Informationsvorlage (Jahresbericht zu Natur und Biotope)
Sitzung: Umweltausschuss (4. Sitzung)
12. Dezember 2024
Informationsvorlage (Jahresbericht zu Natur und Biotope)
Informationsvorlage (Anlage 1-Erläuterung zu den zusammengefassten Kategorien)
Informationsvorlage (Anlage 2-Ergebnisse Monitoring Hosenmatten 2)
Informationsvorlage (Anlage0)
Informationsvorlage (Monitoringbericht_Eidechsen_Seepark_221018)
Informationsvorlage (PEPL-Hosenmatten 2)
12. Dezember 2024
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Informationsvorlage (Jahresbericht zu Natur und Biotope)
Informationsvorlage (Anlage0)Informationsvorlage (Anlage 1-Erläuterung zu den zusammengefassten Kategorien)Informationsvorlage (Anlage 2-Ergebnisse Monitoring Hosenmatten 2)Informationsvorlage (PEPL-Hosenmatten 2)Informationsvorlage (Monitoringbericht_Eidechsen_Seepark_221018)
Informationsvorlage Federführende Stelle: 602 Sachbearbeitung: Frick Drucksache Nr.: 155/2024 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Umweltausschuss 12.12.2024 zur Kenntnis öffentlich Abstimmung Betreff: Jahresbericht zu Natur und Biotope Mitteilung: Der Umweltausschuss nimmt den Jahresbericht zu Natur und Biotope zur Kenntnis. Zusammengefasste Kernaussagen, wie folgt: • Auf der Gemarkung Lahr stehen ca. 70 % Natur- und Landschaftsflächen gegenüber ca. 30 % Siedlungs- und Verkehrsflächen. • Die versiegelte Fläche beläuft sich auf schätzungsweise 15 % der Gemarkungsfläche. • Ausgleichsmaßnahmen nehmen durch neue Bauleitpläne weiterhin kontinuierlich zu. • Die benötigten personellen und finanziellen Aufwendungen steigen, durch die kontinuierliche Erhöhung von Ausgleichsmaßnahmen ebenfalls kontinuierlich an. • Derzeit werden von der Abt. 602, SG 1 Grün, Themenbereich Landschaftsplanung neben zahlreichen Projekten im Tagesgeschäft 9 große Einzelprojekte bearbeitet. Diese sind in dieser Informationsvorlage, erwähnt. • Beendete Projekte (2024: Baugebiet Hosenmatten 2) werden, mit dem letzten Monitoring Bericht, bzw. Pflege- und Entwicklungsplan, inklusive einer Zusammenfassung, zur besseren Übersichtlichkeit im Anhang aufgeführt. • Streuobstwiesen: Der Baumbestand auf einigen der städtischen Streuobstwiesen, machen vermehrt Probleme bei der Pflege und müssen dringend von Grund auf „durchgepflegt“ werden. Die Abt. 602 hat in diesem Fall mehr finanzielle Mittel für das Jahr 2025, im Bereich „Biotoppflege“ angemeldet, um die Pflege der Streuobstwiesen auch für die Zukunft sichern zu können. • Organisation der Amphibienwanderung Sulz: Die Verwaltung hat, durch das politische Gremium (Vorlage 111/2022) den Auftrag zur Durchführung bis einschließlich dem Jahr 2024 aufgetragen bekommen. Die Abt. 602 bittet den Umweltausschuss um ein Meinungsbild, ob die Maßnahme grundsätzlich weitergeführt werden kann. Ist dies gewünscht, wird die Abt. 602 eine Beschlussvorlage, inkl. der zu erwartenden Aufwendungen vorbereiten. Drucksache 155/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation Geändert oder Hinzugefügt 2024 / Übernommen aus Vorjahr Zuletzt wurde am 28.09.2023 ein umfassender Sachstandsbericht zu Ausgleichs- und Schutzgebieten vorgelegt. 1.Allgemeine Informationen 1.1. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen Der Gesetzgeber gibt vor, dass Eingriffe in Natur und Landschaft durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vom Verursacher zu kompensieren sind. Für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Naturschutzgesetz muss die Ökokontoverordnung Baden-Württemberg zugrunde gelegt werden. Hierbei wird ein Komplementärschlüssel von 1:1 zwischen Ökopunkten für Biotope und Ökopunkten für das Schutzgebiet Boden angenommen. Ein Ausgleich soll immer gleichartig und gleichwertig stattfinden. 1.2. Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) Unabhängig der Auflagen für naturschutzrechtlichen Ausgleich, stellen artenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen eine eigene Kategorie dar. Auf Grundlage des §§44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz werden klare sogenannte „Verbotstatbestände“ formuliert, welche einen besonderen und vor allem vorgezogenen Ausgleich erfordern. U.a. geht es um Verbote für das Fangen, Töten, Verletzen oder zerstören von Lebens-/Nahrungshabitaten von „besonders geschützten Arten“ und „streng geschützten Arten“ nach der Bundesartenschutzverordnung. Diese Regelungen erfordern in fast allen Fällen eine Grundlagenerhebung auf der Eingriffsfläche, welche meist ein ganzes Jahr in Anspruch nimmt. Weiter sind die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen herzustellen und das Weiterbestehen der Population muss garantiert und nachgewiesen sein, bevor der Eingriff in den bisherigen Lebensraum erfolgt. Zur Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen werden die benötigten Kartierungen im Zuge der Bauleitplanung erstellt und im weiteren Verlauf, in Form des Umweltberichts zum B-Plan, an die Abt. Grün und Umwelt weitergereicht. In der Abteilung Grün und Umwelt werden dann die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, bzw. durch den B-Plan gesetzlich festgesetzten Maßnahmen hergestellt. Um eine bessere Vorstellung, anhand eines konkreten Beispiels, zu bekommen ist im Anhang ein Schreiben des … Amts Sachsen-Anhalt von 2023 angehängt. Das dort beschriebene Vorgehen kann eins zu eins auch auf Baden-Württemberg übertragen werden, da es geltendes Bundesrecht wiederspiegelt. 1.3. Gesetzlich Geschützte Biotope Weitere vom Gesetzgeber definierte besondere Flächen sind die sogenannten „Gesetzlich geschützte Biotope“ (hierrunter fallen seit dem 01. März 2022 auch FFH-Mähwiesen). Diese werden, in einem ca. 20-Jährigen Turnus, durch die LUBW im Zuge der Offenland-Biotopkartierung“ aufgenommen und betreffen im Normalfall nicht-überplante Gebiete (sogenannter Außenbereich). 2. Kompensationsverzeichnis – Stadt Lahr Ein Kompensationsverzeichnis, bzw. ein sogenanntes Eingriffs- und Ausgleichsflächenkataster (EAK) ist in erster Linie ein wichtiger Schritt um die Abteilungsübergreifende Zusammenarbeit im Bereich des Arten- und Naturschutzes leisten zu können. Es wurde angestrebt ein flächendeckendes Kataster Verwaltungsintern anbieten zu können, um die Arbeit von Abteilungen wie Hochbau, Tiefbau und Stadtplanung zu vereinfachen. Eine Liste der Ausgleichsflächen und vorrangig gepflegte Biotope ist schon länger bei der Abteilung Grün und Umwelt in Aufbau. Diese Liste musste in den letzten zwei Jahren von Grund auf überarbeitet