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Beschlussvorlage (Ausscheiden von Herrn Ortschaftsrat André Lockstein aus dem Ortschaftsrat Hugsweier hier: Feststellung über das Ausscheiden nach § 31 (1) i.V.m. § 16 (1) der Gemeindeordnung für…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 101
Sachbearbeitung: Kettenacker

Drucksache Nr.: 13/2025
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
OV H

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Ortschaftsrat Hugsweier

23.01.2025

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Ausscheiden von Herrn Ortschaftsrat André Lockstein aus dem Ortschaftsrat Hugsweier
hier: Feststellung über das Ausscheiden nach § 31 (1) i.V.m. § 16 (1) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat Hugsweier stellt fest, dass für das Ausscheiden von Stadtrat André
Lockstein ein wichtiger Grund gem. § 16 (1) GemO vorliegt.

Drucksache 13/2025

Seite 2

Sachdarstellung
Herr Ortschaftsrat André Lockstein hat am 24.10.2024 mitgeteilt, dass er aus beruflichen Gründen (Studium) sein Mandat im Ortschaftsrat Hugsweier nicht mehr ausüben kann.

Ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 (1) S. 2 Nr. 4 GemO liegt vor.

Herr Ortschaftsrat André Lockstein kann deshalb aus dem Ortschaftsrat Hugsweier zum 23.01.2025
ausscheiden.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
_______________
Georg Bader
Ortsvorsteher

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.