Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler
Datum: 31.10.2014 Az.: 922.5131
Drucksache Nr.: 269/2014
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
10.11.2014
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Baugenossenschaft Lahr eG;
Satzungsänderung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung der Baugenossenschaft Lahr eG gem. beigefügter Synopse.
Anlage(n):
Satzungsänderung - Synopse
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 269/2014
Seite - 2 -
Begründung:
Die Baugenossenschaft Lahr eG hat der Stadt Lahr am 30.10.2014 die Unterlagen
für die am 14.11.2014 stattfindende Mitgliederversammlung übersandt. Neben der
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013, der Entlastung der Vorstandschaft und des Aufsichtsrats soll auch die Änderung der Satzung beschlossen werden.
Als Grund für die Satzungsänderung wird angegeben, dass in den letzten Jahren im
Genossenschaftsgesetz einige Änderungen eingetreten seien, die sich auf den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft ausgewirkt haben. Dies erfordere eine umfassende Anpassung der bestehenden Satzung. Man habe sich in der Praxis bereits an den
gesetzlichen Änderungen orientiert und möchte diese nunmehr noch in der Satzung
verankern.
Die Satzungsänderung umfasse im Wesentlichen redaktionelle Änderungen, welche
in der als Anlage beigefügten Synopse in Fettdruck dargestellt sind. Neben der Anpassung aufgrund der gesetzlichen Änderungen schlage man vor, die Geschäftsanteile von aktuell 160 € auf künftig 200 € zu erhöhen. Zudem solle neu eine Regelung
für Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aufgenommen werden.
Die neue Satzung basiere einerseits auf der alten Satzung und andererseits auf der
Mustersatzung des GdW - Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Die Prüfung der Satzung habe durch den vbw Verband baden-Württembergischer
Wohnung- und Immobilienunternehmen e.V. stattgefunden.
Da sich die Satzungsänderung im Wesentlichen auf den Vollzug gesetzlicher Änderungen bezieht schlägt die Verwaltung vor, der Satzung im Wege der Offenlage zuzustimmen.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister
Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer