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Beschlussvorlage (Radverkehrsführung in der Dreyspringstraße (Mitte-Süd))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 612
Sachbearbeitung: Stehr

Drucksache Nr.: 70/2025
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
302 / 605

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 15.04.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Beirat für Verkehrsangelegenhei- 15.05.2025
ten

beschließend

öffentlich

Betreff:
Radverkehrsführung in der Dreyspringstraße (Mitte-Süd)

Beschlussvorschlag:
Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten spricht folgende Empfehlung aus:
In der Dreyspringstraße (Mitte-Süd) wird die Radverkehrsführung durch die beidseitige
Markierung einer Rad-Piktogrammkette verdeutlicht und gesichert.

Zusammenfassende Begründung:
Diese wichtige Nord-Süd-Verbindung mit planfreier Überquerungsmöglichkeit der B 415 ist
durch entsprechende Maßnahme zu sichern.

Drucksache 70/2025

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
In der Dreyspringstraße zwischen Lotzbeckstraße und Tramplerstraße bzw. B 415 wird der Radverkehr
ungesichert im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt
50 km/h. In zwei Bereichen besteht eine besondere Gefahrenlage durch am Straßenrand parkende
Fahrzeuge, da der Radverkehr dort auf die Gegenfahrbahn wechseln muss, um die parkenden Fahrzeuge zu überholen. Ein Bereich erstreckt sich zwischen der Lotzbeckstraße und dem Schlachthof, ein
zweiter Bereich auf dem Abschnitt zur B 415 beim Autohaus.

Zielsetzung:
Ziel ist die Sicherung des Radverkehr auf einer wichtigen Nord-Süd-Verbindung mit planfreier Überquerungsmöglichkeit der B 415.

Maßnahmen:
An beiden Fahrbahnrändern wird eine Rad-Piktogrammkette in Fahrtrichtung markiert. Dies betrifft die
Dreyspringstraße auf dem Abschnitt zwischen Lotzbeckstraße und Tramplerstraße sowie auf dem Abschnitt von/zur B 415. Ergänzend werden Haltverbote für die Abschnitte, auf denen momentan noch
am Fahrbahnrand geparkt werden darf.
Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Alternativ wurde eine Schutzstreifenmarkierung geprüft. Bei einer empfohlenen Schutzstreifenbreite
von jeweils 1,50 m zzgl. eines Sicherheitstrennstreifens von 0,50 m bei den Längsparkständen auf
Höhe des E-Werks wäre die verbleibende Kernfahrbahn zu schmal, sodass bei jedem Begegnungsfall
zweier Kfz der Schutzstreifen überfahren werden würde. Aufgrund der Häufigkeit von solchen Begegnungsfällen wurde diese Alternative nicht weiterverfolgt.
Eine Verlagerung des Radverkehrs in den Seitenraum durch eine Verbreiterung der Gehwege und Ausweisung als Geh-/Radwege ist ebenfalls auszuschließen, da gemeinsame Führungsformen innerorts
nicht empfohlen werden und der vorhandene Straßenquerschnitt nicht die erforderlichen Änderungen
zulässt.
Eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für einen Teilabschnitt wird in einer
separaten Vorlage aufgegriffen. Es handelt sich dabei aber um keine alternative, sondern um eine ergänzende Maßnahme.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR

Drucksache 70/2025

Seite 3

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine präzise Kostenschätzung möglich. Die Kosten werden aber weniger
als 50.000 EUR betragen. Folgende Kostenstellen werden mit der angegebenen Mittelfreigabe zur Finanzierung herangezogen:
Kostenstelle/Inv.auftrag
Kostenart
KST 54105000
KA 44550000
KST 54105011
KA 44550000

Beschreibung

Mittelfreigabe 2025

Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraße
Erstattungen an BGL
Verkehrsausstattung
Erstattungen an BGL

784.700,00 EUR
337.400,00 EUR

Sollte sich die Umsetzung teilweise bis ins Jahr 2026 hinziehen oder verschieben, sind im Haushaltsplan 2026 Mittel unter den oben genannten Kostenstellen und Investitionsaufträgen erforderlich. In der
Regel handelt es sich um Pauschalen, die in jedem Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Unter Umständen werden zusätzlich Ermächtigungsübertragungen beantragt.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Martin Stehr

Anlage(n):
- Anlage 0
- Anlage 1: Radverkehrsführung Dreyspringsgtraße (Mitte-Süd)
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.