Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben bei der Kostenstelle „Straßenentwässerungskostenanteil“ im Haushaltsjahr 2024)
2. Juni 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Huber Drucksache Nr.: 106/2025 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 / 202 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 27.05.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss beschließend öffentlich 02.06.2025 Abstimmung Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben bei der Kostenstelle „Straßenentwässerungskostenanteil“ im Haushaltsjahr 2024 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg überplanmäßige Auszahlungen bei der Kostenstelle 54105004 „Straßenentwässerungskostenanteil“ im Kernhaushalt in Höhe von 106.258 €. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in entsprechender Höhe bei der Kostenstelle 51105004 „städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen“. Zusammenfassende Begründung: Im Haushaltsplan 2024 wurden im Kernhaushalt 1.165.000,00 € für den Straßenentwässerungskostenanteil veranschlagt. Tatsächlich lag der Straßenentwässerungskostenanteil in 2024 dann bei 1.271.258,00 €. Die Mehrausgaben i. H. v. 106.258,00 € müssen noch genehmigt werden. Drucksache 106/2025 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung war noch nicht bekannt und absehbar, wie hoch der Straßenentwässerungskostenanteil 2024 tatsächlich ausfallen wird. Im Haushaltsplan 2024 wurden im Kernhaushalt Ausgaben i. H. v. 1.165.000,00 € für den Straßenentwässerungskostenanteil veranschlagt. Tatsächlich lag der Straßenentwässerungskostenanteil in 2024 dann bei 1.271.258,00 €. Über den Straßenentwässerungskostenanteil werden jene Kosten abgerechnet, die für den Anschluss von öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen an die Kanalisation innerhalb des jeweiligen Haushaltsjahres angefallen sind. Durch die allgemein gestiegenen Baukosten sind auch für die Entwässerungsanlagen höhere Kosten angefallen als zunächst angenommen. Die Entwässerungsanlagen werden generell vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr errichtet. Jene Entwässerungsanlagen, die öffentliche Grundstücke wie z. B. Straßen und Wege betreffen, gehen mit dem Straßenkörper ins städtische Anlagevermögen über. Die tatsächlich angefallenen Kosten werden am Jahresende vom Kernhaushalt an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr erstattet. Finanzierung: Die daraus resultierenden Mehrausgaben i. H. v. 106.258,00 € können durch Einsparungen bei den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen gedeckt werden. Aufgrund verzögerter Bautätigkeit auf dem Flugplatzareal wurden hier im abgelaufenen Haushaltsjahr nicht alle zunächst eingeplanten Mittel tatsächlich in Anspruch genommen. Es wird gebeten dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Guido Schöneboom Markus Wurth Erster Bürgermeister Stadtkämmerer Anlage(n): Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.