Beschlussvorlage (- Anlage 2: Zusatzvereinbarung)
Sitzung: Ortschaftsrat Sulz -Sondersitzung- (5. Sitzung)
7. Juni 2024
Beschlussvorlage (Neubau der Kreisstraße 5344 zwischen Ringsheim und Lahr mit Anlage eines Radschnellweges
- Abschluss einer Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung mit Zusatzvereinbarung)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Anlage 1: Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung)
Beschlussvorlage (- Anlage 2: Zusatzvereinbarung)
Beschlussvorlage (- Anlage 3: Lageplan)
7. Juni 2024
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Beschlussvorlage (Neubau der Kreisstraße 5344 zwischen Ringsheim und Lahr mit Anlage eines Radschnellweges
- Abschluss einer Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung mit Zusatzvereinbarung)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)Beschlussvorlage (- Anlage 1: Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung)Beschlussvorlage (- Anlage 2: Zusatzvereinbarung)Beschlussvorlage (- Anlage 3: Lageplan)
Stand: 30.04.2024 Zusatzvereinbarung zwischen dem Ortenaukreis vertreten durch Herrn Landrat Frank Scherer und der Großen Kreisstadt Lahr vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Markus Ibert der Gemeinde Kippenheim vertreten durch Herrn Bürgermeister Matthias Gutbrod der Stadt Ettenheim vertreten durch Herrn Bürgermeister Bruno Metz der Gemeinde Ringsheim vertreten durch Herrn Bürgermeister Pascal Weber betreffend den Bau der Kreisstraße 5344 (neu) zwischen Ringsheim und Lahr als Umfahrung von Kippenheim, Mahlberg, Ringsheim und der Ortsteile Ettenheim-Altdorf, Mahlberg-Orschweier, Lahr-Kippenheimweiler und Lahr-Langenwinkel sowie die Realisierung eines gemeinsamen Rad- und Gehweges Stand: 30.04.2024 -2- Vorbemerkung Der Ortenaukreis und die in der vorliegenden Zusatzvereinbarung genannten Kommunen wollen nun zeitnah mit der Realisierung des gemeinsamen Neubaus der Kreisstraße 5344 zwischen Ringsheim und Lahr sowie des begleitenden Rad- und Gehweges beginnen. Da die Vertreter der Stadt Mahlberg und der Gemeinde Kappel-Grafenhausen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bereit sind, die Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung für diese verkehrsbedeutsame Baumaßnahme zu unterzeichnen, schließen der Ortenaukreis und die genannten Kommunen sowohl die vorliegende Zusatzvereinbarung als auch die Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung ab. Hinsichtlich des exakten Planungsraums des Neubauvorhabens wird auf die Projektbeschreibung der Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung mit dem Stand 30. April 2024 verwiesen. § 1 Gegenstand der Zusatzvereinbarung Gegenstand dieser Zusatzvereinbarung ist grundsätzlich die Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung mit dem Stand 30.April 2024 Deren Regelungen werden zum Inhalt der vorliegenden Zusatzvereinbarung gemacht, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. § 2 Zahlungen (1) Die auf die Stadt Mahlberg und die Gemeinde Kappel-Grafenhausen anteilig entfallenden Planungskosten des Vorhabens sind von diesen Kommunen zu leisten, nachdem die Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung von der jeweiligen Kommune unterzeichnet wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Planungskosten durch den Ortenaukreis getragen. Hiervon sind die auf die beiden Kommunen anteilig entfallenden Baukosten ausdrücklich ausgenommen. (2) Im Übrigen gilt im Hinblick auf Zahlungen § 10 der Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung. § 3 Inkrafttreten (1) Die Unterzeichner der vorliegenden Zusatzvereinbarung sind sich darüber einig, dass die in § 1 in Bezug genommene, von der Stadt Mahlberg und der Gemeinde Kappel-Grafenhausen nicht unterschriebene Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung unter ihnen ab sofort auch ohne die Stadt Mahlberg und die Ge- Stand: 30.04.2024 -3- meinde Kappel-Grafenhausen gelten soll und zwar mit allen Rechten und Pflichten, die sich für sie aus der Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung mit dem Stand 30. April 2024 ergeben. (2) Sobald auch der Vertreter der Stadt Mahlberg und der Gemeinde Kappel-Grafenhausen die Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung mit dem Stand 30. April 2024 unterschrieben haben wird, gilt ausschließlich diese Vereinbarung und zwar so, als wenn sie schon von Anfang an für alles gegolten hätte. § 4 Schlussbestimmung Diese Vereinbarung wird 10-fach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten jeweils zwei Ausfertigungen. Offenburg, den Lahr, den ___________________________ Frank Scherer Landrat ___________________________ Markus Ibert Oberbürgermeister Ettenheim, den Kippenheim, den ___________________________ Bruno Metz Bürgermeister ___________________________ Matthias Gutbrod Bürgermeister Ringsheim, den __________________________ Pascal Weber Bürgermeister Stand: 30.04.2024 -4-