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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 03/2012
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 26.03.2012 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 19:50 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender:

Oberbürgermeister

Dr. Müller

SPD-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Baum
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Dr. John
Schmidt
Trahasch

CDU-Fraktion:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Ackermann
Benz
Burger
Dörfler
Rompel
Straubmüller

Fraktion Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Fraktion Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Granderath
Kaiser-Munz
Täubert
Vollmer

FDP-Fraktion:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Hauer
Kmitta
Uffelmann
Volk

-2beratende Mitglieder:

Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteherin
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher
Ortsvorsteher

Baum
Bühler
Deusch
Girstl
Mauch
Roth

entschuldigt fehlten:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bothor
Kleinschmidt
Oßwald
Schweickhardt
Wille

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

20

(als Stadtrat)
(als Stadträtin)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)
(als Stadtrat)

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
II. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 27. Februar 2012
gefassten Beschlüsse

1. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Verdienstmedaille an Herrn Ernst
Kugelstadt zu verleihen.
2. Der Gemeinderat hat die Rahmenbedingungen für den Erwerb der
ca. 208 ha großen Flugbetriebsflächen festgelegt. Zwischenzeitlich hat die
Stadtverwaltung auf der Basis des Gemeinderatsbeschlusses vom
27. Februar 2012 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -BImAin Freiburg ein Angebot abgegeben.
III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
1.

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2011

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 030/2012 vom 06.03.2012
Stadtkämmerei, Abt. Allgem. Finanzverwaltung und Haushalt
Stadtrat Roth regt im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt an, wie in anderen
Gebietskörperschaften auch in Lahr auf Doppelhaushalte umzustellen. Die Anregung wird
von den anderen Fraktionen skeptisch bis ablehnend aufgenommen. Das Thema soll im
Rahmen der nächsten Sitzung der Haushaltsstrukturkommission im Herbst noch einmal
diskutiert werden.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Die unter Anlage 1a aufgeführten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes
werden für übertragbar erklärt.
2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne von
§§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2011 im
mit Ausgaben von € 2.041.450,-mit Einnahmen von € 5.140.150,-- Vermögenshaushalt mit Ausgaben von € 5.253.450,-- Verwaltungshaushalt
- Vermögenshaushalt

entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

-4-

2.

Verkehrsworkshop: Straßenumbauten in der Innenstadt bis zur
Landesgartenschau
- Zeitschiene für die einzelnen Maßnahmen

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 022/2012 vom 29.02.2012
Stadtplanungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der in der Beschlussvorlage aufgeführten Zeitschiene für die einzelnen Straßenbaumaßnahmen wird grundsätzlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:

3.

26 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen

Rad- und Fußwegekonzept
- Vorstellung des Konzepts
- Umsetzung
- Maßnahmen für 2012

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 025/2012 vom 20.02.2012
Stadtplanungsamt
Das Thema wird im Gremium lebhaft diskutiert. Stadträtin Granderath regt in diesem Zusammenhang an, dass die Stadt Lahr Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft
fahrradfreundliche Kommunen in Baden-Württemberg e.V. werden soll. Eine Prüfung des
Anliegens wird zugesagt.
Stadträtin Rompel bittet im Namen der CDU-Fraktion um getrennte Abstimmung zu den
einzelnen Unterpunkten des Beschlussvorschlags. In der folgenden Diskussion herrscht
Uneinigkeit hinsichtlich der Bindungswirkung der Ziffer 1 des Beschlussvorschlags.
Die CDU-Fraktion stellt hinsichtlich der Ziffer 1 des Beschlussvorschlags folgenden Änderungsantrag:
1. Das Rad- und Fußwegekonzept vom Februar 2012 wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen
14 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Damit ist der Antrag gemäß § 37 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmengleichheit abgelehnt.
Im Anschluss wird über die Ziff. 2 und 3 des Beschlussvorschlags abgestimmt.
2. Der in der Beschlussvorlage skizzierten grundsätzlichen Vorgehensweise zur
Umsetzung des Konzeptes wird zugestimmt.

-53. Den in der Beschlussvorlage für 2012 vorgeschlagenen Maßnahmen für den
Rad- und Fußgängerverkehr wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Abschließend wird über den gesamten Beschlussvorschlag unter Einbeziehung der
Ziffer 1 abgestimmt.
1. Das Rad- und Fußwegekonzept vom Februar 2012 wird beschlossen.
2. Der in der Beschlussvorlage skizzierten grundsätzlichen Vorgehensweise zur
Umsetzung des Konzeptes wird zugestimmt.
3. Den in der Beschlussvorlage für 2012 vorgeschlagenen Maßnahmen für den
Rad- und Fußgängerverkehr wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:

4.

20 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Umbau Friedrich-Ebert-Platz
- Fachtechnische Untersuchung der Umbauvarianten

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 021/2012 vom 20.02.2012
Stadtbauamt, Abt Tiefbau
Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung mit den daraus abgeleiteten Empfehlungen
werden im Gemeinderat engagiert diskutiert. Das Gremium kommt überein, dass über die
einzelnen Punkte des Beschlussvorschlags getrennt abgestimmt werden soll. Die Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Stadträtin Rompel stellt den Antrag, den folgenden
Unterpunkt 4. dem Beschlussvorschlag hinzuzufügen. Diese Erweiterung wird durch die
anderen Fraktionen noch ergänzt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat kurzfristig ein Konzept zur
Verbesserung des Verkehrsflusses auf der B415, bspw. durch die Installation
eines Verkehrsleitrechners, vorzulegen. Dabei sind die Interessen aller Verkehrsteilnehmer und die Verkehre aus anderen Richtungen wie z.B. querender
Verkehr zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Im Anschluss wird über die einzelnen Teile des Beschlussvorschlags getrennt abgestimmt.
1. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Umbau des Friedrich-EbertPlatzes werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen
6 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

2. Der Umbau soll gemäß Variante 2.1 erfolgen.

-63. Aufgrund der Grundlage der Variante 2.1. ist die Ausführungsplanung zu
beauftragen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat kurzfristig ein Konzept zur
Verbesserung des Verkehrsflusses auf der B415, bspw. durch die Installation
eines Verkehrsleitrechners, vorzulegen. Dabei sind die Interessen aller Verkehrsteilnehmer und die Verkehre aus anderen Richtungen wie z.B. querender
Verkehr zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:

27 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Abschließend wird über den Beschlussvorschlag insgesamt abgestimmt.
1. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Umbau des Friedrich-EbertPlatzes werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Umbau soll gemäß Variante 2.1 erfolgen.
3. Aufgrund der Grundlage der Variante 2.1. ist die Ausführungsplanung zu
beauftragen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat kurzfristig ein Konzept zur
Verbesserung des Verkehrsflusses auf der B415, bspw. durch die Installation
eines Verkehrsleitrechners, vorzulegen. Dabei sind die Interessen aller Verkehrsteilnehmer und die Verkehre aus anderen Richtungen wie z.B. querender
Verkehr zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:

5.

22 Ja-Stimmen
6 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Kauf des Kindergartengrundstücks Flurstück Nr. 26669 mit 3.812 qm,
zukünftige Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 017/2012 vom 08.02.2012
Amt für Soziales, Schulen und Sport, Abt. Kinder, Jugend, Familien und Senioren
Die Inhalte der Vorlage werden durch die Mitglieder des Gemeinderats intensiv diskutiert.
Insbesondere hinsichtlich des rechtlichen Charakters des Übergangs der Trägerschaft der
neuen Kindertagesstätte kommt es zu Diskussionen. Stadtrat Roth bittet dazu für die Fraktion der Freien Wähler um die Aufnahme der folgenden Protokollerklärung:
Wenn die Rechtsabteilungen der Stadt Lahr und des Oberkirchenrats feststellen, dass es sich bei der Übernahme der Kindertagesstätte Arche Noah um
einen Betriebsübergang nach § 613 a BGB handelt, geht die Fraktion der
Freien Wähler davon aus, dass dieser auch so stattfindet.
Im Hinblick auf den Beschlussvorschlag kommt das Gremium überein, dass folgende Änderungen erfolgen sollen:

-7Der Unterpunkt 3. soll in zwei Unterpunkte aufgeteilt werden, über die getrennt abgestimmt werden soll. Weiterhin wird der Unterpunkt 4. offensiver formuliert.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Die Stadt kauft von der Evangelischen Kirchengemeinde Lahr das Grundstück
Flst.-Nr. 26669 mit 3.812 qm zum Bau einer neuen viergruppigen Kindertagesstätte zum Kaufpreis von Euro 100,-- pro Quadratmeter, insgesamt Euro
381.200,-- zuzüglich 5% Grunderwerbssteuer (Euro 19.060,--).
2. Zur Finanzierung der vorbezifferten Mehrausgaben bewilligt der Gemeinderat
der Stadt Lahr gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei
der Finanzposition 2.8800.932000-999 (Allgemeines Grundvermögen -Erwerb
von Grundstücken) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von (ger.) Euro
400.000,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt (vorläufig) durch eine im
Vergleich zum Planansatz 2012 um Euro 400.000,-- erhöhte Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

