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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 44/2025
Az.:

Federführende Stelle: 611
Sachbearbeitung: Maier-Hochbaum
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe­
renz

22.04.2025

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

07.05.2025

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

26.05.2025

beschließend

öffentlich

Betreff:
Projekte im Bereich Stadtentwickiung und Stadtplanung
- Sachstandsbericht
- Priorisierung und Arbeitsprogramm
- Systematisierte Vorgehensweise bei Investoren-Projekten

Beschlussvorschlag:
1. Folgende im Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung aktuell in Bearbeitung be­
findliche Projekte werden entsprechend der Darlegung unter Punkt D besonders
priorisiert:
• Planungen, die gesetzlich geforderten Pflichtaufgaben der Gemeinde dienen
• Zukunftsprojekte der Stadt Lahr
• Projekte mit besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung
• Projekte auf verfügbaren und entwicklungsbereiten Flächen
2. Dem Arbeitsprogramm entsprechend Anlage 2 wird zugestimmt.
3. Die systematisierte Vorgehensweise bei Investoren-Projekten ist zukünftig anzu­
wenden und vertraglich zu sichern.

Zusammenfassende Begründung:
Aufgrund des anhaltend starken Wachstums der Stadt Lahr steht das Stadtentwicklungs­
und Stadtplanungsamt vor der Herausforderung eine Vielzahl von Projekten zu bearbeiten,
neben einer Priorisierung der Projekte, die aktuell in Bearbeitung und von zentraler Bedeu­
tung für die Stadt Lahr sind, ein neues Arbeitsprogramm mit jenen Projekten formuliert, die
zeitnah ergänzend in Bearbeitung gehen sollen. Zudem wird eine systematisierte Vorge­
hensweise für den spezifischen Projekttypus des Investoren-Projekts empfohlen.

Sachdarstellung
A.

Ausgangslage

Zentrale Aufgabe des Stadtentwickiungs- und Stadtplanungsamt ist die Förderung der städtebaulichen
Entwicklung der Stadt Lahr im öffentlichen Interesse der Stadt und ihrer Bewohner. Dies ist die Grund­
prämisse jeden weiteren Handelns, Priorisierens oder in eine Abfolge Bringens.
Die Stadt Lahr genießt trotz Abflauens der wirtschaftlichen Konjunktur das Privileg einer weiterhin ho­
hen Nachfrage nach neuen baulichen Entwicklungen, sowohl aus dem Bereich Wohnungsbau als auch
dem Gewerbe. Das Stadtentwickiungs- und Stadtplanungsamt (61) erreichen dabei, zeitweise im Wo­
chentakt, Anfragen zur planungsrechtlichen Begleitung bzw. Ermöglichung neuer Bauprojekte. Verbun­
den mit der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und dem kontinuierlichen, in der Region deutlich
überdurchschnittlichen, Steigen der Einwohnerzahl um 16% in zehn Jahren besteht gleichzeitig eine
zwingende Erforderlichkeit Angebote sozialer Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen etc. der
naturgemäß steigenden Nachfrage nachzuziehen und gleichzeitig den deutlich gestiegenen Anforde­
rungen von Bund und Land an die Kommunen zu entsprechen. Auch löst wahrscheinlich dauerhafte
Überschreiten der Marke von 50.000 Einwohnern neue gesetzlich verankerte Handlungserfordernisse
durch die Kommune aus.
Neben die breit gefächerte, hohe Nachfrage nach baulichen Entwicklungen treten zurzeit in Lahr meh­
rere Großprojekte, deren zügige Bearbeitung auch durch das Stadtentwickiungs- und Stadtplanungs­
amt gewährleistet werden muss. Aktuell und in den nächsten Jahren wird die Standortentwicklung für
den für die Stadt und die umliegenden Gemeinden in der südlichen Ortenau enorm wichtigen neuen
Klinik-Campus durch die Stadtverwaltung vorangetrieben. Seit 2024 stellen das Surfield und die Kreis­
straße zwischen Lahr und Ettenheim weitere große Projekte dar, die durch das Stadtentwickiungs- und
Stadtplanungsamt (Amt 61) bearbeitet werden müssen.
Bei der Erstellung einer Priorisierung und eines Arbeitsprogramms für das Stadtentwickiungs- und
Stadtplanungsamt und insbesondere die Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung (Abteilung 611)
müssen die vielfältigen Anforderungen einer stark gewachsenen und weiterhin wachsenden Stadt in
Einklang mit einer möglichst einheitlichen, transparenten Strategie, der Wahrung städtebaulicher Qua­
litäten und auch dem zur Verfügung stehenden Personalbudget gebracht werden. Für die Zusammen­
arbeit mit Investoren wird eine neue Systematik vorgeschlagen, um frühzeitig eine transparente und
einheitliche Taktung dieser Verfahren zu gewährleisten.
Neben den in dieser Beschlussvorlage erläuterten prozessualen Vorschlägen werden ergänzend qua­
litative städtebauliche Aspekte und Standardisierungen in der Beschlussvorlage 66/2025 dargelegt.
B.

Kapazitäten und Projektübersicht Stadtentwicklung und Stadtplanung

Der Abteilung 611 stehen nach Stellenplan aktuell 6,0 Personenstellen (hiervon 1,0 auf zzt. drei Jahre
befristet) für Stadtplanerinnen und Stadtplaner zur Verfügung. Nachdem 2024 aufgrund des Ausschei­
dens von Mitarbeitenden sowie temporärer Abwesenheiten (Elternzeiten) die personelle Kapazität auf
zeitweise nur 2,6 Stellen faktisch halbiert war, kann zur Jahresmitte 2025 wieder eine deutlich verbes­
serte Besetzung auf ca. 4,8 Stellen erreicht werden. Die Bearbeitungskapazität, die aus dem Personal­
potenzial bedingt ist, stellt eine der zentralen Rahmenbedingungen dar. Deshalb wird In der nachfol­
genden Kapazitätsplanung basierend auf langjährigen Erfahrungswerten auch der Anteil eines Projekts
an einer Vollzeitstelle Qeweils ausgehend von einem durchschnittlichen bis positiven Projektverlauf)
angegeben und zur Grundlage gemacht.
Alle laufenden und kommenden städtebaulichen Projekte werden kompakt in der Anlage 1 zur Beschlussvoriage dargestellt. Gerade 2024 wurde ein hoher Anteil der verbliebenen Personalstärke von
den laufenden Großprojekten absorbiert, aktuell besteht die Möglichkeit sich wieder breiter aufzustellen.

Folgende Projekte konnten seit Anfang 2024 abgeschlossen werden bzw. stehen kurz vor dem Ab­
schluss:
•
•

B-Plan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE einschi. FNP-Änderung, Kippenheimweiler
B-Plan ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung, Kernstadt

•
•

B-Plan LINDENBERGSTRASSE, Kernstadt
B-Plan SPORT-KITA einschi. FNP-Änderung, Kernstadt/Sufz

•

Standortsuche Neubau Klinikum

•

Standortsuche Surfpark

Die Bearbeitung folgender Projekte wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der verbesserten
personellen bzw. nach Projektabschlüssen freigewordenen Kapazitäten neu in die Bearbeitung aufge­
nommen oder wieder aktiviert:
• B-Plan BREITMATTEN, 6. Änderung -> dringend voranzutreiben zur planungsrechtlichen Ermögli­
chung des Neubaus der Breitmatten-Schule
•

Wohnbebauung mit Mehrfamilienhäusern auf dem Gelände Gärtnerei Schwendemann / B-Plan
BOTTENBRUNNEN, 4. Änderung (städtebaulicher Entwurf vor finaler Fertigstellung)

•

Mitarbeit an der erforderlichen Überarbeitung der Sperrgebietskonzeption (Prostitution) aufgrund
der Überschreitung der 50.000-Einwohner-Marke

Sollte eins oder mehrere dieser zuletzt begonnenen Projekte nicht die Zustimmung des Rats treffen,
kann die Bearbeitung wiedereingestellt werden. Dies gilt in letzter Konsequenz selbstverständlich auch
für alle Projekte, die bereits längere Zeit bearbeitet werden.
Für folgende Plangebiete wurden seit Sommer 2024 Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne zur
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gefasst, für welche aktuell noch nicht ab­
schließend ermessen werden kann, ob eine weitere Bearbeitung zur Erreichung der in den Aufstel­
lungsbeschlüssen definierten Zielsetzung erforderlich sein wird:
• B-Pläne GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD. 3. Änderung und GEWERBEGEBIET
RHEINSTRASSE NORD. 4. Änderung
•
C.

B-Plan ALTSTADTQUARTIER 32
Veränderung der Vorgehensweise

Grundgedanke des Arbeitsprogramms für die städtebaulichen Projekte in Lahr war bisher, allen Projek­
ten (dies waren zuletzt deutlich über 50 gelistete Einzelthemen in 299/2021) eine Priorität von 1+ bis 3
einzuräumen und somit ein langsames „Vorrücken“ durch Abarbeitung in der Liste zu ermöglichen.
Faktisch sind aktuell nur Projekte in den Kategorien 1+ bis 1 in aktiver Bearbeitung. Diese Vorgehens­
weise ist grundsätzlich äußerst robust, führt zurzeit jedoch zu mehreren Spannungsfeldern, die über­
brückt werden müssen.
Das Erreichen der Priorität 1+ ist nicht gleichzusetzen damit, dass ein Projekt von besonderer Bedeu­
tung für die Stadtentwickiung Lahrs ist (obwohl natürlich alle besonders wichtigen Projekte stets ohne
Wartezeit in die vorderste Priorität rückten). Ohne auch kleine Projekte minder zu schätzen, ist anzu­
merken, dass diese Systematik den Neubau eines Klinikums grundsätzlich auf die gleiche Stufe mit der
planungsrechtlichen Ermöglichung eines Mehrfamilienhauses mit langer „Wartezeit“ stellt, was weder
Bedeutung noch Arbeitsaufwand verhältnismäßig gerecht wird. Es müssen stattdessen insbesondere
jene Projekte befördert werden, die für die weitere Entwicklung der Stadt Lahr von zentralem Interesse
sind.
Die Wertung der Bedeutung und das Tempo des Hinzutretens neuer, teils in ihrer Umsetzung sehr
eiliger Projekte wechselt aktuell sehr schnell - dies widerspricht in besonderem Maß einem Arbeitspro­
gramm, dessen Bewältigung in der Gesamtheit zwischen zehn und zwanzig Jahren liegt. Es ist offen­
sichtlich, dass eine starke Abweichung zwischen dem zuletzt 2022 beschlossenen Arbeitsprogramm

und der tatsächlichen Praxis besteht. Dieses auch aus personellen Gründen entstandene Delta muss
dringend überbrückt werden.
Durch das massive Bevölkerungswachstum steht die Stadt Lahr hohen Anforderungen, die technische
wie soziale und gesundheitliche Infrastruktur dem erhöhten Bedarf anzupassen (insbesondere Neubau
von Kitas) gegenüber-faktisch kann man von „Wachstumsschmerzen“ sprechen.
Die Stadt Lahr ist weiterhin, gemessen an den tatsächlichen Projektanfragen, ein attraktiver Markt für
Investorenprojekte sowohl im Wohnungsbau als auch im gewerblichen Bereich. Hier muss eine effizi­
ente Systematik entwickelt werden, wie diesen Interessen, im Fall ihrer Übereinstimmung mit den Zielen
der Stadt Lahr, entsprochen werden kann. Gleichzeitig ist eine Steuerung aus funktionaler und gestal­
terischer Sicht im Sinne der Wahrung der kommunalen Planungshoheit zu gewährleisten.
Zuletzt müssen alle Anforderungen mit den verfügbaren Ressourcen der Stadt Lahr in Einklang ge­
bracht werden, gerade da sich in den letzten Jahren sowohl die finanzielle Ausstattung der Kommunen
verschlechtert sowie der Fachkräftemangel verstärkt hat. Deshalb muss das Wünschenswerte hier mit
dem tatsächlich Machbaren in Einklang gebracht werden.
D.

Priorisierung

Bei der Auswahl und der Priorisierung der in Bearbeitung befindlichen Projekte gelten zukünftig fol­
gende Leitsätze;
1. Mit Vorrang bearbeitet werden solche Projekte, die der Umsetzung / Bereitstellung von Maßnahmen
oder Leistungen dienen, zu denen die Stadt Lahr von Bund und Land per Gesetz, Rechtsverord­
nung oder sonstiger verbindlicher Anweisung verpflichtet wird.
2. Stadtplanerische Aufgabenstellungen, die den Zukunftsprojekten der Stadt Lahr zuzuordnen sind,
werden mit ebenfalls Vorrang bearbeitet - dies umfasst ein breites Spektrum in Wohnungsbau.
Wirtschaft und Infrastruktur:
• Neubau des Klinikums
• Förderung Ausbau erneuerbarer Energien
•

Förderung von Bildung und Betreuung

• Erschließung GE Rheinstraße Nord

•

Neubau Kreisstraße Lahr-Ettenheim

• Umsetzung Feuerwehrbedarfsplan

•

Stärkung der Innenstadt

• Schaffung preiswerten Wohnraums

Grundsätzlich ist auch ein Hintanstellen von Zukunftsprojekten möglich, beispielsweise weil diese
Maßnahme erst in mittel- oder langfristiger Sicht erforderlich wird.
3. Projekte, die in besonderem Maß der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Lahr dienen
4. Projekte mit aus baulandpolitischer Sicht positiver Entwicklungsprognose, d.h. die Verfügbarkeit
der Flächen ist zu gewährleisten und die Eigentümer sind entwicklungsbereit.
Gerade zwischen den Pflichtaufgaben der Gemeinde und den Zukunftsprojekten der Stadt Lahr beste­
hen viele Überschneidungen - vor allem beim Ausbau von Kitas und Schulen sowie der Herstellung
der Zukunftsfähigkeit der Feuerwehr. Auch aus der erwartbar dauerhaften Überschreitung der Zahl von
50.000 Einwohnern erwachsen weitere neue Aufgaben wie z.B. die Erstellung eines Mietspiegels, die
von der Gemeinde erfüllt werden müssen.
E.

Arbeitsprogramm

Weiterhin wird vorgeschlagen, statt einer kompletten Rangfolge aller überhaupt gelisteten Vorhaben,
ein Arbeitsprogramm zu erstellen, dessen Projekte nach aktuellem Stand im Zeithorizont der bis 2029
laufenden Legislaturperiode des Gemeinderats begonnen werden können. Hierbei ist eine gewisse Fle­
xibilität erforderlich, da in den letzten Jahren mehrere teils sehr große Projekte (v.a. Neubau Klinikum)
eingeschoben wurden, was aufgrund der statischen Personalkapazitäten (die zeitweise auch nur sehr
eingeschränkt zur Verfügung standen) zu einem Aufschub für andere, in diesen Fällen nachrangige

