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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Verträge zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Seelbach und der Gemeinde Schuttertal über die Gestattung der Durchleitung von Abwässern; Verträge zur…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 12.02.2015 Az.: 20/202

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

23.03.2015

Drucksache Nr.: 59/2015

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Öffentlich-rechtliche Verträge zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Seelbach und der Gemeinde Schuttertal über die Gestattung der
Durchleitung von Abwässern;
Verträge zur Änderung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt den Verträgen zur Änderung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge mit der Gemeinde Seelbach und der Gemeinde
Schuttertal hinsichtlich der Entgeltregelung rückwirkend ab dem 01.01.2014
zu.

Anlage(n):
Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Seelbach
Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Schuttertal

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 59/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat bereits mit Beschlussvorlage Nr. 129 und 130/2007 der Änderung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge mit der Gemeinde Seelbach
und der Gemeinde Schuttertal über die Gestattung der Durchleitung von Abwässern
mittels eigenständiger Verträge, gültig jeweils ab dem 01.01.2013, zugestimmt. Dem
war seinerzeit der Beschluss Nr. 96/2007 vorausgegangen. Damit hatte der Gemeinderat der Stadt Lahr eine dauerhafte unentgeltliche Durchleitung der Abwässer der
Gemeinden Seelbach und Schuttertal durch das Kanalnetz des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr abgelehnt und die Verwaltung beauftragt mit der Gemeinde
Seelbach über eine temporär unentgeltliche Durchleitung, auf maximal fünf Jahre, zu
verhandeln.
In den Verhandlungen mit der Seelbacher Verwaltung wurde die Forderung erhoben,
dass die zu entrichtende Entgelthöhe neu gutachterlich nachgewiesen werden müsse und Basis nicht das bereits vorhandene Gutachten aus dem Jahr 2000 sein könne. Diese Forderung floss auch in den seinerzeitigen Beschluss des Gemeinderats
von Seelbach als Bedingung für die Zustimmung der Kostentragung mit ein.
Diesem Beschluss Rechnung tragend, wurde ein externes Ing.-Büro mit der Kostenermittlung beauftragt. Die verwaltungsseitige Betreuung zur Erstellung des Gutachtens war aufgrund des komplexen Sachverhalts sehr hoch. Die Fertigstellung des
Gutachtens verzögerte sich letztlich stark. In die Phase der Gutachtenerstellung fiel
die Rechtsprechung zur verpflichtenden Einführung getrennter Abwassergebühren.
Aufgrund dieser erheblichen Zusatzbelastungen, gepaart mit langfristigen Personalausfällen, konnte die Begleitung des Gutachtens nicht mehr prioritär bearbeitet werden. Der Vorgang konnte letztlich erst nach den erforderlichen Abstimmungen der
Gemeinden Seelbach und Schuttertal im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft im Laufe des Jahres 2014 abschließend abgearbeitet werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, in Abweichung der ursprünglichen Beschlussfassung, die Verträge zur Änderung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge mit
der Gemeinde Seelbach und der Gemeinde Schuttertal hinsichtlich der Entgeltregelung erst ab dem 01.01.2014 zu schließen.

Dr. Wolfgang G.- Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer