Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Radverkehrsführung auf dem Flugplatz-Ostareal)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 612
Sachbearbeitung: Stehr

Drucksache Nr.: 68/2025
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
302 / 605

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 15.04.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Beirat für Verkehrsangelegenhei- 15.05.2025
ten

beschließend

öffentlich

Betreff:
Radverkehrsführung auf dem Flugplatz-Ostareal

Beschlussvorschlag:
Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt, die unter den Ziffern 1-3 geschilderten
Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsführung auf dem Flugplatz-Ostareal umzusetzen. In Abhängigkeit der Mittelverfügbarkeit erfolgt die Umsetzung ggf. stufenweise 2025
und 2026. Priorität haben die Maßnahmen in der Rainer-Haungs-Straße.
1. Dem Radverkehr wird auf den in der Anlage 1 gekennzeichneten straßenbegleitenden
Wegen ein Benutzungsrecht eingeräumt. In den betroffenen Einmündungsbereichen
werden Bordsteinabsenkungen hergestellt und Furtmarkierungen aufgebracht.
2. Auf dem westlichen Abschnitt der Europastraße, wo der straßenbegleitende Weg endet,
wird an beiden Fahrbahnrändern eine Fahrradpiktogrammkette (Fahrradpiktogramme in
regelmäßigen Abständen) markiert. Zur Freihaltung dieser gekennzeichneten Verkehrsfläche für Radfahrende wird eine Haltverbotszone angeordnet.
3. Der straßenbegleitende Parkstreifen auf der Westseite der Rainer-Haungs-Straße wird
gemäß Anlage 1 zwischen der Einmündung Europastraße und der Bushaltestelle Ersteiner Straße in einen Radweg umgewandelt.

Zusammenfassende Begründung:
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll dem Radverkehr auf den in der Anlage 1 gekennzeichneten straßenbegleitenden Wegen ein Benutzungsrecht eingeräumt werden, sodass
neben der Fahrbahn noch eine Alternative getrennt vom Kfz-Verkehr zur Verfügung steht.

Drucksache 68/2025

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Auf dem Flugplatz-Ostareal gibt es für den Radverkehr größtenteils kein gesichertes Angebot. Vom
straßenbegleitenden Radweg entlang der Dr. Georg-Schaeffler-Straße kommend, ist sowohl für eine
Weiterfahrt in der Europastraße als auch der Rainer-Haungs-Straße ein Wechsel auf die Fahrbahn
notwendig. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt in beiden Straßen 50 km/h. Lediglich im Bereich der Freien Evangelischen Schule gilt im Zeitraum Mo.-Fr. 7-17 Uhr eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Es kommt häufig zu Überholvorgängen Lkw-Rad.
Mit dem aktuell laufenden Vollausbau der Rainer-Haungs-Straße nördlich der Europastraße wird mit
der Anlage von gemeinsamen Geh- und Radwegen auf beiden Straßenseiten ein sicheres und komfortables Angebot für Radfahrende geschaffen. Für ein lückenloses Radverkehrsnetz sind nun noch die
Verbindungen zur Dr. Georg-Schaeffler-Straße über den südlichen Abschnitt der Rainer-HaungsStraße sowie den östlichen Abschnitt der Europastraße und zum neuen Radweg bei der Feuerwache
West über den westlichen Abschnitt der Europastraße zu sichern.

Zielsetzung:
Vorrangiges Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für den bereits vorhandenen Radverkehr. Darüber hinaus soll durch die Bereitstellung einer sicheren Radverkehrsinfrastruktur der Radverkehrsanteil
bei den Pendlern weiter zunehmen, da das Potenzial bei dieser Nutzergruppe besonders hoch ist.

Maßnahmen:
Rainer-Haungs-Straße, östliche Straßenseite
Von der Dr. Georg-Schaeffler-Straße kommend wird dem Radverkehr auf dem straßenbegleitenden
Weg ein Benutzungsrecht eingeräumt. Im Einmündungsbereich Ersteiner Straße wird der Bordstein
abgesenkt und eine Radfurt markiert. Bislang ist nur eine schmale Absenkung für den Fußverkehr am
Ende des Einmündungstrichters vorhanden. Im weiteren Verlauf wird am rd. 290 m entfernten Einmündungsbereich Europastraße an die Straßenbaumaßnahme „Erschließung Rheinstraße Nord“ angeknüpft.
Rainer-Haungs-Straße, westliche Straßenseite
Auf der westlichen Straßenseite ist der nach der Einmündung Europastraße beginnende Weg für eine
gemeinsame Nutzung von Fuß- und Radverkehr zunächst zu schmal und wird erst im weiteren Verlauf
breiter. Deshalb soll der straßenbegleitende Parkstreifen bis zur Bushaltestelle Ersteiner Straße in einen benutzungspflichtigen Radweg umgewandelt werden. Am Beginn des zukünftigen Radwegs ist
eine Bordsteinabsenkung erforderlich. Die unbefestigte Lücke zum Gehweg ist mit Pflaster zu schließen. Auf dem Radweg sind in regelmäßigen Abständen Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen zu
markieren. Zudem sind zum Fahrbahnrand hin in regelmäßigen Abständen Poller zu setzen, um kenntlich zu machen, dass es sich nicht mehr um einen Parkstreifen handelt.
Vor der Bushaltestelle Ersteiner Straße erfolgt der Wechsel auf den straßenbegleitenden Weg, auf dem
ein Benutzungsrecht für Radverkehr eingeräumt wird. Alternativ könnte der Parkstreifen auch nur bis
zur nördlichen Zufahrt zur Freien Evangelischen Schule in einen benutzungspflichtigen Radweg umgewandelt werden (siehe Anlage 1, Variante 2), was eine Änderung der Beschlussvorschläge 1 und 3

