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Beschlussprotokoll (Gemeinderat)

28. April 2025
                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 4/2025) der Stadt
Lahr/Schwarzwald am Montag, 28.04.25, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Oberbürgermeister Ibert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Vor Eintritt in
die Tagesordnung teilt er mit, dass TOP 6 „12. Änderung des Flächennutzungsplanes der
vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich SPORT-KITA)“ neu zu
TOP 2 wird. Die bisherigen TOP 2, 3, 4 und 5 werden neu zu TOP 3, 4, 5 und 6.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
52/2025
101

1.

Solidarpartnerschaft mit der Gebietsgemeinde Kalusch in der Ukraine
- unbefristete Verlängerung des Memorandums

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der unbefristeten Verlängerung des Memorandums
mit der
Gebietsgemeinde Kalusch in der Ukraine über eine Solidarpartnerschaft zu.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

32/2025
611

2.

Bebauungsplan SPORT-KITA
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung vom 24. Februar 2025 zu den während der Offenlage eingebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan SPORT-KITA wird beschlossen
2. Der Bebauungsplan SPORT-KITA wird in der beigefügten Fassung vom
24. Februar 2025 als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-246/2025
1. Ergänzung
612

3.

Umplanung der Lahrbus-Linie 107

Der Gemeinderat beschließt:
Die SWEG wird mit der Durchführung von zusätzlichen Verkehrsleistungen für
die Lahrbus-Linie 107 ab dem 15.06.2025 beauftragt. Grundlage der Beauftragung bildet die mit dieser Beschlussvorlage vorgestellte Umplanung mit geändertem Linienweg und neuem Fahrplan.
Stadtrat Dörfler stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung bis zur Finanzklausur im Mai 2025.
Beratungsergebnis:
16
Ja-Stimmen
13
Nein-Stimme
1
Enthaltung
Somit ist der Tagesordnungspunkt vertagt.
17/2025
622

4.

Anpassung der Pachtverträge für die landwirtschaftlichen Erzeugerflächen der Stadt Lahr und des Hospital- und Armenfonds (HAF).

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Basisjahrespachtbeträge für die Verpachtung landwirtschaftlich genutzter Flächen der Stadt Lahr und des Hospital- und Armenfonds werden zum 11.11.2025 gem. der Aufstellung in der Sachdarstellung festgelegt.
2. Die einzelnen Pachtverträge und damit die Pachtzinsen werden zukünftig dynamisiert.

-3Stadtrat Roth stellt folgenden Änderungsantrag:
Änderungsantrag zu Ziffer 1:
Es soll eine Anpassung in zwei Stufen erfolgen:
- zum 11.11.2025 für das Folgejahr um 30 %
- zum 11.11.2028 für das Folgejahr um 30 %
Grundstücke
Ackergrundstücke
Wiesen
Rebflächen

Erhöhung 11.11.25
zum Folgejahr
2€
1,33 €
4,64 €

Erhöhung 11.11.28
zum Folgejahr
2,44 €
1,63 €
5,70 €

Sonderkulturen
Rollrasen

3,90 €
2,86 €

4,79 €
3,51 €

Änderungsantrag zu Ziffer 2:
Bei Flächen, die schwer zu bewirtschaften sind und sich deshalb nicht zu den
erhöhten Pachtpreisen verpachten lassen, kann die Verwaltung im Einzelfall
nach unten abweichen, damit die Bewirtschaftungskosten nicht für die Stadt
anfällt (im Rahmen der Pflegeversicherung des Eigentümers.) Die einzelnen
Pachtverträge und damit die Pachtzinsen werden zukünftig dynamisiert.
Stadträtin Rompel stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung.
Abstimmungsergebnis:
11
Ja-Stimmen
16
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
Somit ist der Vertagungsantrag abgelehnt.
Nun wird über den Änderungsantrag von Stadtrat Roth getrennt nach
den jeweiligen Ziffern abgestimmt.
Abstimmung über den Änderungsantrag (Ziffer 1):
Abstimmungsergebnis:
23
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
Abstimmung über den Änderungsantrag (Ziffer 2):
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Somit wurde der Änderungsantrag angenommen.

