Beschlussvorlage (Erweiterung Scheffel-Gymnasium, Pflichtbereich und Mensa - Mängelbeseitigung Elektroinstallation Endgültige Deckung der für die Mängelbehebung im Bereich der Elektroinstallation…
9. Februar 2015
Beschlussvorlage Amt: 603 Meinlschmidt Datum: 19.01.2015 Az.: 60/603GMKa Drucksache Nr.: 26/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 09.02.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Erweiterung Scheffel-Gymnasium, Pflichtbereich und Mensa - Mängelbeseitigung Elektroinstallation Endgültige Deckung der für die Mängelbehebung im Bereich der Elektroinstallation bereits bewilligten Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorschlag: Mit Beschluss vom 07.04.2014 hat der Haupt- und Personalausschuss für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zur Finanzierung der o.g. Mängelbehebung im Bereich der Elektroinstallation bei der Finanzposition 2.2310.941000-002 (Scheffel-Gymnasium, Erweiterung Pflichtbereich einschl. Mensa) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 88.000,-- € bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um 88.000,-- € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 2.2310.941000-002 (Scheffel-Gymnasium, Erweiterung Pflichtbereich einschl. Mensa) außerplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 97.000,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen – Kommunale Investitionspauschale). BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 26/2015 Seite - 2 - Begründung: Mit Beschluss vom 07.04.2014, siehe ursprüngliche Beschlussvorlage Nr. 83/2014, hat der Haupt- und Personalausschuss für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zur Finanzierung der o.g. Mängelbehebung im Bereich der Elektroinstallation bei der Finanzposition 2.2310.941000-002 (Scheffel-Gymnasium, Erweiterung Pflichtbereich einschl. Mensa) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 88.000,-€ bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um 88.000,-- € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Mit der Mängelbeseitigung der Elektroinstallation wurde nach Bewilligung der Mittel begonnen. Die Mehrausgaben belaufen sich nunmehr auf 97.000,-- €, da zusätzlich eine Messung der Gesamtanlage nach VDE 0100-105 durchgeführt werden musste. Die Restmängel werden je nach Möglichkeit während dem Schulbetrieb oder zu Ferienzeiten behoben. Die vollständige Beseitigung wird voraussichtlich Ende der Sommerferien 2015 abgeschlossen sein. Somit sind bei der Finanzposition 2.2310.941000-002 (Scheffel-Gymnasium, Erweiterung Pflichtbereich einschl. Mensa) außerplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 97.000,-- € zu bewilligen. Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Kommunale Investitionspauschale) erfolgen. Tilman Petters Silke Kabisch