Beschlussvorlage (Schutterlindenbergschule Lahr - Sanierung der Fenster im 2. Obergeschoss (Südfassade) Endgültige Deckung der für die Sanierungsmaßnahme bereits bewilligten…
9. Februar 2015
Beschlussvorlage Amt: 603 Meinlschmidt Datum: 16.01.2015 Az.: 60/603GMKa Drucksache Nr.: 18/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 09.02.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Schutterlindenbergschule Lahr - Sanierung der Fenster im 2. Obergeschoss (Südfassade) Endgültige Deckung der für die Sanierungsmaßnahme bereits bewilligten Mehrausgaben(Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorschlag: Mit Beschluss vom 05.05.2014 hat der Haupt- und Personalausschuss für das Haushaltsjahr 2014 gemäß §84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zur Finanzierung der o.g. Fenstersanierung der Schutterlindenbergschule bei der Finanzposition 1.2114.500000 (Schutterlindenbergschule, Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 77.000,- € bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um 77.000,- € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 1.2114.500000 (Schutterlindenbergschule, Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 60.000,- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen – Kommunale Investitionspauschale). BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 18/2015 Seite - 2 - Begründung: Mit Beschluss vom 05.05.2014, siehe ursprüngliche Beschlussvorlage Nr. 104/2014, hat der Haupt- und Personalausschuss für das Haushaltsjahr 2014 gemäß §84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zur Finanzierung der o.g. Fenstersanierung der Schutterlindenbergschule bei der Finanzposition 1.2114.500000 (Schutterlindenbergschule, Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 77.000,- € bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um 77.000,- € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die Baumaßnahmen konnten zwischenzeitlich abgeschlossen und vollständig abgerechnet werden. Die Mehrausgaben belaufen sich nunmehr auf 60.000,-- € da zusätzlich in der allgemeinen Gebäudeunterhaltung weniger Maßnahmen ausgeführt werden mussten und bei der Ausschreibung der Baumaßnahmen günstigere Ergebnisse erzielt werden konnten als in der Kostenberechnung veranschlagt wurden. Somit sind bei der Finanzposition 1.2114.500000 (Schutterlindenbergschule, Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 60.000,- € zu bewilligen. Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100(Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Kommunale Investitionspauschale) erfolgen. Tilman Petters Silke Kabisch