-4Nun wird über den geänderten Tagesordnungspunkt insgesamt ebenfalls getrennt nach den Ziffern abgestimmt:
Abstimmung der Ziffer 1:
23
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
Abstimmung der Ziffer 2:
Einstimmig
Der abgeänderte Tagesordnungspunkt wurden somit angenommen.
Oberbürgermeister Ibert weist im Zusammenhang mit Ziffer 2 darauf hin,
dass die Festlegung objektiver Kriterien, die der Verwaltung im Einzelfall eine
Reduzierung der Pacht – beispielsweise im Zusammenhang mit einer Pflegeverpflichtung – ermöglichen, auf Vorschlag der Verwaltung in einer der kommenden Sitzungen vom Gemeinderat oder einem gemeinderätlichen Gremium erneut beschlossen wird.
Stadtrat Schmieder, Stadtrat Dorner und Stadtrat Mauch erklären sich bei
diesem Punkt für befangen und verlassen den Saal.

18/2025
622

5.

Anpassung der Pachtverträge für die Kleingärten der Stadt Lahr und
des Hospital- und Armenfonds (HAF).

Der Gemeinderat beschließt:
3. Der Basisjahrespachtbetrag für die Kleingartenflächen der Stadt Lahr
und des Hospital- und Armenfonds wird zum 11.11.2025 auf 23,96 €
pro Ar festgelegt.
4. Die Kleingartenpachtverhältnisse werden in Bezug auf die Pachthöhe
zukünftig dynamisiert.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

33/2025
611

6.

12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich SPORT-KITA)
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Beschluss
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens

Der Gemeinderat empfiehlt:

-51. Die Abwägung vom 24. Februar 2025 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen.
2. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim einschließlich der Begründung wird
in der Fassung vom
24. Februar 2025 beschlossen.
3. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren
beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

53/2025
St. Feuerw

7.

Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung
zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter der
Abteilung Kippenheimweiler sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11
der Feuerwehrsatzung

Der Gemeinderat beschließt:

1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Kippenheimweiler, Herrn Löschmeiste
Kevin Baier, wird zugestimmt.
2. Der Entpflichtung des stellvertretenden Leiters der Abteilung Kippenheimweiler,
Herrn Löschmeister Fabian Gänshirt, wird zugestimmt.

3. Der Wahl von Herrn Löschmeister Kevin Baier zum Abteilungskommandanten de
Abteilung Kippenheimweiler wird zugestimmt.

4. Der Wahl von Herrn Löschmeister Fabian Gänshirt zum 1. stellvertretenden Abtei
lungskommandanten der Abteilung Kippenheimweiler wird zugestimmt.

5. Der Wahl von Herrn Oberbrandmeister Marcus Preschle zum 2. stellvertretenden
teilungskommandanten der Abteilung Kippenheimweiler wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-635/2025
St. Feuerw

8.

Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung
zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter der
Abteilung Lahr sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 Feuerwehrsatzung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Lahr, Herrn Hauptlöschmeister Martin Stolz, wird zugestimmt.
2. Der Entpflichtung des stellvertretenden Leiters der Abteilung Lahr,
Herrn Hauptfeuerwehrmann Erol Tural, wird zugestimmt.
3. Der Wahl von Herrn Brandmeister Andreas Hoppe zum Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr wird zugestimmt.
4. Der Wahl von Herrn Hauptbrandmeister Peter Brender zum ersten
stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr wird
zugestimmt.
5. Der Wahl von Herrn Löschmeister Arved Wadle zum zweiten stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
38/2025
St. Feuerw

9.

Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung
zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter der
Abteilung West sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 der Feuerwehrsatzung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Hugsweier, Herrn Oberbrandmeister Christian Noll, wird zugestimmt.
2. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Langenwinkel, Herrn
Brandmeister Manuel Erfurt, wird zugestimmt.
3. Der Wahl von Herrn Brandmeister Manuel Erfurt zum Abteilungskommandanten der Abteilung West wird zugestimmt.
4. Der Wahl von Herrn Oberbrandmeister Christian Noll zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung West wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-755/2025
St. Feuerw

10.

Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung
zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter der
Abteilung Mietersheim sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung
und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 der
Feuerwehrsatzung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Mietersheim, Herrn Hauptbrandmeister Roland Pfaff, wird zugestimmt.
2. Der Entpflichtung des stellvertretenden Leiters der Abteilung Mietersheim,
Herrn Oberbrandmeister Florian Haas, wird zugestimmt.
3. Der Wahl von Herrn Oberlöschmeister Patrick Schmidt zum Abteilungskommandanten der Abteilung Mietersheim wird zugestimmt.
4. Der Wahl von Herrn Hauptfeuerwehrmann Claudius Ebert zum 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Mietersheim wird zugestimmt.
5. Der Wahl von Herrn Hauptfeuerwehrmann Lukas Jenne zum 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Mietersheim wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
57/2025
St. Feuerw

11.

Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung
zur Wahl des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters der
Abteilung Kuhbach sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung und
seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 der Feuerwehrsatzung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Kuhbach, Herrn Hauptlöschmeister Christoph Schmieder, wird zugestimmt.
2. Der Entpflichtung des stellvertretenden Leiters der Abteilung Kuhbach,
Herrn Brandmeister Torsten Fehrenbach, wird zugestimmt.
3. Der Wahl von Herrn Hauptlöschmeister Christoph Schmieder zum Abteilungskommandanten der Abteilung Kuhbach wird zugestimmt.
4. Der Wahl von Herrn Brandmeister Torsten Fehrenbach zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Kuhbach wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-858/2025
St. Feuerw

12.

Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung
zur Wahl des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters der
Abteilung Reichenbach sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung
und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 der
Feuerwehrsatzung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Reichenbach, Herrn
Löschmeister Marcel Wellmann, wird zugestimmt.
2. Der Entpflichtung des stellvertretenden Leiters der Abteilung Reichenbach,
Herrn Löschmeister Michael Ohnemus, wird zugestimmt.
3. Der Wahl von Herrn Löschmeister Marcel Wellmann zum Abteilungskommandanten der Abteilung Reichenbach wird zugestimmt.
4. Der Wahl von Herrn Löschmeister Michael Ohnemus zum stellvertretenden
Abteilungskommandanten der Abteilung Reichenbach wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

64/2025
St. Feuerw

13.

Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung
zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter der
Abteilung Sulz sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung und seines
Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 der Feuer-wehrsatzung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Sulz, Herrn Löschmeister Philipp Trahasch, wird zugestimmt.
2. Der Entpflichtung des stellvertretenden Leiters der Abteilung Sulz, Herrn
Hauptfeuerwehrmann Fabian Eichhorn, wird zugestimmt.
3. Der Wahl von Herrn Löschmeister Philipp Trahasch zum Abteilungskommandanten der Abteilung Sulz wird zugestimmt.
4. Der Wahl von Herrn Oberbrandmeister Sven Assion zum 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Sulz wird zugestimmt.
5. Der Wahl von Herrn Hauptfeuerwehrmann Fabian Eichhorn zum 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Sulz wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-9-

79/2025
202

14.

Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG;
Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG entsandt werden soll.
2. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, welche weiteren Mitglieder in der Hauptversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG zur Wahl
in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden sollen.
1. Stadtrat Roth schlägt vor, Oberbürgermeister Ibert in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG zu entsenden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
2. Von der Fraktion Kommunale Freie Wähler wird Stadtrat Roth vorgeschlagen, von der AfD-Fraktion wird Stadtrat Haller vorgeschlagen, von
der CDU-Fraktion wird Stadträtin Rompel vorgeschlagen und von der
SPD-Fraktion wird Stadtrat Hirsch vorgeschlagen.
Da vom ursprünglich geplanten Einigungsprozess abgewichen wird, erfolgt
nun eine geheime Wahl mittels Stimmzetteln über die weiteren Mitglieder, die
in der Hauptversammlung der Elektrizitätswerk AG & Co. KG für die Wahl in
den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden sollen.
Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt durch Stadträtin Deusch und Stadtrat
Vogt.
Wahlergebnis:
Herr Stadtrat Roth
Herr Stadtrat Haller
Frau Stadträtin Rompel
Herr Stadtrat Hirsch

7 Stimmen
5 Stimmen
6 Stimmen
7 Stimmen

Somit wurden Stadtrat Roth, Stadtrat Hirsch und Stadträtin Rompel gewählt,
die in der Hauptversammlung der Elektrizitätswerk AG & Co. KG für die Wahl
in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden sollen.
Oberbürgermeister Ibert, Stadtrat Roth, Stadtrat Haller, Stadträtin Rompel
und Stadtrat Hirsch erklären sich bei diesem Punkt für befangen und verlassen den Saal.

