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Beschlussvorlage (Entwurf Pachtvertrag)

                                    
                                        Pachtvertrag
zwischen der
Stadt Lahr, Rathausplatz 4 in 77933 Lahr
vertreten durch den Oberbürgermeister
- Verpächterin –
und der
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH, Alte Bahnhofstrasse 10/6 in 77933 Lahr
vertreten durch die Geschäftsführung
- Pächterin -

Vorbemerkung
In der Stadt Lahr findet im Jahr 2018 die Landesgartenschau statt. Zur Planung,
Durchführung und Abwicklung der Landesgartenschau wurde die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (Pächterin) gegründet.

§ 1 Pachtgegenstand
(1) Die Verpächterin überlässt der Pächterin die im beiliegenden Lageplan farblich
eingezeichneten städtischen Grundstücke bzw. Teilflächen städtischer Grundstücke in Lahr mit insgesamt rd. 34,7 ha. Der Lageplan ist Bestandteil dieses
Pachtvertrages und kennzeichnet die Bereiche Mauerfeld, Stegmatten, und
Unteres Brüchle.
(2) Die zur Vertragsunterzeichnung noch nicht im Eigentum der Stadt Lahr befindlichen Flächen der Flurstücke Nr. 25366, 25365/1 und 25376, Gemarkung
Lahr und Flurstück Nr. 2036, Gemarkung Mietersheim werden unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Stadt Lahr ein übertragbares Nutzungsrecht
erlangt, in die Regelungen dieses Vertrages mit einbezogen.
(3) Die Pächterin nimmt die Grundstücke nach und nach in Ihren Besitz. Die
Pächterin zeigt die Inbesitznahme der Verpächterin eine Woche vorab schrift
lich an.

§ 2 Pachtdauer
Das Pachtverhältnis beginnt am 01.01.2015 und endet am 30.06.2019. Eine stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB wird ausgeschlossen.

§ 3 Pachtzins und Nebenkosten
Der Pachtzins wird monatlich für die jeweils zu diesem Zeitpunkt in Besitz genommen
Fläche berechnet. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage eines 4%-igen Jahrespachtzinssatzes des Grundstückswertes der jeweiligen Fläche. Diese Werte wurden mit Festlegung der Ankaufspreise vom Gemeinderat festgelegt. Im Bereich Mau-

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erfeld beträgt dieser Wert 18.- Euro/m², im Bereich Stegmatten 8,- €/m² und im Bereich Unteres Brüchle 6,- €/m².
Der Pachtzins passt sich monatlich jeweils entsprechend der Besitznahme gem. § 1
Absatz 3, Satz 1 an. Die Nebenkosten (hauptsächlich Grundsteuer) trägt die Pächterin, sobald ein Grundstück eines Bereiches (Mauerfeld, Stegmatten oder Unteres
Brüchle) in Besitz genommen wird und zwar jeweils für das gesamte Jahr.

Der Pachtzins ist auf das Konto der Stadt Lahr bei der
Volksbank Lahr eG,
Konto Nr. 810 002,
BLZ 682 900 00;
IBAN DE 53 6829 0000 0000 8100 02
BIC GENODE 61 LAH
zu bezahlen.

§ 4 Verkehrssicherungspflicht
Ab dem Zeitpunkt der Inbesitznahme des Pachtgegenstandes übernimmt die Pächterin die ansonsten der Verpächterin obliegende Verkehrssicherungspflicht. Die Pächterin stellt die Verpächterin insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 5 Umzäunung, Wegebau, etc.
Die Verpächterin ist berechtigt, das Pachtgelände zu umzäunen, Wege anzulegen
und alle für die Durchführung der Landesgartenschau erforderlichen Maßnahmen
und Einrichtungen durchzuführen.

§ 6 Rückbau
Nach Beendigung des Pachtverhältnisses hat die Pächterin auf Verlangen der Verpächterin und im Einvernehmen mit dieser den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

§ 7 Salvatorische Klausel und Schriftform
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
oder sollte dieser Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist
diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck
der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.
(2) Im Falle von Vertragslücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche
nach Sinne und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätten die Parteien diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht.

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(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Ein
Verzicht auf die Schriftform ist nur wirksam, wenn dies schriftlich vereinbart wird.
Eine Nichtbeachtung führt zur Unwirksamkeit entsprechender Regelungen.

Lahr/Schwarzwald, den __.__.2015

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Ulrike Karl
Geschäftsführerin

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