Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Schlussbericht 2013)

                                    
                                        Schlussbericht 2013

Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses 2013
des Eigenbetriebs
Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGL-

INHALTSVERZEICHNIS
I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ................. 1

II.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ....................................................... 1
1

Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 1

2

Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss ............................................................. 2

2.1 Überörtliche Prüfung................................................................................. 2
2.2 Vorjahresabschluss .................................................................................. 2
3

III.

Wirtschaftsführung, Rechnungswesen ................................................................... 3

Vollzug des Wirtschaftsplans ........................................................................ 3

1

Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) .......................................................................................... 4

2

Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) ................................ 5

3

Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................... 6

4

Kasse, Bewirtschaftung ........................................................................................... 6

5

Verwaltungskostenbeitrag ....................................................................................... 7

IV.

Prüfung des Jahresabschlusses 2012 .......................................................... 7

1

Grundsätzliche Feststellungen ................................................................................ 7

2

Prüfung der Buchführung ........................................................................................ 8

2.1 A K T I V A ................................................................................................ 9
2.2 P A S S I V A .......................................................................................... 13
3

Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang ....................... 18

4

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)..................................................................... 19

5

Bilanzanalyse .......................................................................................................... 22

5.1 Cash-Flow .............................................................................................. 23
5.2 Investitionen/Finanzierung des Anlagevermögens ................................. 23
Zusammenfassung .................................................................................................. 24
V.

Bestätigungsvermerk ................................................................................... 25

VI.

Beschlussvorschlag ..................................................................................... 25

Anlage:

Anlage 9 zu § 12 EigBVO - Angaben in den Beschlüssen

ABKÜRZUNGEN
AfA

Absetzung für Abnutzung / Abschreibung

AHK

Anschaffungs- und Herstellungskosten

AV

Anlageverzeichnis

BgA

Betrieb gewerblicher Art

BGL

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr

BilMoG

Bilanzmodernisierungsgesetz

DA

Dienstanweisung

EGHGB

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

GemHVO

Gemeindehaushaltsverordnung

GemKVO

Gemeindekassenverordnung

GemO

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

GemPro

Gemeindeprüfungsordnung

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GR

Gemeinderat

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

KStG

Körperschaftsteuergesetz

Mio.

Million

p.a.

per anno

RPA

Rechnungsprüfungsamt

Vj.

Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VwV

Verwaltungsvorschrift

* Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur
Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten diese Vorschriften in deren alten Fassungen weiter.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 1 von 25

I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung
(GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den
Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung
(GemPro) zu prüfen.
Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der
Kassenvorgänge.
Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) übertragen (§ 112 GemO).
Der Jahresabschlusses 2013 wurde von Frau Florian und Herrn Zanger geprüft.

II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs
1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs
Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Betriebe Bauhof,
Stadtgärtnerei, Friedhof sowie das Sachgebiet Betriebsabrechnung zu einer organisatorischen Einheit in der Rechtsform des Eigenbetriebs zusammenzufassen.
Der Eigenbetrieb wurde mit Erlass der Betriebssatzung zum 01.01.2000 mit dem
Namen „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ -BGL- gegründet. (GR-Beschluss 24.01.2000)
Am 22.07.2002 beschloss der Gemeinderat, das Sachgebiet Wald dem BGL zuzuordnen. Für die entsprechende Satzungsänderung zum 01.01.2003 erfolgte die Beschlussfassung des Gemeinderats am 16.12.2002.
Zweck des Eigenbetriebs ist die
a)
Erbringung von Leistungen für die Unterhaltung und Pflege des städtischen
Vermögens sowie sonstige Serviceleistungen für städtische Einrichtungen und
Eigenbetriebe
b)
die Durchführung des Bestattungswesens
c)
die Bewirtschaftung des Stadtwaldes (ab 01.01.2003)
Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht.
Aufgrund der Aufgabenstellung liegt beim BGL kein „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA)
und damit keine Steuerpflicht gemäß § 4 KStG vor.
Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Eigenbetrieb ursprünglich mit einem Stammkapital von DM 1.600.000,00 (818.067,01 €) ausgestattet.
Da jedoch keine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals erfolgte, und dadurch
die Entgelte nicht unerheblich subventioniert wurden, wurde auf Empfehlung der
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) zum 01.01.2004 das Stammkapital in ein gemeindliches Darlehen i.H.v. 818.067,01 € umgewandelt, das jährlich
verzinst wird (Satzungsänderung zum 01.01.2004 vom Gemeinderat beschlossen am
02.02.2004).

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 2 von 25

Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 € zum 01.01.2009 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt.
Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf 1.071.389,86 €.
Zur Leitung des Eigenbetriebs wurde gem. § 4 EigBG i.V.m. § 8 Betriebssatzung ein
Betriebsleiter bestellt. Die Funktion des Betriebsausschusses gem. §§ 7 u. 8 EigBG
nahm ursprünglich der Technische Ausschuss wahr.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 13.06.2005 den § 5 der Betriebssatzung
zum 01.07.2005 geändert. Demnach nimmt nun der Haupt- und Personalausschuss
die Funktion des Betriebsausschusses wahr.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO).
Daneben werden Leistungen von städtischen Dienststellen erbracht, für die ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben wird.

2 Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss
2.1

Überörtliche Prüfung

In der Zeit von April bis Juni 2008 führte die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (GPA) gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO unter anderem die überörtliche Prüfung des BGL in den Wirtschaftsjahren 2001 bis 2006 durch.
Die Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung des BGL sind im Prüfungsbericht der GPA vom 06.03.2009 unter Punkt 9 zusammengefasst. Die Stellungnahmen
der Kämmerei vom 29.09.2009 wurden am 13.11.2009 vom Regierungspräsidium
bestätigt.
Die überörtliche Prüfung des BGL in den Wirtschaftsjahren 2007 bis 2012 erfolgte
durch die GPA im ersten Halbjahr 2014. Der Prüfungsbericht steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.

2.2

Vorjahresabschluss

Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs BGL wurde dem Gemeinderat am 28.7.2014 vorgelegt. Das Gremium
nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2012 mit einer
Bilanzsumme von 3.438.380,58 € und einem Jahresverlust von 172.755,07 € gem. §
16 Abs. 3 EigBG förmlich fest.
Der Jahresverlust in Höhe von 172.755,07 € - bestehend aus dem Jahresverlust des
Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von 176.075,08 € und dem Jahresgewinn
des Betriebszweiges Wald in Höhe von 3.320,01 € wurde mit einem Betrag von
98.670,95 €aus dem Gewinnvortrag getilgt. Der verbleibende Jahresverlust in Höhe
von 74.084,12 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss wurde nach § 16 Abs. 4 EigBG in den beiden Lahrer Tageszeitungen am 16.08.2014 ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und
der Lagebericht lagen vom 18.08.bis 26.08.2014 zur Einsichtnahme für die Bürger
und Abgabepflichtigen öffentlich aus. Einsichtnahmen sind nicht erfolgt.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 3 von 25

Der Jahresabschluss 2012 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 herangezogen werden.

3 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen
Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen gemäß § 6 EigBVO nach den Regeln
der kaufmännischen doppelten Buchführung. Seit dem Rechnungsjahr 2004 erfolgt
die Finanzbuchführung über DATEV, die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und
das Auftragswesen über das Bauhofinformationssystem BIS mit Schnittstelle zu
DATEV.
Die Freigabe der Programme durch die Betriebsleitung erfolgte am 20.01.2005
(§ 3 EigBG i.V. mit § 11 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 GemKVO).
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs wurden bis 31.12.2003 gemäß § 98 GemO
als Sonderkasse im Rahmen der Einheitskasse durch die Stadtkasse abgewickelt.
Seit 01.01.2004 erfolgt die Erledigung des Zahlungsverkehrs über ein extra eingerichtetes eigenes Girokonto, über das allerdings nur vier Beschäftigte der Stadtkasse
verfügungsberechtigt sind.
Die Abwicklung der Kassengeschäfte wird von der Stadtkasse erledigt. Die Sicherstellung der nötigen Liquidität liegt jedoch in der Verantwortung der Betriebsleitung.
Löhne und Vergütungen werden vom Personalamt der Stadt Lahr über das regionale
Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet.
Darüber hinaus erbringen weitere städtische Dienststellen Serviceleistungen für den
Eigenbetrieb, die jährlich über einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet werden.

III. Vollzug des Wirtschaftsplans
Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht.
Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2013 am 17.12.2012.
Der Wirtschaftsplan 2013 wurde rechtzeitig aufgestellt (§ 14 Abs. 1 EigBG). Er entsprach den gesetzlichen Erfordernissen. Er wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt
(§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 81 Abs. 2 u. 121 Abs. 2 GemO). Mit Schreiben vom 10.1.2013 bestätigte das Regierungspräsidium die Gesetzmäßigkeit des
Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplanes und genehmigte die vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 250.000,00 € (§ 12 Abs. 1 S. 3 EigBG i.V.mit
§ 87 Abs. 2 GemO).

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Planvergleich des Wirtschaftsplans 2013:

Seite 4 von 25

2013
Ansatz

Ergebnis

Abw eichung

davon "Bau- und Garten"
davon "Wald"

in Euro
6.371.380,00
5.823.180,00
548.200,00

in Euro
6.436.305,26
5.885.561,94
550.743,32

in Euro
64.925,26
62.381,94
2.543,32

in %
1,02
1,07
0,46

davon "Bau- und Garten"
davon "Wald"

6.454.880,00
5.823.180,00
631.700,00

6.540.624,92
5.927.576,12
613.048,80

85.744,92
104.396,12
-18.651,20

1,33
1,79
-2,95

- 83.500,00

- 104.319,66

1. Erfolgsplan
a) Erträge

b) Aufwendungen

Jahresüberschuss (+) /Fehlbetrag (-)
davon "Bau- und Garten"
davon "Wald"

-20.819,66

24,93

-42.014,18
21.194,52

100,00
-25,38

-83.500,00

- 42.014,18
- 62.305,48

2. Vermögensplan
a) Einnahmen (einschl. erübrigte Mittel aus Vorjahren)

661.500,00

555.468,02

-106.031,98

-16,03

b) Ausgaben
3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme
4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
5. Höchstbetrag der Kassenkredite

661.500,00
253.600,00
0,00
500.000,00

578.337,10
250.000,00

-83.162,90
-3.600,00

-12,57
-1,42

Bei Eigenbetrieben tritt nach § 14 EigBG der Wirtschaftsplan an die Stelle des Haushaltsplans. Der Vermögensplan als Teil des Wirtschaftsplans enthält die Einnahmen
und Ausgaben aus der Kreditwirtschaft und ersetzt insoweit den Vermögenshaushalt.
Kreditaufnahmen bedürfen in entsprechender Anwendung des § 87 GemO der Genehmigung im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs (§ 12 EigBG).



Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplanes
erforderlich machten, lagen im Wirtschaftsjahr 2013 nicht vor.

1 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO)
Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten.
Der Jahresverlust 2013 war insgesamt rd. 20.800 € höher als geplant, insbesondere der Verlust des Bereichs BGL war nicht vorgesehen, Im Bereich des
Waldes liegt der Verlust um ca. 20.000 € unter der Veranschlagung.
Der Erfolgsplan wies bei Einnahmen von 6.371.380,00 € und Ausgaben von
6.454.880,00 € einen Jahresfehlbetrag von 83.500,00 € aus.
Insgesamt lagen die Erträge nur um 1,02 % über der Planung, die Aufwendungen
waren um 1,33 % höher als geplant, so dass am Jahresende für den gesamten Eigenbetrieb mit 104.319,66 € ein deutlicher Verlust ausgewiesen werden musste.
 Die Erträge aus dem Betriebszweig „Wald“ lagen um 2.543,32 € (0,46 %)
leicht über der Planung – während die Aufwendungen mit -18.651,20 €
(-2,95 %) unter der Planung lagen. Der Jahresfehlbetrag liegt in diesem Bereich bei 62.305,48 € (Plan 83.500,00 €).
 Die Erträge aus dem Betriebszweig „Bau und Garten“ lagen um 62.381,94 €
(1,07%) und die Aufwendungen um 104.396,12 € (1,79%) über der Planung.
Der Jahresfehlbetrag liegt in diesem Bereich bei 42.014,18 € (Plan 0,00 €).
Details zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr sind im Jahresbericht erläutert.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –



Seite 5 von 25

Die in den Abschlussunterlagen 2013 dargestellte Erfolgsübersicht
stimmt mit der GuV 2013 überein.

2 Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO)
Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten
Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar.
Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen. Dazu gehören auch die Finanzierungsüberschüsse
und –fehlbeträge aus den vorausgegangenen Wirtschaftsjahren, die im Vermögensplan als „erübrigte Mittel aus Vorjahren“ oder „Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren“ zu veranschlagen sind (vgl. Anlage 6 zur EigBVO).
Im Zuge der Vermögensplanabrechnung ist zu entscheiden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen
weiterhin benötigt werden bzw. wie Finanzierungsfehlbeträge ausgeglichen werden
können. Dies ist im Jahresbericht zu dokumentieren und entsprechend bei der
nächsten Vermögensplanaufstellung zu berücksichtigen.
Nach § 2 Abs. 3 EigBVO i.V.m. Anlage 6 ist der Finanzierungsbedarf nach Betriebszweigen und Vorhaben getrennt zu veranschlagen und so auch im Vermögensplan
und Anlagennachweis darzustellen.
Aktivierte Eigenleistungen sind ebenfalls als Sachanlagen im Vermögensplan zu veranschlagen. Die Aufwendungen für diese Eigenleistungen, insbesondere die dabei
anfallenden Personalkosten, werden gegebenenfalls in der Ertragsposition „aktivierte
Eigenleistungen“ im Erfolgsplan ausgewiesen.



Die im Einzelnen geplanten Beschaffungen wurden im Vorbericht zum
Wirtschaftsplan aufgelistet, um später Planvergleich und Vollzugskontrolle zu ermöglichen.

Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital
und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG).
Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, die Mittel der Vorhaben
des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Die buchungsmäßige Bildung von Haushaltsresten wie sie die GemHVO für den kameralen Haushalt vorschreibt, ist handelsrechtlich allerdings nicht zulässig.
Aus der durchgeführten Vermögensplanabrechnung 2013 ergibt sich ein Finanzierungsfehlbetrag. Eine Plausibilitätskontrolle anhand der „Goldenen Bilanzregel“ wurde durchgeführt.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Einnahmen
Kredite von Dritten
Erwirtschaftete Abschreibungen
Finanzierungsmittel insgesamt

Betrag (Euro)
250.000,00
305.468,02
555.468,02

Ausgaben
Investitionen
Jahresverlust Bau und Garten
Jahresverlust Wald
Tilgung von Krediten
Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren
Finanzierungsbedarf insgesamt

Betrag (Euro)
341.556,02
42.014,18
62.305,48
127.964,76
4.496,66
578.337,10

Finanzierungsfehlbetrag

Seite 6 von 25

22.869,08

 Der Finanzierungsfehlbetrag 2013 beträgt 22.869,08 €.
3 Finanzplanung (§ 4 EigBVO)
Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über
die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist.
Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen,
um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.

 Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2012 – 2016 wurden
ordnungsgemäß erstellt.

4 Kasse, Bewirtschaftung
Der Eigenbetrieb BGL ist seit 01.01.2004 nicht mehr in die Einheitskasse integriert.
Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 09.01.2004 wurde eine Sonderkasse
gem. § 98 GemO eingerichtet.
Die jährlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung fand am 21.11. und
12.12.2013 statt (vgl. Prüfungsteilbericht 25/2013).
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde im Wirtschaftsplan auf 500.000 € festgelegt. Die Kassenliquidität war jederzeit gewährleistet. Die im Wirtschaftsplan genehmigten Kassenkredite wurden wie schon in den Vorjahren nicht in Anspruch genommen.

 Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen.
Die Bewirtschaftungsbefugnis der Betriebsleitung ergibt sich aus der Betriebssatzung vom 01.01.2000.
Für die Stadtverwaltung sind in der Dienstanweisung (DA) zum Vollzug des Haushaltsplanes (Zuständigkeitsordnung – ZO) die Zuständigkeiten für die Verwendung

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 7 von 25

von Haushaltsmitteln und die sonstigen, mit der Finanzwirtschaft der Stadt zusammenhängenden Angelegenheiten, geregelt. Dazu gehören insbesondere Regelungen
zur Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnis.
Diese Dienstanweisung war jedoch für den Eigenbetrieb BGL nicht gültig.
Lt. GPA war der Geschäftsgang der Sonderkasse schriftlich zu regeln; hierbei sollte
auf eine Abstimmung der zu erlassenden DA für das Kassenwesen des Eigenbetriebs mit den Regelungen der DA für die Stadtkasse geachtet werden (§ 98 GemO,
§§ 37 und 40 GemKVO).

 Lt. GPA im Bericht vom 06.03.2009 wurde für den BGL empfohlen, eine

neue gesonderte DA für die Regelungen der Kassenangelegenheiten zu
erlassen. Dies erfolgte erst am 24.4.2013.

5 Verwaltungskostenbeitrag
Für die Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. In diesem Betrag sind auch die
Kosten des RPA für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses enthalten
Der Verwaltungskostenbeitrag wurde beim Eigenbetrieb als sonstiger betrieblicher
Aufwand verbucht und betrug für das Rechnungsjahr 2013 117.500,00 €. Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Betriebszweige:
Anteil Wald:
30.700,00 €
Anteil Bau und Garten:
86.800,00 €
Demgegenüber stehen sonstige betriebliche Erträge „Verwaltungsumlage – Wald“ in
Höhe von 22.000,00
Der Verwaltungskostenbeitrag wurde von der Stadtkämmerei letztmals in 2011 für
2012 festgesetzt. Wir empfehlen, den Verwaltungskostenbeitrag für den Eigenbetrieb
anzupassen, da die Beanspruchung von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein kann. Die
städtischen Dienststellen sollten die Zeitanteile für die Eigenbetriebe festhalten (z.B.
in Excel-Tabellen).

IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2013
1 Grundsätzliche Feststellungen
Am 29.05.2009 trat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft. Mit
dem BilMoG wird die größte Reform des Handelsgesetzbuches seit den 80er Jahren
verwirklicht. Die neuen Bilanzierungsregeln sind verpflichtend ab dem 01.01.2010
anzuwenden.
Mit dem BilMoG fließen erstmals Elemente der internationalen Rechnungslegungsstandards in das HGB ein. Dadurch soll erreicht werden, dass das in Deutschland
bewährte HGB-Bilanzrecht für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird und auf Dauer beibehalten werden kann. Außerdem
soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses durch verschiedene
Maßnahmen verbessert werden. Des Weiteren bringen die Neuregelungen Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung, die deregulierenden Charakter haben
und somit zu einer Senkung der Bilanzierungskosten führen sollen. Reformiert wur-

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 8 von 25

den Regelungen des HGB, die für alle Kaufleute gelten – Erster Abschnitt des Dritten
Buchs des HGB, §§ 238 bis 263 – und Regelungen, die für Kapitalgesellschaften und
bestimmte Personenhandelsgesellschaften gelten – Zweiter Abschnitt des Dritten
Buchs, §§ 264 bis 335 -.
Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang
bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß
anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs
Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und
dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres
nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Gemäß der Empfehlung des RPA sollte der komplette Jahresabschluss mit Lagebericht, Vermögensplanabrechnung etc. von der Betriebsleitung erstellt werden. Grundlage für den Jahresabschluss bildete der von der Steuerberatungs-GmbH eldatax
aufgestellte handelsrechtliche Abschluss (Bilanz, GuV, Anlagenspiegel).
Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der
Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der
Bilanzen sichergestellt werden.

 Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses von der Steuerberatungs-GmbH wurde uns am 24.09.2014 übergeben.

 Der Lagebericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt zusammen mit dem
Jahresabschluss am 12.11.2014 zur Prüfung vorgelegt.

 Der Jahresabschluss des BGL wird

seit der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2012 zusammen mit dem Bericht über die örtliche Prüfung
gem. § 16 Abs. 3 EigBG dem Betriebsausschuss zur Vorberatung zugeleitet und dann anschließend mit dem Ergebnis der Vorberatung an den Gemeinderat zur Feststellung vorgelegt.

2 Prüfung der Buchführung
Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen
wurden dem RPA übergeben.
Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und
GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten
Buchs des HGB zu führen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 9 von 25

Der vorbereitende Jahresabschluss 2013 wurde wie in den Vorjahren von der eldatax
Steuerberatungsgesellschaft mbH Lahr mit DATEV erstellt.
Eine von der Betriebsleitung unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung,
in der die lückenlose Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der
Buchhaltung, die Zurverfügungstellung aller angeforderten Unterlagen und der vollständige Ausweis aller Vermögenswerte und Verpflichtungen im Jahresabschluss
versichert wird, liegt dem RPA vor. Nach dieser Erklärung bestanden am Bilanzstichtag keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse.
Sämtliche FIBU-Daten sind auf dem DATEV-Zentralrechner in Nürnberg gespeichert
und gesichert. Kontenschreibung, Journale, Summen- und Saldenlisten, Abschlussbuchungen, Bilanz und GuV wurden dem RPA auf Archivierungs-CD’s DATEV
Rechnungswesen-Archiv pro (Nr. 9 und Nr. 10 vom 07.10.2014) digital oder in Papierform zur Verfügung gestellt.

 Die GPA stellte fest, dass für das eingesetzte ADV-Verfahren „DATEV“ die

Einhaltung der Programmprüfungspflicht gemäß § 114 Abs. 5 GemO nicht
nachgewiesen ist.

Ein Gutachten der Wirtschaftsprüfung Ernst & Young AG über eine Produktprüfung
2006 des Produktes Kanzlei-Rechnungswesen und Derivate liegt dem RPA vor. Das
RPA hält dies für ausreichend.

 Lt. Auskunft der GPA vom 11.09.2012 hat die Stadt Lahr mit dem Schreiben vom 29.05.2009 ihrer Anzeigepflicht für die Programme der Firma
DATEV Rechnung getragen. Damit sind die Feststellungen in Randnummer 67 des Berichts der GPA vom 06.03.2009 erledigt. Mit der Programmprüfung selbst wurde von der GPA nach unseren Erkenntnissen noch
nicht begonnen.

