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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Projektliste)

                                    
                                        Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr
Stand: Mitte April 2025

Erläuterung der Farben und Abkürzungen
N°/S

I/V*

Nummer oder besondere Bedeutung Interne Bearbeitung oder
zur Aufnahme der Bearbeitung in Ar- Vergabe
beitsprogramm

LZ*

ZB*

Laufzeit

Zeitbudget

(Staffelung in kurz- mittel- oder langfristig laufende Projekte – Prognose)

(ungefährer Anteil an Vollzeitstelle, den
Bearbeitung dieses Projekts einnimmt)

– : Im Rahmen des vorliegenden Arbeitsprogramms keine (Wieder-)Aufnahme des Projekts vorgesehen

Projekt aktuell in Bearbeitung

Projekt ruht

Projekt vor erstmaligem Start

(nicht Teil des neuen Arbeitsprogramms, außer
[temporäre] Einstellung gewünscht)

A.

Zukunftsprojekte

N°/S Projekt
I

(Abstimmungsgespräche etc. bereits erfolgt)

Aufgaben im Bereich Stadtplanung

Stadtteil

Ermöglichung eines neuen Klinikstandorts mittels

Langenwinkel I

LZ

ZB

Ende

2-5

80%

2027/28

Neubau Klinikum




Aufstellung BPlan KLINIKUM und
Aufstellung Planfeststellung ersetz. BPlan ANBINDUNG B 415
Flächennutzungsplanänderung

unter jeweils umfassender fachgutachterlicher Begleitung
II

I/V

Bildung & Betreuung

1

Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr
Stand: Mitte April 2025
SPORT-KITA: Erstellung eines Bebauungsplans mit FNP-Ände- Kernstadt /
rung für eine Kita mit fünf Gruppen
Sulz
 Verfahrensstand: Satzungsbeschluss Juni 2025

I

-2

25%

II/2025

Breitmatten-Schule: 6. Änderung des Bebauungsplans BREITMATTEN und Anpassung des Flächennutzungsplans für den
Neubau einer Grundschule mit Turnhalle, Mensa und Nachmittagsbetreuung
 Verfahrensstand: Artenschutzrechtliche Prüfung beauftragt und

I

-2

25%

IV/2026

Kernstadt

wird derzeit durchgeführt, Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens (vor Aufstellungsbeschluss)

III

IV

Neubau Kreisstraße
Begleitung des Verfahrens für einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Neubau einer Kreisstraße zwischen Ettenheim und Lahr auf dem Stadtgebiet Lahr
 Verfahrensstand: Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung

Langenwinkel V
K´heimweiler
Kernstadt

2-5

10%

2027

Sanierungsgebiet INNENSTADT MARKTSTRASSE
Fortlaufende Betreuung der städtebaulichen Aspekte bei der
Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme:

Kernstadt

I/V

5+

40%

2035

ALTSTADTQUARTIER 32
Kernstadt
 Aufstellungsbeschluss zur Sicherung einer geordneten städtebau-

I/V

-2

10%-

offen

V

2-5

15%

offen

Stärkung Innenstadt




Stellungnahme zur sanierungsrechtlichen Genehmigung
Rahmenplanung
 Betreuung und Begleitung von gestalterischen Maßnahmen im öffentlichen Raum

-

lichen Entwicklung – Erforderlichkeit der Fortführung des Verfahrens nach Eigentümerwechsel offen

N° 2

Sicherung des Stadtbilds und der historischen Bausubstanz

2

Kernstadt

Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr
Stand: Mitte April 2025



Stadtbildanalyse
Gestaltungssatzung
 Erhaltungssatzung

V

Erneuerbare Energien

-

Anmerkung: 61/611 sind hier unterstützend tätig, im Kern Behandlung durch Energie- und Wärmewendegesellschaft
Teilfortschreibungen Windenergie und Solarenergie des Regionalplans Südlicher Oberrhein, verbunden mit
DETSCHEL: Entwicklung eines Standorts für die Windenergie,
Ziel: Aufnahme als Vorranggebiet in den Regionalplan




!

