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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Kostenerstattung an BGL)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605, 201
Datum: 22.12.2014 Az.:
Kleinthomä, Wurth

Drucksache Nr.: 308/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.02.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.02.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Abt. 60/605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014)
Kostenerstattung an BGL

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 beim
Deckungskreis „GD 63006755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche
1.6300 „Gemeindestraßen“, 1.6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“,
1.6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 1.6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und
1.7810 „ Feld- und Wirtschaftswege“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe
von € 129.650,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der
Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land) in Höhe von € 97.300,-- und
durch Einsparungen in Gesamthöhe von € 32.350,-- bei folgenden Finanzpositionen:

(siehe Seite 2)

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 308/2014

Seite - 2 -

1.6300.520400 (Gemeindestraßen –Unterhaltung Geschwindigkeitsmessanlagen) in Höhe von € 8.100,-1.6300.575000 (Gemeindestraßen –verkehrsregelnde Maßnahmen bei
Veranstaltungen) in Höhe von € 8.000,--,
1.6750.575000 (Straßenreinigung und Winterdienst –Betriebsaufwand)
in Höhe von € 6.000,-1.6900.510000 (Wasserläufe, Wasserbau –Wasserlaufunterhaltung) in
Höhe von € 1.000,-1.7810.510000 (Feld- und Wirtschaftswege -Feldwegeunterhaltung) in
Höhe von € 9.250,--.

Anlage(n):
Übersicht der Finanzpositionen im Deckungskreis "GD 63006755"

Drucksache 308/2014

Seite - 3 -

Begründung:
In den Unterabschnitten 6300 „Gemeindestraßen“, 6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und 7810
„Feld- und Wirtschaftswege“ des Verwaltungshaushaltes sind die jeweiligen Ausgabepositionen mit der Bezeichnung „Kostenerstattung an BGL“ haushaltstechnisch
gesehen im Deckungskreis „GD 63006755“ ( GD = gegenseitige Deckungsfähigkeit“)
zusammengefasst.
Das im Haushaltsplan 2014 veranschlagte Gesamtvolumen des Deckungskreises
„GD 63006755“ belief sich auf € 1.728.000,--. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2014 vom 07.01.2015 ist der Deckungskreis um (aufgerundet) € 129.650,-überschritten (siehe Anlage -Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis „GD
63006755“).
Die Ausgabenüberschreitung innerhalb des Deckungskreises begründet sich
schwerpunktmäßig wie folgt:
o

Erhöhte Aufwendungen im Bereich der Straßen- und Feldwegeunterhaltung aufgrund der Unwetter- und Starkregenereignisse über den gesamten Monat Juli
2014 hinweg; hierdurch ergab sich insbesondere ein Sanierungsaufwand bei Unterspülungen, Setzungen im Straßen- und Wegebereich sowie bei Böschungsrutschungen und deren notwendiger Sicherung

o

Stark erhöhte Vandalismusschäden mit nicht feststellbaren Verursachern

o

Zunehmende Anzahl von illegalen Müllentsorgungen im Stadtgebiet und den Außenbereichen mit erhöhtem Beseitigungsaufwand.

Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von € 129.650,-- kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg.
Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land) in Höhe von € 97.300,-- und durch Einsparungen in Gesamthöhe von € 32.350,-- bei nachstehenden Finanzpositionen erfolgen:
1.6300.520400 (Gemeindestraßen –Unterhaltung Geschwindigkeitsmessanlagen)
in Höhe von € 8.100,--, 1.6300.575000 (Gemeindestraßen –verkehrsregelnde
Maßnahmen bei Veranstaltungen) in Höhe von € 8.000,--, 1.6750.575000 (Straßenreinigung und Winterdienst –Betriebsaufwand) in Höhe von € 6.000,--,
1.6900.510000 (Wasserläufe, Wasserbau –Wasserlaufunterhaltung) in Höhe von
€ 1.000,-- und 1.7810.510000 (Feld- und Wirtschaftswege -Feldwegeunterhaltung)
in Höhe von € 9.250,--.
Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Jürgen Trampert