Drucksache 68/2025

Seite 3

erforderlich machen würde. Im Bereich der Schule gäbe es dann aber eine nicht zu empfehlende Mischnutzung des Gehwegs.
Der Entfall von öffentlichen Stellplätzen ist in diesem Bereich vertretbar. Zum einen verfügen die ansässigen Unternehmen über eigene Stellplätze und zum anderen entsteht auf dem neuen Straßenabschnitt nördlich der Europastraße ein großzügiges Angebot. Aber auch die derzeitige Auslastung ist
gering und damit unproblematisch. Im Oktober fanden an mehreren Tagen sowohl vor- als auch nachmittags Stichprobenzählungen statt. Der Parkraum, der bei Variante 1 entfällt, wurde von max. 15 Fahrzeugen genutzt. Gleichzeitig waren auf dem südlichen Parkstreifen sowie auf allen Parkstreifen auf der
östlichen Straßenseite genügend Stellplätze frei, sodass diese Fahrzeuge auch dort hätten parken können. Somit wird kein Parkraummangel bei der Umwandlung des Parkstreifens in einen benutzungspflichtigen Radweg entstehen.
Europastraße, östlicher Abschnitt
Auf beiden Straßenseiten wird dem Radverkehr auf den straßenbegleitenden Wegen ein Benutzungsrecht eingeräumt. Im Einmündungsbereich Ersteiner Straße wird der Bordstein abgesenkt und eine
Radfurt markiert. Bislang ist nur eine schmale Absenkung für den Fußverkehr am Ende des Einmündungstrichters vorhanden.
Europastraße, westlicher Abschnitt
Auf beiden Straßenseiten wird dem Radverkehr auf den straßenbegleitenden Wegen ein Benutzungsrecht eingeräumt. Im Einmündungsbereich Fritz-Rinderspacher-Straße wird der Bordstein abgesenkt
und eine Radfurt markiert. Bislang ist nur eine schmale Absenkung für den Fußverkehr am Ende des
Einmündungstrichters vorhanden.
Rund 120 m weiter in Richtung Westen (Start- und Landebahn) endet der straßenbegleitende Weg,
sodass Radfahrende auf die Fahrbahn wechseln und im Mischverkehr weiterfahren müssen. Um auf
den Radverkehr auf der Fahrbahn aufmerksam zu machen, wird an beiden Fahrbahnrändern eine Fahrradpiktogrammkette (Fahrradpiktogramme in regelmäßigen Abständen) markiert. Zudem wird eine eingeschränkte Haltverbotszone angeordnet. Der bereits bestehende Parkstreifen auf der Nordseite wird
in diesem Zusammenhang markiert, um als gekennzeichnete Fläche zu gelten.
Ersteiner Straße
Auf beiden Straßenseiten wird dem Radverkehr auf den straßenbegleitenden Wegen ein Benutzungsrecht eingeräumt.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Die Markierung von Schutz- oder Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist aufgrund der Fahrbahnbreiten
in Verbindung mit dem hohen Lkw-Anteil nicht zu empfehlen.
In der Rainer-Haungs-Straße wurde eine Verbreiterung des straßenbegleitenden Wegs auf der Westseite geprüft, welche aber sowohl an der Grundstücksverfügbarkeit als auch an der Baumreihe als Abgrenzung zum Parkstreifen scheitert.

Drucksache 68/2025

Seite 4

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine präzise Kostenschätzung möglich. Die Kosten werden aber weniger
als 50.000 EUR betragen. Folgende Kostenstellen werden mit der angegebenen Mittelfreigabe zur
Finanzierung herangezogen:
Kostenstelle/Inv.auftrag
Kostenart
KST 54105000
KA 44550000
KST 54105011
KA 44550000

Beschreibung

Mittelfreigabe 2025

Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraße
Erstattungen an BGL
Verkehrsausstattung
Erstattungen an BGL

784.700,00 EUR
337.400,00 EUR

Sollte sich die Umsetzung teilweise bis ins Jahr 2026 hinziehen oder verschieben, sind im Haushaltsplan 2026 Mittel unter den oben genannten Kostenstellen und Investitionsaufträgen erforderlich. In der
Regel handelt es sich um Pauschalen, die in jedem Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Unter Umständen werden zusätzlich Ermächtigungsübertragungen beantragt.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Martin Stehr

Anlage(n):
- Anlage 0
- Anlage 1: Radverkehrsführung Flugplatz-Ostareal, Varianten 1+2
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.