- 10 81/2025
202

15.

Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft
Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG entsandt werden soll.
2. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, welches weitere Mitglied in der Hauptversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG zur Wahl in
den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden sollen.
1. Stadtrat Roth schlägt vor, Oberbürgermeister Ibert in den Aufsichtsrat der
Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG zu entsenden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
2. Von der Fraktion Kommunale Freie Wähler wird Stadtrat Roth vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
27
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
Somit wird Stadtrat Roth als weiteres Mitglied für die Wahl zum Aufsichtsrat
in der Hauptversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG
vorgeschlagen.
Stadtrat Roth erklärt sich bei diesem Punkt für befangen und verlässt den
Saal.

36/2025
102

16.

Erlass einer Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den
Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung für die Beamtinnen
und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr.

Der Gemeinderat beschließt:
Der vorliegenden Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den
Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

- 11 37/2025
602

17.

Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Kostenstelle
„Bestattungswesen BGL-Kosten“ im Haushaltsjahr 2024

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 Gemeindeordnung (GemO) für das Haushaltsjahr
2024 überplanmäßige Aufwendungen bei der Budgeteinheit „Bestattungswesen“,
Kostenart 44550000 „Erstattungen an BGL“ überplanmäßige Aufwendungen in Hohe
von 264.000,00 Euro (gerundet).
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in der Budgeteinheit „Bewirtschaftung“ des Amt 63 (Gebäudemanagement, Abt. 632) in Höhe von
264.000,00 Euro.

Beratungsergebnis:
Einstimmig

39/2025
502

18.

Bewilligung überplanmäßige Aufwendungen (Haushaltsjahr 2024)
Querbudget Zuschüsse an externe Kitas

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg überplanmäßige Aufwendungen für
die Budgeteinheit - Querbudget „Zuschüsse an externe Kitas“ in Höhe von
rund € 629.000
Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den Querbudgets „Personalaufwendungen“ in Höhe von 200.000 € und „Bewirtschaftungskosten Kernstadt“
in Höhe von 429.000 €.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

45/2025
St. Feuerw

19.

Bewilligung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2024)
-Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BVS

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt für das Haushaltsjahr 2024 gemäß
§ 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von (aufgerundet) € 215.000,00 €.

- 12 Die Deckung erfolgt durch:
Mehrerträge der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“ in Höhe von 157.000,00 € sowie durch Mehrerträge der Kosten stelle
12605016 „Kleiderkammer“ in Höhe von 58.000,00 €
Beratungsergebnis:
Einstimmig

48/2025
201

20.

Ermächtigungsübertragungen 2024

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat genehmigt gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung
BW (GemHVO) die Übertragung der in den Anlagen 1 und 2 dargestellten
Haushaltsermächtigungen 2024 in das Haushaltsjahr 2025 wie folgt:
a) im Ergebnishaushalt: mit Aufwendungen in Summe von 7.840.300 Euro
(werden für übertragbar erklärt)
b) im Finanzhaushalt: mit Einzahlungen in Summe von 6.277.200 Euro
mit Auszahlungen in Summe von 23.449.750 Euro
2. Der Gemeinderat stimmt zu, Ermächtigungsübertragungen der Verpflichtungsreserve für bereits erteilte Planungsaufträge (ab der Bauausschreibung),
erteilte Bauaufträge und abgeschlossene Maßnahmen ab dem kommenden
Jahr durch den Oberbürgermeister beschließen zu lassen.
3. Der Gemeinderat erhält im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung zu den
verbleibenden Ermächtigungsübertragungen eine Auflistung der unter Ziffer 2
bereits gefassten Beschlüsse.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 24.
März 2025

- ohne Beschluss 2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vom
13. März 2025

- ohne Beschluss 3.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Jugendgemeinderats
vom14. November 2024

- ohne Beschluss -