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Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA, Lahr, Stadtteil Sulz) - Billigung des…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 611
Sachbearbeitung: Gauggel

Drucksache Nr.: 166/2024
Az.: - 0691/Ga

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 01.10.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ortschaftsrat Sulz

vorberatend

öffentlich

6 Ja-Stimmen

17.10.2024

5 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Technischer Ausschuss

06.11.2024

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

18.11.2024

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat Kippenheim

18.11.2024

vorberatend

öffentlich

beschließend

öffentlich

Gemeinsamer Ausschuss der ver- 25.11.2024
einbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim

Einstimmig

Betreff:
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA, Lahr, Stadtteil Sulz)
- Billigung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange (Offenlage)

Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom 26.09.2024 wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).

Zusammenfassende Begründung:
Für das Gebiet der Stadt Lahr soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim durch Änderung den aktuell geplanten städtebaulichen Entwicklungen angepasst werden. Für den Neubau einer Kindertagesstätte mit dem Schwerpunkt Sport und gemeinsamen Vereinsräumen für den Tennisclub und Hockeyclub sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Drucksache 166/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Im Bereich der Sportstätten „Untere Dammen“ plant die Stadt den Bau einer Kindertagesstätte mit fünf
Gruppen und einer bewegungs- und gesundheitsorientierten Ausrichtung (Schwerpunkt Sport), um dem
großen Kita-Betreuungsplatzmangel entgegenzuwirken.
Um die Maßnahme realisieren zu können, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans im zweistufigen Regelverfahren auch der
Flächennutzungsplan (FNP) im betreffenden Bereich im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu
ändern.
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim hat daher
am 25.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des FNP einschließlich der Änderungsbereiche für die Bebauungspläne PV-ANLAGE WALDMATTENSEE (Lahr/Kippenheimweiler) und PVFLUGBETRIEBSFLÄCHE (Lahr/Hugsweier) gefasst sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen (§ 3. Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB). Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 06.11.2023 bis
05.12.2023.
Aufgrund abweichender Zeitläufe in den drei Teilbereichen wurde das bisherige Verfahren zur 10. Änderung des FNP aufgegliedert. Das Verfahren für die 10. Änderung des FNP wurde bereits ausschließlich mit dem Änderungsbereich B-Plan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE (Lahr, Kippenheimweiler) weitergeführt. Der Änderungsbereich B-Plan PV-FLUGBETRIEBSFLÄCHE (Lahr/Hugsweier) wird zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Verfahren weitergeführt (hier liegen noch nicht alle Gutachten vor).
Das Verfahren für den Änderungsbereich B-Plan SPORT-KITA (Lahr/Sulz) wird nun mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplans fortgeführt.
Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange für den
Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA führten nach der Auswertung zu keinen grundsätzlichen
Änderungen gegenüber dem Vorentwurf zur 10. Änderung des FNP für diesen Bereich. Die Anregungen
sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen als Anlage beigefügt. Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen ein.
Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange dem Entwurf zur 12. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der vorliegenden Form
zuzustimmen und die Offenlage des Entwurfs zu beschließen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im Dezember 2024/ Januar 2025 durchgeführt
werden.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Drucksache 166/2024

Seite 3

Anlage(n):
- Bestandsplan
- Entwurfsplan
- Begründung
- Umweltbericht
- Artenschutzrechtlche Prüfung
- Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
- Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.