Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)
Sitzung: Ortschaftsrat Sulz (9. Sitzung)
25. November 2024
Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA, Lahr, Stadtteil Sulz) - Billigung des…
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtlche Prüfung)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Entwurfsplan)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
25. November 2024
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Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA, Lahr, Stadtteil Sulz) - Billigung des…
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Entwurfsplan)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtlche Prüfung)Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
12. Änderung des Flächennutzungsplans 26.09.2024 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frühzeitige Beteiligung vom 6. November 2023 bis einschließlich 5. Dezember 2023) OZ 1 2 Beteiligter Regierungspräsidium Freiburg Referat 83 Waldpolitik und Körperschaftsforstdirektion 06.11.2023 Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme der Verwaltung In den Teilbereichen 1.1 Bereich Bebauungsplan Sport-Kita Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. (Lahr/Sulz) der 12. Änderung des Flächennutzungsplans liegt kein Wald im Sinne von § 2 LWaldG. Eine indirekte Betroffenheit ist in den zur Verfügung gestellten Unterlagen ebenfalls nicht erkennbar. Insofern sind forstrechtliche/fachliche Belange von der Änderung des Flächennutzungsplans nicht berührt. Am 19.01.2024 ein- Im weiteren Verfahren ist eine Beteiligung der Forstverwaltung in diesem Teilbereich nur erforderlich, gegangen wenn eventuelle Planänderungen in ihren Auswirkungen Waldflächen betreffen können (z. B. externe Ausgleichsmaßnahmen im Wald). Die Vodafone-Gesellschaft(en) haben gegen die von Ihnen Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. geplante Maßnahme keine Einwände. In Ihrem Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet werden wir dazu eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über unseren vorhandenen Leitungsbestand abgeben. Vodafone West GmbH Bitte beachten Sie: 20.11.2023 Bei einer Stellungnahme, z.B. wegen Umverlegung, Mitverlegung, Baufeldfreimachung, etc. oder eine Koordinierung/Abstimmung zum weiteren Vorgehen, dass die verschiedenen Vodafone-Gesellschaften trotz der Fusion hier noch separat Stellung nehmen. Demnach gelten weiterhin die bisherigen Kommunikationswege. Wir bitten dies für die nächsten Monate zu bedenken und zu entschuldigen. 1 12. Änderung des Flächennutzungsplans 26.09.2024 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frühzeitige Beteiligung vom 6. November 2023 bis einschließlich 5. Dezember 2023) OZ 3 4 5 Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme der Verwaltung Die 12. Änderung des FNP der VVG Lahr-Kippenheim be- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. trifft folgende 3 Bereiche der Stadt Lahr: Alle uns bekannten Bestandsunternehmen in der näheren Umgebung werden als nicht-störende geIHK Südlicher Ober- Bereich Bebauungsplan Sport-Kita im Stadtteil Sulz, Dar- werbliche Nutzung eingeordnet, die auch die bestellung einer Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke, rhein reits vorhandene Wohnnutzung nicht wesentlich Flächengröße ca. 0,8 ha 23.11.2023 stört. Somit sind keine Nachtteile für die BestandsHierzu gilt unsere Stellungnahme vom 16.11.23 zum Be- betriebe zu erwarten. bauungsplan (frühzeitige Beteiligung) entsprechend. Regierungspräsidium Stuttgart Referat 46.2 Luftverkehr und Luftsicherheit Außenstelle Freiburg 27.11.2023 Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG 30.11.2023 Bereich Bebauungsplan Sport-Kita (Lahr/Sulz) Das Planungsgebiet befindet sich innerhalb des Bauschutzbereiches des SLP/SFH Lahr. Da Bauhöhen nicht ersichtlich sind, können wir keine abschießenden Aussagen treffen Wir gehen jedoch davon aus, dass sich die geplante Bebauung in die vorhandene einfügt und sehen zunächst luftrechtliche Belange nicht tangiert. Bereich Bebauungsplan SPORT-KITA Die Stellungnahme vom 02.11.2023 zum entsprechenden Bebauungsplan gilt uneingeschränkt weiter. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich unsere Versorgungsleitungen. Die Lage dieser Leitungen muss mit dem neuen Bebauungsplan abgestimmt werden. Eine Änderung der Trassenführung halten wir für wahrscheinlich. Die Kostentragung ist im Detail zu klären. Zudem muss die vorhandene Straßenbeleuchtung an die neue Bebauung angepasst werden. Je nach elektrischem Leistungsbedarf der neuen Bebauung können weitere Kabelverlegungen notwendig werden. Eine genauere Aussage kann erst nach Eingang der Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wurde zur Bearbeitung an die zuständigen Abteilungen (Tiefbau und Gebäudemanagement) weitergeleitet. 2 12. Änderung des Flächennutzungsplans 26.09.2024 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frühzeitige Beteiligung vom 6. November 2023 bis einschließlich 5. Dezember 2023) OZ 6 Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Anschlussleistungen getroffen werden. Gleiches gilt für Energieerzeugungsanlagen. Zu Ihrer Information haben wir einen Trassenplan beigefügt. Bitte beachten Sie, dass der Planauszug nur für interne Zwecke dient und keine Auskunft zu Bestandsanlagen darstellt. Bereich Bebauungsplan SPORT-KITA Die aus Sicht des Naturschutzes zu berücksichtigende Punkte wurden parallel in der Stellungnahme des NABU zum Bebauungsplan dargelegt. Sie gelten bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplans ebenso. Stellungnahme zum Bebauungsplan SPORT-KITA vom 29.11.2023: Durch den Bau der Sport-Kita geht erneut eine Naturfläche im Außenbereich der Kernstadt verloren. Dafür ist ein angemessener Ausgleich notwendig, bei NABU-Gruppe Lahr dessen Festsetzung aus Sicht des Naturschutzes folgende 29.11.2023 Punkte berücksichtigt werden müssen: a) Flächenhafter Ausgleich ist erforderlich Der Verlust an bisher nicht bebauter und versiegelter Fläche infolge des Baus der Sport-Kita muss nach Auffassung des NABU unbedingt flächenhaft ausgeglichen werden. Einen Aus-gleich durch Ökopunkte halten wir infolge der ökologischen Wertigkeit der Zugriffsfläche für nicht akzeptabel! Außerdem müssen, wie vom Gesetz gefordert, alle Anstrengungen dafür unternommen werden, Ausgleichsflächen in räumlicher Nähe zum Ursprungsgelände zu finden und auszuweisen. Stellungnahme der Verwaltung Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und an das mit der Erstellung des Umweltberichts beauftragte Büro weitergeleitet. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt sowie ein Umweltbericht mit integrierten Grünordnungsplan erstellt. Zur Kompensation der Eingriffe erfolgen Festsetzungen hinsichtlich von Baumpflanzungen im Plangebiet. Zudem werden als natur- und artenschutzrechtlicher Ausgleich ca. 2.862 m² ökologisch hochwertige Ausgleichsflächen mit Pflanzungen von Feldhecken, Einzelbäumen, Herstellung Trockenmauern und Magerwiese im räumlich-funktionalen Zusammenhang südlich und westlich des Plangebiets hergestellt. 3 12. Änderung des Flächennutzungsplans 26.09.2024 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frühzeitige Beteiligung vom 6. November 2023 bis einschließlich 5. Dezember 2023) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme der Verwaltung b) Zugriffsfläche ist wertvoller Trittstein für den Biotopverbund Die für die Bebauung vorgesehene Fläche ist ein wichtiger Trittstein für den Biotopverbund zwischen den Bereichen „Galgenberg“ und „Sulzberg“. Dies muss bei der Festlegung der Größe der Ausgleichsflächen unbedingt berücksichtigt werden. Außerdem sind aufgrund der Bedeutung der Fläche für die Biotopvernetzung die Ausgleichsflächen wie oben beschrieben in räumlicher Nähe zu realisieren. c) Ausgleichsflächen müssen dauerhaft erhalten bleiben Bei der geplanten Erweiterung des Areals „Günther“ auf dem Flugplatzgelände hat sich für den NABU gezeigt, wie schnell Ausgleichsflächen zur Disposition stehen. Der Realisierung des neuen Klinikums in Langenwinkel könnten die nächsten wertvollen Ausgleichsflächen zum Opfer fallen. Der NABU fordert seit längerer Zeit, dass die Stadt Lahr in Wahrnehmung ihrer ökologischen Verantwortung die von ihr geschaffenen Ausgleichsflächen auf Dauer von einer Bebauung freihält. Dies muss auch für die neu zu schaffenden Ausgleichsflächen bezüglich des Baus der Sport-Kita gelten. Der NABU hält es für erforderlich, den dauerhaften Schutz der Ausgleichsflächen vor Bebauung auch als Festsetzung im Bebauungsplan zu verankern. d) Vorschläge des NABU für Ausgleichsmaßnahmen Im Bereich des Zeitareals gibt es eine bedeutsame Population von Mauerseglern. Für diese könnten durch Mauerseglerkästen am Gebäude der Kita neue 4 12. Änderung des Flächennutzungsplans 26.09.2024 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frühzeitige Beteiligung vom 6. November 2023 bis einschließlich 5. Dezember 2023) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme der Verwaltung Brutmöglichkeiten geschaffen werden. Gleichermaßen sind Fledermauskästen an der Gebäudefassade denkbar. Im Hinblick auf das dramatische Artensterben bei den Insekten bittet der NABU darum, in die landschaftsgärtnerische Planung für den Kita-Bereich mehrjährige Blühflächen aufzunehmen. Außerdem wäre es hilfreich, Gehölzinseln als Brut- und Lebensraum für Vögel zu schaffen. Als Ausgleich für den Wegfall von Nistgelegenheiten für Vögel wäre es wichtig, Nistkästen in den verbleibenden und neu aufwachsenden Bäumen vorzusehen. Im Hinblick auf die Dokumentation der artenschutzrechtlichen Untersuchungen, die Teil der Unterlagen bei der Offenlage sein werden, bittet der NABU darum, für die einzelnen erfassten Arten die Zahl der beobachteten Individuen anzugeben. Dies ist für uns ein wichtiges Beurteilungskriterium im Hin-blick darauf, ob die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ausreichen. Die in die Untersuchung ein-bezogenen Artengruppen ergeben aus Sicht des NABU einen guten Einblick in die faunistische Wertigkeit des Gebiets. 7 1.1 Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans „Sport Kita“ wurde bereits StellungDeutsche Telekom nahme bezogen. Technik GmbH Stellungnahme zum Bebauungsplan Sport-Kita vom 05.12.2023 29.11.2023: Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wurde zur Bearbeitung an die zuständigen Abteilungen (Tiefbau und Gebäudemanagement) weitergeleitet. 5 12. Änderung des Flächennutzungsplans 26.09.2024 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frühzeitige Beteiligung vom 6. November 2023 bis einschließlich 5. Dezember 2023) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme der Verwaltung Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der Verwirklichung des Bebauungsplans so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb bitten wir, unsere Belange wie folgt zu berücksichtigen: Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Wir bitten, die Verkehrswege so an die vorhandenen umfangreichen Telekommunikationslinien der Telekom anzupassen, dass diese Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen. Wir bitten, um eine frühzeitige Beteiligung im Zuge der Ausbauplanung, um abzustimmen inwieweit unsere bestehenden TK-Linien von den Erschließungsarbeiten betroffen sind. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbesondere Abschnitt 6, zu beachten. Einer Überbauung der Telekommunikationslinien der Telekom stimmen wir nicht zu, weil dadurch der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung verhindert wird und ein erhebliches Schadensrisiko besteht. 8 LRA Ortenaukreis Amt für Landwirtschaft 05.12.2023 Bereich B-Plan Sport-Kita Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Für diesen Bereich stellt der wirksame Flächennutzungsplan eine Grünfläche - Sportanlage - dar. Es ist keine landwirtschaftliche Fläche betroffen. 6 12. Änderung des Flächennutzungsplans 26.09.2024 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frühzeitige Beteiligung vom 6. November 2023 bis einschließlich 5. Dezember 2023) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme der Verwaltung Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen zur geplanten 12. Änderung des Flächennutzungsplans keine grundsätzlichen Bedenken. Die naturschutzrechtlichen Landratsamt Orten- Belange werden in den parallel aufgestellten aukreis Bebauungsplänen „Sport-KITA“ sowie „PV-Anlage 9 Amt für UmweltWaldmattensee“ entsprechend berücksichtigt. Analog zu schutz diesen beiden Bebauungsplänen, sind die naturschutzrechtlichen Belange im Rahmen des noch aufzustellenden Bebauungsplans für PV-Anlagen auf dem Gelände des Flugplatz Lahr zu berücksichtigen. I. Oberflächengewässer Fachtechnische Beurteilung Negative Auswirkungen auf Gewässer oder Überschwemmungsgebiete sind nicht erkennbar. Es bestehen keine wesentlichen Bedenken. Hinweise - Starkregen / Gewässerrandstreifen Landratsamt Orten- Im vorgegebenen Betrachtungsgebiet, insbes. im Bereich Bebauungsplan SPORT-KITA wäre eine aukreis Starkregenrisikobetrachtung gemäß Leitfaden 10 Amt für Wasserwirtschaft und Boden- „Kommunales Starkregenrisikomanagement in BadenWürttemberg“ und den darin vorgegebenen methodischen schutz Standards sinnvoll. Weiter weisen wir darauf hin, dass bei allen Vorhaben grundsätzlich die wasserrechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten sind. In den aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungsplänen sind gemäß § 9 Abs. 6 BauGB entlang der Fließgewässer beidseitig Gewässerrandstreifen mit Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wurde zur Bearbeitung und weiteren Beachtung an die zuständigen Abteilungen (Tiefbau und Gebäudemanagement) weitergeleitet. Es wurden Hinweise zur Sicherheit vor Sturzfluten im urbanen Bereich im Bebauungsplan SPORTKITA aufgenommen. Ein Fließgewässer sowie die vorgegebenen Gewässerrandstreifen liegen nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans SPORTKITA. 7 12. Änderung des Flächennutzungsplans 26.09.2024 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frühzeitige Beteiligung vom 6. November 2023 bis einschließlich 5. Dezember 2023) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten einer Breite von mind. 5 m im Planteil nachrichtlich zu übernehmen und als „Gewässerrandstreifen gemäß § 38 WHG i.V.m. § 29 WG“ zu kennzeichnen. Im Zusammenhang mit der nachrichtlichen Übernahme ist folgender Hinweis im Festsetzungsteil aufzunehmen: Im Gewässerrandstreifen sind gemäß § 38 Abs. 4 WHG i.V.m. § 29 Abs. 2 und 3 WG verboten: 1. die Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können, 2. die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen, zu den sonstigen Anlagen gehören (gemäß LBO verfahrensfreie Vorhaben) wie Auffüllungen, Terrassen, Stellund Lager-plätze, Überdachungen, Wegbefestigungen, Gartenhütten und feste Zäune. 3. der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, 4. die Beseitigung standorttypischer Bäume und Sträucher, soweit dies nicht zur Bestands-pflege, Gewässerunterhaltung oder Gefahrenabwehr erforderlich ist, 5. das Neuanpflanzen von nicht standorttypischen Bäumen und Sträuchern. II. Grundwasserschutz Fachtechnische Beurteilung Aus Sicht des Grundwasserschutzes bestehen gegen die geplanten Nutzungen innerhalb der FlächennutzungsplanÄnderungsbereiche „Bebauungsplan SPORT-KITA“, „Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE“ sowie Stellungnahme der Verwaltung Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wurde zur Bearbeitung und weiteren Beachtung an die zuständigen Abteilungen (Tiefbau und Gebäudemanagement) weitergeleitet. 8 12. Änderung des Flächennutzungsplans 26.09.2024 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frühzeitige Beteiligung vom 6. November 2023 bis einschließlich 5. Dezember 2023) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten „Bebauungsplan PV - FLUGBETRIEBSFLÄCHE“ keine Bedenken. Hinweise Wie verweisen auf unsere bisherigen fachlichen Stellungnahmen zu den im Parallelverfahren laufenden Bebauungsplänen. III. Abwasserentsorgung/Oberflächenentwässerung Sachstand Den vorgelegten Antragsunterlagen sind – sofern entwässerungstechnische Belange tatsächlich betroffen sind - verfahrensbedingt noch keine Angaben zur bestehenden bzw. beabsichtigten Entwässerungskonzeption zu entnehmen. Fachtechnische Beurteilung Grundsätzlich gehen wir im Einzelnen davon aus, dass im Rahmen von noch zuführenden Bebauungsplanverfahren die entsprechenden Hinweise und Vorgaben unseres Merkblattes „Bebauungsplan“ sowie das allgemein gültige Regelwerk der Abwassertechnik – sofern entwässerungstechnische Belange tatsächlich betroffen sind - ausreichend berücksichtigt werden. Hinweise Im Zusammenhang mit der Gesamtentwässerungssituation auf Gemarkung Lahr (u.a. GEP Kernstadtbereich Lahr) sowie im Bereich Flugplatz Lahr verweisen wir auf den bisherigen und fortlaufenden Austausch und Abstimmungsprozess mit der Stadt Lahr, Abt. Tiefbau. Stellungnahme der Verwaltung Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wurde zur Bearbeitung und weiteren Beachtung an die zuständigen Abteilungen (Tiefbau und Gebäudemanagement) weitergeleitet. 9 12. Änderung des Flächennutzungsplans 26.09.2024 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frühzeitige Beteiligung vom 6. November 2023 bis einschließlich 5. Dezember 2023) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten IV. Altlasten Sachstand Im Bereich der Planungsgebiete für die Bereiche „Bebauungsplan SPORT-KITA“ und „Bebauungsplan PVANLAGE WALDMATTENSEE liegen nach unseren derzeitigen Erkenntnissen keine Altlasten / Altlastverdachtsflächen vor. Nachfolgender Hinweis ist in die späteren Bebauungspläne mit aufzunehmen: „Werden bei Erdarbeiten ungewöhnliche Färbungen und/oder Geruchsemissionen (z. B. Mineralöle, Teer, ...) wahrgenommen, so ist umgehend das Landratsamt Ortenaukreis – Amt für Umweltschutz; Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz –) zu unterrichten. Aushubarbeiten sind an dieser Stelle sofort einzustellen.“ Stellungnahme der Verwaltung Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zur Unterrichtung der Fachbehörden bei ungewöhnlichen Färbungen und/oder Geruchsemissionen im Zuge von Erdarbeiten, wurde im Bebauungsplan SPORT-KITA aufgenommen. V. Hinsichtlich der Themen "Wasserversorgung“ und "Bodenschutz" sind unsererseits keine Ergänzungen / Anmerkungen erforderlich. B) Äußerung zum Umfang und Detaillierungsgrad der Der Hinweis wurde im Bebauungsplan SPORTUmweltprüfung KITA aufgenommen. Hinweise bezüglich der zu betrachtenden Schutzgüter: Allgemeiner Hinweis Im Rahmen der Umweltprüfung sollen die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 10 12. Änderung des Flächennutzungsplans 26.09.2024 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frühzeitige Beteiligung vom 6. November 2023 bis einschließlich 5. Dezember 2023) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme der Verwaltung Das Ziel der Umweltprüfung ist dabei weniger, über die Verträglichkeit eines Projektes für die Umwelt zu entscheiden. Festgestellt werden sollen vielmehr die Folgen für die Umwelt. Im Zuge der Entscheidung über die Realisierung eines Vorhabens soll in einem formalisierten Verfahren untersucht werden, welche Umweltbeeinträchtigungen durch das Projekt drohen, welche Möglichkeiten es zur Vermeidung oder Milderung der zu erwartenden Umweltauswirkungen gibt und ob im Interesse des Umweltschutzes bessere Lösungen, also Alternativen, existieren. Der beabsichtigte Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ist hinsichtlich der Schutzgüter „Oberflächengewässer“, „Grundwasser“ und „Boden/Altlasten“ aus unserer Sicht ausreichend. Hinweis Im Übrigen verweisen wir auf das übersandte Merkblatt „BAULEITPLANUNG" des Landratsamtes Ortenaukreis – Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz –. Der neueste Stand dieses Merkblattes ist im Internet unter: www.ortenaukreis.de zu finden. Geotechnik Die geotechnischen Hinweise wurden in den BeRegierungspräsiDie lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können bauungsplan SPORT-KITA übernommen. dium Freiburg unter http://maps.lgrb-bw.de/ abgerufen werden. Referat 21 Raum11 ordnung, Baurecht Ingenieurgeologische Belange werden im Rahmen der Anhörung zu konkreten Planungen (z. B. Bebauungspläne) und Denkmalschutz beurteilt, wenn Art und Umfang der Eingriffe in den 18.12.2023 Untergrund näher bekannt sind. Eine Gefahrenhinweiskarte 11 12. Änderung des Flächennutzungsplans 26.09.2024 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frühzeitige Beteiligung vom 6. November 2023 bis einschließlich 5. Dezember 2023) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme der Verwaltung (insbesondere bezüglich eventueller Massenbewegungen und Verkarstungsstrukturen) kann, nach vorheriger – für Kommunen und alle übrigen Träger Öffentlicher Belange gebührenfreier – Registrierung, unter http://geogefahren.lgrb-bw.de/ abgerufen werden. Boden Die lokalen bodenkundlichen Verhältnisse sowie Bewertungen der Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BundesBodenschutzgesetz (BBodSchG) können unter https://maps.lgrb-bw.de/ in Form der BK50 abgerufen werden. Generell ist bei Planungsvorhaben entsprechend § 2 Abs. 1 Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG) auf den sparsamen und schonenden Umgang mit Boden zu achten. Dies beinhaltet u. a. die bevorzugte Inanspruchnahme von weniger wertvollen Böden. Ergänzend dazu sollten Moore und Anmoore (u. a. als klimarelevante Kohlenstoffspeicher) sowie andere Böden mit besonderer Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (vgl. LGRBwissen, Bodenbewertung – Archivfunktion, https://lgrbwissen.lgrb-bw.de) bei Planvorhaben aufgrund ihrer besonderen Schutzwürdigkeit möglichst nicht in Anspruch genommen werden. Bodenkundliche Belange werden im Rahmen der Anhörung zu konkreten Planungen, wie z. B. Bebauungspläne, beurteilt, wenn Informationen zu Art und Umfang der Eingriffe vorliegen. Grundwasser 12 12. Änderung des Flächennutzungsplans 26.09.2024 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frühzeitige Beteiligung vom 6. November 2023 bis einschließlich 5. Dezember 2023) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme der Verwaltung Es wird darauf hingewiesen, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange von Seiten der Landeshydrogeologie und -geothermie (Referat 94) keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein hydrogeologisches Übersichtsgutachten, Detailgutachten oder hydrogeologischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingenieurbüros. Sofern vorhanden, wird auf frühere Stellungnahmen des LGRB zu Planflächen verwiesen. Im Planungsgebiet laufen derzeit keine hydrogeologischen Maßnahmen seitens Ref. 94, Landeshydrogeologie und geothermie und es sind derzeit auch keine geplant. Auf der Planfläche 1.3 sind in der Aufschlussdatenbank des LGRB Messstellen zur Erkundung von Altlasten dokumentiert. Nähere Kenntnisse zu eventuellen Altlasten sind beim LRA Ortenaukreis vorhanden. Im Bereich der Planfläche 1.2 liegt ein Baggersee. Zur Erweiterung des Baggersees wurden bereits hydrogeologische Stellungnahmen erstellt. Bergbau Die Planung liegt nicht in einem aktuellen Bergbaugebiet. Nach den beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vorliegenden Unterlagen ist das Plangebiet nicht von Altbergbau oder künstlich geschaffenen Althohlräumen (bspw. Stollen, Bunker, unterirdische Keller) betroffen. Allgemeine Hinweise 13 12. Änderung des Flächennutzungsplans 26.09.2024 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frühzeitige Beteiligung vom 6. November 2023 bis einschließlich 5. Dezember 2023) OZ Beteiligter Anregungen d. Beteiligten Stellungnahme der Verwaltung Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (https://www.lgrb-bw.de) entnommen werden. Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop-Kataster, welches im Internet unter der Adresse https://lgrbbw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRBMapserver Geotop- Kataster) abgerufen werden kann. Dipl.-Ing. Stefan Löhr Amtsleiter 14