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Beschlussvorlage (Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Umbau/Neugestaltung Kleinfeldpark: Umschichtung von Haushaltsmitteln)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Abt. 602 / 201
Sottru / Wurth

Datum: 14.01.2015 Az.:

Drucksache Nr.: 15/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.02.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.02.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

60/602

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014)
Umbau/Neugestaltung Kleinfeldpark: Umschichtung von Haushaltsmitteln

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 bei der
Finanzposition 2.5800.960000/020 (Öffentliche Grünanlagen –Umbau/
Neugestaltung Kleinfeldpark) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von
€ 150.000,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine Umschichtung der bei
der Finanzposition 2.5850.963000/003 (Landesgartenschau 2018
–Gartenschau-/Landschaftsbau-/Park-/Sportanlagen: Kleinfeldpark) in
betragsgleicher Höhe zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 15/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Im Haushaltsplan 2013 waren unter der Finanzposition 2.5850.963000/003 (Landesgartenschau 2018 –Gartenschau-/Landschaftsbau-/Park-/Sportanlagen: Kleinfeldpark) Haushaltsmittel in Höhe von € 150.000,-- zur Herstellung und Angleichung der Parkanlage an
die baulichen Eingriffe infolge der Verlegung des Parkplatzes der Firma Schneider Elektrik
aus dem Mauerfeld ins Kleinfeld veranschlagt.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 31.03.2014 sind diese Haushaltsmittel in voller
Höhe per Haushaltsausgaberest in das Haushaltsjahr 2014 übertragen worden.
Die ursprüngliche Veranschlagung dieser Haushaltsmittel im Unterabschnitt der Landesgartenschau 2018 (2.5850 - LGS) erfolgte aufgrund der durch die LGS bedingte gemarkungsbezogene Verlagerung der Parkfläche aus dem LGS-Gelände (Mauerfeldpark) in
den Kleinfeldpark.
Zwischenzeitlich haben sich mit der Projektierung eines Seniorenheimes mit Wohngruppen weitere Eingriffe ergeben, die mit dem Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des
Bebauungsplans Kleinfeld-Süd zusammengefasst wurden. Die sich daraus ergebenden
Maßnahmen zur Angleichung der Parkanlage insgesamt und zur Instandsetzung des dortigen Teiches sind nun als eine Gesamtmaßnahme zu werten, was zu einer gesonderten
haushaltsrechtlichen Zuordnung führt. Aus diesem Grund ist für den Kleinfeldpark ab dem
Haushaltsjahr 2014 im Unterabschnitt 2.5800„Öffentliche Grünanlagen“ eine neue (separate) Vorhabenskennziffer eingerichtet worden. Dies auch mit Blick auf die Führung der
(Gesamt-)Maßnahme im städtischen Anlagenachweis.
Rein haushaltstechnisch gesehen wird es nunmehr erforderlich, die unter der bisherigen
Finanzposition 2.5850.963000/003 (Landesgartenschau 2018 –Gartenschau-/Landschaftsbau-/Park-/Sportanlagen: Kleinfeldpark) in Höhe von € 150.000,-- zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel betragsidentisch und damit haushaltsneutral auf die neu eingerichtete
Finanzposition 2.5800.960000/020 (Öffentliche Grünanlagen –Umbau/Umgestaltung Kleinfeldpark) umzuschichten.
Im Weiteren ist vorgesehen, die dann auf der Finanzposition 2.5800.960000/020 (Öffentliche Grünanlagen –Umbau/Umgestaltung Kleinfeldpark) in Höhe von € 150.000,-- zur
Verfügung stehenden Ausgabemittel per Haushaltsausgaberest in das Jahr 2015 zu übertragen. Die Entscheidung hierüber bzw. über die Höhe des zu bildenden Haushaltsrestes
ist aber erst zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich im März/April 2015) mit gesondertem Gemeinderatsbeschluss zu treffen.
Im Haushaltsplan 2015 ist unter vorstehender Finanzposition für weitere Maßnahmen im
Kleinfeldpark (Umsetzung baulicher/gestalterischer Maßnahmen wie z.B. Einrichtung
eines Zugangs zum Park südlich des Parkplatzes, Entschlammung des Sees, Anpassung
der Teichgeometrie) ein Ausgabeansatz in Höhe von 220.000,-- € veranschlagt sowie eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von € 630.000,-- eingestellt.
Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Jürgen Trampert