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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 145/2024
Az.:

Federführende Stelle: 612
Sachbearbeitung: Stehr
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
202 / 605 / 63

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe­
renz

01.10.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

06.11.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

07.11.2024

vorberatend

öffentlich

Beirat für die Belange von Men­
schen mit Behinderung

13.11.2024

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

18.11.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen 2025

Beschlussvorschlag:
Der Forderung aus dem Personenbeförderungsgesetz nach einer vollständigen Barriere­
freiheit im ÖPNV nachkommend, sollen folgende Bushaltestellen für das Landesförderpro­
gramm angemeldet werden: Hugsweier Sonne (Richtung Schuttern), Hugsweier Haupt­
straße (Richtung Lahr), Industriehof und Heidenburgstraße.
Die eigentliche Förderantragssteilung soll im Frühjahr 2025 nach der Haushaltsgenehmi­
gung unter Berücksichtigung der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen.

Zusammenfassende Begründung:
Mit dem sukzessiven barrierefreien Umbau von Bushaltestellen kommt die Stadt Lahr den
Forderungen aus dem Personenbeförderungsgesetz nach, eine vollständige Barrierefrei­
heit im ÖPNV zu schaffen. So soll das ÖPNV-Angebot allen Menschen in größtmöglichem
Umfang zugänglich gemacht werden. Die im Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Lahr
definierten Ziele werden mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen ebenfalls vollumfäng­
lich verfolgt.

Drucksache 145/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der öffentliche Personennahverkehr ist eine wichtige Säule in der Daseinsvorsorge. Die Daseinsvor­
sorge soll in Fragen der Mobilität jedem die Möglichkeit geben, sich eigenständig zu bewegen. Ein
barrierefrei nutzbarer ÖPNV ist ein wichtiger Baustein, insbesondere temporär oder dauerhaft mobili­
tätseingeschränkten Menschen die Teiihabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Deshalb for­
dert der Bund die Kommunen mit dem Personenbeförderungsgesetz auf, eine vollständige Barrierefrei­
heit im ÖPNV zu erreichen, d.h. barrierefreie Fahrzeuge und barrierefreie Haltestellen(ausstattung).
Die Stadt Lahr baut ihre Bushaltestellen im Rahmen der finanziellen und personellen Leistbarkeit suk­
zessive barrierefrei um. Bis zum Ende des Jahres 2024 werden ca. 35 % der Bushaltestellen in Lahr
barrierefrei sein, d.h. mit einem Busbordstein für einen niveaugleichen Ein-/Ausstieg und einem Bündenieitsystem ausgestattet sein. In den vergangenen Jahren wurde der Schwerpunkt auf die ÖPNVHauptachsen gelegt bzw. der Bushaltestellenumbau im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen
durchgeführt. In diesem Jahr wurden die Stadtteile Langenwinke! und Sulz berücksichtigt. Nun soll mit
Hugsweier ein weiterer Stadtteil folgen.

Zielsetzung:
Durch den sukzessiven barrierefreien Umbau von Bushaltestellen soll das ÖPNV-Angebot in Lahr in
größtmöglichem Umfang für alle Menschen zugänglich gemacht werden, egal ob jemand auf einen
Rollator oder Rollstuhl angewiesen ist, einen Kinderwagen oder Gepäck mit sich führt oder durch eine
temporäre oder dauerhafte körperliche Beeinträchtigung einen niveaugleichen Einstieg in den Bus be­
nötigt.
Ein barrierefreier und komfortabel nutzbarer ÖPNV trägt zur Reduzierung des motorisierten Individual­
verkehrs (MIV) bei - ein Ziel, das die Stadt Lahr im Verkehrsentwicklungsplan definiert hat. Gemäß
dem beschlossenen Entwicklungsszenario 2 „Mut zur Verkehrswende“ soll der ÖPNV-Anteil bei der
Wahl des Verkehrsmittels bis 2030 von 6 % (2019) auf 11 % gesteigert werden. Der MIV-Anteil (MIV
als Fahrer) soll im gleichen Zeitraum von 50 % auf 30 % gesenkt werden.

Maßnahmen:
Unter Berücksichtigung der personellen und finanzielle Ressourcen wurden für das Jahr 2025 insge­
samt vier folgende Bushaltestellen für einen barrierefreien Umbau ausgewählt:
•

Hugsweier Sonne, Richtung Schuttern: barrierefreier Umbau der Busbucht zu Buskap und
Ausstattung mit Buswartehalle

•

Hugsweier Hauptstraße, Richtung Lahr: barrierefreier Umbau des Buskaps

•

Industriehof: barrierefreier Umbau der Busbucht zu Buskap und Ausstattung mit Buswartehalle

•

Heidenburgstraße: barrierefreier Umbau des Buskaps und Ausstattung mit Buswartehalle

Luftbilder und Bilder dieser vier Bushaltestellen sind als Anlage 1 beigefügt.

Seite 3

Drucksache 145/2024

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2025

2026

|

Einmaliqe (Investitions-)Kosten
In EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / In­
vestition / Auszahlung

Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zu­
schüsse / Drittmittel (ohne Kredite)

Barrierefreier Umbau (Kernhaushalt)
180.000 (brutto)
+
Buswartehalien (Wirtschaftsplan EBWL)
88.500 (netto)
Barrierefreier Umbau (Kernhaushalt)
100.000 (brutto)
+
Buswartehalien (Wirtschaftsplan EBWL)
6.700 (netto)

Barrierefreier Umbau (Kernhaushalt)
25.000 (brutto)
+
Buswartehallen (Wirtschaftsplan EBWL)
1.700 (netto)

-161.800

+26.700

SALDO:
Überschuss (+)/Fehlbetrag (-)

0

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folaekosten
Aufwand (inkl, dauerhafter Personalmehrkos­
ten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon; Dauerhafter Personalmehrbedarf
Steifenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa. mit abweichenden Kosten

^Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

KJa, mit abweichenden Kosten

□ Nein

Kosten:
Folgende Mittelanmeldungen für den Flaushaltsplan 2025 inkl. Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbe­
trieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr sind von den zuständigen Facheinheiten erfolgt:
•

barrierefreien Umbau von Bushaltestellen: EUR 200.000 (Kernhaushalt: I54700020000: Barhe­
refreiheit des ÖPNV), abzgl. 10 % investiver Einsparung -> EUR 180.000 (siehe Tabelle oben)

•

Buswartehalien: EUR 105.000 (Wirtschaftsplan Eigenbetrieb BWL)

Unter Berücksichtigung der letzten Ausschreibungsergebnisse werden sich voraussichtlich alle vorge­
schlagenen Maßnahmen mit den angemeldeten Mitteln umsetzen lassen. Der barrierefreie Umbau der
Bushaltestelle Fleidenburgstraße soll dennoch sicherheitshalber als optionale Leistung ausgeschrieben
werden. Sollte ein Umbau dieser Bushaltestelle aus Kostengründen nicht möglich sein, ist noch zu
entscheiden, ob die dort vorgesehen Buswartehalle entweder trotzdem dort realisiert wird oder an einer
anderen Bushaltestelle ohne Wetterschutz.

Drucksache 145/2024

Seite 4

Förderung:
Das Land Baden-Württemberg fördert den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen und die Ausstat­
tung mit Buswartehallen. Die Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) sowie die dazu­
gehörige Verwaltungsvorschrift werden derzeit novelliert. Dadurch werden sich u.a. auch die'Förder­
pauschalen im ÖPNV, die Berechnung der Zuwendung für Buswartehallen sowie die Berechnung der
Planungskostenpauschale ändern. Der Stadt Lahr wird die Novelle größtenteils bzw. in Summe zu Gute
kommen, insbesondere wenn eine Busbucht zu einem Buskap umgebaut wird, was bspw. bei den bei­
den Bushaltestellen Flugsweier Sonne und Industriehof geplant ist. Zuwendungen für Buswartehallen
werden zukünftig nach der überdachten Fläche bemessen, was in Lahr bei der Realisierung einer klei­
nen Buswartehalle eine nur noch halb so hohe Zuwendung bedeutet.
Nach aktuellem Stand kann bei der Realisierung von drei Buswartehallen von einer Einzahlung in Flöhe
von EUR 8.400 (netto) ausgegangen werden. Diese Zuwendung ist dem Wirtschaftsplan des Eigenbe­
triebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr zuzuordnen und verteilt sich auf die Jahre 2025 und 2026
mit der Aufteilung 80/20. Im Entwurf des Flaushaltsplans 2025 ist unter dem Investitionsauftrag
154700050010; Zuschüsse Barrierefreiheit des ÖPNV eine Einzahlung in Höhe von EUR 100.000 ver­
anschlagt, abzgl. 10 % investiver Einsparung analog zur Auszahlung. Eigentlich müsste auch dieser
Betrag auf die Jahre 2025 und 2026 im Verhältnis 80/20 aufgeteilt werden. Da aufgrund der Gesetzes­
novelle aber eine höhere Zuwendung zu erwarten ist, verbleibt eine Einzahlung in Höhe von EUR
100.000 im Haushaltsplan 2025 und es wird zusätzlich eine Einzahlung in Höhe von EUR 25.000 für
den Haushaltsplan 2026 veranschlagt.
Das Antragsverfahren beim Landesförderprogramm ist zweistufig aufgebaut. Die Anmeldung zur Pro­
grammaufnahme (Stufe 1) muss bereits im Vorjahr des Ausführungszeitraums erfolgen. Mit einer Be­
stätigung ist im Frühjahr 2025 zu rechnen. Erst danach erfolgt die eigentliche Antragsstellung (Stufe 2).
Geringfügige Abweichungen zwischen Programmanmeldung und dem Förderantrag sind möglich
ebenso ein Antragsverzicht. Im Falle einer Antragsstellung erfolgt diese auf Grundlage der Mittelver­
fügbarkeit nach Beschluss des Haushaltsplans 2025. Somit trifft der Gemeinderat hier keinen Beschluss
mit Mittelbindung.
Mit einem Zuwendungsbescheid ist frühestens am Ende des zweiten Quartals, erfahrungsgemäß aber
erst im dritten Quartal 2025 zu rechnen. Die Zuwendung wird aller Voraussicht nach nicht vollständig
im Haushaltsjahr 2025 vereinnahmt werden können, denn dafür müssten Umsetzung, Abrechnung und
Prüfung bis November 2025 erfolgen. Es wird deshalb die bereits im vorherigen Absatz genannte Auf­
teilung von 80/20 vorgenommen, die vom Fördermittelgeber noch vor dem Abschluss der Gesamtmaß­
nahme ermöglicht wird.

cSÖkT
Tilman Petters

Martin Stehr

Anlage(n):
- Anlage 1: Luftbilder und Bilder der ausgewählten Bushaltestellen
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.