Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014): Honorare und Entschädigungen -Landesgartenschau 2018)
23. Februar 2015
Beschlussvorlage Amt, Abt.: 15 / 201 Datum: 19.01.2015 Az.: Karl / Wurth Drucksache Nr.: 21/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 09.02.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.02.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Amt 15 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014): Honorare und Entschädigungen -Landesgartenschau 2018 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 bei der Finanzposition 1.0260.572310 (Amt für Projektentwicklung –Honorare und Entschädigungen LGS 2018) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 114.530,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 1.5850.572300 (Landesgartenschau 2018 –Honorare und Entschädigungen) in Höhe von 39.530,-- € und 1.5850.630000 (Landesgartenschau 2018 -Ausstellungskonzeption) in Höhe von 75.000,-- €. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 21/2015 Seite - 2 - Begründung: Im Haushaltsplan 2014 waren unter der Finanzposition 1.5850.572300 „Landesgartenschau 2018 –Honorare und Entschädigungen“ Ausgabemittel in Höhe von 50.000,-- € veranschlagt. Zuzüglich dem im Jahr 2013 auf dieser Finanzposition gebildeten Haushaltsausgaberest in Höhe von 3.950,-- € standen im Haushaltsjahr 2014 Gesamtmittel in Höhe von 53.950,-- € zur Verfügung. Damit sollte der bis zur Gründung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH an die Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH (kurz: bwgrün.de) zu erstattende Personalaufwand (einschließlich Nebenkosten) gedeckt werden. Nach dem aktuellen Stand der Haushaltsrechnung 2014 sind Ausgaben in Höhe von 14.300,-- € verbucht worden, so dass diese Finanzposition erübrigte Mittel in Höhe von 39.650,-- € ausweist. Mit einstimmigem Votum vom 12.05.2014 hat der Gemeinderat die Gründung und Beteiligung der Stadt Lahr an der „Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH“ (kurz: LGS-GmbH) beschlossen. Die notarielle Beurkundung der Gesellschaftsgründung ist am 19.05.2014 und der Eintrag der GmbH in das Handelsregister am 28.05.2014 erfolgt. Ursprünglich war vorgesehen, die nach vollzogener Gründung der LGS-GmbH anfallenden Personal- und Sachaufwendungen der Gesellschaft, welche die Stadt im Rahmen des Durchführungshaushaltes zu übernehmen und an die GmbH abzuführen hat, zentral über die Finanzposition 1.5850.700000 (Landesgartenschau 2018 – Zuführung an die LGS Lahr 2018 GmbH) abzuwickeln. Im Haushaltsplan 2014 waren unter dieser Finanzposition Ausgabemittel in Höhe von 300.000,-- € veranschlagt. Mit Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters vom 28.03.2014 ist zum 07.04.2014 das „Amt für Projektentwicklung“ eingerichtet worden. Die Gründung des Amtes ist im Zusammenhang mit den umfangreichen Vorbereitungen auf die Landesgartenschau Lahr 2018 erfolgt. Nach der organisatorischen Schaffung des neuen Amtes ist mit Blick auf dessen haushaltsrechtliche Handlungsfähigkeit der Unterabschnitt 1.0260 „Amt für Projektentwicklung“ neu eingerichtet worden. Ab diesem Zeitpunkt sind die an bwgrün.de für den Zeitraum bis zu GmbH-Gründung noch zu erstattenden personalbezogenen Aufwendungen sowie die auf der Grundlage des mit der Förderungsgesellschaft geschlossenen Vertrages über die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau 2018 (Durchführungsvertrag) zu leistenden Zahlungen über die neue Finanzposition 1.0260.572310 (Amt für Projektentwicklung –Honorare und Entschädigungen LGS 2018) abgewickelt worden. Dies deshalb, da die Stadt Lahr und die Förderungsgesellschaft Partner des geschlossenen Durchführungsvertrages sind und demnach die Stadt direkte Zahlungen an bwgrün.de zu leisten hat. Drucksache 21/2015 Seite - 3 - Die Haushaltsrechnung 2014 weist für die Finanzposition 1.0260.572310 (Amt für Projektentwicklung –Honorare und Entschädigungen LGS 2018) verbuchte Ausgaben von 114.530,-- € und damit Mehrausgaben in dieser Höhe aus. Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 1.5850.572300 (Landesgartenschau 2018 –Honorare und Entschädigungen) in Höhe von 39.530,-- € und 1.5850.630000 (Landesgartenschau 2018 –Ausstellungskonzeption) in Höhe von 75.000,-- € erfolgen. Bezüglich der im Haushaltsplan 2014 unter der Finanzposition 1.5850.700000 (Landesgartenschau 2018 –Zuführung an die LGS Lahr 2018 GmbH) veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 300.000,-- € wird auf die gesonderte Beschlussvorlage Nr. 23/2015 verwiesen, die ebenfalls in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 09.02.2015 und des Gemeinderates am 23.02.2015 behandelt wird. In der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 30.06.2014 hat die Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass es für Vorgänge im Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2018 notwendig wird, nachträgliche Mittelumschichtungen/Mittelumwidmungen bzw. Mehrausgaben von den zuständigen Gremien bewilligen zu lassen. Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Jürgen Trampert