2.1
A

AK TI VA

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter
der Position A zu bilanzieren. Des Weiteren ist es im Anlagennachweis nach Anlage
2 zur EigBVO darzustellen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich.
Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wurden anhand
steuerlicher Abschreibungstabellen und betrieblicher Überlegungen festgelegt und
konnten im Wesentlichen nachvollzogen werden. Zur Orientierung empfehlen wir
grundsätzlich auch die AfA-Tabelle für die Kommunalverwaltung in BadenWürttemberg (Stand 02/2009 www.nkhr-bw.de) heranzuziehen.
Die Restbuchwerte in der Bilanz stimmen mit den Restbuchwerten im Anlagennachweis überein.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 10 von 25

Anlagennachweis
§ 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagennachweises vor. Dieser soll
als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen.

 Das Anlagevermögen wurde im Anlagennachweis nach den beiden Betriebszweigen getrennt dargestellt.

Im Anlagevermögen wurden im Jahr 2013 für den Betriebszweig "Bau und Garten"
Neu- und Ersatzbeschaffungen bei technischen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und bei Fahrzeugen in Höhe von insgesamt 340.711,81 € (Vj.
222.522,52 €) getätigt.
Im Gegenzug wurden Maschinen und Fahrzeuge mit ehemaligen Anschaffungskosten von 209.103,19 € (RBW: 2.060,00 €) ausgemustert. In der GuV wurden Erlöse
aus Sachanlagenverkäufen in Höhe von 11.866,00 € berücksichtigt.

 Das Anlagevermögen wurde entsprechend der Anlagen 1 - 3 zur EigBVO
dargestellt, zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bewertet und planmäßig
abgeschrieben. Die Restbuchwerte in der Bilanz stimmen mit den Restbuchwerten im Anlagennachweis überein.
Inventur
Im Rahmen der Prüfung der Verwaltung der Betriebsausstattung (Kleingeräte) des
Eigenbetriebs BGL im Jahr 2011 wurde festgestellt, dass aufgrund der erfolgten Bestandskontrolle aus unserer Sicht zwingend eine Inventur durchzuführen ist. Die Korrektur des Anlagevermögens sollte spätestens in der Jahresrechnung 2011 erfolgen.
Die ausführlichen Ergebnisse der Prüfung wurden im Prüfungsteilbericht 06/2011
dargestellt. Eine entsprechende Inventur und Korrektur des Anlagevermögens hat
danach stattgefunden.

 Aus Sicht des RPA ist regelmäßig eine körperliche Bestandsaufnahme
des Anlagevermögens durchzuführen. Das Ergebnis der Bestandskontrolle ist schriftlich zu dokumentieren.

Nach Angaben des Betriebsleiters haben im Jahr 2013 entsprechende Bestandskontrollen stattgefunden und die Vollständigkeit der kontrollierten Kleingeräte festgestellt.
Die Dokumentation wurde eingesehen.
Das Rechnungsprüfungsamt wird auch künftig die Durchführung dieser jährlichen
Bestandskontrollen überprüfen und behält sich vor, unterjährige stichprobenweise
Überprüfungen vorzunehmen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 11 von 25

Vergabeverfahren
Im Rahmen der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens
für den Eigenbetrieb BGL (Übertragung der Aufgabe mit Beschluss vom 03.04.2000,
§ 112 GemO) begleitet das RPA die Vergaben des BGL.
Die DA VOL gilt auch für den BGL. § 7 der DA VOL regelt die Ausschreibungspflicht.
Grundsätzlich sind alle Leistungen öffentlich auszuschreiben. Dies gilt auch für Rahmen- und Zeitverträge.
Freihändige Vergaben sind bis zu einem Betrag von 10.000,00 € (netto) zulässig,
Auch bei freihändigen Vergaben ist der Wettbewerb zu beachten. Es sind grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen. Ab einer Vergabesumme von 50.000 € (netto)
wird eine öffentliche Ausschreibung notwendig.
Aufgrund des jährlichen Beschaffungsvolumens bei einzelnen Dienstleistungen, Waren- bzw. Materialgruppen ist nach der DA VOL zumindest eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen.
In der Vergangenheit wurde angeregt, auch für weitere Jahresaufträge Ausschreibungen entsprechend der DA VOL vorzubereiten; dies wurde mittlerweile auch in
verschiedenen Bereichen umgesetzt.
Die Lieferung von Arbeits- und Schutzkleidung für April 2012 bis März 2014
(Rahmenvertrag) wurde erstmalig Anfang 2012 und im Jahr 2014 erneut für den
Zeitraum April 2014 bis März 2016 ausgeschrieben.
In 2013 lagen die Kosten bei 21.410,52 € (2012: 25.397,90 € / 2011: 15.697,69 € /
2010: 15.437,69 €). Seit 2012 wird offensichtlich deutlich mehr Dienst- und Schutzkleidung bestellt. Wir werden die Entwicklung der Kosten weiterhin beobachten.
Im Jahr 2013 wurden außerdem die Mulcharbeiten, die Streusalzlieferung und die
Lieferung von Treibstoffen ausgeschrieben.


B

Eine Ausschreibung eines Rahmenvertrages bezüglich bezogener Werkstoffen bzw. Ersatzteilen wird ebenfalls weiterhin als notwendig erachtet.

Umlaufvermögen

B1 Vorräte
Der unter der Position „Vorräte“ bilanzierte Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen der verschiedenen Betriebsbereiche des Eigenbetriebs betrug zum
01.01.2013 insgesamt 34.425,00 €.
Zum 31.12.2013 wurden die Bestandsveränderungen der einzelnen Lager ermittelt.
Das Vorratsvermögen verringerte sich um 2.368,00 €.
Eine umfangreiche Lagerhaltung ist generell nicht geplant.
Der Inventurbestand zum 31.12.2013 in Höhe von 32.057,00 € wurde in die Bilanz
aufgenommen. Den wertmäßig größten Anteil daran haben die Kfz-Ersatzteile.

 Der Wert

wurde rechnerisch anhand von den Vorjahreswerten ermittelt;
eine Inventur fand lediglich in Bezug auf die Öl- und Spritstoffe statt. Auf-

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 12 von 25

grund der fehlenden Lagerbuchhaltung hat künftig eine jährliche Bestandsaufnahme zu erfolgen. Die Inventurunterlagen sind mit den Jahresabschlussunterlagen vorzulegen. Eine zentrale Lagerhaltung wäre hilfreich für eine schnelle Erfassung des Lagerbestandes zum Jahresende.
Unfertige Leistungen in Höhe von 32.236,69 € (Vj. 13.745,76 €) für 11 in Ausführung befindliche Projekte wurden ebenfalls als Vorräte aktiviert.
B2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum 31.12.2013 insgesamt mit 320.608,86 € (Vj. 326.379,72 €) bilanziert.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
Forderungen des Bereichs Bau und Garten
1.317,00 €
Forderungen des Bereichs Wald
32.014,24 €
33.331,24 €
Der Eigenbetrieb ist hauptsächlich für städtische Dienststellen tätig. Im Jahr 2013 erhielt der BGL Betriebszweig „Bau und Garten“ lt. BIS Gesamtaufträge im Wert von
5.755.717,00 €. Ca. 83 % der Aufträge waren im Rahmen von Daueraufträgen erteilt.
Die Auftragsentwicklung ist im Lagebericht detailliert dargestellt.

 Die Die Bilanzposition „Forderungen gegenüber der Stadt bzw. deren Eigenbetrieben“ beinhaltet Forderungen aus Einzel- und Daueraufträgen.
Zum 31.12.2013 standen Forderungen gegenüber städtischen Auftraggebern aus, in Höhe von 278.776,15 € unter Anrechnung der Habenposten
von 3.439,10 €.



Die sonstigen Vermögensgegenstände von insgesamt 8.501,73 € umfassen u.a. Kreditoren-Sollposten von 320,73 €. Diese wurden in der „offenen-Posten-Liste“ um 81,87 € höher ausgewiesen.

