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Beschlussvorlage (Antrag NABU und Stellungnahme Naturschutzbeauftragter Anl 1 + 2)

                                    
                                        Jürgen Neumaier
N

atu rsch utzbeauftragtq;

Prinz-Eugen-Str. 2
77654 Offenburg
Tel.: 0781 805 7193
Fax:0781 805 7200
Datum: 07.10.2014

Stadtvenvaltung Lahr
Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung
Frau Lucia Vogt
Rathausplatz 4
77933 Lahr

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Anordnung einer Leinenpflicht für Hunde im Bereich des ,,Nationalen
Naturerbes Langenhard"

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Naturerbe Langenhard ist ein 110 ha großes, überwiegend offenes, ungestörtes,
von Wdd umsäumtes Grünlandgebiet, Der NABU hat das ökologische Potential des
Gebietes erkannt und deshalb die Fläche erworben. Für die dort noch heimische
Gelbbauchunke wurden bereits Laichgewässer wieder freigelegt und auch neue
geschaffen. Für die Rückkehr dort verbreiteter Vogelarten sieht man große Chancen'
Allerdings gefährdet die starke Freizeitnutzung in dem Gebiet die gemachten
Anstrengungen. Ein Anleingebot für Hunde auf den Flächen des Naturerbes
Langenhard wäre geeignet, die Nutzungskonflikte zwischen Naturerlebnis und
Entwicklung einer artenreichen Landschaft zu entschärfen.
Aus naturschutzfachlicher Sicht unterstütze ich das Anliegen ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen

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Hernr Ortivörsteher Rolf Mauch
Rathaus Lahr-Sulz

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Berlin,tr9. *u8ust ?014 " Durchfiihrung einer ilädtirchen Verordnung zur Anleinpflicht im Gebiet des Nationalen Naturerbes

Sehr geehrtar Herr Mauch,

für das Gebiet des Nationalen NaturerbäS auf dein langenhard wird uns immer wleder von
Problemen mit freilaufenden l.lunden berichtet, Während der Brut- und Setzreit von Vögeln und
Wlldtiären stellt dies eine staite BFeinträchtigung des Gebietes dar..Neben direkten Värlustan bel
Bodenbrütern und jr;ngen Wildtiaren führt alleine die regelmä8ige Beunruhigung auf den Flächen
dazu, d'ass diese gemieden werden und sodie Flächen in ihrem mOgtichen Wert beeinträchtigt

sind.

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Wir halten es daher für dinglich, dass die Stadt tähr eine städtische Verordnung.zur:'Anleinpfiicht
im 6ebiei des Nationalen Näturerbes zumindest während der Brut- und Setzreit und während der.
Schafberareidung (d, h. von April bis Oktober) erlässt. lch möchte Sie alt Ortryor:teher herzlich
bitten, diese Anliegen im Ortschaft{fet Sulz ru b-eha-nfeln und sich dann gegenüber der Stadt dgfilr
einzusetzenAlle Appelle an die Hundehalt'erwaren pislang nurwenig erfolgreich, weshalb dringend eine

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weitergehende Handhabe von Nöten irt.
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eine als gemelnnOtzig anerftannte

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IEAN: DE88 3?02 0500 0008
BIC: BFStt OES:üüü

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T€tefon 030/ 284S84 lSnO

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E-Mail: NaturcrbE@ltABu.rtc

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