Drucksache 44/2025

Seite 5

Projekte geführt hat. Dieser Realität muss sich die Verwaltung stellen, genau wie der Tatsache, dass
Investoren Planungen zur Realisierung ihrer Projekte sehr prominent zu setzen versuchen.
Begonnen werden neue Projekte mit dem Freiwerden personeller Kapazitäten, dies geschieht v.a.
durch den Abschluss zzt. noch laufender Projekte. Angegeben werden deshalb in Anlage 1 auch bemessen basierend- die durchschnittliche Projektiaufzeit (LZ) sowie der Anteil des Projekts am Zeit­
budget einer Vollzeitsteile (ZB). Diese Annahmen basieren auf langjährigen Erfahrungswerten und set­
zen auf der Zeitebene einen durchschnittlichen bis positiven Projektverlauf voraus. Eine Einhaltung
dieser Richtwerte kann - wie ebenfalls die Erfahrung (z.B. HOCHSTRASSE oder ORTSMITTE) zeigt selbstverständlich nicht gewährleistet werden.
Folgende Projekte werden begonnen, sobald Kapazitäten zur Verfügung stehen und ein Sachstand
erreicht ist, ab welchem eine zielorientierte Bearbeitung durch das Stadtentwicklungs- und Stadtpla­
nungsamt möglich ist:
•

Umsetzung Feuerwehrbedarfsplan

•

Nachnutzung Rheintalhalle / Großmarkthalle

•

Neuansiedlungen und Standorterweiterungen von für die Stadt Lahr bedeutsamen Unternehmen

•

Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels

•

PV-Freiffächenanlage Flughafen, Teilbereich Lahr

•

Singler-Areal (Bearbeitung nach Vorlage neuer Investor und konsensfähigem Konzept)

Die Aufnahme der Bearbeitung folgender Projekte wird in der vorgeschiagenen Reihenfolge bei Ver­
fügbarkeit der erforderlichen personellen Ressourcen empfohlen:
1.

Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil

2.

Sicherung des Stadtbilds in der Innenstadt (Stadtbildanalyse, Gestaltungs- & Erhaltungssatzung)

3.

Entwicklung eines Baugebiets (Priorität: Stubenriedle II/ Schulzentälele)

4.

Vogel-Bau: Erweiterung bei Asphaltmischanlage

5.

Vorarbeiten Neuaufstellung Landschaftsplan und Flächennutzungsplan

6.

Städtebaulich-gestalterische Konzeption für Wohngebiet „Schutterlindenberg“

7.

Ehemalige Gärtnereien Jakober und Hammig (Friedhofstraße)

8.

Neubau Penny, Kippenheimweüer

9.

Malz-Quartier

10. Opel Schillinger / alternativ: Bei Bedarf zweites Baugebiet
Eine sinnhafte Aufnahme weiterer Großprojekte ohne signifikanten Personalaufbau oder deutlichen
Aufschub mehrerer „kleinerer“ Projekte vor Abschluss des Projekts „Klinikum“ ist nicht möglich.
Es bleibt möglich über einen kompakten Beschluss im Technischen Ausschuss in diese Abfolge sehr
wichtige, zu einem späteren Zeitpunkt neu hinzukommende Projekte einzuschieben. Hieraus folgen
jedoch im Regelfall Verzögerungen in der Bearbeitung anderer, weniger prioritärer Projekte.
F.

Zusammenarbeit mit Investoren

Seit Sommer 2024 wurde wiederholt der Umgang der Stadt Lahr mit Investoren, insbesondere auch bei
der Schaffung neuer Bauprojekte, in der Presse und im Gemeinderat diskutiert. Diesen Fragen soll nun
mit einer neuen und vor allem standardisierten Arbeitsweise begegnet werden.
Hierbei wurde auch mehrfach die Möglichkeit einer Beschleunigung des Beginns wie auch des Ab­
schlusses der Bearbeitung von Projekten thematisiert.

Drucksache 44/2025

Seite 6

Nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) soll zukünftig im Regelfall bei InvestorenProjekten die Erstellung der Entwürfe von Bauleitplänen einschließlich ihrer Begründung für alle Phasen
des im BauGB definierten Verfahrens an Planungsbüros vergeben werden. Durch die externe Beauf­
tragung gerade der HOAl-Leistungen kann im Regelfall eine Einsparung an personeller Kapazität in der
Verwaltung von 30% erreicht werden - gerade bei vergleichsweise „unköntroversen“, thematisch und
räumlich klar abgegrenzten und final abgestimmten Projekten kann auch eine höhere Quote von rund
50% erreicht werden. Ein positives Beispiel für ein extern beauftragtes Verfahren der Bauleitplanung
aus der letzten Zeit ist die Floating-PV auf dem Waldmattensee in Kippenheimweiler. Dieses Projekt
profitierte dabei auch von der politischen Beförderung, die solche Vorhaben zurzeit im Hinblick auf die
Belange des Klimaschutzes erfahren. Trotzdem ist nicht zu negieren, dass, auch bei positiven Beispie­
len, erheblicher Aufwand bei der Verwaltung verbleibt.
Vorteile der in Zukunft im Regelfall angestrebten externen Vergabe bei Investoren-Projekten:
•

