Beschlussvorlage
Amt: 14
Zanger
Datum: 26.01.2015 Az.: 801.19
Drucksache Nr.: 36/2015
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
09.02.2015
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
23.02.2015
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs "Bau- und Gartenbetrieb Lahr" (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichtes des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 3.608.313,83 € und einem Jahresverlust von 104.319,66 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch
das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu
§ 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs in Höhe von 104.319,66 € - bestehend aus
dem Jahresverlust des Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von 42.014,18 €
und dem Jahresverlust des Betriebszweiges Wald in Höhe von 62.305,48 € - wird
mit einem Betrag von 62.305,48 € aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen.
Der verbleibende Jahresverlust in Höhe von 42.014,18 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu
geben.
Anlage(n):
Schlussbericht 2013, Jahresabschluss 2013
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 36/2015
Seite - 2 -
Begründung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb
Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen.
Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind nunmehr
gegeben.
Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresabschluss
gelten primär die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Eigenbetriebsrechts. Diese
stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen Elemente der Bilanzanalyse haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion, die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmens
bedeutsam und lassen Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit zu.
Dr. Wolfgang G. Müller
Christian Zanger