Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Verträge zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Seelbach und der Gemeinde Schuttertal über die Gestattung der Durchleitung von Abwässern; Verträge zur…
Vorlage: Öffentlich-rechtliche Verträge zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Seelbach und der Gemeinde Schuttertal über die Gestattung der Durchleitung von Abwässern; Verträge zur Änderung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge
23. März 2015
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Verträge zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Seelbach und der Gemeinde Schuttertal über die Gestattung der Durchleitung von Abwässern; Verträge zur…
Beschlussvorlage (Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Schuttertal)
Beschlussvorlage (Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Seelbach)
23. März 2015
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Verträge zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Seelbach und der Gemeinde Schuttertal über die Gestattung der Durchleitung von Abwässern; Verträge zur…
Beschlussvorlage (Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Schuttertal)Beschlussvorlage (Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Seelbach)
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 12.02.2015 Az.: 20/202 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 23.03.2015 Drucksache Nr.: 59/2015 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Öffentlich-rechtliche Verträge zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Seelbach und der Gemeinde Schuttertal über die Gestattung der Durchleitung von Abwässern; Verträge zur Änderung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt den Verträgen zur Änderung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge mit der Gemeinde Seelbach und der Gemeinde Schuttertal hinsichtlich der Entgeltregelung rückwirkend ab dem 01.01.2014 zu. Anlage(n): Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Seelbach Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Schuttertal BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 59/2015 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat bereits mit Beschlussvorlage Nr. 129 und 130/2007 der Änderung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge mit der Gemeinde Seelbach und der Gemeinde Schuttertal über die Gestattung der Durchleitung von Abwässern mittels eigenständiger Verträge, gültig jeweils ab dem 01.01.2013, zugestimmt. Dem war seinerzeit der Beschluss Nr. 96/2007 vorausgegangen. Damit hatte der Gemeinderat der Stadt Lahr eine dauerhafte unentgeltliche Durchleitung der Abwässer der Gemeinden Seelbach und Schuttertal durch das Kanalnetz des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr abgelehnt und die Verwaltung beauftragt mit der Gemeinde Seelbach über eine temporär unentgeltliche Durchleitung, auf maximal fünf Jahre, zu verhandeln. In den Verhandlungen mit der Seelbacher Verwaltung wurde die Forderung erhoben, dass die zu entrichtende Entgelthöhe neu gutachterlich nachgewiesen werden müsse und Basis nicht das bereits vorhandene Gutachten aus dem Jahr 2000 sein könne. Diese Forderung floss auch in den seinerzeitigen Beschluss des Gemeinderats von Seelbach als Bedingung für die Zustimmung der Kostentragung mit ein. Diesem Beschluss Rechnung tragend, wurde ein externes Ing.-Büro mit der Kostenermittlung beauftragt. Die verwaltungsseitige Betreuung zur Erstellung des Gutachtens war aufgrund des komplexen Sachverhalts sehr hoch. Die Fertigstellung des Gutachtens verzögerte sich letztlich stark. In die Phase der Gutachtenerstellung fiel die Rechtsprechung zur verpflichtenden Einführung getrennter Abwassergebühren. Aufgrund dieser erheblichen Zusatzbelastungen, gepaart mit langfristigen Personalausfällen, konnte die Begleitung des Gutachtens nicht mehr prioritär bearbeitet werden. Der Vorgang konnte letztlich erst nach den erforderlichen Abstimmungen der Gemeinden Seelbach und Schuttertal im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft im Laufe des Jahres 2014 abschließend abgearbeitet werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, in Abweichung der ursprünglichen Beschlussfassung, die Verträge zur Änderung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge mit der Gemeinde Seelbach und der Gemeinde Schuttertal hinsichtlich der Entgeltregelung erst ab dem 01.01.2014 zu schließen. Dr. Wolfgang G.- Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer