Beschlussvorlage (Instandsetzung der nach dem Brand vom 28.04.2014 zerstörten technischen Anlagen des Familien- und Freizeitbades im Stadtteil Reichenbach Bewilligung von Mehrausgaben (Haushaltsjahr…
23. Februar 2015
Beschlussvorlage Amt: 622 Brucker Datum: 20.01.2015 Az.: 62/622/Br Drucksache Nr.: 28/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 09.02.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.02.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 603 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Instandsetzung der nach dem Brand vom 28.04.2014 zerstörten technischen Anlagen des Familien- und Freizeitbades im Stadtteil Reichenbach Bewilligung von Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorschlag: Mit Beschluss vom 14.07.2014 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für die Instandsetzung des Technikbereiches im Familienund Freizeitbad Reichenbach bei der Finanzposition 2.5715.942000/601 (Bauliche Verbesserungen Freibad Reichenbach) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 165.000,-- Euro bewilligt. Da von der Versicherung eine Kostenübernahmezusage über 83.000,-- € vorlag, sollten diese (Mehr-)Einnahmen zur Teildeckung der Mehrausgaben herangezogen werden, so dass sich ein verbleibender städtischer Eigenanteil von 82.000,-- € ergab. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um 82.000,-- Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 2.5715.942000/601 (Bauliche Verbesserungen Freibad Reichenbach) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 189.100,- Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 2.5715.346000/601 in Höhe von 97.000,-Euro (Freibad Reichenbach –Ersatzleistungen für Sachschäden des Anlagevermögens), 1.9000.003000 (Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen – Gewerbesteuer) in Höhe von 32.000,- Euro und 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land) in Höhe von 60.100,- Euro. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 28/2015 Seite - 2 - Begründung: Nach dem Brand im Familien- und Freizeitbad Reichenbach wurden auf schnellstem Wege die Sanierungsarbeiten eingeleitet. Nach den ersten Kalkulationen der Schadenshöhe wurde der Gemeinderat im Juli 2014 informiert. Die auf die Stadt voraussichtlich zukommenden außerplanmäßigen Ausgaben wurde dort benannt und ein vorläufiger Deckungsvorschlag unterbreitet. Die Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten wurden im Spätjahr abgeschlossen, so dass eine Probeinbetriebnahme im September erfolgen konnte. Die endgültige Inbetriebnahme wird vor Saisonbeginn im April 2015 sein. Die Maßnahme wurde nun von Seiten der Versicherung und der Abteilung Gebäudemanagement abschließend abgerechnet. Danach ergibt sich ein Gesamtaufwand für die Sanierungs- Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten von rd. 259.100,- €. Den Aufwand für die Dekontamination hat die Versicherung direkt übernommen und lief demnach nicht über den städt. Haushalt (rd. 70.000,-€). Der Restaufwand für Sanierungs- und Instandsetzungskosten bzw. für die Modernisierungsarbeiten betrug rd. 189.100,- €. Hiervon übernimmt die Versicherung noch einen Betrag von rd. 97.000,- €. Ein Anteil von rd. 92.100,- € hat die Stadt Lahr aufzuwenden. Dieser Anteil der Stadt Lahr begründet sich hauptsächlich dadurch, dass in der bisherigen Badanlage Bauteile verbaut waren, die dem heutigen Stand der Technik nicht mehr entsprechen. Von der Versicherung würde aber nur die Herstellung dieser Anlage ersetzt werden. Als Weiteres hat sich die Betriebskonzeption geändert und das Bad wird zwischenzeitlich von einem Verein betrieben. Dies lässt es als geboten erscheinen, dass die Wasserhygiene zukünftig nicht mehr mit einer Chlorgasanlage gewährleistet wird sondern durch den Einbau einer Granulatanlage das Gefährdungspotential für das Bedienpersonal, Badbesucher und Bevölkerung um ein vielfaches gesenkt werden kann. Ebenso verhält es sich mit dem Einbau von zwei Elektroverteilerschränken bzw. einer SPS-Steuereinheit. Diese technischen Verbesserungen gehen finanziell zu Lasten der Stadt bringen aber das Schwimmbad wieder auf den neuesten Stand der Technik. Somit sind bei der Finanzposition 2.5715.942000/601 (Baulichen Verbesserungen Freibad Reichenbach) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 189.100,- € zu bewilligen. Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 2.5715.346000/601 (Freibad Reichenbach –Ersatzleistungen für Sachschäden des Anlagevermögens) in Höhe von 97.000,-Euro, 1.9000.003000 (Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen –Gewerbesteuer) in Höhe von 32.000,- € und 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land) in Höhe von 60.100,- € erfolgen. Tilman Petters Ralph Brucker