N° 1

GE Rheinstraße Nord

I

2-5

10%

offen

V

2-5

5%

202Z

Offen, nach Ablehnung Vorranggebiet Windenergie durch RVSO
Lösung über FNP für Standort Detschel sehr aufwendig;
ggf. Alternativstandorte für Windkraft im Stadtgebiet prüfen

PV-ANLAGE FLUGHAFEN: Errichtung einer PV-Anlage, Betrieb Kernstadt
durch E-Werk vorgesehen
Hugsweier
 Bebauungsplanverfahren mit Umweltprüfung sowie FNP-Änderung



VI

K‘heimweiler

erforderlich
Externe Beauftragung (gemeinschaftlich mit Friesenheim) erfolgt
Zuletzt reduziertes Interesse von Investor E-Werk

Anmerkung: Die Projektleitung bei IGZ
Aufstellung des Bebauungsplans GE RHEINSTRASSE NORD,
NÖRDLICHER TEIL zur städtebaulichen Steuerung der Entwicklung des letzten Abschnitts des Ost-Areals – Verfahren
wurde noch nicht gestartet (Anm.: Verschiedene Bauvorhaben
im Geltungsbereich wurden bereits nach § 34 BauGB genehmigt).

Kernstadt

V

2-5

15%

2028

SURFIELD BLACK FOREST
Bisher: Standortalternativenprüfung
 Bei Konsens mit Projektentwickler und erfolgreicher Akquise von

Kernstadt

I/V

2-5

bis
50%

offen

Investoren: Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung,
verbunden mit umfangreichen Fachgutachten

3

Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr
Stand: Mitte April 2025
VII

Feuerwehrbedarfsplan

!

Teilprojekte in Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans werden
hochwahrscheinlich 61/611 betreffen, die genauen Inhalte, Zeitläufe und Umfänge der erforderlichen Leistungen können aktuell
jedoch noch nicht ausreichend terminiert und präzisiert werden.
Potenzielle Aufgaben für 61/611:

Stadtweit
Kuhbach
Reichenbach
Kernstadt

I

2-5/ 5+ 2050%

2035

I

fortl.

15%

fortl.




Standortsuche Neubau FWGH Kuhbach / Reichenbach
Ggf. Bebauungsplanverfahren und FNP-Änderungen
 Evtl.: Standortsuche & Bauleitplanung Neubau Hauptfeuerwache

VIII

Bezahlbares Wohnen
SOZIALWOHNUNGSQUOTE: Aufstellung von BebauungspläStadtweit
nen, Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Nachprüfung
ihrer Umsetzung zur Sicherung der Planung sowie der durch
den Gemeinderat beschlossenen Sozialwohnungsquote bei
Bauvorhaben des Wohnungsbaus mit ≥ zehn Wohnungen
und/oder mindestens 800 m² Gesamtwohnfläche im Neubau

B.

(Weitere) gesetzlich zwingende Pflichtaufgaben der Gemeinde

N°/S Projekt

Aufgaben im Bereich Stadtplanung

Stadtteil

I/V*

LZ*

ZB*

Ende

Auskunft und Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren

Auskünfte zu Bebauungsplänen, planungsrechtliche Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren, Abstimmungen zu
Bauvorhaben besonderer Bedeutung

Stadtweit

I

fortl.

50%

fortl.

Überörtliche Planung

Beteiligung an Verfahren und Planungen auf den Ebenen der
Stadtweit
Raumordnung, Erstellung Stellungnahmen zur Wahrung der Interessen der Stadt Lahr (bspw. Teilfortschreibung Regionalplan)

I

fortl.

- 5%

fortl.

Sperrbezirksverordnung
(Prostitution)

Bei einer dauerhaften Überschreitung der Marke von 50.000
Einwohnern ist die Ausweisung des gesamten Stadtgebiets als

I/V

-2

10%

2026

4

Stadtweit

Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr
Stand: Mitte April 2025
Sperrgebiet nicht mehr zulässig (Grundlage: Einführungsgesetz
zum Strafgesetzbuch, Strafgesetzbuch)


Erforderlichkeit einer Zonierung des Stadtgebiets und / bzw. des
Umgangs mit Prostitution in Wohnungen, Terminwohnungen, Bordellen sowie auf der Straße
 Zusammenarbeit insbesondere mit Ordnungsamt

Lärmaktionsplan

!

Erforderlichkeit der zeitnahen Fortschreibung in Umsetzung der Stadtweit
EU-Umgebungslärmrichtlinie innerhalb der gesetzlich definierten Fristen durch externes Planungsbüro.

V

fortl.

5%

Sicherung geordneter städte- Nach § 1 Abs. 3 BauGB müssen Bebauungspläne immer dann Stadtweit
baulicher Entwicklung
aufgestellt werden, wenn dies für die Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erforderlich ist – dies umfasst
neben Bebauungsplänen, die neue, zusätzliche Baurechte
schaffen auch solche Planungen gerade in Bestandsquartieren,
die Bauvorhaben steuern sollen, wenn § 34 BauGB oder bisher
rechtskräftige, oft sehr alte Bebauungspläne keinen ausreichend rechtsicheren Rahmen zum Erhalt gerade einer maßvollen Dichte mehr ermöglichen.

I

fortl.

5-10% fortl.

Mietspiegel

V

fortl.

20%

Bei einer dauerhaften Überschreitung der Zahl von 50.000 Ein- Stadtweit
wohnern muss gem. § 558c Abs. 4 BGB ein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden. Die Stadt Lahr kann hier nicht auf zuvor
auf freiwilliger Basis erstellte Studien zurückgreifen.


Haushaltsmittel und zusätzliches Personal erforderlich (nicht im
Bestand abbildbar)
 Erstaufstellung Mietspiegel im Regelfall vglw. aufwendig, regelmäßige Fortschreibungen binden i.d.R. weniger Personalkapazität

5

fortl.

fortl.

Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr
Stand: Mitte April 2025

C.

Zukünftige Großprojekte

N°/S Projekt

Aufgaben im Bereich Stadtplanung

N° 5 Landschaftsplan

N° 5 Flächennutzungsplan

Stadtteil

I/V*

LZ*

ZB*

Ende

Neuaufstellung einschließlich systematischer Analyse und kon- Stadtweit
zeptioneller Vorüberlegungen / Konzeptionen (Ökologie, Landschaftsbild, Landschaftsnutzung) im Vorfeld des förmlichen Verfahrens (Anm.: gemeinsam Denken mit Neuaufstellung FNP)

V

2-5

20%

offen

Neuaufstellung einschließlich systematischer Analyse und kon- Stadtweit
zeptioneller Vorüberlegungen / Konzeptionen (Wohnen, Gewerbe, [soziale] Infrastruktur, Freiraum / Landschaftsplan) im
Vorfeld des förmlichen Verfahrens
 Aufgrund der hohen Zahl noch zur Verfügung stehender Flächen-

V

2-5

50%

offen

reserven auf Grundlage des FNP aus 1998

-

Altstandort Klinikum

Konzeption einer Nachnutzung des Geländes sowie nach Mög- Kernstadt
lichkeit (tlw.) der Bestandsimmobilien: Im Fall einer wohnbaulichen Entwicklung können auf der ca. 5 ha großen Fläche, variierend nach städtebaulicher Dichte, 100 bis 500 Wohnungen errichtet werden.
 Start ab 2028/29 mit städtebaulichem Wettbewerb, BPlan; etc.

V

2-5

3050%

2035

-

Westlich der Innenstadt

Städtebauliche Neuordnung von Teilbereichen des ehem. Stadt- Kernstadt
bahnhofs (ggf. in Verbindung mit Standort neue Hauptfeuerwache) sowie des Stadteingangs an der B 415 / Friedrich-EbertPlatz / Alte Bahnhofstraße sowie dem Post-Areal
 Durchführung von Entwurfsprozessen, ggf. mit Bürgerbeteiligung,

V

5+

3050%

offen

I/V

5+

3050%

offen

mehrere Bebauungsplanverfahren erforderlich.

-

CO2-neutrales Quartier

Südlich von Seepark und Vogesenstraße soll zukünftig ein CO2- Kernstadt
neutrales Wohnquartier für Familien statt der bisher mindergenutzten Gewerbeflächen entstehen.


Flächenakquise im Vorfeld zwingend erforderlich

 611: Städtebaulicher Wettbewerb und Bauleitplanung

6

Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr
Stand: Mitte April 2025

D.

Wohnungsbau

Anmerkung: Bei einigen Projekten liegt eine Nutzungsmischung vor, das Wohnen belegt jedoch überwiegend die entstehenden Gebäude.
N°/S

Projekt

Aufgaben im Bereich Stadtplanung

?

Hochstraße

Schaffung und Steuerung von Baurecht für sieben zusätzliche Kernstadt
MFH (4 im Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung) sowie städtebauliche Ordnung der betroffenen Bestandsstrukturen (insg.:
1,2 ha, ca. 30-40 WE)




-

N° 3

Stadtteil

I/V*

LZ*

ZB*

Ende

I

-2

20%

offen

V

2-5

10%

offen

Verfahren ruhte ab IV/2024 aufgrund abweichender Entwicklungsideen von Stadt und Investor
Zzt. kein umsetzungsfähiger städtebaulicher Entwurf
Aktuell: Bauvoranfrage Investor liegt aktuell vor, kann erneutes
Handeln zeitnah erforderlich machen

Schwarzwaldstraße /
Martin-Luther-Straße
(Bauernhof Lehmann)

Schaffung von Baurecht für die Errichtung mehrerer MFH auf
Grundstück ehem. Bauernhof Lehmann (0,62 ha, ca. 70 WE)

Ortsmitte Kuhbach

1. Teilbebauungsplan, Errichtung von 5 Einfamilienhäusern so- Kuhbach
wie einer öffentlichen Grünfläche – nächster Verfahrensschritt
ist (nach Klärung der Hochwasserthematik mit dem LRA) die
zweite erneute Offenlage des Bebauungsplans

V

5+

5%

2027

Stiftspassage /
Ehem. Weinhandlung

Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 42/43

V

2-5

10%

2026

Stubenriedle II /
Schulzentälele

Auf bis zu 2,5 ha Fläche können max. 50 Wohnungen in verSulz
schiedenen Formen von Einfamilien- und kleinen Mehrfamilienhäusern entstehen

I/V

2-5

1020%

offen





Kernstadt

Städtebaulicher Entwurf und Investor aktuell wieder offen
Ansiedlungswunsch Lahrer Tafel diskutiert
Ggf. Möglichkeit einer partiellen Entwicklung nach § 34 BauGB

Kernstadt



Schaffung von Baurecht insbesondere für die Errichtung zweier
zusätzlicher MFH im Altstadtbereich mittels Aufstellung eines Bebauungsplans
 Sachstand: Vorbereitung Offenlagebeschluss

7

Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr
Stand: Mitte April 2025
 Lage zu Streuobstbeständen, Waldrand und Belange des Artenschutzes sind zu beachten (ggf. Reduzierung des Umgriffs und
der Zahl der Wohnungen)

Gärtnerei Schwendemann

Bebauungsplan BOTTENBRUNNEN, 4. Änderung für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern (0,3 ha, ca. 30 WE) im Bereich des rückwärtigen Gärtnereiareals
 Zustimmung zu städtebaulichem Entwurf mit moderaten Ände-

Kernstadt

V

-2

10%

2026/27

Kernstadt

V

2-5

1020%

offen

I/V

2-5

10%

offen

V

2-5

10%

offen

rungsanforderungen durch TA in 03/2025

!

Singler-Areal

Auf dem Gelände des ehem. Möbelhauses wird Wohnungsbau
in Mehrfamilienhäusern angestrebt


letzter Stand: 0,7 ha und ca. 100 Wohnungen

 Aktuell kein konsensfähiger städtebaulicher Entwurf und kein Investor (04/2025: Areal in Veräußerung)

-

Untere Bühne

Bei der artenschutzrechtlich erforderlichen Untersuchung des
Mietersheim
ca. 1,6 ha großen Areals wurden insbesondere im Bereich der
Streuobstbestände (potenziell gesetzlich geschützt) erhebliche
Tiervorkommen festgestellt, was die sinnhaft entwickelbare Fläche deutlich reduziert.
Aktuell wird davon ausgegangen, dass nur der Teilbereich entlang der
Hirtenstraße baulich entwickelbar sein wird (BPlan und reguläres Verfahren mit Umweltprüfung erforderlich)

N° 7

Ehem. Gärtnereien Jakober Bebauungsplan OBERER SCHIESSRAIN, 2. Änderung:
Kernstadt
und Hammig
Sachstand 11/2021, 98 WE (reduzierte Variante) in 6 MFH plus
3 RH, 6 DHH, 4 EH, 1,8 ha






Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung von März 2021
Untersuchung der Fledermäuse unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes von Dez. 2021
Ergebnisübersicht artenschutzrechtliche Kartierungen 12/2021
Teilbereich des Projekts entlang der Friedhofstraße ist voraussichtlich auch nach § 34 BauGB genehmigungsfähig;
Aktuell liegt noch kein städtebaulicher Entwurf vor

8

Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr
Stand: Mitte April 2025
N° 10 Opel Schillinger

Auf dem Gelände des ehem. Autohauses wird Wohnungsbau in Kernstadt
Mehrfamilienhäusern angestrebt



N° 9

Malzquartier

E.
N°/S

Kernstadt

V

-2

10%

202Z?

I/V*

LZ*

ZB*

Ende

2-5

20%

2027

I/V

5+

5%

offen

Mietersheim

I

5+

10%

offen

Mietersheim

I

5+

10%

offen

I

-2

10%

2026/7

Positives Votum zu erstem Entwurf in TA 03/2025
Aufstellung bzw. Aufhebung Bebauungsplan erforderlich
Zeitnahes Entwicklungsinteresse von Seiten Investor

Aufgaben im Bereich Stadtplanung

Stadtteil

GE Langenwinkel-Süd

Änderung (ca. 22,7 ha) und Erweiterung (ca. 3,9 ha) des Bebauungsplans für die Weiterentwicklung des Gewerbegebiets

Langenwinkel I

Nächster Verfahrensschritt: Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Laufende Rechtsverfahren und Ansiedlungs-/Erweiterungswün- Kernstadt
sche der Discounter-Kette im Fachmarktzentrum, an der B 3
Mietersheim
etc. einschließlich der ggf. damit perspektivisch verbundenen
Fachgutachten und Bebauungspläne

„Speckgürtel“ des FachBebauungsplanverfahren GARTENMARKT UND GEWERBE
marktzentrums Mietersheim  Umsetzung EHK gegenüber Ansiedlungsinteressen (fortlaufend)


-

offen

Projekt

LIDL-Filialen Lahr

-

20%

Gewerbe und Einzelhandel



-

2-5

0,95 ha und max. 100 Wohnungen
Städtebaulicher Entwurf als Grundlage für einen (erforderlichen)
Bebauungsplan liegt noch nicht vor.

Sanierung der ehem. Malzfabrik am Bahnhof Lahr (Belegung
mit noch zu definierenden gewerblichen Nutzungen) sowie von
vier zusätzlichen Mehrfamilienhäusern (Parkierung in TG)




V

2. Offenlage erforderlich

Steuerung
Fachmarktzentrum

Bebauungsplan Fachmarktzentrum I (ehem. OBI-Hallen)

Ausschluss Hotellerie

Änderung der Bebauungspläne RHEINSTRASSE NORD und
Kernstadt
RHEINSTRASSE SÜD entlang der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße



Aufstellungsbeschluss Juli 2021

9

Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr
Stand: Mitte April 2025
zum Ausschluss von Beherbergungsbetrieben den o.g. Gewerbegebieten östlich des Flughafens


Erforderlichkeit / Inhalt des Verfahrens zu überprüfen

 Verbunden mit Standortprüfungen für Hotels an andere Stellen im
Stadtgebiet

!

Rheintalhalle /
Großmarkthalle

INDUSTRIEGEBIET WEST, 6. Änderung + FNP
 Wird erforderlich bei Erfolg der angestrebten Veräußerung eines

Kernstadt

V

2-5

15%

offen

städt. Grundstücks – potenziell Änderung Gemeinbedarf in GE

N° 4

Erweiterung bei Asphaltmischanlage (Vogel-Bau)

Ersatzflächen für entfallende Lagerflächen an der Autobahn, Er- Kernstadt
weiterung des Bebauungsplans INDUSTRIEGEBIET WEST in
den Außenbereich einschließlich Erstellung der erforderlichen
Fachgutachten

V

-2

10%

offen

N° 8

Penny Kippenheimweiler

Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplans für
die Errichtung eines Penny-Marktes mit Wohnen im Obergeschoss am westlichen Ortsrand (Außenbereich) einschließlich
Erstellung der erforderlichen Fachgutachten

K‘-heimweiler

V

2-5

15%

offen

Aufgaben im Bereich Stadtplanung

Stadtteil

I/V*

LZ*

ZB*

Ende

DORV

Bebauungsplan ALMENWEG-WOLFSGARTEN, 3. Änderung
und Projektentwicklung: Schaffung von ca. 17 WE sowie eines
Dorfladens/Café und Flächen für die Gemeinwesenarbeit

Hugsweier

I

5+

15%

2026

Kleingartenanlagen

Aufstellung von Bebauungsplänen zur formalrechtlichen Legali- Stadtweit
sierung bestehender Kleingartenanlagen im Außenbereich

I

2-5

10%

offen

F.

Gemeinwesen

N°/S Projekt

-



Zunächst nur Aufstellungsbeschlüsse

10

Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr
Stand: Mitte April 2025

G.

Weitere Projekte und Linienaufgaben

N°/S Projekt

Aufgaben im Bereich Stadtplanung

Stadtteil

I/V*

LZ*

ZB*

Ende

N° 6 Villenviertel
Schutterlindenberg

Stadtbildanalyse und Konzeption sowohl einer Erhaltungs- als
auch Gestaltungssatzung im Bereich des südlichen und östlichen Schutterlindenbergs, ggf. ergänzt durch Bebauungspläne
zur Sicherung und Ordnung der Bestandsstrukturen

Kernstadt

I/V

2-5

2030%

offen

Stadtweit

I

Fortl.

10%

offen

Bei verschiedenen, grundsätzlich von 61/611 abgeschlossenen Stadtweit
Projekten sind über ggf. erforderlichen Stellungnahmen zu den
danach eingehenden Bauanträgen noch weitere Zu- und Nacharbeiten aufgrund von Rechtsverfahren, Planungen und Maßnahmen anderer Fachabteilungen erforderlich (bspw. Altenberg,
Fachmarktzentrum)

I

Fortl.

10%

offen




Abstimmung Bauprojekte

Potenziell hoher Bearbeitungsaufwand, heute bereits heterogene
Baustruktur im Gebiet  Komplexer Reglungsgegenstand
Erforderlichkeit von HH-Mitteln sowie von personellen Kapazitäten
auch im Bereich der Kontrolle und ggf. Ahndung der Regelungen

Gerade zu Bauprojekten, die ggf. für ihre Steuerung und/oder
Ermöglichung Bauleitplanung bedürfen oder die von dem Beschluss über die Sozialwohnungsquote betroffen sind, werden
im Vorfeld ihrer Präsentation in den politischen Gremien sowie
der Einleitung förmlicher Verfahren in der Regel mehrere Abstimmungsgespräche mit der Bauherrschaft, den Projektentwicklern sowie Entwurfsverfassern durchgeführt
 Vorrangig erforderlich im Bereich des Wohnungsbaus, tlw. aber
auch bei gewerblichen Projekten

Nacharbeiten

11

Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr
Stand: Mitte April 2025

Projektspeicher
Projekt

Beschreibung

Stadtteil

Einstufung

Benzental

Der Bereich ist im FNP als Flächenreserve für den Wohnungsbau dargestellt mit vglw. hohem städtischen Eigentumsanteil – Entwicklung rückte bereits mehrfach wegen
eiliger, von außen an die Stadt herangetragener Projekte
in den Hintergrund (3,5 ha, max. 100 WE)

Kernstadt

Es bestehen keine Hindernisse in die
Bearbeitung einzusteigen, gleichzeitig kein erhebliches Eigentümerinteresse Privater

Eichgarten Ost

Für das Baugebiet liegt ein rechtskräftiger BebauungsKuhbach
plan vor, eine Umlegung wurde jedoch zur Umsetzung
der Planung bisher nicht durchgeführt. Grundsätzlich ist
vor einer – wenn gewünschten – Mobilisierung des Baulands durch Umlegung oder bspw. Ankauf der Entwurf zu
prüfen und insbesondere zu B 415 hin zeitgemäß zu ertüchtigen (Schallschutz) und verdichten. Eine erneute Bearbeitung in Amt 61 ist jedoch nur sinnvoll, wenn das
Bauland tatsächlich mobilisiert werden soll

kein unmittelbarer Handlungsdruck,
jedoch ungenutztes Baulandpotential

Wasserklamm

Geplante Wohnbaufläche in FNP 1998, potenziell hohe
umweltfachliche Anforderungen bei vglw. geringem Potenzial an zusätzlichen WE

kein unmittelbarer Handlungsdruck

Facharztzentrum Innenstadt

Projekt wurde an der Turmstraße auf städtischen Flächen Innenstadt
vorangetrieben, ruht seit Insolvenz Projektentwickler
 Evtl. noch zentralere Lage für Ärztehaus zur Belebung der

Kernstadt

kein unmittelbarer Handlungsdruck

Innenstadt perspektivisch vorteilhafter

DHL-Standort

Für das DHL-Frachtzentrum Lahr wurde bereits mehrfach Kernstadt
eine Erweiterung angedacht, momentan aber keine inhaltliche und zeitlich verfestigte Bauabsicht
 Erforderlichkeit der Änderung/Erweiterung des Bebauungs-

kein unmittelbarer Handlungsdruck

plans SCHNEIDFELD

Umnutzung Aktienhof

Je nach verfolgter Konzeption kann ein BPlan notwendig
sein, Einbeziehung benachbarter Flächen sinnvoll

12

Kernstadt

kein unmittelbarer Handlungsdruck

Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr
Stand: Mitte April 2025
Fortschreibung
Einzelhandelskonzept

Turnus zwischen 10-15 Jahren
Erforderlichkeit steigt bei von aktueller Konzeption abweichender Interessenlage der Stadt Lahr oder Änderung
der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen

stadtweit

kein unmittelbarer Handlungsdruck

Aufhebung von
Bebauungsplänen

Grundsätzlich ist es erwägenswert, ob insbesondere alte, stadtweit
durch über die Jahrzehnte erfolgte Abweichungen von
der Planungskonzeption teilweise funktionslos gewordene
Bebauungspläne aufgehoben und die Plangebiete in
§ 34 BauGB überführt werden sollen

kein unmittelbarer Handlungsdruck



Auch bei Aufhebung von Bebauungsplänen wird förmliches
Verfahren einschließlich einer Offenlage erforderlich (Personal- und Ressourceneinsatz erforderlich)
 Vorrangig bei solchen Bebauungsplänen, die in der Inzidenzprüfung für nichtig erklärt werden

Erweiterung Wittumfeld /
Hagenbüchle

Die Bereiche sind im FNP als Flächenreserven für den
Wohnungsbau dargestellt und als mittel- bis langfristige
Optionen anzusehen

Reichenbach

Nicht erfasst:
Aufstellungsbeschlüsse, die bereits ausschließlich für die SWQ gefasst wurden und nicht weitergeführt werden

13

kein unmittelbarer Handlungsdruck