Beschlussvorlage (- Satzungen)
Sitzung: Technischer Ausschuss (10. Sitzung)
21. Oktober 2024
Beschlussvorlage (Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse)
Beschlussvorlage (- Abwägungstabelle)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Projektbeschreibung Floating PV-Anlage)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriff-Ausgleichs-Bilanzierung)
21. Oktober 2024
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse)
Beschlussvorlage (- Abwägungstabelle)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriff-Ausgleichs-Bilanzierung)Beschlussvorlage (- Projektbeschreibung Floating PV-Anlage)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
STADT LAHR Satzung über den Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler Aufgrund des § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229), hat der Gemeinderat am 21. Oktober 2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler, als Satzung beschlossen. §1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Nutzungsplan. §2 Bestandteile der Satzung 1. Der Bebauungsplan besteht aus: a. Nutzungsplan M.1:1000 vom 12. September 2024 b. Planungsrechtlichen Festsetzungen mit Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen vom 12. September 2024. 2. Beigefügt sind: a. Bestandsplan zum Bebauungsplan M.1:1000 vom 12. September 2024 b. Begründung zum Bebauungsplan vom 12. September 2024 c. Umweltbericht mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und EingriffAusgleichs-Bilanzierung vom 21. März 2024 d. Projektbeschreibung Floating PV-Anlage vom 7. April 2024 Seite 1 von 2 §3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister Der Bebauungsplan stimmt mit seinen Bestandteilen gemäß § 2 Abs. 1 dieser Satzung mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats überein. Der Bebauungsplan wird hiermit ausgefertigt. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB und Inkrafttreten am ………………. . Dipl.-Ing. Stefan Löhr Amtsleiter Seite 2 von 2 STADT LAHR Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229), in Verbindung mit § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2023 (GBl. S. 422), hat der Gemeinderat am 21. Oktober 2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler, als Satzung beschlossen. §1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan ergibt sich aus dem Nutzungsplan. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus den örtlichen Bauvorschriften vom 12. September 2024 und dem gemeinsamen Nutzungsplan für den Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler. §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer diesen örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt. Seite 1 von 2 §4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister Die örtlichen Bauvorschriften stimmen mit ihren Bestandteilen mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats überein. Die örtlichen Bauvorschriften werden hiermit ausgefertigt. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB und Inkrafttreten am ………………. . Dipl.-Ing. Stefan Löhr Amtsleiter Seite 2 von 2