B3 Kassenbestand / Guthaben bei Kreditinstituten
Seit dem 01.01.2004 werden die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs über ein eigenes Girokonto abgewickelt. Von einer Festgeldanlage wurde im Berichtszeitraum
Abstand genommen.

 Einen Zinsvorteil vorausgesetzt, sollte bei ausreichend hohen Kassenständen auch weiterhin von der Möglichkeit der Festgeldanlage Gebrauch
gemacht werden.

Das Diagramm zeigt die Liquiditätsentwicklung des Jahres 2013.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 13 von 25

Zum Jahresende 2013 bestand auf dem Girokonto ein Habensaldo von 218.194,45 €
und in der Barkasse waren 250,00 € (BGL) und 50,00 € (Wald).
Zusammen wurde in der Bilanz ein Kassenbestand von 218.494,45 €
(Vj. 94.109,13 €) nachgewiesen.
Die Beträge auf den Bankkonten und dem Kassenbuch stimmen mit den Buchhaltungskonten überein.
C

Rechnungsabgrenzung

Ausgewiesen wird der Aufwand für die BIS-Softwarewartung vom 01.01.2013 bis
30.06.2014 in Höhe von 1.395,00.

2.2
A

PAS S I VA

Eigenkapital

Der Eigenbetrieb ist nach § 12 Abs. 2 Satz 1 EigBG mit einem angemessenen
Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen
das Eigenkapital des Eigenbetriebs.
Ursprünglich wurde der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von DM 1.600.000,00
(818.067,01 €) ausgestattet. Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (GPA) wurde zum 01.01.2004 das Stammkapital in ein gemeindliches
Darlehen in Höhe von 818.067,01 € umgewandelt. (Satzungsänderung zum
01.01.2004 vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2004)
Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 € zum 01.01.2009 in ein verzins-

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 14 von 25

liches Gemeindedarlehen umgewandelt. Die vorgesehene Kreditaufnahme in dieser
Höhe wurde mit dem Wirtschaftsplan 2009 beschlossen.
Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf 1.071.389,86 €.
Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung von 30–40 % ist nur bei steuerpflichtigen Betrieben unbedingt
zu beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden
muss. Nach neuesten Rechtsprechungen in der Privatwirtschaft wird allerdings immer öfter auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet.
Da es sich beim BGL um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 102
Abs. 4 Nr.3 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 EigBG auf die übliche
Kapitalausstattung ganz verzichtet werden.
Für das Rechnungsjahr 2013 hat der Eigenbetrieb laut Gewinn- und Verlustrechnung einen Verlust in Höhe von 104.319,66 € zu verzeichnen.
Der Betriebszweig „Bau und Garten“ hat dabei einen Verlust von 42.014,18 € und der
Bereich „Stadtwald“ einen Verlust von 62.305,48 € ausgewiesen.
Der Verlust aus dem Betriebszweig „Bau und Garten“ i. H. v. 42.014,18 € soll auf
neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Verlust aus dem Betriebszweig „Stadtwald“ i. H. v. 62.305,48 € soll nach der Beschlussvorlage im Jahr 2015 aus dem Haushalt der Gemeinde abgedeckt werden.

 Zum 01.01.2015 werden die Stundenverrechnungssätze auf 42 € / Stunde

erhöht. Sollte sich zeigen, dass diese Erhöhung in ausreichend ist, um
den Verlustvortrag abzudecken, wäre aus unserer Sicht ein Gemeinderatsbeschluss zur Verlustabdeckung aus dem Haushalt erforderlich.

Das Eigenkapital veränderte sich zum 31.12.2013 von - 74.084,12 € auf
178.403,78 € und unterteilte sich folgendermaßen:

A. Eigenkapital
I. Stammkapital
II. Rücklagen
1. allgemeine Rücklage
2. zweckgebundene Rücklagen
III. Gewinn/Verlust
Gewinn/Verlust des Vorjahres
Gewinnabführung an städt. Haushalt
Verlustausgleich aus Haushalt
Jahresgewinn/-verlust (-)
Jahresgewinn/-verlust (-) "Bau und Garten"
Jahresgewinn/-verlust (-) "Stadtwald"

Wirtschaftsjahr 2013
31.12.2013
31.12.2012
Euro
Euro
-178.403,78
-74.084,12
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-178.403,78
-74.084,12
-74.084,12
98.670,95
0,00
-104.319,66
-42.014,18
-62.305,48

Die Eigenkapitalquote betrug in 2013 -2,94 %

0,00
-172.755,07
-176.075,08
3.320,01

Veränderung
%
140,81
0,00
0,00
0,00
0,00
140,81
-175,08
0,00
0,00
-39,61
-76,14
-1.976,67

+ Zuwachs
- Minderung
Euro
-104.319,66
0,00
0,00
0,00
0,00
-104.319,66
-172.755,07
0,00
0,00
68.435,41
134.060,90
-65.625,49

-

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

B

Seite 15 von 25

Rückstellungen

Nach dem neuen § 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen zu bilden für
 Ungewisse Verbindlichkeiten,
 Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
 im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die
im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden,
 Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.
Für andere als die bezeichneten Zwecke dürfen keine Rückstellungen gebildet werden (§ 249 Abs. 2 HGB).
a

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

„Im Urteil vom 05.04.2006 – I R 46/04 – hat der BFH (…) die steuerwirksame Bildung
von Pensionsrückstellungen abgelehnt, wenn die Gemeinde Mitglied einer Versorgungskasse ist und spätere Versorgungsleistungen an Beamte nach den am Bilanzstichtag bestehenden Erkenntnissen voraussichtlich von dieser Versorgungskasse
erbracht werden. Weiter geht der BFH von einem handelsrechtlichen Passivierungsverbot aus, wenn es an der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme fehle“, (GPAMitteilung 6/2006).
Bei der Prüfung eines anderen Eigenbetriebs der Stadt Lahr durch die GPA wurde
festgestellt, dass die Bildung einer Pensionsrückstellung für die abgeordneten Beamten entbehrlich sei, wenn der Dienstherr weiterhin die Stadt Lahr ist und deshalb
auch die Versorgungslasten zu tragen hat. Diese Regelung wurde auf unseren Hinweis auch für den BGL übernommen.
Die Pensionsrückstellungen des BGL wurden in 2009 vollständig aufgelöst.
b

Sonstige Rückstellungen

Als „Sonstige Rückstellungen“ wurden Pflichtrückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet für die gesetzlichen Verpflichtungen







zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses
für geleistete und noch nicht abgefeierte Überstunden der Beschäftigten
für übertragenen Resturlaub der Beschäftigten
für Leistungen aus Vorruhestandsregelungen (Altersteilzeit)
für LOB Prämien
für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 16 von 25

Altersteilzeit im Blockmodell
Beim Blockmodell sind für die Verpflichtungen aus vertraglichen Altersteilzeitvereinbarungen in der Freistellungsphase weiterhin laufende Vergütungen zu zahlen erstmals am Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die Altersteilzeit beginnt (Beschäftigungsphase) - aufgrund der Vorleistungen des Arbeitnehmers (Arbeitsleistung 100%,
Lohnzahlung 50% in der Arbeitsphase) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren.
Mit dem Mitarbeiter des BGL wird im Fall der Inanspruchnahme der Altersteilzeit ein
Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes
vom 23. Juli 1996 und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit vom 05. Mai
1998 (in der jeweils gültigen Fassung) vereinbart. Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur Zahlung eines Nachteilsausgleichs (Leistung des Arbeitgebers zum Ausgleich für die Minderung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung)
und somit zur Bildung einer Rückstellung.
Während des Geschäftsjahrs 2013 befanden sich 2 Mitarbeiter in Altersteilzeit. Bei
einem Mitarbeiter begann die Freistellungsphase am 01.01.2012 und endet am
30.6.2014. Die Altersteilzeit des zweiten Mitarbeiters begann am 1.11.2013 und endet voraussichtlich zum 31.10.2018.
Das BilMoG hat besonders bei der Bewertung von Rückstellungen zu deutlichen Änderungen geführt. Neuerdings müssen Altersteilzeitverpflichtungen gemäß § 253
Abs. 1, Satz 2 i.d.F. des BilMoG in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet werden. Durch die Verwendung
des Begriffs „Erfüllungsbetrag“ wird klargestellt, dass handelsrechtlich künftige Preis-

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 17 von 25

und Kostensteigerungen in die Berechnung mit einzubeziehen sind. Darüber hinaus
müssen Rückstellungen gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst werden, sofern diese eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben.

 Für den Jahresabschluss 2013 wurde aufgrund der neuen Regelungen

des BilMoG und der daraus folgenden Komplexität ein versicherungsmathematisches Gutachten zur Bewertung der Altersteilzeitrückstellungen in Auftrag gegeben.

 Mit Beginn der Altersteilzeit erfolgt die Zuführung zur Rücklage. Die Auflösung erfolgt ab Beginn der Freistellungsphase. Der Stand der Rückstellungen für Altersteilzeit betrug zum 31.12.2013 insgesamt 30.947,00 €.
Urlaubsrückstellungen
GPA-Mitteilung 6/2006: Die Rückstellung wird entweder je Mitarbeiter auf der Basis
des Bruttoarbeitsentgelts einschl. anteiligem Weihnachtsgeld und zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, des Urlaubsgelds sowie weiterer lohnabhängiger Nebenkosten (der maßgebliche Lohnaufwand auf der Grundlage des vorangegangenen Jahres ist durch die Zahl der regulären Arbeitstage zu dividieren und mit
der Zahl der offenen Urlaubstage zu vervielfältigen) oder im Wege in einer Durchschnittsberechnung für die Belegschaft ermittelt.
Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellungen soll von durchschnittlich 250 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen werden, ein Abschlag für den Anteil Urlaubs- und
Weihnachtsgeld ist nicht zu berücksichtigen.

 Die Urlaubrückstellungen zum 31.12.2013 belaufen sich auf 142.010,00 €.
Überstundenrückstellungen
Die Rückstellung wird lt. GPA-Mitteilung 6/2006 je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoverdienstes zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ermittelt. Eine
Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit Leistungsrückständen anderer Arbeitnehmer ist nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unzulässig.
Bei der Berechnung der Überstundenrückstellungen sollen die Wochenarbeitszeit
nach TVöD von 39 Stunden und die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage pro Jahr
von 250 Tagen beachtet werden.
Da eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit dem Leistungsrückstand nicht zulässig ist, müssen die Plus- und Minusstunden getrennt erfasst werden. Für die
Überstunden/Mehrarbeitsstunden werden Rückstellungen gebildet; der Leistungsrückstand kann als Forderung gegen Arbeitnehmer in den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert werden.

 Wir stellten fest, dass die Mehrarbeitsstunden für den Betriebszweig Wald

nicht in die Rückstellungen eingeflossen sind. Unter Zugrundelegung der
berechneten Stundensätze für die Urlaubsrückstellungen handelt es sich
für das Berichtsjahr 2013 um 17.521,71 €. Wir bitten um künftige Beachtung. Eine Änderung der Bilanz und GuV wurde für das Jahr 2013 nicht
verlangt.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 18 von 25

Für Minusstunden wäre ggf. eine Forderung gegen Arbeitnehmer in Höhe
von 1.750,25 € zu aktivieren. Die sonstigen Rückstellungen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet und die Entwicklung im Lagebericht erläutert.
C

Verbindlichkeiten

a

Langfristige Verbindlichkeiten

Im Jahr 2013 wurde ein Kredit in Höhe von 250.000,00 € aufgenommen.
Zum 31.12.2013 sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in der Bilanz mit
2.087.666,67 € passiviert:
Münchner Hypothekenbank eG
383.468,77 €
DKB Kreditbank AG
1.098.197,90 €
Sparkasse Offenburg/Ortenau
606.000,00 €

 Der Stand der Darlehen stimmt mit den Kontoauszügen überein.
Daneben besteht ein gemeindliches Darlehen mit langfristigem Charakter (umgewandeltes Stammkapital). Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden
die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 €
zum 01.01.2009 ebenfalls in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt.
Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf 1.071.389,86 €
und wurde im Jahr 2013 mit 5,0 % p.a., wie im Wirtschaftsplan veranschlagt, verzinst. Tilgung ist derzeit keine vorgesehen. Da kein Darlehensvertrag zwischen der
Stadt und dem Eigenbetrieb besteht, ist diese Position rein bilanziell betrachtet als
kurzfristige Verbindlichkeit anzusehen.

 Für das Folgejahr 2014 wurde der Zinssatz für die Eigenbetriebe auf 4,5 %
p.a. reduziert und in den Wirtschaftsplan 2014 aufgenommen.

b

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Für Aufträge / Lieferungen im Januar des Folgejahres hat der BGL bereits im Jahr
2013 Anzahlungen i.H.v. 123.931,38 € (Vj. 49.882,17 €) vereinnahmt; diese stammten im Wesentlichen aus Anzahlungen von Holzkunden.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden am Jahresende mit
100.968,22 € (Vj. 77.387,10 €).
Sonstige Verbindlichkeiten waren zum 31.12.2013 i.H.v. 38.480,43 € passiviert; hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben an die Berufsgenossenschaft für Dezember 2013.

3 Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang
Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu er-

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 19 von 25

leichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.

 Der Lagebericht wurde von der Betriebsleitung erstellt. Die in § 289 HGB
bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte sind enthalten. Hauptadressat für
den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen.

 Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in
§§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen.

4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
1. Umsatzerlöse
2. Bestandsveränderung des Umlaufvermögens
3. Aktivierte Eigenleistungen
4. sonstige betriebliche Erträge
Gesamterträge ohne Zinserträge
5.
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6.
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
7.
Abschreibungen auf Sachanlagen
8.
sonstige betriebl. Aufwendungen
Zinsaufwendungen - Zinserträge
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf
Wertpapiere des Umlaufvermögens
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
12. außerordentliche Erträge
13. außerordentliche Aufwendungen
14. außerordentliches Ergebnis
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag
16. sonstige Steuern
17. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag

17. Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag
Jahresgewinn / -verlust (-) "Bau und Garten"
Jahresgewinn / -verlust (-) "Stadtwald"