3.1 Die Stadt ist Bauträger der neuen Kindertagesstätte mit Gesamtbaukosten von
voraussichtlich 1,6 Millionen Euro.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

3.2 Die Stadt ist Betriebsträger der neuen Kindertagesstätte.
Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen

4. Die Stadt Lahr bietet dem jetzigen Personal der Kindertagesstätte „Arche Noah“
entsprechende Beschäftigungsstellen bei der Stadt Lahr an.
5. Beim Regierungspräsidium Freiburg ist ein Zuschuss aus dem Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung in Höhe von Euro
120.000,-- durch die Verwaltung zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Stadtrat Volk verlässt nach der Abstimmung die Sitzung.
6.

Anordnung der Umlegung „Schutthalde, 2. Änderung“ auf Gemarkung
Mietersheim, nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB)

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 032/2012 vom 28.02.2012
Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abt. Bodenordnung
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Zur Neugestaltung der Grundstücke nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schutthalde, 2. Änderung“ wird innerhalb dieses Planungsbereichs die
Umlegung von Grundstücken gemäß § 46 BauGB angeordnet.

-8Die Umlegung erhält die Bezeichnung „Schutthalde, 2. Änderung“ und ist
vom Technischen Ausschuss in der Funktion als Umlegungsausschuss der
Stadt Lahr/Schwarzwald durchzuführen.
Um nach Abschluss der Baulanderschließung auch von Seiten der Stadt Lahr
Baugrundstücke beispielsweise jungen Familien anbieten zu können, wird die
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beauftragt, den Eigentümern
alternativ zu der Landabfindung auch eine Geldabfindung bis zur Höhe des
gesamten Umlegungsvorteils anzubieten.
Abstimmungsergebnis:
7.

Einstimmig.

Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB)

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 020/2012 vom 13.02.2012
Stadtplanungsamt
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes GEWERBEGEBIET
RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung beschließt der Gemeinderat den Erlass einer
Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB.

Der Bereich entspricht dem Bebauungsplangebiet GEWERBEGEBIET
RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung und ist dem als Anlage beigefügten
Übersichtsplan zu entnehmen. Nachfolgend aufgeführte Grundstücke mit den
Flurstücksnummern 8603, 8751, 9014/1, 9014/2, 9014/3, 9014/4, 9034/1,
9034/2, 9035, 09042, 9156, 9156/1, 9156/3, 9156/4, 9156/5, 9156/6, 9157,
9158, 9158/3, 9158/4, 9158/5, 9158/6, 9158/7, 9158/8, 9158/9, 9158/10, 9159,
9160, 9160/1, 9161, 9162, 9162/1, 9162/2, 9162/4, 9162/5, 9162/6, 9163, 9164,
9165, 9166, 9166/1, 9166/2, 9166/2, 9166/3, 9166/4, 9166/5, 9166/6, 9166/7,
9167, 9167/1, 9167/2, 9167/3, 9167/4, 9168, 9169, 9170, 9171, 9171/1, 9171/2,
9172, 9172/1, 9173, 9174, 9175, 9176, 9177, 9180, 9181, 9182, 20446, 24873,
26736, 26737, 26738, 26739, 26740, 26741, 26742, 26743, 26744, 26747 liegen im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre.
Abstimmungsergebnis:
8.

Einstimmig.

Baugebiet BREITACKER-NORD, Stadtteil Kippenheimweiler; Bildung einer Abrechnungseinheit gem. § 37 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)

Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 031/2012 vom 01.03.2012
Stadtbauamt; Abt. Bauverwaltung
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gem. § 37 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG)
i.V.m. § 3 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung vom 28.03.2006 die Zusammenfassung der Erschließungsanlagen
- Tabakfeld (Flst. Nr. 2663, 2664 und 1788) und
- Steinobstweg (Flst. Nr. 2743)

-9zu einer Abrechnungseinheit mit der Maßgabe, dass der beitragsfähige Erschließungsaufwand für diese Erschließungsanlagen gemeinsam ermittelt wird.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.
IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am
27. Februar 2012
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 26. März 2012

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin