Beschlussvorlage (Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014): Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH: Umschichtung von Haushaltsmitteln)
23. Februar 2015
Beschlussvorlage Amt/ Abt.: 15 / 201 Datum: 19.01.2015 Az.: Karl / Wurth Drucksache Nr.: 23/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 09.02.2015 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.02.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Amt 15 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014): Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH: Umschichtung von Haushaltsmitteln Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 bei der Finanzposition 2.5850.987900/998 (Landesgartenschau 2018 Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH gem. Erfolgsplan) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 300.000,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine Umschichtung der bei der Finanzposition 1.5850.700000 (Landesgartenschau 2018 –Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH) in betragsgleicher Höhe veranschlagten Haushaltsmittel. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 23/2015 Seite - 2 - Begründung: Im Haushaltsplan 2014 waren unter der Finanzposition 1.5850.700000 (Landesgartenschau 2018 –Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH) Ausgabemittel in Höhe von 300.000,-- € veranschlagt. Damit sollten die nach der Gründung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH anfallenden Aufwendungen, welche die Stadt Lahr im Rahmen des Durchführungshaushaltes zu übernehmen und an die Gesellschaft abzuführen hat, gedeckt werden. Mit einstimmigem Votum vom 12.05.2014 hat der Gemeinderat die Gründung und Beteiligung der Stadt Lahr an der „Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH“ (kurz: LGS-GmbH) beschlossen. Die notarielle Beurkundung der Gesellschaftsgründung ist am 19.05.2014 und der Eintrag der GmbH in das Handelsregister am 28.05.2014 erfolgt. Nach der Gesellschaftsgründung sind von der Geschäftsführung mehrere Zahlungsanforderungen für diverse Aufwendungen der GmbH (wie z.B. Mietzinszahlungen für das Mietobjekt Alte Bahnhofstraße 10/6, EDV- und Telefonanlage, Büroausstattung, Geschäftsausgaben, Personal- und Reisekosten) in Gesamthöhe von 300.000,-- € eingereicht worden. Die jeweiligen Zahlungen der Stadt an die LGS-GmbH sind wie ursprünglich vorgesehen zentral über die obige Finanzposition 1.5850.700000 (Landesgartenschau 2018 –Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH) abgewickelt worden. Nach der Haushaltsrechnung 2014 mit Stand vom 15.01.2015 sind auf dieser Finanzposition Ausgaben in Höhe von 300.000,-- € verbucht worden, womit der betragsidentische Haushaltsansatz vollständig in Anspruch genommen wurde. Entgegen der Veranschlagungssystematik im Planwerk 2014 ist die vorgesehene Mittelzuführung 2015 an die LGS- GmbH für deren laufende Rechnung im Haushaltsplan 2015 nicht im Verwaltungshaushalt, sondern im Vermögenshaushalt unter der neuen Finanzposition 2.5850.987900/998 (Landesgartenschau 2018 -Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH gem. Erfolgsplan) veranschlagt worden. Diese neue haushaltrechtliche Zuordnung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt ist aus ertragssteuerlichen Gründen erfolgt. Danach sind die städtischen Zahlungsabflüsse zur Deckung der laufenden Ausgaben der LGS-GmbH von der Gesellschaft als Eigenkapitalzuführung (Kapitalrücklage) auszuweisen. Im Sinne einer einheitlichen Verbuchungspraxis wird es nunmehr erforderlich, diese neue finanztechnische Zuführungsabwicklung über den Vermögenshaushalt auch schon für das Haushaltsjahr 2014 anzuwenden. In der Folge sind die bislang noch unter der Finanzposition 1.5850.700000 verbuchten Zuführungen an die LGS-GmbH in Höhe von 300.000,-- € für deren laufende Rechnung 1:1 auf die neue Finanzposition 2.5850.987900/998 umzubuchen. Drucksache 23/2015 Seite - 3 - Gleichzeitig wird es notwendig, für die Finanzposition 2.5850.987900/998 (Landesgartenschau 2018 -Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH gemäß Erfolgsplan) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 300.000,-- € zu bewilligen. Die Deckung der Mehrausgaben kann durch eine Umschichtung der bei der Finanzposition 1.5850.700000 (Landesgartenschau 2018 –Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH) in betragsgleicher Höhe von 300.000,-- € veranschlagten Haushaltsmittel und damit haushaltsneutral erfolgen. In der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 30.06.2014 hat die Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass es für Vorgänge im Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2018 notwendig wird, nachträgliche Mittelumschichtungen/ Mittelumwidmungen bzw. Mehrausgaben von den zuständigen Gremien bewilligen zu lassen. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Jürgen Trampert