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Beschlussvorlage (Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft Wahlen zum Aufsichtsrat )

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Maier

Drucksache Nr.: 81/2025
Az.: 921.5

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
101

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 08.04.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Gemeinderat

beschließend

öffentlich

28.04.2025

Betreff:
Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft
Wahlen zum Aufsichtsrat

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG
entsandt werden soll.
2. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, welches weitere Mitglied in der Hauptversammlung der Elektrizitätswerk
Mittelbaden Verwaltungs-AG zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden sollen.

Zusammenfassende Begründung:
Neuwahl des Aufsichtsrats bei der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Auslaufen der Mandate

Zielsetzung:
Neuwahl des Aufsichtsrats
Begründung:
Der Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG besteht aus neun Mitgliedern.
Davon werden drei Mitglieder von den Hauptgesellschaftern Stadt Lahr, Stadt Offenburg und
EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH entsandt.
Zudem können die Hauptaktionäre, EWO und die Gemeinschaft der kleineren Aktionäre jeweils
ein Mitglied zur Wahl in den Aufsichtsrat vorschlagen.
Den Mitarbeitenden des E-Werks Mittelbaden wurde im Zuge der Umwandlung der ehemaligen
Aktiengesellschaft in eine AG & Co. KG ein Sitz im Aufsichtsrat der Verwaltungsaktien-Gesellschaft fest zugesagt. Bisher wurde dieser Sitz vom Aktionär mit dem höchsten Anteil, der EnBW,
gestellt. Mit dem Anteilsverkauf an die Stadt Kehl steigt die Stadt Lahr zum Aktionär mit dem
höchsten Anteil auf und gab den möglichen weiteren Sitz freiwillig an die Arbeitnehmervertreter
ab (Beschlussvorlage 195/2024). Die Stadt Lahr hatte auch bisher nur zwei AR-Sitze.
Die Amtszeit aller Mitglieder beim Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG
läuft mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Juni 2025 aus. Daher muss der Aufsichtsrat
komplett neu auf vier Jahre gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich.
Derzeit sind folgende Personen Mitglied im Aufsichtsrat:
EnBW:

1) Bodo Moray (entsandt)
2) Frau Carina Verlor (Vorschlag)

Stadt Lahr:

3) Herr OB Markus Ibert (entsandt)
4) Herr StR Eberhard Roth (Vorschlag)

Stadt Offenburg:

5) Herr OB Marco Steffens (entsandt)
6) Herr StR Ingo Eisenbeiß (Vorschlag)

EWO:

7) Herr OB Manuel Tabor (entsandt)

restl. Kommunen:

8) Herr BM Günther Pfundstein (Vorschlag)

Arbeitnehmervertreter:

9) Herr Dirk Munz (Vorschlag)

Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags:
Nach § 9 Abs. 1 der Satzung wird je ein Mitglied von den drei Hauptgesellschaftern (Stadt Lahr,
EnBW, Stadt Offenburg) entsandt. Dieses Entsendungsrecht gewährleistet, dass die drei Haupt-

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gesellschafter jeweils ein Aufsichtsratsmitglied ohne Wahl durch die Hauptversammlung in den
Aufsichtsrat entsenden können.
Bisher wurde Herr Oberbürgermeister Ibert in den Aufsichtsrat entsandt.
Um das Entsendungsrecht auszuüben, wird der Gemeinderat gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden
Verwaltungs-AG entsandt werden soll.
Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags:
Die restlichen sechs Mitglieder sind von der Hauptversammlung zu wählen. Zur Wahl ist eine
75-%-ige Mehrheit des Grundkapitals notwendig. Aufgrund der Verteilung des Grundkapitals
kommt eine Wahl nur dann zu Stande, wenn alle drei Hauptgesellschafter zustimmen. Dabei ist
sinnvoll/gesellschaftsrechtlich praktikabel, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG gleichzeitig auch Mitglieder des Aufsichtsrats der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG sind. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass
der Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG auch im Juni 2025 neu gewählt
wird.
Derzeit sind folgende Personen Mitglied im Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG &
Co. KG:
EnBW:

1)
2)
3)
4)

Herr Bodo Moray 1. stellv. Vorsitzender
Frau Carina Verlor
Herr Dr. Wolfgang Bruder
Herr Harald Schmoch

Stadt Lahr:

5)
6)
7)
8)

Herr OB Markus Ibert Vorsitzender
Herr StR Eberhard Roth
Herr StR Roland Hirsch
Herr StR Sven Täubert

Stadt Offenburg:

9) Herr OB Marco Steffens 1. stellv. Vorsitzender
10) Herr StR Werner Maier
11) Frau StRin Maren Seifert

EWO:

12) Herr OB Manuel Tabor 1. stellv. Vorsitzender
13) Herr BM Bernd Siefermann

restl. Kommunen:

14) Herr BM Günther Pfundstein

Arbeitnehmer:

15)
16)
17)
18)
19)
20)
21)

Herr Dirk Munz 2. stellv. Vorsitzender
Herr Stefan Böhler
Herr Robert Braun
Herr Philipp Hunn
Herr Jonas Kruß
Herr Frank Kunzelmann
Herr Gerhard Ackermann

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Damit die Hauptversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG im Juni 2025 die
restlichen sechs Mitglieder des Aufsichtsrats wählen kann, ist vom Gemeinderat zunächst ein entsprechender Vorschlag für ein weiteres Mitglied zu unterbreiten.
Bei der letzten Aufsichtsratswahl wurde Eberhard Roth (KFWL) in den Aufsichtsrat vorgeschlagen.
Nach der Kommunalwahl 2024 war es notwendig, die Mandatsbesetzung in den Beteiligungsgesellschaften, Zweckverbänden und Mitgliedschaften entsprechend den Mehrheitsverhältnissen
im Gemeinderat vorzunehmen. Entsprechend dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (SLS) steht der KFWL mit der Kommunalwahl von 2024 der Sitz im Aufsichtsrat
der Verwaltungs-Gesellschaft zu.
Der Vorschlag für die Wahl ergibt sich aus der Diskussion.
Befangenheit
Bei der Wahl der Aufsichtsräte der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG im Gemeinderat
greifen die Befangenheitsvorschriften aus der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, da es sich in
diesem Falle nicht um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt. D.h. die jeweiligen Gemeinderäte dürfen
zwar Wahlvorschläge unterbreiten, aber beim Wahlvorgang sind die zur Wahl vorgeschlagenen
Ratsmitglieder selbst befangen und müssen deutlich sichtbar vom Ratstisch abrücken, also den
Bereich verlassen, der den Gemeinderäten vorbehalten ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass z.B.
in den Zuschauerbereich gewechselt wird.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.