Projekte von Investoren sind, anders als z.B. Baugebietsentwicklungen in Umsetzung des wirksa­
men Flächennutzungsplans, oft in ihrer Einbringung nicht langfristig absehbar. Die externe Beauf­
tragung kann hier eine gewisse „Plötzlichkeit“ auffangen, unter der Voraussetzung, dass einschlä­
gig qualifizierte externe Kräfte zur Bearbeitung gewonnen werden können.

•

In städtebaulichen Verträgen wird Planungskostenübernahme geregelt, somit können auch Kosten
für die inhaltliche Erstellung von Bauleitplänen Investoren in Rechnung gestellt werden (dies ent­
spricht der gängigen Praxis z.B. in Freiburg und Offenburg). Wenngleich auch durch Mitarbeitende
des Stadtplanungsamts in der Vergangenheit solche HOAl-Leistungen erbracht wurden, entsprach
die Vergütung durch den Investor im absoluten Regelfall nicht den Werten, die nach HOAI zu ent­
richten gewesen wären. Eine entsprechende Abrechnung ist aber für die öffentliche Hand in diesem
Maß nicht vorgesehen.

•

Es erfolgt eine klarere Abgrenzung zwischen den Interessen von Investoren und der Stadt Lahr. Im
Idealfall wird selbstverständlich ein gutes, partnerschaftliches Verhältnis angestrebt, jedoch kam es
bekanntermaßen auch in letzter Zeit wiederholt zum Dissens.

•

Die externe Beauftragung verbessert die städtischen Personalressourcen für andere Projekte, ins­
besondere für solche, die unter Ziffer C dieser Vorlage als prioritär zu bearbeiten dargefegt werden.

Projekte der Stadt Lahr (i.d.R. Gemeinbedarfe) und solche Planungen, die nicht oder nur zu einem
geringen Anteil einer Kostenrückerstattung zugeführt werden können, werden im Regelfall weiter mit
Bordmittein (d.h. inhaltlicher Bearbeitung durch das stadteigene Fachpersonal) bewältigt.
Bei Vorhaben, die einen neuen Bebauungsplan erfordern, wird folgender standardisierter Prozess für
die Zusammenarbeit mit Investoren aufgesetzt, der von Beginn an klar kommuniziert wird:
I.
II.
III.
IV.

Erstinformation des TA / Gemeinderats über Projektidee und Plangebiet
Erstellung eines städtebaulichen Entwurfs entsprechend den in Beschlussvorlage 66/2025 for­
mulierten Qualitätsstandards durch den Investor bzw. sein Planer-Team
Fassung eines Grundsatzbeschlusses über das Projekt sowie eines Aufstellungsbeschlusses für
den Bebauungsplan (sowie die ggf. erforderliche FNP-Änderung) durch den Gemeinderat
Durchführung des Bauleitplanverfahrens
1. Bei Erforderlichkeit: Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
2.
3.
4.
5.

Abgabe einer verbindlichen Kostenübernahmeerklärung durch den Investor
Beauftragungen der erforderlichen Planung(-sbeiträge)
Erstellung des Entwurfs des Bebauungsplans einschließlich erforderlicher Fachgutachten
und ggf. Umweltbericht/Ausgleichsflächenkonzeption / FNP-Änderung
Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags durch den Investor

Seite 7

Drucksache 44/2025

6.
7.

Beschluss der Offenlage
Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -> Auswertung

8.

Satzungsbeschluss
(ggf. zuvor möglich / erforderlich: Planreife gemäß § 33 BauGB oder erneute Offenlage)
V. Baugenehmigungsverfahren und Umsetzung der Planung
Die Beauftragung und Betreuung der externen Planungsleistungen werden zur sachgerechten Steue­
rung im Regelfall in der Verwaltung belassen. Das mit der Erstellung des Bebauungsplans befasste
externe Planungsbüro ist jedoch auch mit der Abstimmung und Integration der verschiedenen Fachbe­
lange in den Bebauungsplanentwurf zu beauftragen.
G.

Steuerung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung

Neben solchen Projekten, die für ihre Förderung und planungsrechtliche Ermöglichung der Aufstellung
eines Bebauungsplans bedürfen, gibt es auch solche Projekte privater Bauherren, bei denen eine Steu­
erung durch Bauleitplanung - insbesondere durch das Fassen von Aufstellungsbeschlüssen - erfor­
derlich wird, um die städtebauliche Ordnung dauerhaftzu gewährleisten. Hierbei wird und soll vergleich­
bar zu den unter F erläuterten Investoren-Projekten vorgegangen werden.
Wenn jedoch grundsätzlich bereits Baurecht nach § 30 oder 34 BauGB besteht, ist eine Fortführung
des Verfahrens nach dem Grundsatz- und Aufstellungsbeschluss ggf. nicht erforderlich, falls ein dann
eingereichter Bauantrag den Inhalten des Grundsatzbeschlusses und den im Aufstellungsbeschluss
formulierten städtebaulichen Zielen entspricht. Ergänzende Inhalte können auch in diesen Fällen ohne formellen Abschluss des Verfahrens - in städtebaulichen Verträgen zwischen Stadt und Bauherr
geregelt werden.
H.

Ausblick

Im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung wird untersucht, ob die bisher vorgenommene
pauschale Vergütung der Verwaltung (2.000 Euro pro Verfahrensschritt) für nicht hoheitliche Tätigkeiten
bei Investoren-Projekten auskömmlich ist. Ggf. wird die Vergütung angepasst. Entsprechend des Mei­
nungsbilds aus der Gremienberatung zu dieser Beschlussvorlage soll außerdem die weitere Vorge­
hensweise zum Umgang mit den Planungsfolgekosten für die soziale und technische Infrastruktur im
Rahmen der zulässigen Abschöpfung des Planungsgewinns vertiefend untersucht und juristisch vorbe­
reitet werden.
Im vergangenen Jahr war die Personalsituation in der Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung
ganz besonders angespannt (siehe Kapitel B). Aufgrund von eitern- bzw. teilzeitbedingten Reduktionen
ist auch mittelfristig von einen Stellbesetzungsquote von maximal rund 80% auszugehen, also einer
permanent angespannten Personalsituation. Deshalb soll zu einer dauerhaften Stabilisierung und Stär­
kung des Mitarbeiterbestands die Entfristung und Übernahme der zzt. nicht im Stellenplan von Abtei­
lung 611 gesicherten, aber bei der Stadt unbefristet angestellten Mitarbeiterin für den Stellenplan 2026
beantragt werden. Außerdem soll in Abstimmung mit der Verwaltungsspitze für 2026 eine weitere Plan­
erstelle für Abteilung 611 beantragt werden. Damit wären auch de facto die bereits heute im Stellenplan
vorhandenen 6,0 Stellen zur Bewältigung der im Arbeitsprogramm fixierten Vorhaben gegeben.

Sabine Maier-Hochbaum

Drucksache 44/2025

Seite 8

Erwartete finanzieiie und personelle Auswirkungen:
1EI

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun­
gen

Anlage(n):
Anlage 1 - Projektliste
Anlage 2 - Arbeitsprogramm Stadtentwicklung und Stadtplanung
Anlage 3 - Ablauf Investoren-Projekte
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs, 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.