Beschlussvorlage (Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Umbau/Neugestaltung Kleinfeldpark: Umschichtung von Haushaltsmitteln)
Feb. 23, 2015
Beschlussvorlage Abt. 602 / 201 Sottru / Wurth Datum: 14.01.2015 Az.: Drucksache Nr.: 15/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 09.02.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.02.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 60/602 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Umbau/Neugestaltung Kleinfeldpark: Umschichtung von Haushaltsmitteln Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 bei der Finanzposition 2.5800.960000/020 (Öffentliche Grünanlagen –Umbau/ Neugestaltung Kleinfeldpark) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 150.000,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine Umschichtung der bei der Finanzposition 2.5850.963000/003 (Landesgartenschau 2018 –Gartenschau-/Landschaftsbau-/Park-/Sportanlagen: Kleinfeldpark) in betragsgleicher Höhe zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 15/2015 Seite - 2 - Begründung: Im Haushaltsplan 2013 waren unter der Finanzposition 2.5850.963000/003 (Landesgartenschau 2018 –Gartenschau-/Landschaftsbau-/Park-/Sportanlagen: Kleinfeldpark) Haushaltsmittel in Höhe von € 150.000,-- zur Herstellung und Angleichung der Parkanlage an die baulichen Eingriffe infolge der Verlegung des Parkplatzes der Firma Schneider Elektrik aus dem Mauerfeld ins Kleinfeld veranschlagt. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 31.03.2014 sind diese Haushaltsmittel in voller Höhe per Haushaltsausgaberest in das Haushaltsjahr 2014 übertragen worden. Die ursprüngliche Veranschlagung dieser Haushaltsmittel im Unterabschnitt der Landesgartenschau 2018 (2.5850 - LGS) erfolgte aufgrund der durch die LGS bedingte gemarkungsbezogene Verlagerung der Parkfläche aus dem LGS-Gelände (Mauerfeldpark) in den Kleinfeldpark. Zwischenzeitlich haben sich mit der Projektierung eines Seniorenheimes mit Wohngruppen weitere Eingriffe ergeben, die mit dem Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplans Kleinfeld-Süd zusammengefasst wurden. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Angleichung der Parkanlage insgesamt und zur Instandsetzung des dortigen Teiches sind nun als eine Gesamtmaßnahme zu werten, was zu einer gesonderten haushaltsrechtlichen Zuordnung führt. Aus diesem Grund ist für den Kleinfeldpark ab dem Haushaltsjahr 2014 im Unterabschnitt 2.5800„Öffentliche Grünanlagen“ eine neue (separate) Vorhabenskennziffer eingerichtet worden. Dies auch mit Blick auf die Führung der (Gesamt-)Maßnahme im städtischen Anlagenachweis. Rein haushaltstechnisch gesehen wird es nunmehr erforderlich, die unter der bisherigen Finanzposition 2.5850.963000/003 (Landesgartenschau 2018 –Gartenschau-/Landschaftsbau-/Park-/Sportanlagen: Kleinfeldpark) in Höhe von € 150.000,-- zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel betragsidentisch und damit haushaltsneutral auf die neu eingerichtete Finanzposition 2.5800.960000/020 (Öffentliche Grünanlagen –Umbau/Umgestaltung Kleinfeldpark) umzuschichten. Im Weiteren ist vorgesehen, die dann auf der Finanzposition 2.5800.960000/020 (Öffentliche Grünanlagen –Umbau/Umgestaltung Kleinfeldpark) in Höhe von € 150.000,-- zur Verfügung stehenden Ausgabemittel per Haushaltsausgaberest in das Jahr 2015 zu übertragen. Die Entscheidung hierüber bzw. über die Höhe des zu bildenden Haushaltsrestes ist aber erst zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich im März/April 2015) mit gesondertem Gemeinderatsbeschluss zu treffen. Im Haushaltsplan 2015 ist unter vorstehender Finanzposition für weitere Maßnahmen im Kleinfeldpark (Umsetzung baulicher/gestalterischer Maßnahmen wie z.B. Einrichtung eines Zugangs zum Park südlich des Parkplatzes, Entschlammung des Sees, Anpassung der Teichgeometrie) ein Ausgabeansatz in Höhe von 220.000,-- € veranschlagt sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von € 630.000,-- eingestellt. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Jürgen Trampert