Beschlussvorlage (Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner…
28. April 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: St. Feuerw Sachbearbeitung: Becherer Drucksache Nr.: 53/2025 Az.: StFW / BVS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 25.03.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 07.04.2025 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Ortschaftsrat Kippenheimweiler 15.04.2025 zur Anhörung öffentlich Einstimmig Gemeinderat 28.04.2025 beschließend öffentlich Betreff: Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter der Abteilung Kippenheimweiler sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 der Feuerwehrsatzung Beschlussvorschlag: 1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Kippenheimweiler, Herrn Löschmeister Kevin Baier, wird zugestimmt. 2. Der Entpflichtung des stellvertretenden Leiters der Abteilung Kippenheimweiler, Herrn Löschmeister Fabian Gänshirt, wird zugestimmt. 3. Der Wahl von Herrn Löschmeister Kevin Baier zum Abteilungskommandanten der Abteilung Kippenheimweiler wird zugestimmt. 4. Der Wahl von Herrn Löschmeister Fabian Gänshirt zum 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Kippenheimweiler wird zugestimmt. 5. Der Wahl von Herrn Oberbrandmeister Marcus Preschle zum 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Kippenheimweiler wird zugestimmt. Zusammenfassende Begründung: Zur Abteilungsversammlung der Feuerwehr Lahr, Abteilung Kippenheimweiler, stellten der Leiter der Abteilung Kippenheimweiler sowie sein Stellvertreter ihr Amt zur Wahl. Um eine entsprechende Entpflichtung vor Ende der Amtszeit wurde gebeten. Im Rahmen der Abteilungsversammlung am 07.03.2025 erfolgte dementsprechend die Wahl zum Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter nach neuer Satzung der Feuerwehr Stadt Lahr Drucksache 53/2025 Seite 2 vom 01.01.2025. Es gilt nun die bisherige Abteilungsleitung zu entpflichten und das neue Abteilungskommando durch den Oberbürgermeister zu bestellen. Es wird gebeten, den Entpflichtungen sowie den Wahlen zuzustimmen. Drucksache 53/2025 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr Stadt Lahr u. a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile. Die beiden Stadtteile Hugsweier und Langenwinkel fusionierten anlässlich der Abteilungsversammlung am 08.02.2025 zur Abteilung West, sodass die Feuerwehr Stadt Lahr aus sieben Einsatzabteilungen besteht. Für die einzelnen Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Abteilungskommandant und dessen Stellvertreter zu wählen. Die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) i. V. m. § 11 Abs. 14 Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr (Feuerwehrsatzung) von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl erfolgt die Bestellung durch den Oberbürgermeister. 1. Vor Beginn der Abteilungsversammlung am 07.03.025 baten der Leiter der Abteilung Kippenheimweiler und sein Stellvertreter um Entpflichtung. Sie stellten zudem ihre jeweiligen Ämter zur Wahl. Vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit hat der Feuerwehrausschuss am 18.02.2025 den jeweiligen Anträgen auf Entpflichtung einstimmig zugestimmt. 2. Im Rahmen der Jahresabteilungsversammlung der Feuerwehrabteilung Kippenheimweiler am 07.03.2025 fanden die Wahlen zum Abteilungskommandanten und zwei stellvertretenden Abteilungskommandanten statt. Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung: Löschmeister Kevin Baier ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 07.03.2025 zur Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung Kippenheimweiler der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 21 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Kevin Baier mit großer Mehrheit (21 von 21 Stimmen) gewählt. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Kevin Baier die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Liegen nach § 11 Abs. 14 der Feuerwehrsatzung i.V.m. § 11 Abs 8 der Feuerwehrsatzung die fachlichen Voraussetzungen für eine Bestellung noch nicht vor, wird dem Gewählten vorübergehend die Auftragswahrnehmung der Funktion für längstens drei Jahre übertragen. Herr Kevin Baier erfüllt derzeit noch nicht die fachlichen Voraussetzungen. Herr Kevin Baier wird jedoch im Laufe der nächsten 3 Jahre die Ausbildung zum Zugführer an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg nachholen bzw. erfolgreich abschließen. Bis zur Erlangung des Zugführer-Lehrganges übt Herr Kevin Baier das Amt des Abteilungskommandanten kommissarisch aus. Dies bedeutet, dass er keine Einsätze leiten darf, zu denen eine Führungsqualifikation des Zugführers notwendig ist. Wir bitten der Wahl von Herrn Löschmeister Kevin Baier zum Abteilungskommandanten der Abteilung Kippenheimweiler der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die kommissarische Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Drucksache 53/2025 Seite 4 Wahl des 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung: Löschmeister Fabian Gänshirt ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 07.03.2025 zur Wahl des 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Kippenheimweiler der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 21 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Fabian Gänshirt mit großer Mehrheit (21 von 21 Stimmen) gewählt. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Fabian Gänshirt die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Liegen nach § 11 Abs. 14 der Feuerwehrsatzung i.V.m. § 11 Abs 8 der Feuerwehrsatzung die fachlichen Voraussetzungen für eine Bestellung noch nicht vor, wird dem Gewählten vorübergehend die Auftragswahrnehmung der Funktion für längstens drei Jahre übertragen. Herr Fabian Gänshirt erfüllt derzeit noch nicht die fachlichen Voraussetzungen. Herr Fabian Gänshirt wird jedoch im Laufe der nächsten 3 Jahre die Ausbildung zum Zugführer an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg nachholen bzw. erfolgreich abschließen. Bis zur Erlangung des Zugführer-Lehrganges übt Herr Fabian Gänshirt das Amt des 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten kommissarisch aus. Dies bedeutet, dass er keine Einsätze leiten darf, zu denen eine Führungsqualifikation des Zugführers notwendig ist. Wir bitten der Wahl von Herrn Löschmeister Fabian Gänshirt zum 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Kippenheimweiler der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die kommissarische Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Wahl des 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung: Oberbrandmeister Marcus Preschle ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 07.03.2025 zur Wahl des 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Kippenheimweiler der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 21 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Marcus Preschle mit großer Mehrheit (21 von 21 Stimmen) gewählt. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Marcus Preschle die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Herr Marcus Preschle erfüllt bereits die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Er nimmt die Funktion des 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten nach Zustimmung des Gemeinderates wahr. Wir bitten der Wahl von Herrn Oberbrandmeister Marcus Preschle zum 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Kippenheimweiler der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Drucksache 53/2025 Seite 5 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Entschädigung der Funktionsträger erfolgt gemäß Entschädigungssatzung. Begründung: Der Gemeinderat wird gebeten den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen. Markus Ibert Oberbürgermeister Georg Schinke kom. Leiter StSt. FW/BS Anlage(n): Anlage 0_Beschlussvorlage_Wahlen Kippenheimweiler Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.