gewählt. Es gab 2 ungültige Stimmen und keine
Enthaltungen. Auf Herrn Felix Jörger entfielen 2 Stimmen. Herr Ben Werner erhielt 1 Stimme. Herr
Harald Wadle erhielt 1 Stimme. Herr Arved Wadle erhielt 1 Stimme und Frau Bianca Völs erhielt eben­
falls 1 Stimme.
Nach vorheriger Befragung nahm Herr Peter Brendel die Wahl an.
Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der
Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fach­
lichen Voraussetzungen erfüllt.
Herr Peter Brendel erfüllt bereits die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Er nimmt die Funk­
tion des 1. stellvertretenden Abteiiungskommandanten nach Zustimmung des Gemeinderates wahr.
Wir bitten der Wahl von Herrn Hauptbrandmeister Peter Brendel zum 1. stellvertretenden Abteiiungs­
kommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die Bestellung
durch den Oberbürgermeister erfolgen kann.

Wahl des 2. stellvertretenden Abteiiungskommandanten der Abteilung:
Löschmeister Arved Wadle ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 24.01.2025 zur Wahl
des 2. stellvertretenden Abteiiungskommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr auf­
stellen.
Alle 56 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Arved
Wadle mit 36 Stimmen gewählt. Es gab 3 ungültige Stimmen und keine Enthaltungen. Auf Herrn Simon
Stein entfielen 13 Stimmen, Herr Harald Wadle erhielt 1 Stimme und Herr Felix Jörger erhielt ebenfalls
1 Stimme.
Nach vorheriger Befragung nahm Herr Arved Wadle die Wahl an.
Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der
Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fach­
lichen Voraussetzungen erfüllt.
Liegen nach § 11 Abs. 14 der Feuerwehrsatzung i.V.m. § 11 Abs 8 der Feuerwehrsatzung die fachlichen
Voraussetzungen für eine Bestellung noch nicht vor, wird dem Gewählten vorübergehend die Auftrags­
wahrnehmung der Funktion für längstens drei Jahre übertragen.
Herr Arved Wadle erfüllt derzeit noch nicht die fachlichen Voraussetzungen. Herr Arved Wadle wird
jedoch im Laufe der nächsten 3 Jahre die Ausbildung zum Zugführer an der Landesfeuerwehrschuie
Baden-Württemberg nachholen bzw. erfolgreich abschließen. Bis zur Erlangung des Zugführer-Lehr­
ganges übt Herr Arved Wadle das Amt des 2. stellvertretenden Abteiiungskommandanten kommissa­
risch aus. Dies bedeutet, dass er keine Einsätze leiten darf, zu denen eine Führungsqualifikation des
Zugführers notwendig ist.
Wir bitten der Wahl von Herrn Löschmeister Arved Wadle zum 2. stellvertretenden Abteiiungskomman­
danten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die kommissarische Bestel­
lung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann.

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Zielsetzung:

Maßnahmen:

*

Alternativ geprüfte Maßnahmen:

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Entschädigung der Funktionsträger erfolgt gemäß Entschädigungssatzung.
Finanzierung:

Begründung:
Der Gemeinderat wird gebeten den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen.

Georg Schinke
Oberbürgermeister

kom. Leiter StSt. FW/BS

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuleilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs, 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.