2007
Euro

2008
Euro

2009
Euro

2010
Euro

2011
Euro

2012
Euro

2013
Euro

5.812.403
-30.858

5.719.781
31.793

5.896.130
-7.081

5.968.678
-10.578

5.991.136
-1.391

6.123.689
-9.722

6.303.653
18.491

0
95.595
5.877.140
1.000.791
-498.023

0
93.600
5.845.174
1.057.058
-485.792

0
186.749
6.075.798
1.059.966
-506.042

0
163.777
6.121.876
973.659
-493.828

16.728
113.724
6.120.197
1.077.380
-585.411

0
135.076
6.249.043
1.130.171
-625.027

112.263
6.434.407
1.219.379
-591.221

-502.769
3.790.602
-2.938.738
-851.864

-571.267
3.818.406
-2.991.197
-827.209

-553.924
3.938.193
-3.084.583
-853.610

-479.832
3.960.036
-3.097.494
-862.542

-491.969
3.860.321
-3.022.243
-838.079

-505.145
3.976.112
-3.131.818
-844.294

-628.158
4.107.503
-3.238.039
-869.464

258.666
686.156
144.788
11.981
0

267.357
717.267
120.568
31.359
0

285.293
727.413
151.218
4.347
0

290.458
755.067
148.222
3.766
0

293.355
755.667
133.649
5.216
0

294.805
892.026
118.636
3.175
0

303.406
791.310
117.656
761

-156.769
-3.863
0
0
0
0
0
-3.863

-151.927
-135.482
0
0
0
0
0
-135.482

-155.564
-86.284
0
0
0
0
0
-86.284

-151.988
-5.565
0
-51.967
-51.967
0
0
-57.532

-138.865
-176
0
0
0
0
0
-176

-121.812
-162.708
1.746
-11.793
-10.047
0
0
-172.755

-118.417
-104.846
1.137
610
527

-3.862,68
54.649,17
-58.511,85

-135.482,26
-17.884,05
-117.598,21

-86.283,53
-73.982,99
-12.300,54

-57.531,53
33.794,53
-91.326,06

-176,04
60.450,52
-60.626,56

-172.755,07
-176.075,08
3.268,01

-104.319,66
-42.014,18
-62.305,48

-104.320

Der Jahresverlust „Stadtwald“ 2013 soll aus dem Haushalt 2015 der Gemeinde abgedeckt und der Verlust „Bau und Garten“ 2013 auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse haben sich gegenüber dem Vorjahr um 3 % auf 6.303.652,52 EUR
erhöht. Die Steigerung ist auf die Auftragslage, aber auch die Erhöhung des Lohnstundenverrechnungssatzes zurückzuführen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 20 von 25

Aufwendungen für bezogene Leistungen
Der Aufwand für die bezogenen Fremdleistungen hat sich gegenüber dem Vorjahr
um 24% auf 628.157,72 EUR erhöht. Nach dem vorliegenden Lagebericht ist dies
unter anderem auf einen zeitweise hohen Krankenstand zurückzuführen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 892.026,34 EUR auf
791.309, 72 EUR (- 11 %) reduziert, nachdem die Aufwendungen im Vorjahr den Abgang eines Restbuchwertes aufgrund eines LKW Totalschadens mit 86.815 EUR beinhalteten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Fahrzeugkosten i.H.v.
ca. 400 TEUR enthalten.
Versicherungen
Im Prüfungsteilbericht 12/2013 wurde der Bereich Versicherungswesen - KfzVersicherungen für den gesamten Bereich der Stadt Lahr untersucht und das Thema
auch im letzten Schlussbericht zum Jahresabschluss des BGL 2012 dargestellt.
Es wurde dargelegt, dass die aktuelle Regelung, welche sich an einem Beschluss
des Finanz- und Steuerausschusses des Jahres 1977 orientiert, grundsätzlich eine
Umstellung von Vollkasko auf Teilkasko nach 3 Jahren vorsieht, diese jedoch gerade bei Fahrzeugen des Bauhofes mit einem hohen Restbuchwert nicht sinnvoll ist.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 21 von 25

Der ersparte Versicherungsbeitrag steht teilweise in keinem Verhältnis zum versicherten Fahrzeugwert.
Eine Stellungnahme zum o.g. Prüfbericht ist aktuell von der Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung eingegangen. Eine risikoorientierte Tarifumstellung bei den Bauhoffahrzeugen ist angedacht.
Aufträge
Der BGL führt fast ausschließlich Dauer- und Einzelaufträge städtischer Dienststellen
aus, die keinen starken Veränderungen unterworfen sind.
Die größten städtischen „Auftraggeber“ waren 2013 folgende Bereiche:

 Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Ei-

genbetriebs- und Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4)
aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist
somit gegeben. Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im
Lagebericht erläutert.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 22 von 25

5 Bilanzanalyse
Bilanzstruktur 2013
Verm ögen

Euro

%

Kapital

300,00

0,01%

Stammkapital

3.003.221,83

83,23%

0,00

0,00%

Rücklagen

3.003.521,83

83,24%

Eigenkapital

immaterielles AV
Sachanlagen
Finanzanlagen
Anlagevermögen
Vorräte
kf. Forderungen

Gew inn

%
0,00

0,00%

-178.403,78

-4,94%

0,00

0,00%

-178.403,78

-4,94%

64.293,69

1,78%

Zuschüsse/Beiträge

0,00

0,00%

320.608,86

8,89%

lf. Rückstellungen

0,00

0,00%

lf. Verbindlichkeiten

3.176.911,58

88,04%

lf. Fremdkapital

3.176.911,58

88,04%

kf. Rückstellungen

346.426,00

9,60%

kf. Verbindlichkeiten

263.380,03

7,30%

kf. Fremdkapital

609.806,03

16,90%

0,00

0,00%

Flüssige Mittel

218.494,45

6,06%

Umlaufvermögen

603.397,00

16,72%

Akt.Rechn.Abgr.

1.395,00

0,04%

3.608.313,83

100,00%

Gesamtvermögen

Euro

Pass.Rechn.Abgr.
Gesamtkapital

3.608.313,83 100,00%

Die Finanzierungskennzahl Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich kurzfristiges
Fremdkapital) sollte einen positiven Wert ergeben – das Umlaufvermögen sollte zumindest zum Teil auch mit langfristigem Kapital finanziert sein. Gemäß der Bilanzstruktur 2013 ist das Working Capital beim BGL mit -6.409,03 € geringfügig negativ
(Vorjahr -6.783,80 €).

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Bewegungsbilanz

Aktiva
I. Anlagevermögen
II. Umlaufvermögen
langfristige Forderungen
Vorräte, kurzfr. Forderungen, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinst.
III. Rechnungsabgrenzung
Passiva
I. Eigenkapital1)
II. Bilanzergebnis
III. Fremdkapital
langfristige Verbindlichkeiten und
Rückstellungen
kurzfristige Verbindlichkeiten und
Rückstellungen
IV. Rechnungsabgrenzung

31.12.2013

31.12.2012

Euro

Euro

Mittelverwendung
kurzfristig
langfristig
Euro
Euro

3.003.522

2.967.434

36.088

603.397

468.660

1.395
3.608.314

2.287
3.438.381

-74.084
-104.319

98.671
-172.755

3.176.911

3.037.021

609.806

475.443

0
3.608.314

0
3.438.381

Mittelherkunft
kurzfristig
langfristig
Euro
Euro

134.737
892

172.755
68.436
139.890
134.363

134.737

Gesamtsumme
In Prozent

343.581
39,2%

208.843

60,8%

202.799
343.581
59,0%

1) wirtschaftliches Eigenkapital ohne Jahresergebnis (Bilanzergebnis unter II.)

Die Bewegungsbilanz veranschaulicht die Mittelherkunft und Mittelverwendung.

140.782

41,0%

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 23 von 25

Die dargestellten kurzfristigen und langfristigen Mittel dienen überwiegend zur Finanzierung des Ergebnisses und des Umlaufvermögens.

5.1

Cash-Flow

Der Cash-Flow lässt erkennen, ob der Eigenbetrieb die erforderlichen Finanzmittel
für nötige Investitionen, Kredittilgung oder Gewinnabführung aus eigener Kraft zur
Verfügung stellen kann.
Er gibt das aus der laufenden Betriebstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittelreservoir an und ist damit eine wichtige Kennzahl für die Finanzkraft.
Der Eigenbetrieb kann somit jährlich unter Zugrundelegung des bestehenden Verrechnungssatzes, im Vermögensplan veranschlagte Ausgaben in Höhe des CashFlows tätigen, ohne in Liquiditätsschwierigkeiten zu kommen.

Cash-Flow
Jahresüberschuß/-fehlbetrag
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

Euro

Euro

Euro

Euro

Euro

Euro

Euro

-104.319,66

-172.755,07

-176,04

-57.531,53

-86.283,53 -135.482,26

-3.862,68

303.406,02

294.805,17 293.355,08 290.457,79 285.292,52 267.357,30 258.665,79

- Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens
+/- Veränderung der langfr. Rückstellungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-45.444,23

4.652,00

34.111,45

+/- Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil
+/- andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen und
Erträge von wesentlicher Bedeutung
= Jahres-Cash Flow
+/- Bereinigung Jahresergebnis Stadtwald

199.086,36
62.305,48

122.050,10 293.179,04 232.926,26 153.564,76 136.527,04 288.914,56
-3.320,01

60.626,56

91.326,06

12.300,54 117.598,21

58.511,85

= bereinigter Cash Flow

261.391,84

118.730,09 353.805,60 324.252,32 165.865,30 254.125,25 347.426,41

Im Betriebszweig "Bau und Garten" tatsächlich investiert
Im Betriebszweig "Wald" tatsächlich investiert
Kredittilgung

340.711,81
844,21
127.964,76
469.520,78

222.522,52 188.435,59 344.561,10 279.090,52 442.491,00 71.414,44
19.598,65
0,00
2.403,19
0,00 13.325,00
2.275,35
122.575,80 86.149,14 66.297,50 91.727,53 89.554,22 87.497,61
364.696,97 274.584,73 413.261,79 370.818,05 545.370,22 161.187,40

Der Cash-Flow wurde um das Jahresergebnis aus der Bewirtschaftung des Stadtwalds bereinigt, da bei der Übertragung des Stadtwalds auf den BGL Ergebnisneutralität festgelegt wurde.
Der Eigenbetrieb hat somit im Wirtschaftsjahr 2013 einen Cash-Flow in Höhe von
261.391,84 € erzielt.
Die im Wirtschaftsplan angenommenen Investitionen lagen weit über dem tatsächlichen Cash-Flow 2013. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung (ohne Umschuldung) lagen mit insgesamt 469.520,78 € deutlich über dem bereinigten Cash-Flow.

5.2

Investitionen/Finanzierung des Anlagevermögens

Unter Investitionen wird die Verwendung finanzieller Mittel zur Beschaffung von Betriebsmitteln (Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Geräte oder maschinelle Anlagen)
verstanden. Sie bewirken eine Veränderung des Anlagevermögens.
Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar.
Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter
veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 24 von 25

Im Eigenbetrieb geht es insbesondere um die gesetzlich verankerte Erhaltung des
Sondervermögens, deren Sicherstellung auch die Vermögensplanabrechnung dient.
Da wie oben bereits geschildert, beim Eigenbetrieb auf Eigenkapital sogar ganz verzichtet werden kann, ist es daher sinnvoll die Goldene Finanzierungsregel (oder Deckungsgrad II) zu betrachten:
Goldene Finanzierungsregel = Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital
(Deckungsgrad II)
Anlagevermögen
Es wurden folgende Deckungsgrade II für das gebundene Vermögen ermittelt:
in %
Deckungsgrad II

2006
110

2007
116

2008
103

2009
96

2010
104

2011
105

2012
99,85

2013
99,83

Die Anlagendeckung liegt leicht unter den angestrebten 100%. Die Unterfinanzierung
beträgt 5.014,03 €. Das Anlagevermögen ist demnach fast vollständig durch langfristiges Kapital finanziert.
Die Zinsaufwendungen für die Fremdkapitalfinanzierung betrugen im Jahr 2013 insgesamt 118.417,11 €.
Gegenüber Kreditinstituten fielen für die langfristigen Verbindlichkeiten 64.288,52 €
und für das Trägerdarlehen der Stadt jährliche Zinsen von 53.569,49 € (5 %) an.
Es wurden Zinserträge von 761,43 € (Vj. 3.175,40 €) erzielt. Hierbei handelt es sich
um Habenzinsen für das Kontokorrentkonto. Für das Kontokorrentkonto gewährt die
Volksbank einen Guthabenzins der variabel ist. Eine Anpassung des Zinssatzes erfolgt je nach Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt.

Zusammenfassung
Der Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)“ weist im Wirtschaftsjahr 2013
einen Verlust in Höhe von 104.319,66 € aus. Der Jahresverlust des Betriebszweiges
Bau und Garten liegt bei 42.014,18 €, der Verlust des Betriebszweiges Wald bei
62.305,48 €. Insgesamt lagen die Erträge um 1,02 % über der Planung, die Aufwendungen waren um 1,33 % höher als geplant.
Die Erträge aus dem Betriebszweig „Wald“ lagen um 2.543,32 € (-0,46 %) leicht über
der Planung - die Aufwendungen um -18.651,20 € (2,95%) unter dem Planansatz.
Der Jahresverlust liegt in diesem Bereich bei 62.305,48 € (Plan 83.500,00 €).
Die Erträge aus dem Betriebszweig „Bau und Garten“ lagen um 62.381,94 (1,07 %)
über der Planung; die Aufwendungen lagen um 104.396,12 € 1,79 %) über der Planung.
Der Jahresverlust liegt in diesem Bereich bei 42.014,18 € (Plan 0,00 €).
Das Working Capital ist mit -6.409,03 € negativ. Diese Finanzierungskennzahl sollte
als Nachweis der Finanzierung des Umlaufvermögens auch über langfristiges Kapital
mindestens positiv sein (Umlaufvermögen - kurzfristiges Fremdkapital).

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2013 –

Seite 25 von 25

Die im Wirtschaftsplan angenommenen Investitionen lagen über dem tatsächlichen
Cash-Flow 2013. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung
(ohne Umschuldung) lagen mit insgesamt 469,520,78 € deutlich über dem bereinigten Cash-Flow.
Das Anlagevermögen ist fast vollständig durch langfristiges Kapital finanziert; der
Anlagendeckungsgrad liegt mit 99,83 % leicht unter den angestrebten 100 %.

V. Bestätigungsvermerk
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes kann der Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt und
der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung erteilt werden.
Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind künftig zu beachten.

VI. Beschlussvorschlag
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 3.608.313,83 € und
einem Jahresverlust von 104.319,66 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung
durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage
9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs im Jahr 2013 beträgt 104.319,66 €.
Der Jahresverlust des Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von 42.014,18 €
wird auf neue Rechnung vorgetragen und der Jahresverlust des Betriebszweiges
Wald in Höhe von 62.305,48 € aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Lahr, den 22.01.2015

Große Kreisstadt Lahr / Schwarzwald
Städtisches Rechnungsprüfungsamt

Christian Zanger

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 –

Anlage

Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben in den Beschlüssen über
1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2013
2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts

1

Feststellung des Jahresabschlusses
1.1.
Bilanzsumme
1.1.1
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- die Rechnungsabgrenzung
1.1.2

1.2

3.003.521,83
603.397,00
1.395,00

davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten

-178.403,78
0,00
346.426,00
3.440.291,61

Jahresverlust

1.2.1
1.2.2
2

Euro
3.608.313,83

104.319,66
davon Verlust "Bau und Garten"
davon Verlust "Stadtwald"
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen

42.014,18
62.305,48
6.436.305,26
6.540.624,92

Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts
2.1.

2.2

bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen
bei einem Jahresverlust
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag
b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen
c) auf neue Rechnung vorzutragen

0,00
0,00
0,00
0,00

0,00
62.305,48
42.014,18