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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Dalm

Datum: 26.02.2015 Az.: - 0685 Da

Drucksache Nr.: 78/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

04.03.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

19.03.2015

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

23.03.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

---------------

Betreff:

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:

Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK
GÖTZMANN, 4. Änderung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß
§ 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Bereich entspricht dem Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN,
4. Änderung und ist dem als Anlage beigefügten Bestandsplan zu entnehmen.
Nachfolgend ausgeführte Grundstücke der Gemarkung Mietersheim mit den
Flurstücks-Nr. 2216-2221, 2222 (teilweise), 2228, 2231, 2231/1, 2231/2, 1716,
1722, 1927/1 liegen im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre.

Anlage(n):
- Satzung
- Bestandsplan mit Geltungsbereich der Veränderungssperre

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 78/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans
BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung ist ein Bauantrag, der darauf abzielt, dort
einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb mit zentrenrelevanten Sortimenten einzurichten.
Dieses Bauvorhaben widerspricht dem Regionalplan zum großflächigen Einzelhandel
vom 16.7.2010. Der bestehende Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN vom
11.01.1986 würde die Einrichtung von Einzelhandelsbetrieben mit einer jeweiligen Geschossfläche von 1500 m² ermöglichen. Da es sich um ein Schuh- und Bekleidungsgeschäft mit 1424 m² handelt, würde dies die Innenstadt sehr stark treffen. Deshalb soll für
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen werden (s. Vorlage 77/2015).
Zur Sicherung der Planung ist nun eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
zu erlassen. Sie soll zwischenzeitlich unerwünschte Entwicklungen im Geltungsbereich
der Planänderung verhindern und dies auch möglichen Investoren verdeutlichen. Ausnahmen, die das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes inhaltlich nicht tangieren,
sind möglich. Einzelheiten dazu sind im Satzungstext geregelt.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.