Beschlussvorlage (Antrag NABU und Stellungnahme Naturschutzbeauftragter Anl 1 + 2)
Vorlage: Leinenpflicht auf dem Langenhard
26. Januar 2015
26. Januar 2015
Jürgen Neumaier N atu rsch utzbeauftragtq; Prinz-Eugen-Str. 2 77654 Offenburg Tel.: 0781 805 7193 Fax:0781 805 7200 Datum: 07.10.2014 Stadtvenvaltung Lahr Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung Frau Lucia Vogt Rathausplatz 4 77933 Lahr ,QHJET 'ßh fir.6?rf,ü Anordnung einer Leinenpflicht für Hunde im Bereich des ,,Nationalen Naturerbes Langenhard" Sehr geehrte Damen und Herren, das Naturerbe Langenhard ist ein 110 ha großes, überwiegend offenes, ungestörtes, von Wdd umsäumtes Grünlandgebiet, Der NABU hat das ökologische Potential des Gebietes erkannt und deshalb die Fläche erworben. Für die dort noch heimische Gelbbauchunke wurden bereits Laichgewässer wieder freigelegt und auch neue geschaffen. Für die Rückkehr dort verbreiteter Vogelarten sieht man große Chancen' Allerdings gefährdet die starke Freizeitnutzung in dem Gebiet die gemachten Anstrengungen. Ein Anleingebot für Hunde auf den Flächen des Naturerbes Langenhard wäre geeignet, die Nutzungskonflikte zwischen Naturerlebnis und Entwicklung einer artenreichen Landschaft zu entschärfen. Aus naturschutzfachlicher Sicht unterstütze ich das Anliegen ausdrücklich. Mit freundlichen Grüßen fun",Ahn''G'4; + e7-RUG-e414 E9:43 From: A?A?L 983574 To:8918832? :-IT(J$ \nfl['t $']ar' Fase:1/1 \tt\;r' L,r\!lgr-r'--l i t :4 ,rff u.stlftn; ilührorol turfl,,rrür . Nationales tfiaturerbe charitdsrr. 3. 10117 Berlin Ortschaft svenrmltung lahr-$ulz Hernr Ortivörsteher Rolf Mauch Rathaus Lahr-Sulz r4Tr:B; tilflot 77933[.ahr .Cffistlan Uürett ;ääffiffi[@ Aug, Eiilg. Anlagen .r...r r-r.r.*. rr"..t...tt lfußitrald.r zrll4 I {0}s- llf tt{ lioo Frr+ilt{o}to-tl'| $4 ä00 Td" {4r F**..../ 't Berlin,tr9. *u8ust ?014 " Durchfiihrung einer ilädtirchen Verordnung zur Anleinpflicht im Gebiet des Nationalen Naturerbes Sehr geehrtar Herr Mauch, für das Gebiet des Nationalen NaturerbäS auf dein langenhard wird uns immer wleder von Problemen mit freilaufenden l.lunden berichtet, Während der Brut- und Setzreit von Vögeln und Wlldtiären stellt dies eine staite BFeinträchtigung des Gebietes dar..Neben direkten Värlustan bel Bodenbrütern und jr;ngen Wildtiaren führt alleine die regelmä8ige Beunruhigung auf den Flächen dazu, d'ass diese gemieden werden und sodie Flächen in ihrem mOgtichen Wert beeinträchtigt sind. .: Wir halten es daher für dinglich, dass die Stadt tähr eine städtische Verordnung.zur:'Anleinpfiicht im 6ebiei des Nationalen Näturerbes zumindest während der Brut- und Setzreit und während der. Schafberareidung (d, h. von April bis Oktober) erlässt. lch möchte Sie alt Ortryor:teher herzlich bitten, diese Anliegen im Ortschaft{fet Sulz ru b-eha-nfeln und sich dann gegenüber der Stadt dgfilr einzusetzenAlle Appelle an die Hundehalt'erwaren pislang nurwenig erfolgreich, weshalb dringend eine \ weitergehende Handhabe von Nöten irt. M it freundticiren Crüßen '. t,. tL U/t- /rt,n'14 l arnhrcttiildsnt spandcn und elnd als luwendungen an eine als gemelnnOtzig anerftannte . Bsnk für Soriälwirtichaft ELZ370 20500 rftnto.Nr,8l5?.8{Xl IEAN: DE88 3?02 0500 0008 BIC: BFStt OES:üüü asüftungan ts?8 00 Stiftung ste{ertlch abcätzbar. Erbcchaften und Vermichtnis!€ sind sthuerbefrelt Hl8tlgtltbllng rttlonElE6 ll*rrtöo Chariteitraßc 3 roirz aerlln T€tefon 030/ 284S84 lSnO Tel{a* 030 1 18 49 8,1 28{n E-Mail: NaturcrbE@ltABu.rtc 'xlBu-itiftllngofillnc lnformationen urid ' S€rulc€ imJnte.met www.Nätunrrbe-dp