Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 611
Sachbearbeitung: Gauggel
Drucksache Nr.: 95/2025
Az.: - 0691/Ga
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 29.04.2025
renz
vorberatend
nichtöffentlich
Freigabe
Technischer Ausschuss
vorberatend
nichtöffentlich
10 Ja-Stimmen
14.05.2025
6 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Gemeinderat
26.05.2025
beschließend
öffentlich
Betreff:
Bebauungsplan HOCHSTRASSE
- Änderung und Erweiterung der Planungsziele
Beschlussvorschlag:
1. Die inhaltlich geänderten und erweiterten Planungsziele vom 28.04.2025 zum
Bebauungsplan HOCHSTRASSE werden gebilligt.
Zusammenfassende Begründung:
Mit der Änderung und Ergänzung der Planungsziele wird der städtebauliche Rahmen für die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs HOCHSTRASSE konkretisiert. Die formulierten Ziele ermöglichen eine maßvolle Entwicklung des Quartiers.
Drucksache 95/2025
Seite 2
Sachdarstellung
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 24.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans HOCHSTRASSE beschlossen und in diesem Zuge die städtebaulichen Planungsziele vom 13.10.2022 gebilligt (vgl. Drucksache Nr. 210/2022 1. Erg.). Im Rahmen der weiteren Planungen und Beratungen im
Jahr 2024 hat der Gemeinderat den Offenlagebeschluss abgelehnt und die Planungsziele im Hinblick
auf städtebauliche Anforderungen und Rahmenbedingungen konkretisiert.
Ziel ist es weiterhin, die bauliche Entwicklung im Bereich der Hochstraße zu steuern und eine maßvolle,
städtebaulich verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Das Planungsgebiet soll durch eine qualitätsvolle Wohnbebauung aufgewertet und das Umfeld städtebaulich sinnvoll und verträglich ergänzt
werden.
Ergänzt wurden die Planungsziele insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Gebäude. Um das städtebauliche Einfügen und die maßstäbliche Verträglichkeit sicherzustellen, wurde die Begrenzung der
Gebäudehöhe (3 Vollgeschosse und Zonierung der maximalen Gebäudehöhe) als Planungsziel ergänzt.
Die überarbeiteten städtebaulichen Planungsziele bilden die Grundlage für den aktuellen Bebauungsplanentwurf - der zeitnah zur Offenlage gebracht werden soll - und werden mit diesem Beschluss formal festgesetzt.
Tilman Petters
Stefan Löhr
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Anlage(n):
- Anlage 0
- Planungsziele
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.