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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOCHSTRASSE - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 611
Sachbearbeitung: Gauggel

Drucksache Nr.: 96/2025
Az.: - 0691/Ga

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 29.04.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

10 Ja-Stimmen

14.05.2025

6 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Gemeinderat

26.05.2025

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bebauungsplan HOCHSTRASSE
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:
1. Für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans HOCHSTRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.
2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum künftigen Bebauungsplan HOCHSTRASSE und der Bestandsplan vom 07.04.2025 werden beschlossen.

Zusammenfassende Begründung:

Um die Planungshoheit der Stadt zu sichern und die städtebaulich unerwünschte Entwicklung zu
verhindern, ist der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich.

Drucksache 96/2025

Seite 2

Sachdarstellung
In seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2022 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans HOCHSTRASSE und billigte die Planungsziele vom 13.10.2022 (vgl. Drucksache Nr.
210/2022 1. Erg.).
Dem Offenlagebeschluss wurde im Jahr 2024 nicht zugestimmt, da die Planungsziele insbesondere im
Hinblick auf die Gebäudehöhen und die Anzahl der Wohneinheiten vom Gemeinderat im Laufe der
Diskussionen konkretisiert wurden und demnach zu Änderungen in den planungsrechtlichen Festsetzungen führen. Zuletzt stimmte der Technische Ausschuss am 04.12.2025 mehrheitlich für die Reduzierung der Gebäudehöhe bei allen 4 geplanten Gebäuden.
Die Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt mit dem Ziel, eine maßvolle, umfeldverträgliche
hochwertige Nachverdichtung in einem sensiblen Stadtquartier zu ermöglichen, dabei jedoch das bestehende Orts- und Straßenbild zu bewahren und die Einbindung von Bauvorhaben sorgfältig zu steuern. Der Offenlagebeschluss mit den geänderten planungsrechtlichen Festsetzungen befindet sich in
der internen Abstimmung und wird derzeit vorbereitet.
Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans
HOCHSTRASSE ist eine aktuell vorliegende Bauvoranfrage, die diesen neu getroffenen Vorgaben widerspricht.
Um die Planungshoheit der Stadt zu sichern und die städtebaulich unerwünschte Entwicklung zu verhindern, ist der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erforderlich. Ausnahmen von
der Veränderungssperre, denen überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, sind gemäß
§ 14 Absatz 2 BauGB möglich. Einzelheiten sind im Satzungstext (siehe Anlage) geregelt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Beschlüssen zur Veränderungssperre zuzustimmen.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Anlage(n):
- Anlage 0
- Bestandsplan zur Veränderungssperre
- Satzung
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.