Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA, Lahr, Stadtteil Sulz) - Billigung des…
Sitzung: Technischer Ausschuss (11. Sitzung)
25. November 2024
Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA, Lahr, Stadtteil Sulz) - Billigung des…
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtlche Prüfung)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Entwurfsplan)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
25. November 2024
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Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA, Lahr, Stadtteil Sulz) - Billigung des…
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Entwurfsplan)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtlche Prüfung)Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 611 Sachbearbeitung: Gauggel Drucksache Nr.: 166/2024 Az.: - 0691/Ga An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 01.10.2024 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ortschaftsrat Sulz vorberatend öffentlich 6 Ja-Stimmen 17.10.2024 5 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Technischer Ausschuss 06.11.2024 vorberatend öffentlich Gemeinderat 18.11.2024 vorberatend öffentlich Gemeinderat Kippenheim 18.11.2024 vorberatend öffentlich beschließend öffentlich Gemeinsamer Ausschuss der ver- 25.11.2024 einbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim Einstimmig Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA, Lahr, Stadtteil Sulz) - Billigung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage) Beschlussvorschlag: 1. Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom 26.09.2024 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Zusammenfassende Begründung: Für das Gebiet der Stadt Lahr soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim durch Änderung den aktuell geplanten städtebaulichen Entwicklungen angepasst werden. Für den Neubau einer Kindertagesstätte mit dem Schwerpunkt Sport und gemeinsamen Vereinsräumen für den Tennisclub und Hockeyclub sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Drucksache 166/2024 Seite 2 Sachdarstellung Im Bereich der Sportstätten „Untere Dammen“ plant die Stadt den Bau einer Kindertagesstätte mit fünf Gruppen und einer bewegungs- und gesundheitsorientierten Ausrichtung (Schwerpunkt Sport), um dem großen Kita-Betreuungsplatzmangel entgegenzuwirken. Um die Maßnahme realisieren zu können, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans im zweistufigen Regelverfahren auch der Flächennutzungsplan (FNP) im betreffenden Bereich im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim hat daher am 25.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des FNP einschließlich der Änderungsbereiche für die Bebauungspläne PV-ANLAGE WALDMATTENSEE (Lahr/Kippenheimweiler) und PVFLUGBETRIEBSFLÄCHE (Lahr/Hugsweier) gefasst sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen (§ 3. Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB). Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 06.11.2023 bis 05.12.2023. Aufgrund abweichender Zeitläufe in den drei Teilbereichen wurde das bisherige Verfahren zur 10. Änderung des FNP aufgegliedert. Das Verfahren für die 10. Änderung des FNP wurde bereits ausschließlich mit dem Änderungsbereich B-Plan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE (Lahr, Kippenheimweiler) weitergeführt. Der Änderungsbereich B-Plan PV-FLUGBETRIEBSFLÄCHE (Lahr/Hugsweier) wird zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Verfahren weitergeführt (hier liegen noch nicht alle Gutachten vor). Das Verfahren für den Änderungsbereich B-Plan SPORT-KITA (Lahr/Sulz) wird nun mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplans fortgeführt. Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange für den Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA führten nach der Auswertung zu keinen grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf zur 10. Änderung des FNP für diesen Bereich. Die Anregungen sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen als Anlage beigefügt. Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen ein. Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange dem Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der vorliegenden Form zuzustimmen und die Offenlage des Entwurfs zu beschließen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im Dezember 2024/ Januar 2025 durchgeführt werden. Tilman Petters Stefan Löhr Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Drucksache 166/2024 Seite 3 Anlage(n): - Bestandsplan - Entwurfsplan - Begründung - Umweltbericht - Artenschutzrechtlche Prüfung - Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung - Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.