werden. Im Anschluss wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung Geoinformation ein GIS-Layer in dem städtischen TerraGIS erstellt (für den, vorerst, verwaltungsinterner Gebrauch). Eine Beispielhafte Darstellung wird dem Gremium ebenfalls am 27.09.2024, zum Umweltausschuss, mündlich vorgestellt. Drucksache 155/2024 Seite 3 2.1 Ausgleichsflächen- und städtische Biotope Stadt Lahr Das derzeitige Kataster listet insg. 191 Maßnahmen auf. Davon sind: • 111 Ausgleichsflächen • 22 CEF-Maßnahmen • 40-45 Einzel-Biotope / Biotopersatzflächen Neben Ökokontoflächen, CEF-Maßnahmenflächen und anderen Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen ist die Stadt Lahr auch für den Erhalt der Gesetzlich geschützten Biotope, welche sich auf städtischen Grundstücken befinden, zuständig. Die Flächenverteilung auf der Gemarkung Lahr wird in den folgenden zwei Abbildungen dargestellt. (Abb. 1 und Abb. 2) Flächenverteilung (Gesamtgemarkung: 6984 ha) Gesetzl. Gesch. Biotope / Ausgleichsflächen 4% Verkehr 10% Siedlung 19% Sonstiges 1% Gewässer 2% Natur und Landschaft 64% Verkehr Siedlung Sonstiges Gewässer Natur und Landschaft Gesetzl. Gesch. Biotope / Ausgleichsflächen Abbildung 1: Geschützte Biotope und Grünflächen im Verhältnis zur Siedlungsfläche (inkl. Wald- und Agrarfläche) (Siehe für eine Aufgliederung der Kategorien Anlage 1) Versiegelungsgrad (Gesamtgemarkung: 6984 ha) Versiegelte Flächen 14% Schwach Versiegelte Flächen 1% Unversiegelte Flächen 85% Unversiegelte Flächen Schwach Versiegelte Flächen Versiegelte Flächen Abbildung 2: Aktuelle Übersicht über die prozentuale Verteilung von versiegelten- schwach versiegelten- und unversiegelten Flächen auf der Gemarkung Lahr Drucksache 155/2024 Seite 4 2.2 Ökokonto Das städtische Ökokontoverzeichnis befindet sich, wie auch das EAK, im selben Zuge im Aufbau. Es wird unterschieden zwischen einem baurechtlichen Ökokonto und einem naturschutzrechtlichen Ökokonto. Baurechtliches Ökokonto: Im Zuge von Bebauungsplänen wird durch den Umweltbericht eine Bilanzierung der Eingriffsflächen durchgeführt. Hierbei wird der Ausgangszustand und der Zielzustand (nach geplantem Eingriff) ermittelt und „eingepunktet“. In vielen Fällen ist der Zielzustand aus ökologischer Sicht negativ zum Ausgangszustand wodurch ein Defizit entsteht, es gibt jedoch auch umgekehrte Beispiele. Beispiele für Ökopunkte-Überschuss: • LGS-Seepark • Bürgerpark Naturschutzrechtliches Ökokonto: In einem naturschutzrechtlichen Ökokonto werden Maßnahmen aufgenommen, welche keine Zuordnung zu Eingriffen haben (so zu sagen ein „Guthaben auf einer Bank“). Diese Punkte stehen zur freien Verwendung für die jeweiligen Verantwortlichen (Privat oder Gemeinde). Diese Punkte sind auch auf dem freien Markt handelbar und können bei Bedarf eingekauft oder bei Nachfrage verkauft werden. Die Ökokontoverordnung sieht auch ein umwandeln von baurechtlichen Ökopunkten zu naturschutzrechtlichen Ökopunkten vor, um die Überschüsse aus Baurechtsverfahren anderweitig wieder Rückfinanzieren zu können. Ökokonto Stadt Lahr: Die Stadt Lahr besitzt derzeit noch keine naturschutzrechtlichen, und damit handelbaren, Ökopunkte. Für die interne Verwendung konnten Punkte, aus dem kommunalen Ökokonto, jedoch schon umgeschichtet werden. Beispiele hierfür sind: • Überschüssige Ökopunkte aus dem B-Plan LGS-Seepark wurden für den B-Plan Mosche und B-Plan Friedhofs(-erweiterung) Kuhbach verwendet. Die bisherigen Ökopunkteüberschüsse werden derzeit von der Abteilung Grün und Umwelt aufgearbeitet. Um zukünftig einen reibungslosen Ablauf, auch in Hinsicht auf Genehmigung von Ökopunkteeinsatz für andere Bauleitplanungen zu gewährleisten wurden die, von der Unteren Naturschutzbehörde, geforderten „Maßnahmensteckbriefe“, durch ein externes Planungsbüro, aufgesetzt und werden zur Genehmigung an die Untere Naturschutzbehörde gesendet. Im weiteren Verlauf werden diese Punkte dem baurechtlichen Ökokonto hinzugefügt. Drucksache 155/2024 Seite 5 3. Pflege der Biotope und Ausgleichsflächen Grundsätzlich gilt ein Verschlechterungsverbot für Gesetzlich geschützte Biotope, sowie die hergestellten Ausgleichsmaßnahmen. (vgl. Art. 6 Abs. 2 FFH-RL; vgl. BNatSchG und NatSchG-BW insbesondere BNatSchG §44 Abs. 1) Bei den hergestellten Ausgleichsmaßnahmen geht der Gesetzgeber, über die Ökokontoverordnung BadenWürttemberg, von der Faustzahl 20-25 Jahre aus, in denen die Ausgleichsmaßnahmen mind. Bestand haben müssen. Darüber hinaus ist jedoch auch zu bedenken, dass ferner der Ausgleich so lange bestehen muss wie auch der Eingriff bestand hat. Daher ist eine jährliche Biotoppflege obligatorisch. Aktuell werden für ca. 40 städtische Biotope, bzw. ehem. Ausgleichsmaßnahmen Einzelaufträge zur jährlichen Biotoppflege von der Abt. Grün und Umwelt an verschiedene lokale Landwirte vergeben. Hinzu kommen jährlich wechselnd weitere Flächen, auf denen gelegentliche Einzelmaßnahmen durchgeführt werden müssen, z.B. Feldheckenpflege. Die Pflege von (Wasser-)gräben und Gewässerrandstreifen und Fließgewässern erfolgt über die Abt. Tiefbau, welche eine Stelle mit dem Gewässerschutzbeauftragten ausfüllt. Die Pflegemaßnahmen der Abt. Grün und Umwelt reichen von extensiver Mahd bis hin zu Gehölzrückschnitten. In Wiesenflächen werden seit 2020 jährlich wechselnde Altgrasstreifen (zur Überwinterung von Insekten) belassen. Durch die Notwendigkeit von immer umfangreicheren Pflegemaßnahmen und immer mehr Biotop- und Ausgleichsflächen (durch neue städtische Bebauung/Bauleitplanungen) steigen die notwendigen Haushaltsmittel, mit steigender Gesamtflächenanzahl kontinuierlich an und werden auch in Zukunft notwendig bleiben. (Siehe Abbildung 3 und 4) Ausgegebene Haushaltsmittel 120.000,00 € 100.000,00 € 80.000,00 € 60.000,00 € 40.000,00 € 20.000,00 € - € 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Prognose Abbildung 3: Ausgegebene Haushaltsmittel (2024 = Geschätzter gesamt-Auftragswert) inkl. BGL Ausgaben Drucksache 155/2024 Seite 6 Flächengröße (gesamt) und Anzahl Aufträge 250.000,00 45,00 35,00 30,00 150.000,00 25,00 20,00 100.000,00 15,00 10,00 50.000,00 Anzahl der Aufträge Flächengröße [m²] 40,00 200.000,00 5,00 0,00 0,00 2022 2023 Fläche 2024 Auftragsanzahl Abbildung 4: Flächengröße gesamt der Einzelmaßnahmen und Anzahl der Vergebenen Aufträge Zu Abbildung 4: Die bis zu 40 Einzelmaßnahmen erstrecken sich auf insg. 95 Flurstücke mit einer Gesamtflächengröße von 23,2 ha. Diese 23,2 ha sind 14% von den, auf der gesamten Gemarkung bestehenden Gesetzl. Geschützten Biotope (ohne Waldbiotope). (vgl. Abb. 1: 4% Gesetzl. Gesch. Biotope / Ausgleichsflächen) D.h. im Umkehrschluss, dass 86% der Gesetzl. Geschützten Biotope auf Gemarkung Lahr nicht von der Stadt Lahr aktiv gepflegt werden. Beachtet werden muss hier jedoch auch, dass teilweise Biotope im Privatbesitz sind und hier der jeweilige Eigentümer oder Pächter diese pflegen (muss). Ob diese Biotope gepflegt werden, kann die Stadt nicht nachprüfen. Drucksache 155/2024 Seite 7 4. Aktuelle Maßnahmen und Projekte (Zu einzelnen Projekten siehe Anlage 2 „Monitoringberichte) B-Plan Hosenmatten II, 3. Änderung Beschreibung: Die CEF-Maßnahmen für den Bebauungsplan wurden größtenteils unmittelbar um das Plangebiet herum entwickelt. Fläche / Herstellungskos1,2 ha / ca. 810.000 € ten: Jährliche Kosten (Unterhalt) Ca. 20.000 € jährlich Retentionsfläche, Dammenmühle Beschreibung: Ein Feuchtbiotop, auf Höhe des Stadion Dammenmühle, wies Defizite auf, welche durch ein angepasstes Pflegekonzept wieder als Retentionsfiäche mit Flachtümpeln aufgebaut werden soll. Dieses Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem NABU Lahr erarbeitet um einen inoffiziellen Ausgleich zum Bau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) in Sulz herzustellen. Fläche / Herstellungskos4.200 m² / ten: Jährliche Kosten (Unterhalt) Ca. 2.000 € Feuerwache West Beschreibung: Fläche / Herstellungskosten: Jährliche Kosten (Unterhalt) Gereutertalbach Beschreibung: Fläche / Herstellungskosten: Jährliche Kosten (Unterhalt) An insgesamt sieben externen Stellen wurden Ersatzhabitate angelegt, für die Bodenversiegelung wurden Waldkalkungen durchgeführt. Im Jahr 2024 ist noch eine interne Ausgleichsfläche herzustellen. Nach Abschluss aller Maßnahmen verbleibt ein Überschuss von ca. 24.640 Ökopunkten für das städt. (baurechtliche) Ökokonto. 3,8 ha / bisher 775.000 € Noch zu Bestimmen (Projekt befindet sich noch in der Fertigstellungspflege, bzw. eine Fläche konnte bisher nicht hergestellt werden.) Ökologische Aufwertung des Bachlaufs, inkl. Herstellen einer „Ersatzaue“ und Durchgängigkeit des Gewässers herstellen. 0,7 ha / ca. 200.000 € Noch zu Bestimmen (Projekt befindet sich noch in der Fertigstellungspflege) Drucksache 155/2024 Seite 8 Friedhof(-serweiterung) Kuhbach Beschreibung: Der Bebauungsplan für die Freidhofserweiterung in Kuhbach erfordert den Ausgleich von ca. 3.000 m² FFH-Mähwiese. Die Ausgleichsfläche befindet sich in Reichenbach und wird über die nächsten Jahre Hergestellt. Es wurde erforderlich, dass zusätzlich noch ca. 20.000 Ökopunkte aus dem Baurechtlichen Ökokonto der Stadt entnommen werden mussten. Fläche / HerstellungskosCa. 4.500 m² / voraussichtlich 30.000 € ten: Jährliche Kosten (Unterhalt) Ca. 1.200 € Ersatz-KiTa DEKO Gelände Beschreibung: Fläche / Herstellungskosten: Jährliche Kosten (Unterhalt) Baugebiet Gartenhöfe Beschreibung: Fläche / Herstellungskosten: Jährliche Kosten (Unterhalt) Amphibien Hohbergsee Beschreibung: Fläche / Herstellungskosten: Jährliche Kosten (Unterhalt) SportKita Dammenmühle Beschreibung: Fläche / Herstellungskosten: Jährliche Kosten (Unterhalt) Für den geplanten Wegfall der KiTa Bottenbrunnen wurde ein Grundstück im Stadtgebiet ausgewählt. Auf diesem sind Eidechsenvorkommen nachgewiesen worden, wodurch ein Ausgleich zwingend Nötig war. (Ausgleich nur unter sehr hohem Zeitdruck möglich gewesen) Ca. 1.000 m² / ca. 100.000 € (Budget wird von Hochbau verwaltet) Noch zu Bestimmen Der erstellte Bebauungsplan sieht vorgezogene Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen vor. Ausgleichsflächen konnten Gebietsnah ausgewiesen werden. Erste Abstimmungen zu dem geplanten Zeithorizont für die Herstellung der Ersatzmaßnahmen sind noch 2024 geplant. - / vorgesehenes Budget 100.000 € (für 2025) Noch zu Bestimmen Mit der Bebauung des ehemaligen AKAD Gelände musste das bestehende Leitsystem zeitweise unterbrochen werden. Auf Initiative des NABU ergibt sich nun die Möglichkeit, mit einer neuen Linienführung, eine dauerhafte Verbesserung und Sicherung der Amphibienwanderwege zu erreichen. Im Jahr 2024 konnten schon (zur Amphibienwanderung) die Annahme der Leiteinrichtung beobachtet werden. - / voraussichtlich 180.000 (noch nicht abgeschlossen) Noch zu Bestimmen Der zukünftige Bebauungsplan für die SportKita Dammenmühle wird umfangreiche, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen vorsehen. Die Abstimmungen mit Planungsbüro sowie eine enge Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden schon begonnen. Die Herstellung der Ausgleichsflächen soll Anfang 2025 abgeschlossen werden. Ca. 4.500 m² / voraussichtlich 200.000 € Noch zu Bestimmen Drucksache 155/2024 Seite 9 Amphibien Sulz Beschreibung: Im Jahr 2024 wurde die Amphibienwanderstrecke über die Straße Richtung Langenhard wieder von Ehrenamtlichen betreut. Federführung und Organisation war die Abt. Grün und Umwelt, Adrian Frick. Durch den Zusatzbeschluss für die Vorlage 111/2022 wurde dieses Jahr diese Betreuung durchgeführt. Informationen/Zahlen Fazit Jährliche Kosten (Unterhalt) Weitere Kosten Wir hatten 2024 15 Helfer(-familien) (2023 waren es dagegen nur 13). Die Saison begann 2024 am 11.02. und endete für die Helfer am 21.03., damit hat sich der aktive Wanderungszeitraum um über einen Monat vorverschoben. Ergebnisse der Zählung siehe Abbildung 5 und 6. Im Jahr 2024 ist eine Erhöhung der wandernden Tiere zu beobachten. Ein positiver Effekt der sehr feuchten Witterung seit Herbst 2023. Ca. 9.000 € Im Jahr 2024 wird es notwendig sein, weite Teile der Zauninfrastruktur auszutauschen, da die Amphibienzäune in die Jahre gekommen sind und teilweise extrem Porös geworden sind, bzw. schon zu viele „Flicken“ aufweisen. Eine detaillierte Begutachtung durch Abt. 602 und BGL steht noch aus, daher ist noch keine Kostenschätzung möglich. Wanderverhalten Erdkröten 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 2014 2016 2018 Erdkröte Hinwandernd 2020 2022 2024 2026 Erdkröte Rückwandernd Abbildung 5: Wandernde Erdkröte bis 2024 Drucksache 155/2024 Seite 10 Hinwandernde Amphibien 600 500 400 300 200 100 0 2015 2016 2017 Grasfrosch Hin 2018 2019 2020 Molch Hin 2021 2022 2023 2024 Feuersalamander Hin Abbildung 6: Wandernde Amphibien (außer Erdkröten) 2024 Weitere Maßnahmen: • Blühwiesen: Dem Wunsch nach insektenfreundlichen Blühwiesen kommt die Stadt in vielfältiger Weise nach. Im Großen werden seit Jahren die 12 ha Wiesensaum im ehemaligen LGS Gelände gepflegt und etliche Ausgleichsflächen mit zusammen ca. 6 ha Wiesen in der freien Landschaft unterhalten. Im Kleinen werden Restflächen gezielt in Blühwiesen umgewandelt. Dabei ist jedoch immer eine Abwägung zwischen freizeitlichen Nutzungsanfordernissen, Verkehrssicherheit und öffentlicher Akzeptanz zu treffen. Im Umweltausschuss, Sitzung vom 14. März 2024 wurde über die Fortschritte bei innerstädtischen Blühwiesen, Kreisverkehr-Bepflanzung und Extensivierung, bzw. Ansaat von Insektenfreundlichen Blühstreifen im Straßenraum mündlich informiert. Hier bleiben wir weiterhin dran und haben auch die Idee, aus dem Gremium, aufgenommen, solche Blühwiesen entsprechend mit Schildern zu Kennzeichnen. Diese Kennzeichnung werden wir noch in Zukunft umsetzen.´ Mögliche Maßnahmen • • Streuobstwiesenpflege: Die Wiesen werden seit Jahren regelmäßig und extensiv bewirtschaftet. Der Baumbestand ist jedoch auf vielen Flächen überaltert, bzw. hat zu wenig Pflege bekommen. Somit kommt es auf mind. 2 der 8 städtischen Streuobstwiesen dazu, dass die beauftragten Biotoppfleger nicht mehr Mähen können, bzw. nur in Handarbeit das Mahdgut wieder abtragen könnten. Um diesem Pflegedefizit entgegen zu treten, wurde von der Abt. Grün und Umwelt das angemeldete Budget für die Biotoppflege 2025 erhöht. Hier soll ein Pflegekonzept für den Baumbestand erarbeitet werden und exemplarisch an der ersten Streuobstwiese möglichst schon im Jahr 2025 umgesetzt werden. Amphibienwanderung Sulz: Nachdem die Zahlen der wandernden Amphibien in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen haben, sind sie im Jahr 2024 wieder stark angestiegen. (Zurückzuführen u.a. auf die Witterung) Durch den letzten Beschluss, Vorlage 111/2022, wurde die Organisation, durch die Verwaltung, der ehrenamtlichen Amphibienwanderung bis einschließlich dem Jahr 2024 ausgeweitet. Für das Jahr 2025 müssen große Teile der, in die Jahre gekommenen, Amphibienschutzzäune ausgetauscht werden. Diese Arbeiten sind mit erhöhten finanziellen Aufwendungen verbunden, darüber hinaus ist die personelle Bindung (ca. 40 Arbeitsstunden/Jahr) mit einzuplanen. Daher wird das Gremium gebeten für die Folgejahre eine Aussage treffen. Ist eine Fortführung gewünscht kann durch die Abt. 602 eine Beschlussvorlage auf den Weg gebracht werden. Drucksache 155/2024 Seite 11 Ausblick Zu Punkt 3: • • Pflegekonzept für Feldhecken, Hohlwege und Streuobstwiesen erarbeiten und langfristig umsetzen. Ein Anstieg an zu pflegenden Flächen: Ausgleichsflächen kommen nach Abschluss der Fertigstellungsund Entwicklungspflege in die Unterhaltungspflege, somit steigt auch der Pflegeaufwand in der Unterhaltung durch immer mehr Flächen, je mehr Gebaut und „Überplant“ wird. Zu Punkt 4: • • • Frühzeitige Erfassung anstehender Eingriffe, um natur- und artenschutzrechtliche Bauverzögerungen zu minimieren, bzw. vermeiden zu können. Fortschreibung Landschaftsplan, Fortschreibung Biotopverbundplanung Flächenbevorratung um teure und zeitraubende Suchgänge (bei Ausgleichsbedarf) möglichst zu minimieren, bzw. zu vermeiden. Tilman Petters Anlage(n): Anlage0 Anlage 1-Erläuterung zu den zusammengefassten Kategorien Anlage 2-Ergebnisse Monitoring Hosenmatten 2 PEPL-Hosenmatten 2 Monitoringbericht_Eidechsen_Seepark_221018 Adrian Frick