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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

19. Dezember 2011
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 12/2011
Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 19.12.2011
Dauer der Sitzung:

17:05 Uhr bis 17:50 Uhr

Teilnehmer/-innen:
SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Baum
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Schmidt
Trahasch

CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Ackermann
Benz
Burger
Dörfler
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Fraktion Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
Roth
Schwarzwälder

Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Granderath
Kaiser-Munz
Täubert
Vollmer

FDP-Fraktion:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Hauer
Kmitta
Uffelmann
Volk

Die Linke

Stadtrat

Oßwald

-2-

beratende Mitglieder:

Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteherin
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Baum
Bühler
Deusch
Girstl
Mauch
Roth
Schweickhardt

entschuldigt fehlten:

Stadträtin
Stadtrat

Bothor
Wagenmann

Schriftführer/-in:

Herr

Papke

Zuhörer/-innen:

1

(als Stadtrat)
(als Stadträtin)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)

-3I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
1.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 132/2011 vom 01.12.2011
Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
Vor der Wahl kommt der Gemeinderat überein, dass offen abgestimmt werden kann.
Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller weist auf das ergänzende Schreiben zur
Vorlage vom 13.12.2011 hin.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Herr Lutz Hovestadt wird als Vertreter des BUND in den Verkehrsausschuss
entsandt.
Herr Ulrich Sand wird als Stellvertreter des BUND in den Verkehrsausschuss
entsandt.
Frau Jasmin Winter wird als Vertreterin in den Jugendgemeinderat entsandt.
Frau Jasmin Winter wird als Stellvertreterin des Jugendgemeinderats in den
Frauenbeirat entsandt.
Herr Turan Kara wird als Vertreter des Mesopotamischen Anadoglu Kulturvereins e.V. in den Interkulturellen Beirat entsandt.
Herr Hamit Kilic wird als Stellvertreter des Mesopotamischen Anadoglu Kulturvereins e.V. in den Interkulturellen Beirat entsandt.
Frau Swetlana Schmied wird als Stellvertreterin für das Landratsamt Ortenaukreis Außenstelle Lahr Kommunaler Sozialer Dienst in den Interkulturellen
Beirat entsandt.
Frau Daniela Glanzmann wird als Vertreterin der CDU in den Ausschuss für
Soziales, Schulen und Sport entsandt.

Wahlergebnis:

Einstimmig

-42.

Bericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2010
des Hospital- und Armenfonds Lahr

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 120/2011 vom 08.11.2011
Rechnungsprüfungsamt
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den
Jahresabschluss 2010 des Hospital- und Armenfonds – Alten- und Pflegeheim Spital- und die Jahresrechnung 2010 –Allgemeines Grundvermögen/Betreutes
Wohnen- gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest:
a) Den Jahresabschluss des
Hospital- und Armenfonds –Alten- und Pflegeheim Spitalmit einer Bilanzsumme von 8.362.947,89 € und einem Jahresverlust von
340.497,34 €.
Die Deckung des Jahresverlustes von 340.497,34 € einschließlich des Verlustvortrages aus 2009 von 536.000,26 € soll durch die Auflösung der
Investitionsrücklage in Höhe von 258.579,10 €, sowie der Kapitalrücklage von
617.918,40 € erfolgen.
b) Die Jahresrechnung des
Hospital- und Armenfonds –Allgemeines Grundvermögen
Betreutes WohnenAuf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit
191.623,46 € und auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 407.879,77 €.
c) Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
3.

Einstimmig

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche
Prüfung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr Lahr“

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 124/2011 vom 22.11.2011
Rechnungsprüfungsamt
1.

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Versorgung und
Verkehr Lahr“ zum 31.12.2009 mit einer Bilanzsumme von 50.137.737,26 € und einem Jahresgewinn von 1.906.515,12 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch
das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu §
12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.

2.

Der Jahresgewinn 2009 in Höhe von 1.906.515,12 € wird nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt.

3.

Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.

Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

-54.

Jahresabschluss 2010 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 130/2011 vom 06.12.2011
Bau- und Gartenbetrieb Lahr
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1.

Der Gemeinderat stellt vorbehaltlich des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung,
den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) zum
31.12.2010 mit einer Bilanzsumme von € 3.819.697,29 und einem Jahresverlust
von € 57.531,53 auf der Grundlage der in der beigefügten Anlage enthaltenen Angaben fest.

2.

Der Jahresverlust in Höhe von € 57.531,53 bestehend aus dem Jahresgewinn des
Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von € 33.794,53 und dem Jahresverlust
des Betriebszweiges Stadtwald in Höhe von € 91.326,06 wird aus dem Gewinnvortrag getilgt.

Abstimmungsergebnis:
5.

Einstimmig

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Stadtwald Lahr – Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2012

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 129/2011 vom 06.12.2011,
Bau- und Gartenbetrieb Lahr
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft- Forstbezirk Lahr und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr
aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2012 zur Kenntnis und genehmigt diesen.

Abstimmungsergebnis:
6.

Einstimmig

Neufassung der Satzung für die örtliche Abwasserbeseitigung der Stadt
Lahr (Abwassersatzung – AbwS)

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 115/2011 vom 01.12.2011
Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die
öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung –AbwS) der Stadt Lahr.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig

-67.

Neufassung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung
– AbwGebS)

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 114/2011 vom 01.12.2011
Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Neufassung der Satzung
der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche
Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS) Folgendes:
1.

Die Stadt Lahr beabsichtigt, weiterhin Gebühren für die öffentliche
Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.

2.

Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die
Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.

3.

Bei der Gebührenbemessung werden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum
von 2 Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2011, unter Berücksichtigung der tatsächlichen
Kostenentwicklung, und die Finanzplanung des Jahres 2012 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.

4.

Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14
Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung
des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In die Gebührenkalkulationen werden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der
Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist, werden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen werden die
Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.

5.

Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wird in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und
kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).
Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:
laufende Kosten Mischwasserbeseitigung (Kanalnetz, Sammler, RÜB) 25 %
laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung 0 %
laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung 50 %
laufende Kosten Kläranlage 5 %
kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung 25 %
kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung 0 %
kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung 50 %
kalkulatorische Kosten Kläranlage 5 %

6.

Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in
die Gebührenkalkulationen eingestellt werden, wird zugestimmt.

-77.

Im Kalkulationszeitraum 2011-2012 wird der Restbetrag der Kostenüberdeckung des Jahres 2009 in Höhe von 12.563,59 € ausgeglichen.

8.

Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt den Kalkulationen der Jahre 2011 und 2012, jeweils Stand November 2011, einschließlich
sämtlicher darin enthaltenen Erläuterungen zu.

9.

Der Gemeinderat beschließt, für die Abrechnungsjahre 2011 und 2012 folgende
Gebührensätze festzusetzen:
Schmutzwassergebühr: € 1,84 je m³ Schmutzwasser
Schmutzwasserkanalgebühr: € 0,39 je m³ Schmutzwasser
Niederschlagswassergebühr: € 0,21 je m² gewichteter versiegelter
Grundstücksfläche

10. Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige rückwirkende Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung AbwGebS) der Stadt Lahr.

Abstimmungsergebnis:
8.

Einstimmig

Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr / Alten und Pflegeheim Spital
- Sondertilgung zur Rückführung des Trägerdarlehns I an den Hospital und
Armenfonds Lahr
- Zinslose Gewährung des Trägerdarlehens II

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 116/2011 vom 03.11.2011
Stadtkämmerei, Abt. Allgem. Finanzverwaltung und Haushalt
Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr
fasst folgende Beschlüsse:
1. Eine Sondertilgung zur Rückführung des Trägerdarlehns I i.H.v. € 409.033,51
soll im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation während der Modernisierung
des Alten- und Pflegeheims Spital nicht erfolgen.
2. Das Trägerdarlehn II i.H.v. € 624.350 wird aufgrund der Bauzeitverlängerung
weiterhin, vorerst bis zum 31.12.2012, zinslos gewährt.
Abstimmungsergebnis:
9.

Einstimmig

Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für
öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren
- Verwaltungsgebührenordnung –

Anl. Sitzungsdrucksache Beschlussvorlage Nr. 123/2011 vom 14.11.2011
Stadtkämmerei
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die
Erhebung von Verwaltungsgebühren ausgenommen Benutzungsgebühren

-8-Verwaltungsgebührenordnung- nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs
(Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:

27 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

10. Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des
Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)
Anl. Sitzungsdrucksache Beschlussvorlage Nr. 121/2011 vom 15.11.2011
Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die
Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner
Geschäftsstelle – (Gutachterausschussgebührensatzung) – nach Maßgabe des
angeschlossenen Entwurfs (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:

11.

27 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald

Anl. Sitzungsdrucksache Beschlussvorlage Nr. 131/2011 vom 19.12.2011
Stabsstelle Feuerwehr
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

12. Kostenbeteiligung an der Auswertung der Grabungskampagne „Mauerfeld“
Anl. Sitzungsdrucksache Beschlussvorlage Nr. 127/2011 vom 20.10.2011
Kulturamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung von insgesamt 165.000 Euro,
verteilt auf die Haushaltsjahre 2012 – 2014, als Kostenbeteiligung der Stadt
Lahr an der wissenschaftlichen Auswertung der jüngsten Grabungskampagne
in Lahr-Dinglingen, Mauerfeld, im Zuge der Vorbereitung auf die Landesgartenschau 2018. Mit der Durchführung des Projektes wird die Universität Freiburg
beauftragt.

-9Die einzelnen Auszahlungen des Gesamtbetrags an die Universität Freiburg
seitens der Stadt Lahr verteilen sich wie folgt:
2012: 55.000 Euro
2013: 55:000 Euro
2014: 55.000 Euro
Abstimmungsergebnis:

13.

27 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Verkehrsberuhigter Bereich Nördliche Altstadt

Anl. Sitzungsdrucksache Beschlussvorlage Nr. 100/2011 vom 28.11.2011
Rechts- und Ordnungsamt, Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Im Laufe der Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt betreten die Stadträte Volk,
Straubmüller und Stadträtin Granderath den Sitzungssaal.
Die im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen am Areal Löwen erfolgten Umgestaltungen und verkehrsregelnden Maßnahmen haben eine engagierte Diskussion im Gremium
zur Folge.
Erster Bürgermeister Schöneboom erläutert die Hintergründe im Zusammenhang mit den
verkehrsregelnden Maßnahmen. Im Zusammenhang mit dem steilen Abgang im Bereich
des Areals Löwen werden bauliche Anpassungen durch Geländer und Schleppstufen in
Aussicht gestellt. Zur Frage, wer für die damit zusammenhängenden zusätzlichen Kosten
aufkommen wird, sagt Oberbürgermeister Dr. Müller eine entsprechende Information zu,
die den Sachzusammenhang und die rechtlichen Hintergründe aufbereiten wird.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt gemäß § 45 Abs. 1 b Satz 2 der Straßenverkehrsordnung das Einvernehmen zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in
der Dinglinger-Tor-Straße zwischen Turmstraße und Kaiserstraße, in der Vorderen Mauergasse, in der Brestenbergstraße, in der Gerichtsstraße zwischen
Turmstraße und Brestenbergstraße sowie in der Obertorstraße zwischen Turmstraße und Brestenbergstraße.
Abstimmungsergebnis:

14.

28 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen

Modernisierung Alten- und Pflegeheim Spital
- Vergabe Heizungs- und Lüftungsarbeiten 2. Bauabschnitt

Anl. Sitzungsdrucksache Beschlussvorlage Nr. 128/2011 vom 07.12.2011
Stadtbauamt, Abt. Hochbau
Die Firma Schneider-Vogt aus 77933 Lahr erhält den Auftrag zur
Ausführung der Heizungs- und Lüftungsarbeiten zum Brutto-Angebotspreis
von 175.165,63 €.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

- 10 15. Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET WEST, 3. Änderung
- Beratung des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger
Öffentlicher Belange
Anl. Sitzungsdrucksache Beschlussvorlage Nr. 126/2011 vom 15.11.2011
Stadtplanungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET WEST, 3. Änderung
vom 15. November 2011 wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der Bürger
gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig
II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN

1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales
Schulen und Sport am 19. Oktober 2011

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am
21. November 2011

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 19. Dezember 2011

Vorsitzender

Schriftführer

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin