Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
19. Dezember 2011
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 12/2011 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 19.12.2011 Dauer der Sitzung: 17:05 Uhr bis 17:50 Uhr Teilnehmer/-innen: SPD-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Baum Dr. Caroli Dreyer Hirsch Dr. John Kleinschmidt Schmidt Trahasch CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Ackermann Benz Burger Dörfler Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Fraktion Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Mauch Roth Schwarzwälder Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Granderath Kaiser-Munz Täubert Vollmer FDP-Fraktion: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Hauer Kmitta Uffelmann Volk Die Linke Stadtrat Oßwald -2- beratende Mitglieder: Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteherin Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Baum Bühler Deusch Girstl Mauch Roth Schweickhardt entschuldigt fehlten: Stadträtin Stadtrat Bothor Wagenmann Schriftführer/-in: Herr Papke Zuhörer/-innen: 1 (als Stadtrat) (als Stadträtin) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) -3I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 132/2011 vom 01.12.2011 Haupt- und Personalamt, Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing Vor der Wahl kommt der Gemeinderat überein, dass offen abgestimmt werden kann. Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller weist auf das ergänzende Schreiben zur Vorlage vom 13.12.2011 hin. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Herr Lutz Hovestadt wird als Vertreter des BUND in den Verkehrsausschuss entsandt. Herr Ulrich Sand wird als Stellvertreter des BUND in den Verkehrsausschuss entsandt. Frau Jasmin Winter wird als Vertreterin in den Jugendgemeinderat entsandt. Frau Jasmin Winter wird als Stellvertreterin des Jugendgemeinderats in den Frauenbeirat entsandt. Herr Turan Kara wird als Vertreter des Mesopotamischen Anadoglu Kulturvereins e.V. in den Interkulturellen Beirat entsandt. Herr Hamit Kilic wird als Stellvertreter des Mesopotamischen Anadoglu Kulturvereins e.V. in den Interkulturellen Beirat entsandt. Frau Swetlana Schmied wird als Stellvertreterin für das Landratsamt Ortenaukreis Außenstelle Lahr Kommunaler Sozialer Dienst in den Interkulturellen Beirat entsandt. Frau Daniela Glanzmann wird als Vertreterin der CDU in den Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport entsandt. Wahlergebnis: Einstimmig -42. Bericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2010 des Hospital- und Armenfonds Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 120/2011 vom 08.11.2011 Rechnungsprüfungsamt Nach Abschluss der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss 2010 des Hospital- und Armenfonds – Alten- und Pflegeheim Spital- und die Jahresrechnung 2010 –Allgemeines Grundvermögen/Betreutes Wohnen- gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest: a) Den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds –Alten- und Pflegeheim Spitalmit einer Bilanzsumme von 8.362.947,89 € und einem Jahresverlust von 340.497,34 €. Die Deckung des Jahresverlustes von 340.497,34 € einschließlich des Verlustvortrages aus 2009 von 536.000,26 € soll durch die Auflösung der Investitionsrücklage in Höhe von 258.579,10 €, sowie der Kapitalrücklage von 617.918,40 € erfolgen. b) Die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds –Allgemeines Grundvermögen Betreutes WohnenAuf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 191.623,46 € und auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 407.879,77 €. c) Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: 3. Einstimmig Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr Lahr“ Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 124/2011 vom 22.11.2011 Rechnungsprüfungsamt 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2009 mit einer Bilanzsumme von 50.137.737,26 € und einem Jahresgewinn von 1.906.515,12 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn 2009 in Höhe von 1.906.515,12 € wird nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -54. Jahresabschluss 2010 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 130/2011 vom 06.12.2011 Bau- und Gartenbetrieb Lahr Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt vorbehaltlich des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) zum 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme von € 3.819.697,29 und einem Jahresverlust von € 57.531,53 auf der Grundlage der in der beigefügten Anlage enthaltenen Angaben fest. 2. Der Jahresverlust in Höhe von € 57.531,53 bestehend aus dem Jahresgewinn des Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von € 33.794,53 und dem Jahresverlust des Betriebszweiges Stadtwald in Höhe von € 91.326,06 wird aus dem Gewinnvortrag getilgt. Abstimmungsergebnis: 5. Einstimmig Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Stadtwald Lahr – Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2012 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 129/2011 vom 06.12.2011, Bau- und Gartenbetrieb Lahr Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft- Forstbezirk Lahr und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2012 zur Kenntnis und genehmigt diesen. Abstimmungsergebnis: 6. Einstimmig Neufassung der Satzung für die örtliche Abwasserbeseitigung der Stadt Lahr (Abwassersatzung – AbwS) Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 115/2011 vom 01.12.2011 Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung –AbwS) der Stadt Lahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -67. Neufassung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS) Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 114/2011 vom 01.12.2011 Stadtkämmerei, Abt. Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Neufassung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS) Folgendes: 1. Die Stadt Lahr beabsichtigt, weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben. 2. Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. 3. Bei der Gebührenbemessung werden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von 2 Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2011, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung, und die Finanzplanung des Jahres 2012 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen. 4. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In die Gebührenkalkulationen werden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet ist, werden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt. 5. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wird in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil). Der Straßenentwässerungsanteil beträgt: laufende Kosten Mischwasserbeseitigung (Kanalnetz, Sammler, RÜB) 25 % laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung 0 % laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung 50 % laufende Kosten Kläranlage 5 % kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung 25 % kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung 0 % kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung 50 % kalkulatorische Kosten Kläranlage 5 % 6. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt werden, wird zugestimmt. -77. Im Kalkulationszeitraum 2011-2012 wird der Restbetrag der Kostenüberdeckung des Jahres 2009 in Höhe von 12.563,59 € ausgeglichen. 8. Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt den Kalkulationen der Jahre 2011 und 2012, jeweils Stand November 2011, einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Erläuterungen zu. 9. Der Gemeinderat beschließt, für die Abrechnungsjahre 2011 und 2012 folgende Gebührensätze festzusetzen: Schmutzwassergebühr: € 1,84 je m³ Schmutzwasser Schmutzwasserkanalgebühr: € 0,39 je m³ Schmutzwasser Niederschlagswassergebühr: € 0,21 je m² gewichteter versiegelter Grundstücksfläche 10. Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige rückwirkende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung AbwGebS) der Stadt Lahr. Abstimmungsergebnis: 8. Einstimmig Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr / Alten und Pflegeheim Spital - Sondertilgung zur Rückführung des Trägerdarlehns I an den Hospital und Armenfonds Lahr - Zinslose Gewährung des Trägerdarlehens II Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 116/2011 vom 03.11.2011 Stadtkämmerei, Abt. Allgem. Finanzverwaltung und Haushalt Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr fasst folgende Beschlüsse: 1. Eine Sondertilgung zur Rückführung des Trägerdarlehns I i.H.v. € 409.033,51 soll im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation während der Modernisierung des Alten- und Pflegeheims Spital nicht erfolgen. 2. Das Trägerdarlehn II i.H.v. € 624.350 wird aufgrund der Bauzeitverlängerung weiterhin, vorerst bis zum 31.12.2012, zinslos gewährt. Abstimmungsergebnis: 9. Einstimmig Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren - Verwaltungsgebührenordnung – Anl. Sitzungsdrucksache Beschlussvorlage Nr. 123/2011 vom 14.11.2011 Stadtkämmerei Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung von Verwaltungsgebühren ausgenommen Benutzungsgebühren -8-Verwaltungsgebührenordnung- nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs (Anlage 1). Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 10. Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Anl. Sitzungsdrucksache Beschlussvorlage Nr. 121/2011 vom 15.11.2011 Vermessungs- und Liegenschaftsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle – (Gutachterausschussgebührensatzung) – nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs (Anlage 1). Abstimmungsergebnis: 11. 27 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald Anl. Sitzungsdrucksache Beschlussvorlage Nr. 131/2011 vom 19.12.2011 Stabsstelle Feuerwehr Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 12. Kostenbeteiligung an der Auswertung der Grabungskampagne „Mauerfeld“ Anl. Sitzungsdrucksache Beschlussvorlage Nr. 127/2011 vom 20.10.2011 Kulturamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung von insgesamt 165.000 Euro, verteilt auf die Haushaltsjahre 2012 – 2014, als Kostenbeteiligung der Stadt Lahr an der wissenschaftlichen Auswertung der jüngsten Grabungskampagne in Lahr-Dinglingen, Mauerfeld, im Zuge der Vorbereitung auf die Landesgartenschau 2018. Mit der Durchführung des Projektes wird die Universität Freiburg beauftragt. -9Die einzelnen Auszahlungen des Gesamtbetrags an die Universität Freiburg seitens der Stadt Lahr verteilen sich wie folgt: 2012: 55.000 Euro 2013: 55:000 Euro 2014: 55.000 Euro Abstimmungsergebnis: 13. 27 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Verkehrsberuhigter Bereich Nördliche Altstadt Anl. Sitzungsdrucksache Beschlussvorlage Nr. 100/2011 vom 28.11.2011 Rechts- und Ordnungsamt, Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung Im Laufe der Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt betreten die Stadträte Volk, Straubmüller und Stadträtin Granderath den Sitzungssaal. Die im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen am Areal Löwen erfolgten Umgestaltungen und verkehrsregelnden Maßnahmen haben eine engagierte Diskussion im Gremium zur Folge. Erster Bürgermeister Schöneboom erläutert die Hintergründe im Zusammenhang mit den verkehrsregelnden Maßnahmen. Im Zusammenhang mit dem steilen Abgang im Bereich des Areals Löwen werden bauliche Anpassungen durch Geländer und Schleppstufen in Aussicht gestellt. Zur Frage, wer für die damit zusammenhängenden zusätzlichen Kosten aufkommen wird, sagt Oberbürgermeister Dr. Müller eine entsprechende Information zu, die den Sachzusammenhang und die rechtlichen Hintergründe aufbereiten wird. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat erteilt gemäß § 45 Abs. 1 b Satz 2 der Straßenverkehrsordnung das Einvernehmen zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Dinglinger-Tor-Straße zwischen Turmstraße und Kaiserstraße, in der Vorderen Mauergasse, in der Brestenbergstraße, in der Gerichtsstraße zwischen Turmstraße und Brestenbergstraße sowie in der Obertorstraße zwischen Turmstraße und Brestenbergstraße. Abstimmungsergebnis: 14. 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen Modernisierung Alten- und Pflegeheim Spital - Vergabe Heizungs- und Lüftungsarbeiten 2. Bauabschnitt Anl. Sitzungsdrucksache Beschlussvorlage Nr. 128/2011 vom 07.12.2011 Stadtbauamt, Abt. Hochbau Die Firma Schneider-Vogt aus 77933 Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung der Heizungs- und Lüftungsarbeiten zum Brutto-Angebotspreis von 175.165,63 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 10 15. Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET WEST, 3. Änderung - Beratung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange Anl. Sitzungsdrucksache Beschlussvorlage Nr. 126/2011 vom 15.11.2011 Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET WEST, 3. Änderung vom 15. November 2011 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales Schulen und Sport am 19. Oktober 2011 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 21. November 2011 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 19. Dezember 2011 Vorsitzender Schriftführer Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin