Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Sitzung: Ortschaftsrat Sulz (9. Sitzung)
6. November 2024
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SPORT-KITA
- Billigung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage))
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtlichen Prüfung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht - Bestandsplan, Bauvorhaben, Maßnahmenplan)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
6. November 2024
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SPORT-KITA
- Billigung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage))
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Umweltbericht - Bestandsplan, Bauvorhaben, Maßnahmenplan)Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtlichen Prüfung)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Stadt Lahr L Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 165/2024 Az.: - 0691/Ga Federführende Stelle: 611 Sachbearbeitung: Gauggel An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Termin Beratungsfolge Verwaltungs- und Vorlagenkonfe 01.10.2024 renz 17.10.2024 Ortschaftsrat Sulz Beratung Kennung Abstimmung vorberatend nichtöffentlich Freigabe vorberatend öffentlich Technischer Ausschuss 06.11.2024 vorberatend öffentlich Gemeinderat 18.11.2024 beschließend öffentlich Betreff: Bebauungsplan SPORT-KITA, Stadtteil Sulz - Billigung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be lange (Offenlage) Beschlussvorschlag: 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan SPORT-KITA, Stadtteil Sulz, in der Fassung vom 26.09.2024 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Zusammenfassende Begründung: Die Stadt plant im Bereich der Sportstätten in den „Unteren Dämmen“ die Errichtung einer Kindertagesstätte mit Sportprofii (Sport-Kita). Um hierfür Planungsrecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im zweistufigen Regelverfahren erforderlich. Parallel ist der Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern. Drucksache 165/2024 Seite 2 Sachdarstellung Im Bereich der Sportstätten „Untere Dämmen“ plant die Stadt den Bau einer fünfgruppigen Kinderta gesstätte mit einer bewegungs- und gesundheitsorientierten Ausrichtung (Schwerpunkt Sport), um dem großen Kita-Betreuungsplatzmangel entgegenzuwirken. Dem Neubau dieser Kita einschließlich eines gemeinsamen Vereinsbereichs für den Tennisclub und den Hockey-Club stimmte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18. Juli 2022 zu. Der Entwurf vom Architekturbüro Ruch & Partner sieht demnach vor die Vereinsräume im Erdgeschoss anzusiedeln, das sich Richtung Westen zu den Tennisplätzen öffnet. Die Kindertagesstätte ist für das 1. Obergeschoss geplant, ihr Außenbereich soll sich östlich des Gebäudes befinden. Um die Maßnahme realisieren zu können, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaf fen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans im zweistufigen Regelverfahren auch der Flächennutzungsplan (FNP) im betreffenden Bereich zu ändern. Der Gemeinderat hat am 23.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans SPORT-KITA im Stadtteil Sulz gefasst sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen (§ 3. Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB). Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 30.10.2023 bis 1.12.2023. Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange führten nach der Auswertung zu keinen grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf des Bebau ungsplans. Die Anregungen sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen als Anlage beigefügt. In nerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung ging eine Anregung bzw. Einwendung ein. Die Verwaltung emp fiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange dem Entwurf des Bebauungsplans SPORT-KITA in der vorliegenden Form zuzustimmen und die Offenlage des Entwurfs zu beschließen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im Dezember 2024/ Januar 2025 durchgeführt werden. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: IEI Die einmaligen (Investitions-)Kosten der Maßnahme Bebauungsplanverfahren betragen weni ger als 50.000 EUR. Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? lEUa, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten □ Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten □ Nein Drucksache 165/2024 Seite 3 Anlage(n): - Bestandsplan mit Geltungsbereich - Nutzungsplan - Gestaitungspian - Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung - Umweltbericht - Umweltbericht - Bestandsplan, Bauvorhaben, Maßnahmenplan - Artenschutzrechtlichen Prüfung - Schalltechnische Untersuchung - Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuleilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.