Beschlussvorlage (Anlage0)
28. April 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 602 Sachbearbeitung: Roßmanith Drucksache Nr.: 37/2025 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 632 / BGL Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 25.03.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 07.04.2025 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 28.04.2025 beschließend öffentlich Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Kostenstelle „Bestattungswesen BGL-Kosten“ im Haushaltsjahr 2024 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 Gemeindeordnung (GemO) für das Haushaltsjahr 2024 überplanmäßige Aufwendungen bei der Budgeteinheit „Bestattungswesen“, Kostenart 44550000 „Erstattungen an BGL“ überplanmäßige Aufwendungen in Hohe von 264.000,00 Euro (gerundet). Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in der Budgeteinheit „Bewirtschaftung“ des Amt 63 (Gebäudemanagement, Abt. 632) in Höhe von 264.000,00 Euro. Drucksache 37/2025 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: In der Budgeteinheit „Bestattungswesen“ (Kostenart 44550000, Kostenerstattungen an BGL) entstanden im Haushaltsjahr 2024 Mehraufwendungen, die gedeckt werden müssen. Zielsetzung: Um diese Mehraufwendungen ausgleichen zu können werden Einsparungen in anderen Haushaltspositionen in Anspruch genommen. In diesem Fall kann dies innerhalb des Dezernats III erfolgen. Maßnahmen: Inanspruchnahme von Einsparungen zum Ausgleich der Mehrausgaben. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Begründung: Im Bereich Bestattungswesen, in der Budgeteinheit „Bestattungswesen“ auf der Kostenart 44550000 (Kostenerstattungen an BGL) entstanden im Haushaltsjahr 2024 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 264.000,00 Euro (gerundet). Insgesamt beliefen sich die Kosten im Haushaltsjahr 2024 für die o.g. Aufwendungen auf genau 1.063.012,96 Euro. Der veranschlagte Planansatz lag bei 800.000,00 Euro. Ursprünglich wurde von der Facheinheit ein Ansatz von 930.000,00 Euro angemeldet. Witterungsbedingt durch klimaerwärmende Prozesse ergaben sich Mehrarbeiten für den Bau und Gartenbetrieb der Stadt Lahr (BGL), unter anderem durch die Aufarbeitung von durch Trockenschaden ausgefallener Heckenstrukturen und umfangreiche Verkehrssicherungspflege der Bäume. Um diese Mehraufwendungen in der genannten Budgeteinheit „Bestattungswesen“ ausgleichen zu können, können dezernatsintern Einsparungen des Amtes 63 aus der Budgeteinheit „Bewirtschaftung“ in Anspruch genommen werden. Tilman Petters Bürgermeister Fabian Roßmanith Abteilungsleiter Grün und Umwelt Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.