Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
10. März 2003
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 04/2003 Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 10.03.2003 Dauer der Sitzung: 17:40 Uhr bis 20:00 Uhr Teilnehmer/-innen: Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Müller CDU-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat SStadtrat Ackermann Benz Burger Bühler Dörfler Haller Kronawitter Dr. Moritz Müller Ohnemus Rieger Schlitter SPD-Fraktion: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Baum Beuschel Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kalt H.-J. Kalt Kleinschmidt Rappenecker Schmidt FWV-Fraktion: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bothor Hilberer Mauch Pfütze Roth Wagenmann FDP-Fraktion: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Conrad Neumeister Uffelmann 2 Fraktion Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kronauer-Dietsche Täubert Vollmer beratende Mitglieder: Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Ortsvorsteher Lausch Baum Benz Haller Kleinschmidt Roth Schaller Schweickhardt entschuldigt fehlen: Stadtrat Bürgermeisterin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Asimus Kaufmann Rompel Schaller Schweickhardt Wössner Schriftführerin: Stadtobersekretärin Fischer (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) (als Stadtrat) Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. 3 I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderates. Ein Bürger erkundigt sich nach den Bekanntmachungstafeln und der möglichen Einstellung ins Internet bzgl. der Tagesordnung und der Beschlüsse, die Verwaltung nimmt hierzu Stellung. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 17.02.2003 gefassten Beschlusses Der Vorsitzende gibt den Beschluss anhand der dieser Niederschrift beigefügten Anlage bekannt. III. ANFRAGEN UND ANTRÄGE Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion vom 18.02.2003; hier. Würdigung der 200-jährigen Zugehörigkeit zu Baden Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 044/2003 vom 18.02.2003; FDP-Gemeinderatsfraktion Während der Diskussion kommen Stadtrat Neumeister und Stadtrat Täubert zur Sitzung. Auf Antrag von Stadtrat Vollmer wird der Beschlussvorschlag folgendermaßen abgeändert: Der Gemeinderat beschließt den Umstand, dass Lahr im Jahre 1803 badisch wurde, angemessen darzustellen. Dazu mögen Vorschläge seitens der Verwaltung, insbesondere seitens des Stadthistorikers, erarbeitet und dem Gemeinderat unterbreitet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 4 IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 1. Anl. Frauenbeirat hier: Nachbenennung Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 039/2003 vom 19.02.2003; Gleichstellungsbüro Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Dem Gemeinderat kann kein Beschlussvorschlag unterbreitet werden, da die Benennung einer Frauenbeirätin durch Wahl erfolgt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 2. Anl. Bericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2001 des Hospital- und Armenfonds Lahr Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 009/2003 vom 13.01.2003; Rechnungsprüfungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: nach Abschluss der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss 2001 des Hospital- und Armenfonds – Alten- und Pflegeheim Spital – und die Jahresrechnung 2001 – Allgemeines Grundvermögen/Betreutes Wohnen – gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest: a) den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds – Alten- und Pflegeheim Spital – mit einer Bilanzsumme von 5.478.173,78 DM und einem Jahresgewinn von 94.014,24 DM. Der Jahresgewinn wird in voller Höhe in die Betriebsmittelrücklage eingestellt. b) die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds – Allgemeines Grundvermögen/Betreutes Wohnen – auf der Einnahme- und Ausgabeseite des Verwaltungshaushaltes mit 405.128,68 DM und auf der Einnahme- und Ausgabeseite des Vermögenshaushaltes mit 392.100,60 DM. c) Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis. Einstimmig. 5 3. Anl. Änderung der Entgeltordnung für das Terrassenbad Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 032/2003 vom 13.02.2003; Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung Auf Antrag von Stadtrat Täubert wird Ziffer 4 folgendermaßen geändert: Ermäßigte Personen sind Schüler und Studenten. Schwerbehinderte ab 50 %, Grund- und Zivildienstleistende. Die Ermäßigung erfolgt nur gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises. Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen Keine Enthaltung Somit ist der Antrag angenommen. Anschließend wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt: Ab der kommenden Freibadsaison im Jahre 2003 werden im Terrassenbad die Entgelte gemäß der beigefügten Entgeltordnung erhoben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 4. Anl. Änderung der Entgeltordnung für das Hallenbad Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 033/2003 vom 13.02.2003; Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung Auf Antrag von Stadtrat Täubert wird Ziffer 4 folgendermaßen abgeändert: Ermäßigte Personen sind Schüler und Studenten. Schwerbehinderte ab 50 %, Grund- und Zivildienstleistende. Die Ermäßigung erfolgt nur gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises. Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen Keine Enthaltung Somit ist der Antrag angenommen. Anschließend wird über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt: Für die kommende Hallenbadsaison ab September 2003 werden die Entgelte gemäß der beigefügten Entgeltordnung erhoben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 6 5. Anl. Familien- und Freizeitbad Reichenbach - Bericht über die weitere Entwicklung - Betriebskostenzuschuss der Stadt Lahr Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 034/2003 vom 13.02.2003; Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt vom Bericht über die weitere Entwicklung des Familen- und Freizeitbades Reichenbach Kenntnis. 2. Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse: 2.1 Der Gemeinderat stimmt der Gewährung eines Betriebskostenzuschusses gem. § 11 Abs. 1 des Überlassungsvertrages seitens der Stadt an den Familien- und Freizeitbad Reichenbach e. V. für das Betriebsjahr 2003 zu; die Zuschusshöhe wird für das Jahr 2003 auf 29.000,-- Euro festgesetzt. 2.2. Nach Ablauf der Badesaison 2003 ist dem Gemeinderat über die weitere Entwicklung wiederum Bericht zu erstatten und die Zuschusshöhe für das darauffolgende Haushaltsjahr neu festzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 6. Anl. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben hier: Bau des Freibades im Stadtteil Sulz Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 028/2003 vom 11.02.2003; Stadtkämmerei, Abt. Finanzverwaltung Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat genehmigt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2002 bei Haushaltsstelle 2.5715.942100.8-701 (Freibad im Stadtteil Sulz) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 126.000,--. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 2.2100.361000.0-001 (Zuschüsse des Landes für den Schulhausbau). 2. Gleichzeitig wird im Haushaltsjahr 2003 bei Haushaltsstelle 2.5715.942100.8-701 (Freibad im Stadtteil Sulz) ein Betrag in Höhe von € 35.000,-- gesperrt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 7 7. Anl. Sozialpädagogische Schülerhilfe für Grundschüler hier: Neuregelung der Zuschüsse an freie Träger Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 029/2003 vom 11.02.2003; Amt für Soziales, Schulen und Sport Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die Zuschüsse an freie Träger für die Durchführung der Sozialpädagogischen Schülerhilfe für Grundschüler werden ab dem Haushaltsjahr 2003 auf der Grundlage von Gruppenpauschalen gewährt. 2. Die Gruppenpauschale ab dem Haushaltsjahr 2003 beträgt € 4.700,-je Gruppe und Jahr, wobei eine Mindestbetreuungszeit von 12 Std. wöchentlich durch den jeweiligen Träger zu gewährleisten ist. Auf der Grundlage der Neuregelung erhalten die freien Träger im neuen Jahr folgende Zuschüsse: a) Caritas-Bezirksverband Lahr-Ettenheim (20 Gruppen an 6 Standorten) € 94.000,-- b) Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e. V. (6 Gruppen an 1 Standort) € 28.200,-- 3.Die Einrichtung von neuen Gruppen bedarf der Zustimmung der Stadt Lahr 4. Sollten sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die Auszahlungen der Gruppenpauschale erheblich ändern (z. B. Neuregelungen bei den Landeszuschüssen) ist über die Höhe der Gruppenpauschalen und ggf. über die Anzahl der Gruppen mit den freien Trägern neu zu verhandeln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 8. Anl. Zuschussgewährung für Sanierung und Umbau des katholischen Kindergartens Sancta Maria Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 030/2003 vom 12.02.2003; Amt für Soziales, Schulen und Sport Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat bewilligt für den Umbau und die Sanierung des katholischen Kindergartens Sancta Maria einen Baukostenzuschuss in Höhe von 70 % der Baukosten, höchstens € 195.000,--. Von diesem Zuschuss entfallen auf das Jahr 2003 € 100.000,--, auf das Jahr 2004 € 50.000,-- und auf das Jahr 2005 höchstens € 45.000,--. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 8 9. Anl. Betreuungsangebote im Kindergarten Kuhbach Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 043/2003 vom 24.02.2003; Amt für Soziales, Schulen und Sport Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Einstellung des Halbtagesbetreuungsangebotes im Kindergarten Kuhbach zum Ende des Kindergarten des Kindergartenjahres 2002/2003 zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 10. Projektstandort Kindergarten Kuhbach Entdeckungen im Zahlenland Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 035/2003 vom 20.02.2003; Amt für Soziales, Schulen und Sport Stadtrat Vollmer stellt den Antrag, zu prüfen, ob das Projekt gegebenenfalls in einem anderen Kindergarten sinnvoller wäre. Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen 29 Nein-Stimmen Keine Enthaltung 11. Signalanlagen im Zuge der B415 zwischen der Gärtnerstraße und dem Friedrich-Ebert-Platz - Erfahrungsbericht - Verbesserungsmöglichkeiten Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 025/2003 vom 14.01.2003; Stadtbauamt, Abt. Tiefbau Auf Anregung von Stadtrat Ackermann wird über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages separat abgestimmt. Stadtrat Hirsch schlägt vor, die Beschlussvorlage wie folgt zu erweitern: d) Einbeziehung der Ampelanlage bei Arena-Einkaufspark Das Gremium nimmt beide Vorschläge einstimmig an. Abstimmungsergebnis: 1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen. Einstimmig. 2. Den nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses wird zugestimmt. 9 a) Verzicht des Linksabbiegers, stadtauswärts Richtung Alte Bahnhofstraße, Höhe Hotel Schulz 32 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 1 Enthaltung b) Verzicht des Freien Rechtseinbiegers Gärtnerstraße 20 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 1 Enthaltung c) Verzicht des Linksabbiegers von der B415 Richtung Schubertstraße 33 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltung d) Einbeziehung der Ampelanlage bei Arena-Einkaufspark 35 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme Keine Enthaltung 12. Radwegverbindung zwischen dem Stadtteil Sulz und Sulzer Kreuz (B 3) entlang der K5352 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 024/2003 vom 10.03.2003; Stadtbauamt, Abt. Tiefbau Anl. Im Laufe der Diskussion äußert sich u. a. Stadträtin Dreyer. Der Wortlaut ist der Anlage zu entnehmen. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Radwegebaumaßnahme wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Als Trassenvariante wird die Südseite entlang der Kreisstraße K5352 präferiert. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Grunderwerbsverhandlungen durchzuführen und die Umsetzung der Radwegebaumaßnahme vorbehaltlich der Mittelbewilligung für 2004/2005 vorzusehen. Abstimmungsergebnis. 32 Ja-Stimmen Keine Nein-Stimme 1 Enthaltung 10 13. Ehemalige Militärfläche auf dem Langenhard - Erwerb durch die Stadt Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 010/2003 vom 21.02.2003; Stadtplanungsamt Im Verlauf der Diskussion verlassen Stadtrat Kleinschmidt und Stadtrat Haller die Sitzung. Auf Antrag von Stadtrat Dr. Caroli wird der Beschlussvorschlag, Ziffer 2, wie folgt abgeändert: Aufgrund des künftigen erheblich hohen Pflegeaufwandes kann die Stadt nur die unentgeltliche Übernahme anbieten. Entsprechende Verhandlungen werden mit dem Bundesvermögensamt aufgenommen. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die Stadt ist grundsätzlich daran interessiert, die bundeseigenen, ehemaligen Militärflächen auf dem Langenhard zu erwerben. 2. Aufgrund der bereits existierenden hohen ökologischen Wertigkeit kann die Stadt nur die unentgeltliche Übernahme anbieten. Entsprechende Verhandlungen werden mit dem Bundesvermögensamt aufgenommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 14. Bebauungsplan HEILIG GEIST - Beratung des Entwurfs - Offenlegungsbeschluss Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 031/2003 vom 21.02.2003; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Entwurf zum Bebbauungsplan HEILIG GEIST wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 11 15. Bebauungsplan HEXENMATT, 3. Änderung hier: - Beratung des Entwurfs - Offenlegungsbeschluss Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 002/2003 vom 12.12.2003; Stadtplanungsamt Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan HEXENMATT, 3. Änderung wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen (Offenlage). Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 16. Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH –IGZGesellschaftswechsel Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 026/2003 vom 27.01.2003; Stadtkämmerei, Abt. Steuern und Beiträge Stadtkämmerer Trampert weist darauf hin, dass unter Ziffer 3 der Beschlussvorlage ein falscher Euro-Betrag ausgewiesen wurde. Er bittet um Korrektur desselben in 3.834,69 Euro. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Gesellschaftsanteile der 1. LBBW-Holding GmbH – Stammkapitalanteil € 2.556,46 (DM 5.000,--), entspricht 5 % des Stammkapitals 2. Sparkasse Offenburg/Ortenau – Stammkapitalanteil € 3.834,69 (DM 7.500,--), entspricht 7,5 % des Stammkapitals 3. Volksbank Lahr-Ettenheim und Gengenbach/Zell eG – Stammkapitalanteil € 3.834,69 (DM 7.500,--), entspricht 7,5 % des Stammkapitals durch die Black Forest Airport Lahr GmbH zu. Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen Keine Enthaltung 12 17. Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Lahr für 2001 Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 037/2003 vom 17.02.2003; Stadtkämmerei, Abt. Steuern und Beiträge Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Lahr zum 31.12.2001 mit einer Bilanzsumme von DM 99.903,29 auf der Grundlage der in den beigefügten Anlagen enthaltenen Angaben fest. 2. Der Jahresüberschuss ist in voller Höhe mit DM 99.903,29 auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Die Verzinsung des Stammkapitals erfolgt 2001 mit 5,5 %. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 18. Erlass einer Archivordnung mit Gebührenordnung für das Stadtarchiv Lahr Anl. Sitzungsdrucksache: Beschlussvorlage Nr. 036/2003 vom 14.01.2003; Rechnungsprüfungsamt/Stadtarchiv Stadträtin Kronauer-Dietsche verlässt die Sitzung. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt aufgrund § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg, der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes und des § 7 Abs. 3 des Landesarchivgesetzes, die im Entwurf beigefügte Archivordnung mit Gebührenordnung für das Stadtarchiv Lahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. 13 Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 10.03.2003 Vorsitzender Schriftführerin Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin