Beschlussvorlage (- Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)
Vorlage: Bebauungsplan BÜRGERPARK - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
15. Dezember 2014
Beschlussvorlage (Bebauungsplan BÜRGERPARK
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung Bürgerpark)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht Bürgerpark)
15. Dezember 2014
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Bebauungsplan BÜRGERPARK – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014) OZ 1 Beteiligter Kabel BW 13.03.2014 Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben. Neu- Die Kabelschutzanweisung wird bei der Umsetzung der oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Im Planbereich Planung beachtet. befinden sich jedoch Versorgungsanlagen der Kabel BW. Die Kabelschutzanweisung ist zu beachten. Sollten Änderungen am Bestandsnetz notwendig sein, bittet die Kabel BW um schnellstmögliche Kontaktaufnahme. 2 Badenova Wärmeplus 10.03.2014 Im Plangebiet sind Fernwärmetrassen der badenova vorhanden. Die geforderte Freihaltung der Fernwärmetrassen von Anpflanzungen wurde nur teilweise erfüllt. Die Fernwärmetrasse ist mittels Dienstbarkeitseintragung im Grundbuch gesichert. Es wird dringend darum gebeten, die Grünplanung so zu überarbeiten, dass der gesicherte Schutzstreifen (eingetragen ist ein Schutzstreifen von 3,0 m) für die Fernwärme frei bleibt. Speziell im Bereich Römerstraße und Böschung B3 (Fernwärmeanschluss Firma Berger) befinden sich Schachtbauwerke, deren Zugänglichkeit jederzeit zu gewährleisten ist. Mit der geplanten Multifunktionshalle wird die Fernwärmeleitung auf einer Länge von ca. 50 m überbaut. Diese Leitung versorgt mehrere Hochhäuser (500 Wohneinheiten) und die Fa. Schneider. Der Anschlusswert liegt bei ca. 5 Megawatt thermisch (MWth). Eine Umlegung dieser Leitung ist sehr kostenaufwändig und kann nur in den Sommermonaten erfolgen. Als sinnvolle Lösung wird der Bau eines Versorgungsschachtes unter der Bodenplatte der Multifunktionshalle gesehen. Würde man diesen Versorgungsschacht in einem Teilbereich vergrößern, bestünde die Möglichkeit, den Fernwärmeanschluss und die Fernwärmeübergabestation für die Multifunktionshalle unterzubringen. Je nach Heizungskonzept wäre selbst die Heizungsverteilung hier unterzubringen. Die Fernwärmetrassen und die erforderlichen Schutzstreifen werden in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Im rechtsverbindlich werdenden Nutzungsplan werden keine Pflanzungen auf diesen Trassen festgesetzt. Anpflanzungen werden in Abstimmung mit dem Versorgungsträger geplant und vorgenommen. Die Schachtbauwerke werden zugänglich bleiben. Dass die Fernwärmeleitung im Bereich des geplanten Sporthallenkomplexes voraussichtlich überbaut wird, ist bekannt. In der Auslobung des Wettbewerbs „Sporthalle+“ wurde dies berücksichtigt und auch der Lösungsvorschlag eines Versorgungsschachtes unter der Bodenplatte hat darin Eingang gefunden. Die Möglichkeit der Fernwärmeversorgung der neuen Halle wird sicherlich im Rahmen der Projektplanung geprüft, ist aber nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. 1 Bebauungsplan BÜRGERPARK – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Wie aus dem Bebauungsplan ersichtlich ist, ändert sich die östliche Grenzlage des badenova-Grundstücks Flst.Nr. 25359. Somit wären eine neue Umzäunung und eine neue Toranlage auf der Süd- und Ostseite notwendig. Die Erforderlichkeit einer Anpassung der östlichen Grundstücksgrenze und damit auch des Verlaufs der Zaunanlage an die Planung des Bürgerparks ist bekannt. Im südlichen Bereich wird eine kleine Fläche für den Rundweg beansprucht, dafür kann im nördlichen Bereich eine etwas größere Fläche dem badenova-Grundstück zugeschlagen werden. Als problematisch wird hier insbesondere die Ausbildung des Rundweges im Bürgerpark angesehen. Die badenova hat von der Römerstraße zum Blockheizkraftwerk eine schwerlasttaugliche Zufahrt errichtet und finanziert. Forderung: Diese ist auch weiterhin zu gewährleisten. Der dargestellte Aufbau mit Randsteinplatten innen und außen sowie eine wassergebundene Decke werden den Ansprüchen nur schwerlich gerecht. Die badenova wird für zu erwartende Schäden durch Schwerlastüberfahrungen nicht haften. Das Grundstück der badenova wird weiterhin über eine schwerlasttaugliche Zufahrt verfügen. Der Rundweg wird an dieser Stelle eine entsprechend modifizierte Ausführung erhalten. Auch die Zufahrt über den geplanten Parkplatz ist nicht befriedigend, da bei einem Störfall in der Anlage und bei gleichzeitig stattfindenden Veranstaltungen diese höchstwahrscheinlich zugeparkt ist. Es wird dringend darauf hingewiesen, dass diese bestehende Zufahrt auch die Feuerwehrzufahrt ist. Die südliche Grundstückszufahrt wird künftig sowohl von Süden (Römerstraße, Parkplatz) als auch von Norden (Mauerweg, Planstraße, Parkplatz) erreichbar sein. Die Feuerwehrzufahrt wird auch für die neue Sporthalle erforderlich sein. Die Überfahrt des Parkplatzes wird und muss deshalb auch im Falle einer Veranstaltung durch klare verkehrsrechtliche Regelungen gewährleistet bleiben. Auch die zweite vorhandene Zufahrt an der Ortenauhalle ist Eine Grundstückszufahrt nördlich der Ortenauhalle bleibt weiterhin zu gewährleisten und in der Planung zu berückerhalten. sichtigen. Die heutige Zufahrt führt über das Grundstück der Ortenauhalle. Künftig wird unmittelbar nördlich der nördlichen Grundstücksgrenze der Ortenauhalle eine Zufahrt für einen öffentlichen Parkplatz vorgesehen, die zugleich auch als Zufahrt zum badenova-Grundstück genutzt werden kann. Eine Erweiterung des Fernwärmenetzes im Bereich des Vage Planungen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes 2 Bebauungsplan BÜRGERPARK – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014) OZ 3 Beteiligter Landratsamt Ortenaukreis Abfallwirtschaft 18.03.2014 Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Mauerweges hängt davon ab, ob sich die Gebäude der hauswirtschaftlichen Schulen und die Georg-WimmerSchule an die Fernwärmeversorgung anschließen werden. werden im Gegensatz zum Bestandsnetz (und den Schutzstreifen) nicht nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Der künftige Bebauungsplan wird dem aber auch nicht entgegenstehen. Zur Erreichung von sinnvollen Lösungen wird eine Einbindung in die weitere Planung erwartet. Generell gilt für die zu treffenden Maßnahmen das Verursacherprinzip, was bedeutet, dass die anfallenden Kosten durch die LGSGmbH zu tragen sind. Gespräche mit badenova haben bereits stattgefunden und werden auch künftig zur Abstimmung der Planung sowie deren Umsetzung seitens der Stadt bzw. der LGS-GmbH gesucht. Entlang des Mauerwegs sowie der Planstraße (mit Parkplatzzufahrt) werden die Voraussetzungen für die BefahrAuf folgende Punkte wird hingewiesen: barkeit mit einem 3-achsigen Müllfahrzeug gegeben sein. Bereitstellung der Abfallbehälter / Gelbe Säcke: Damit können alle bestehenden und neu geplanten GeDie Bereitstellung der Abfälle, soweit diese im Rahmen der bäude durch die Abfallentsorgung angefahren werden. kommunalen Abfallabfuhr entsorgt werden, muss an einer für 3-achsige Abfallsammelfahrzeige (bis 10,30 m Länge) erreichbaren Stelle am Rand öffentlicher Erschließungsstraßen erfolgen. Es ergeben sich keine Einwendungen. Abfallwirtschaftssatzung: Die speziellen Regelungen der Abfallentsorgung im Ortenaukreis gem. Abfallwirtschaftssatzung sind zu beachten. 4 IHK 14.03.2014 Zur Herstellung der Parkanlage sollen die, auf dem Gelände derzeit noch befindlichen Parkplätze der Fa. Schneider Electric auf die andere Seite des Firmengeländes verlegt werden. Hierzu wurde das Bebauungsplanverfahren Kleinfeld Süd begonnen, jedoch noch nicht abgeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass die Realisierung der Verlegung rechtzeitig erfolgt. Beim Bebauungsplanverfahren KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung ist die Offenlage vom 11.08. - 12.09.2014 durchgeführt worden. Da keine gravierenden Einwände in dieser Zeit vorgebracht wurden, hat der Bebauungsplan die sogenannte Planreife gemäß § 33 BauGB erreicht. Den bereits vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung für den Parkplatz kann auf dieser Grundlage positiv beschieden werden. Der rechtzeitigen Realisierung steht damit nichts mehr entgegen. 3 Bebauungsplan BÜRGERPARK – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Die Fa. Schneider Electric wird durch die neue Planung künftig von drei Seiten von empfindlicherer Nutzung wie z.B. Wohnbebauung und den neuen Freizeitanlagen umgeben. Die IHK bittet um Stellungnahme, ob es zwischen gewerblicher und sonstiger Nutzung ggf. zu Nutzungskonflikten kommen könnte und wie dem Abhilfe geschaffen werden soll. 5 E-Werk Mittelba- Folgende Punkte sind zu beachten und in den Bebauungsden plan aufzunehmen: 26.03.2014 - der Leitungsbestand des EWM entlang der Römerstraße ist von Anpflanzungen freizuhalten (Schutzstreifen = 2,0 m) Stellungnahme Seit vielen Jahren befindet sich das Unternehmen in einem Umfeld, das nur eine geringe Störwirkung zulässt. Seit ebenso vielen Jahren gelingt dies weitgehend reibungslos. Im schalltechnischen Gutachten wird dargelegt, dass durch Schallemissionen, die vom Betrieb ausgehen, im Plangebiet der Richtwert von 40dB(A) für ein Allgemeines Wohngebiet eingehalten wird. Einen Richtwert für Parkanlagen kennt die TA-Lärm nicht, der Orientierungswert der DIN 18005 liegt bei 55 dB(A). Nutzungskonflikte aufgrund des vorliegenden Bebauungsplans für den Bürgerpark sind daher nicht zu erwarten. Die Verortung der Baumpflanzungen wird im Zuge der Ausführungsplanung mit den Versorgungsträgern abgestimmt. Im Bebauungsplan werden keine einzelnen Baumstandorte festgesetzt. Die Trassen für Neuverlegungen von Niederspannungska- Zur Versorgung der neuen Gebäude und Anlagen wird ein beln werden nicht im Bebauungsplan festgesetzt. Die Abneues Niederspannungskabelnetz verlegt. Die Leitungsstimmung mit der Abt. Tiefbau wird begrüßt. trassen wurden mit der Abt. Tiefbau abgestimmt Die Aufstellung einer Transformatorenstation im südöstli- Im südöstlichen Bereich des Plangebietes wird die Auschen Bereich wird möglich sein. Als Alternative zu einer weisung eines Grundstückes (Größe ca. 25 m²) mit direkeigenständigen Station auf separatem Grundstück wird die tem Zugang zur öffentlichen Straße für die Aufstellung eiUnterbringung im neu geplanten Sporthallenkomplex angener Transformatorenstation gefordert. dacht. Auch bei dieser Variante wäre ein direkter Zugang möglich. 6 Regierungspräsidium Freiburg Abt. Denkmalpflege 17.03.2014 Im westlichen Teil des Bebauungsplanes liegt ein nach § 22 DSchG geschütztes Kulturdenkmal. Es handelt sich um das Areal des römischen vicus, das im Rahmen der LGS bereits überplant ist. Der sich östlich anschließende Teil des Bebauungsplanes liegt außerhalb dieser archäologisch relevanten Flächen. Aus diesem Bereich sind bisher keine archäologischen Fundstellen bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Baumaßnahmen unbekannte Fundstel- Das Grabungsschutzgebiet wird nachrichtlich sowohl im Plan- als auch im Textteil übernommen. Der formulierte Hinweis zu archäologischen Bodenfunden wird ebenfalls aufgenommen. 4 Bebauungsplan BÜRGERPARK – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme len zutage treten können und archäologische Funde nicht generell auszuschließen sind. Daher soll folgender Hinweis in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden: Da im Plangebiet bisher unbekannte archäologische Bodenfunde zutage treten können, sind Maßnahmen, die in den Bodenuntergrund eingreifen, frühzeitig dem Regierungspräsidium Freiburg, Referat 26 – Denkmalpflege, Fachgebiet Archäologische Denkmalpflege schriftlich mitzuteilen. Gemäß § 20 DSchG sind auch im weiteren Baufortschritt im Zuge von Erdarbeiten auftretende Funde (Scherben, Knochen, Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige Bodenverfärbungen u.Ä.) umgehend zu melden und bis zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit Unterbrechungen der Bauarbeiten ist ggf. zu rechnen und Zeit zur Fundbergung einzuräumen. 7 Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau 26.03.2014 Aus ingenieurgeologischer Sicht folgender Hinweis: Mit Der Hinweis wird aufgenommen. einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder vor Bauarbeiten werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. 5 Bebauungsplan BÜRGERPARK – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014) OZ 8 Beteiligter Landratsamt Ortenaukreis Amt für Umweltschutz 26.03.2014 9 Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Gegen die Aufstellung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Schutzgebiete und Biotope sind nicht betroffen. Die unbegrenzte Überschaubarkeit der Fläche, die Insellage, die vollständige Nutzung der gesamten Fläche und der permanente Verkehrsfluss schaffen Rahmenbedingungen, die empfindlichen Arten wahrscheinlich keine Möglichkeit bieten, sich zu etablieren. Da dies allerdings nicht ausgeschlossen werden kann, sind im weiteren Verfahren ein Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und eine artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen. Ein Umweltbericht wurde erstellt und ist Teil der Unterlagen für die Offenlage. Im Zuge der Erarbeitung des Umweltberichts wurde festgestellt, dass eine artenschutzrechtliche Prüfung nicht erforderlich ist. Landratsamt Ortenaukreis Eine fachtechnische Beurteilung hinsichtlich entwässerungstechnischer Belange kann erst erfolgen, wenn eine entsprechende Entwässerungskonzeption vorliegt. Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz Äußerung zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung: 01.04.2014 Grundwasser Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen: - Verringerung der Grundwasserneubildungsrate durch Flächeninanspruchnahme und Veränderung der Bodenstruktur - Evtl. Absinken des Grundwasserstandes aufgrund der geringeren Grundwasserneubildungsrate - Veränderung des Bodenwasserhaushaltes, der Bodenqualität, der Deckschichtenmächtigkeit, des Reliefs - Schadstoffeintrag aufgrund verringerter Deckschichten - Veränderung von Grundwasserfließsystemen - Veränderung von Grundwasserleitern und Deckschichten - Verschlechterung von Qualität und Quantität des Grundwassers Die Schutzgüter Boden und Wasser wurden im Umweltbericht unter Kapitel 5.4 bzw. 5.5 eingehend behandelt. Er ist ebenfalls Teil der Unterlagen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden offen gelegt werden. Im jeweiligen Fazit zu den beiden Schutzgütern führt der Umweltbericht Folgendes aus: Wasser Durch die Planung wird das Grundwasser bei Beachtung der genannten Vermeidungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt. 6 Bebauungsplan BÜRGERPARK – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme Boden Boden Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen: Die Planung führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bodenfunktionen im Plangebiet. Die Neuversiegelung von 10.350 m² Boden ist durch externe Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. - Flächeninanspruchnahme - Veränderung der Bodenfunktion und der Struktur - Schadstoffeintrag - Verlust hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen - Quantifizierung des Kompensationsbedarfs in Ökopunkte Als externe Kompensationsmaßnahme für das Schutzgut Boden ist die Kalkung von 42 ha Stadtwald festgesetzt. Altlasten Nach Kenntnis des LRA liegen im Planbereich keine Altlas- Hinweis wird aufgenommen. tenverdachtsflächen vor. Folgender Hinweis ist in den Bebauungsplan aufzunehmen: Werden bei Erdarbeiten ungewöhnliche Färbungen und/oder Geruchsemissionen (z.B. Mineralöle, Teer,...) wahrgenommen, so ist umgehend das Landratsamt Ortenaukreis – Amt für Umweltschutz; Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz – zu unterrichten. Aushubarbeiten sind an dieser Stelle sofort einzustellen. Oberflächengewässer - Der beabsichtigte Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung ist ausreichend. 10 Polizeipräsidium Offenburg Es bestehen keine Bedenken gegen die Bebauungsplanaufstellung. 03.04.2014 Sofern verkehrliche Belange betroffen sind, wird darum gebeten, das Polizeipräsidium Offenburg hinsichtlich weiterer Detailplanungen zu informieren. Gleiches gilt für die Planungen zum neuen Verkehrsübungsplatz. Das Polizeipräsidium wird bei Betroffenheit von verkehrlichen Belangen auch weiterhin einbezogen. Ebenso bei der Planung der Jugendverkehrsschule. 7 Bebauungsplan BÜRGERPARK – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Aus kriminalpräventiver Sicht sollte die Entstehung von Angsträumen und Tatorten frühzeitig vermieden werden. Kriminalpräventive Belange sollten daher frühzeitig in den planerischen Zielsetzungen für Umfeldgestaltung, Art und Maß der baulichen Gestaltung, überschaubaren Grundstücksflächen und örtlichen Verkehrsflächen Berücksichtigung finden. Sicherheit durch Nutzungsvielfalt und Qualität des Wohnquartiers! Aus den Unterlagen ist nicht eindeutig zu erkennen, inwieweit die wesentlichen Gedanken städtebaulicher Kriminalprävention berücksichtigt wurden. Wichtig wird sein, dass Begegnungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum geschaffen bzw. bestehende ausgebaut werden, sodass eine soziale Kontrolle ermöglicht wird. Stellungnahme Die geplante Gestaltung des Bürgerparks halten wir auch im Hinblick auf den Aspekt der Kriminalprävention für gelungen. Erschließungsstraßen, Rhein-Schuttertal-Radweg, Hauptwege des Parks sowie Parkplätze werden ausgeleuchtet sein. Die Anordnung der Sport- und Grünanlagen ist übersichtlich. Mit Sporthallen und Kita samt Begegnungsräumen für den Lahrer Westen und Funktionsräume für die museale Betreuung (Römer) sind in der Parkanlage Einrichtungen verortet, die zu einer sozialen Kontrolle beitragen. Sicherheit durch Größe der Grundstücksflächen, Gebäudestellung und –gestaltung! Die soziale Kontrolle wird gewährleistet, indem durch Stellung, Ausrichtung, Gestaltung und Größe der Gebäude belebende Nutzungen gefördert werden und der öffentliche Raum einsehbar ist. Einsehbare Gestaltung und gute Ausleuchtung der Zugänge zu den Veranstaltungsörtlichkeiten begünstigen dies. Lange hohe Mauern bzw. Hecken als Einfriedungen sollten daher vermieden werden. Zum Einbruchschutz wird dringend eine frühzeitige Absprache empfohlen. Durch textlichen Hinweis im Bebauungsplan sollte deshalb auf die kostenfreie Beratung durch die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen hingewiesen werden. Fenster und Türen sollten mindestens entsprechend DIN EN 1627 – 1630, RC 2 oder RC 3 gestaltet sein. In Gewer8 Bebauungsplan BÜRGERPARK – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme begebieten, Parkanlagen u.ä. sind in zurückliegender Zeit vermehrt Einbrüche bzw. Vandalismus festzustellen. Sicherheit durch Planung des öffentlichen Verkehrsraumes! Städtebauliche Kriminalprävention erfordert, dass Straßenräume, Rad- und Gehwegeverbindungen, Wege zu Haltestellen und Stellplätze für den öffentlichen Verkehr so zu gestalten sind, dass ein hohes Maß an objektiver und subjektiver Sicherheit gewährleistet wird. Dies wird im Wesentlichen durch soziale Kontrolle, Beleuchtung und eine übersichtliche Gestaltung erreicht. Für Parkanlagen wird eine übersichtliche Gestaltung unbedingt erforderlich gehalten. Hecken und Sträucher sollten höchstens kniehoch angeordnet werden. Beleuchtung sollte in ausreichender Form vorhanden sein damit keine dunklen Ecken entstehen. 11 Dt. Telekom 08.04.2014 12 Regierungspräsidium Freiburg Abt. Straßenwesen und Verkehr 04.04.2014 Im betroffenen Plangebiet sind Telekommunikationslinien Die Versorgungsträger werden wie üblich in den weiteren der Telekom vorhanden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Planungsprozess und bei der Planumsetzung eingebundiese in ihrem Bestand und in ihrem weiteren Betrieb geden. fährdet sind. Aus den übermittelten Unterlagen ist nicht erkennbar, wie sich die beabsichtigte Maßnahme auf die bestehenden Telekommunikationslinien auswirkt. Es ist daher unerlässlich, dass der Telekom die konkretisierte Planung vorgelegt wird. Das Plangebiet grenzt im Westen an die B 3 und im Süden Im Plangebiet werden keine Hochbauten geplant, die einen an die B 415. In den betroffenen Bereichen bestehen derAbstand von weniger als 20 m zum Fahrbahnrand einer der zeit weder Planungs- noch Ausbauabsichten. Bundesstraßen aufweisen. Es wird jedoch auf die Abstandsbestimmungen nach § 9 FStrG hingewiesen. Hiernach dürfen Hochbauten jeder Art in einer Entfernung von bis zu 20 Metern, gemessen vom Fahrbahnrand, nicht errichtet werden. Weiter beinhaltet das Plangebiet den angrenzenden Teil der B 3 einschließlich der westlichen Dammböschung. Es Ein Großteil der Böschungsbepflanzung wird erhalten. Abweichende bzw. zusätzliche Pflanzungen werden mit der 9 Bebauungsplan BÜRGERPARK – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten wird angenommen, dass im Böschungsbereich eine vom Bestand abweichende Bepflanzung geplant ist. Die Planung im Randbereich der Bundesstraße und auf bundeseigenen Flurstücken ist mit dem RP, Referat 44, abzustimmen. Stellungnahme zuständigen Behörde abgestimmt. Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen. Sabine Fink Stadtbaudirektorin 10