Beschlussvorlage (Anlage 0_Beschlussvorlage_Neufassung Feuerwehrsatzung 2024)
Sitzung: Ortschaftsrat Mietersheim (10. Sitzung)
9. Oktober 2024
9. Oktober 2024
Stadt Lahr L Beschlussvorlage Federführende Steile: St. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz Sachbearbeitung; Becherer Drucksache Nr.: 157/2024 Az.: StSt FW/BS An der Vorlagenerstellung beteiligte Steilen ZS02 Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe 27.08.2024 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Feuerwehrstrukturkommission 01.10.2024 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 07.10.2024 vorberatend nichtöffentlich Ortschaftsrat Kippenheimweiler 08.10.2024 zur Kenntnis öffentlich Ortschaftsrat Reichenbach 09.10.2024 zur Kenntnis öffentlich Ortschaftsrat Hugsweier 10.10.2024 zur Kenntnis öffentlich Ortschaftsrat Sulz 17.10.2024 zur Kenntnis öffentlich Ortschaftsrat Langenwinke! 22.10.2024 zur Kenntnis öffentlich Ortschaftsrat Mietersheim 24.10.2024 zur Kenntnis öffentlich Ortschaftsrat Kuhbach 29.10.2024 zur Kenntnis öffentlich Gemeinderat 18.11.2024 beschließend öffentlich Beratungsfolge Betreff; Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr Beschlussvorschiag: Der Gemeinderat beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs. Die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 tritt damit außer Kraft. Zusammenfassende Begründung: Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 157/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit Im Rahmen des Veränderungsprozesses der Feuerwehr Stadt Lahr, der Im Jahr 2023 begonnen hatte, wurde unter anderem die Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 thematisiert. Hierbei wurde augenschein lich, dass die derzeit bestehende Feuerwehrsatzung überarbeitet werden muss. Hierbei kam es zu fol genden wesentlichen Änderungen: - Vertretungsregeiungen hauptamtlicher stellvertretender Kommandant - Führung der ehrenamtlichen Einsatzabteilungen durch den Abteilungskommandanten - Nachrücker-Regelung für den Ausschuss - Mitglieder der Abteilung Hauptamtliche Kräfte können auch einer ehrenamtlichen Einsatzabtei lung angehören - Abteilungskommandant-Regelung bei hauptamtlichen Kräften in ehrenamtlichen Einsatzabtei lungen (Interessenskonflikt/Leistungsfähigkeit) - Definition der Beurlaubung - Erweiterung der Steilvertreterregelung der Abteilungskommandanten in den ehrenamtlichen Ein satzabteilungen (zweiter Stellvertreter möglich) - Regelung der Gastfahrer innerhalb der Einsatzabteilungen der Feuerwehr Stadt Lahr - Einführung einer Dienstordnung in der Alters- und Ehrenabteilung Darüber hinaus war eine Anpassung der Feuerwehrsatzung wegen redaktionellen Änderungen und durch die veränderten Gegebenheiten und Entwicklungen der letzten 10 Jahre erforderlich. Aufgrund der oben erwähnten Veränderungen war es notwendig die Feuerwehrsatzung der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald unter Zuhilfenahme der Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg zu ändern. Im Zuge des Veränderungsprozesses wurde der Arbeitskreis „Feuerwehrsatzung“ gebildet, der sich intensiv mit der Überarbeitung der Feuerwehrsatzung beschäftigte und dabei sicherstellte, dass alle relevanten Perspektiven in den Prozess einflossen. Der Entwurf, der aus den Sitzungen des Arbeits kreises hervorgegangen ist, wurde anschließend in den jeweiligen Abteilungsausschüssen zur Prüfung und Stellungnahme gegeben. Nach eingehender Prüfung durch die jeweiligen Abteilungsausschüsse wurde der Entwurf der Feuerwehrsatzung schließlich im Feuerwehrausschuss vorgestellt. Der Feuer wehrausschuss stimmte in der Feuerwehrausschusssitzung am 25.07.2024 einstimmig zu. Durch die Anpassung der Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 entstehen keine finanzielle und perso nelle Stellenmehrungen. Zielsetzung: Eintritt der neugefassten Feuerwehrsatzung zum 01.01.2025. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: El Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun gen Drucksache 157/2024 Seite 3 Begründung: Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Anpassungen der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr not wendig sind, um die geplanten Änderungen aus dem Veränderungsprozess sowie dem Arbeitskreis zu berücksichtigen und die Feuerwehrsatzung an die Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg anzuoassen. Oberbürgermeister Georg Schinke kommissarischer Leiter Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz Anlage(n): Anlage 0_Beschlussvorlage_Neufassung Feuerwehrsatz 2024 Anlage 1_Neufassung_Feuerwehrsatzung 2024 Anlage 2_Synopse_Neufassung_Feuerwehrsatzung 2024 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuleilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.