Beschlussvorlage (Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr)
26. Januar 2015
Beschlussvorlage Amt: 14 Witzelmaier Datum: 15.12.2014 Az.: 700.82 Drucksache Nr.: 303/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 19.01.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 26.01.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr Beschlussvorschlag: Der Jahresabschluss wurde aufgrund einer Prüfungsfeststellung im Bereich der Forderungen und Verbindlichkeiten geändert und weicht insofern von dem in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses vom 20.10.2014 zur Kenntnis gebrachten Jahresabschlusses ab (siehe Seite 16 Schlussbericht 2013). Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 35.866.144,51 € und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Ein Jahresgewinn/-verlust ist nicht entstanden. 3. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe von 2.027.200,00 € ins Folgejahr (2014) übertragen. 4. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Anlage(n): Schlussbericht 2013 Jahresabschluss 2013 - neu BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 303/2014 Seite - 2 - Begründung: Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr für das Rechnungsjahr 2013 ist abgeschlossen. Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst. Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen. Es gelten primär für den Jahresabschluss das Handelsgesetzbuch und das Eigenbetriebsrecht. Auf diesen Grundlagen haben wir geprüft. Außerdem spielen hinsichtlich der Gebührenkalkulation die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes eine Rolle. Dr. Wolfgang G. Müller Christian Zanger